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212099-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Autofreie Nordstadt

Nummer
212099-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212099 Bürgerantrag: Autofreie Nordstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212099-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Autofreie Nordstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.) Die innere Nordstadt soll so weit wie möglich autofrei werden.
Die Verwaltung arbeitet zurzeit im Rahmen von diversen Konzepten an einem
Ausbau alternativer Mobilitätsangebote sowie einer Reduzierung des
motorisierten Individualverkehrs in innerstädtischen Bereichen. Dazu zählen
u.a. das Fahrradabstellprogramm (u.a. DS 201222, s.a. DS 212008), bei dem
bestehende Kfz-Stellplätze in Fahrradstellplätze umgewandelt werden, der
Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Zusammenarbeit mit den
Stadtwerken Bonn (SWB) sowie der Aufbau eines flächendeckenden Car-
Sharing-Konzeptes (DS 211043).
Darüber hinaus befindet sich für den Bereich Nordstadt ein Parkraumkonzept in
Arbeit, welches eine großflächige Bewirtschaftung der öffentlichen Kfz-
Stellplätze sowie insbesondere auch eine verkehrsrechtliche Überprüfung
bestehender Parkregelungen vorsieht. Das bedeutet z.B., dass vorhandene
Kfz-Stellplätze, bei denen eine Restgehwegbreite unter 1,50m vorliegt, unter
Berücksichtigung geltender Richtlinien sowie der Ziele des Radentscheids (DS
202321), entfallen müssen.
Unter Berücksichtigung der o.g. Konzepte ist mittelfristig grundsätzlich von
einer deutlichen Verkehrsreduktion auszugehen. Darüber hinaus ist in Folge
der Parkraumbewirtschaftung von einer Reduktion sog. Fremdparker und der
Parksuchverkehre auszugehen.
Die Verwaltung setzt sich zudem mit dem konzeptionellen Ansatz autoarmer
Quartiere und ihrer Umsetzung auseinander.
2.) Dazu sollen weitere Parkplätze in der Nordstadt in Stellplätze für
Fahrräder umgewandelt werden.
Bezüglich zusätzlicher Fahrradstellplätze können Standortvorschläge über ein
Kontaktformular direkt an die zuständige Fachabteilung der Verwaltung
herangetragen werden.
https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/radverkehr.php
Sämtliche Vorschläge werden geprüft und bei einem entsprechenden Ergebnis
bei der Neuanlage von Fahrradabstellanlagen berücksichtigt.Seite 1 von 2
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Abschließend ist jedoch zu berücksichtigen, dass entsprechende Anpassungen
im öffentlichen Straßenraum, im Besonderen die Reduktion von Kfz-
Stellplätzen, sukzessive sowie grundsätzlich in Verbindung mit der Realisierung
von alternativen Mobilitätsangeboten erfolgen sollten, um nachhaltige
Verbesserungen zu erzielen.
Die Verwaltung verweist zudem auf die Stellungnahme zu einem weiteren
Bürger*innenantrag mit ähnlicher Intention (vgl. DS 212100-01 ST).
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung
erledigt.
Anlage/n
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