212094 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bonn picobello außerhalb der Brutzeit der Vögel durchführen
Kerndaten
- Nummer
- 212094
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 08.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 212094 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 03.11.2021 Bürgerantrag: Bonn picobello außerhalb der Brutzeit der Vögel durchführen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Reinigungsaktion „Bonn picobello“ wird künftig nur außerhalb des Zeitraums vom 1. März bis 30. September, der gesetzlich zum Schutz brütender Vögel festgelegt ist, durchgeführt. Die Stadtverwaltung, BonnOrange und die Stadtwerke werben dafür, privat organisierte Reinigungsaktionen ebenfalls außerhalb dieser Zeit durchzuführen und bieten nur dann Unterstützung für Reinigungen von Grünflächen an. Die Begründung ist im beigefügten Bürgerantrag enthalten. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 03.11.2021 Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin 53103 Bonn Per E-Mail: buergerbuero@bonn.de Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW Anregung Nr. 11: Bonn picobello außerhalb der Brutzeit durchführen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir folgende Anregung zur Entscheidung. Beschlussvorschlag Die Reinigungsaktion „Bonn picobello“ wird künftig nur außerhalb des Zeitraums vom 1. März bis 30. September, der gesetzlich zum Schutz brütender Vögel festgelegt ist, durchgeführt. Die Stadtverwaltung, BonnOrange und die Stadtwerke werben dafür, privat organisierte Reinigungs- aktionen ebenfalls außerhalb dieser Zeit durchzuführen und bieten nur dann Unterstützung für Reinigungen von Grünflächen an. Begründung Die Zeit vom 1. März bis 30. September gilt als Vegetations- und Vogelbrutzeit mit entsprechen- den Schutzvorschriften (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz). Es sollte selbstverständlich sein, in dieser Zeit Tätigkeiten zu unterlassen, die den Bruterfolg geschützter Vögel verringern. In Bonn finden mit pandemiebedingter Unterbrechung seit langem stadtweit organisierte Reini- gungsaktionen öffentlicher Grünflächen mit zahlreichen Freiwilligen statt („Bonn picobello“). Bis 2009 wurden sie während der Brutzeit im Frühjahr durchgeführt. Nach einer entsprechenden Ver- öffentlichung (HAUPT et al. 2010) wurden diese Aktionen vom Frühjahr auf den Oktober verlegt. Die Verwaltung schloss sich damals der v.g. Argumentation an (Drucksache 1010101). Der Hauptausschuss stimmte am 09.02.2010 einstimmig zu, so dass die Aktion auf den Oktober ver- legt wurde. Seit 2017 wurde sie wieder in die Sperrzeit im Frühjahr verlegt. Die mit Hilfe des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) propagierte Aktion „Let’s Clean Up Europe“ warb lange Zeit für Aktionen vorwiegend im Frühjahr, ging aber fälschlicherweise davon aus, dass Reinigungsaktionen außerhalb von Grünflächen durchgeführt würden und damit keine Gefahr für Brutvögel verbunden seien. Zitierte Quelle HAUPT, H.; SCHNEIDER, H.G. & POPPE, B. (2010): Biodiversität ohne nennenswerten Naturschutz? Vom Umgang einer deutschen Stadtverwaltung mit biologischer Vielfalt und Natur. – Natur- schutz und Landschaftsplanung 42 (1): 19-24.Seite 2 von 3 Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de