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212093-03 AA · Änderungsantrag

Koalitions-AÄ - Bürgerantrag: Besucherlenkung Naturschutzgebiet Siegmündung und andere Bonner Naturschutzgebiete Antrag zur Vorlage 212093

Nummer
212093-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
17.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 212093 Bürgerantrag: Besucherlenkung Naturschutzgebiet Siegmündung und andere Bonner Naturschutzgebiete

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Änderungsantrag
öffentlich
212093-03 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Luca Samlidis
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
17.01.23
Koalitions-AÄ - Bürgerantrag: Besucherlenkung
Naturschutzgebiet Siegmündung und andere
Bonner Naturschutzgebiete
Antrag zur Vorlage 212093
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschluss der BV Beuel wird wie folgt ergänzt: Die Verwaltung wird
gebeten, das Konzept bis Mitte 2023 auf der Grundlage des
Besucherlenkungskonzepts von 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im Zuge des wieder aufzulegenden Besucherlenkungskonzeptes Siegmündung
werden die beantragten Punkte schrittweise umgesetzt. Alle Maßnahmen
werden mit dem runden Tisch abgesprochen und sollen dem laufenden
Planfeststellungsverfahren und der Landschaftsplanänderung nicht zuwider
laufen.
Bei Maßnahmen mit größerem Umfang wird die BV Beuel beteiligt.
Begründung
Die Stadt muss dafür Sorge tragen, dass die Natur auch innerhalb der Stadt
einen geschützten Raum hat. Dies ist ein wichtiger Aspekt für die Biodiversität,
da einige geschützte Arten auf ruhige Brutplätze angewiesen sind.
Die Siegmündung ist bereits ein Biotop und unter Naturschutz gestellt.
Gleichzeitig ist die Siegmündung ein viel frequentiertes Naherholungsgebiet
und soll auch zukünftig als Naturerlebnis zur Verfügung stehen. Daher ist es
wichtig, die Besucher*innen so zu lenken, dass niemand aus Versehen
brütende Tiere stört. Dies ist aktuell nicht der Fall, da beispielsweise viele
illegale Trampelpfade ausgetreten sind. Hier sind entsprechende
Gegenmaßnahmen zu ergreifen, die nicht auf die laufenden Verfahren wartenSeite 1 von 2
Seite 2
dürfen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de