212091-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sofortprogramm für Straßenbäume
Kerndaten
- Nummer
- 212091-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212091-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Sofortprogramm für Straßenbäume Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Baumbeete (zu Nrn. 1 – 4, 8) Über 125.000 Bäume in Grünanlagen, an Straßen, auf Friedhöfen, an Bachläufen und in Sport- und Bäderanlagen machen Bonn zu einer überdurchschnittlichen grünen Stadt. Dabei prägen auch die rund 30.000 Straßenbäume das Stadtbild. Sie stehen für Lebensqualität, bieten Tieren und Insekten des Siedlungsraumes Habitate und haben eine hohe ökologische Funktion für das Stadtklima. Gerade die Stadtbäume leiden aber auch besonders unter den Folgen des Klimawandels. Die Stadt Bonn investiert deswegen stark in die Baumpflege sowie in Ersatzpflanzungen: Über 650 Straßenbäume hat das Amt für Umwelt und Stadtgrün allein diesen Winter gepflanzt. In der aktuellen Pflanzperiode zwischen Winter 2021 und Frühjahr 2022 investierte die Stadt rund 2,6 Millionen Euro in die Pflanzung von 676 Straßenbäumen. Im gleichen Zeitraum mussten 275 kranke oder bruchgefährdete Straßenbäume gefällt werden. Somit ergibt sich eine positive Bilanz von 401 neuen Bäumen. Die Zahl der leeren Baumbeete konnte so deutlich reduziert werden. Fehlende Straßenbäume sollen zeitnah und kontinuierlich ersetzt werden. Die Anstrengungen beim Thema Baumpflanzungen und –pflege werden weiter intensiviert. Der Straßenbaum muss mit schwierigeren Bedingungen zurechtkommen, als der gleiche Baum im Park oder in der freien Landschaft. Höhere Temperaturen in der Innenstadt, stark versiegelte Flächen und kleine Baumscheiben, der Eintrag von Streusalz, Parkdruck und Bodenarbeiten aufgrund von Leitungsverlegungen – all diesen Stressfaktoren sind Straßenbäume ausgesetzt. Sie erreichen somit in der Regel eher ein kritisches Alter, in dem sie anfällig für Krankheiten und Schädlingen werden. Bevor neue Bäume gepflanzt werden, werden die Baumbeete in der Regel aufwendig saniert. Die meisten vorhandenen Baumscheiben sind nach dem heutigen Stand der Technik zu klein, daher wird zunächst geprüft, ob sie vergrößert werden können. Die Pflanzgruben sollten mindestens zwölf Kubikmeter groß sein, das sind die Mindestanforderungen (gemäß der ForschungsgesellschaftSeite 1 von 4 Seite 2 Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., FLL), damit die Bäume eine Chance haben, sich gut zu entwickeln. Besser wären noch größere Pflanzgruben, aber insbesondere in den alten, engeren Stadtvierteln ist dieser Platz in den seltensten Fällen vorhanden. Hier wird optimiert, wenn immer es möglich ist. Die Pflanzgruben werden mit einem speziellen Baumsubstrat aufgefüllt und ein Wurzelschutz eingebaut, um benachbarte Leitungen zu schützen. Oberirdisch wird die Baumscheibe mit Pollern oder Baumschutzbügeln gesichert und das Beet wird mit unterschiedlichen Bodendeckern oder insektenfreundlichen Staudenmischungen bepflanzt. In seltenen Fällen können leere Baumbeete nicht wieder bepflanzt werden, z.B. weil im Bereich der zu vergrößernden Pflanzgrube Versorgungsleitungen verlaufen, private Bäume auf die Straße überragen oder Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen im Weg sind. Die Mitarbeitenden prüfen dann, ob die Baumscheibe verlegt werden kann. Nur in Ausnahmefällen ist keine Ersatzpflanzung möglich. Neu gepflanzte Bäume sind besonders empfindlich und benötigen eine besonders intensive Pflege. Daher ist es wichtig, dass ein Baum dort gepflanzt wird, wo er gute Entwicklungsmöglichkeiten vorfindet. Die Stadt prüft derzeit, in welchen bisher baumlosen Straßen im Stadtgebiet zusätzliche Baumstandorte entstehen könnten. Voraussichtlich bereits im kommenden Winter können Straßenbäume an neuen Standorten gepflanzt werden. Die städtischen Baumbeete sind bereits jetzt in vielen Fällen durch Metallbügel oder Holzpfähle vor Befahren geschützt. Bei vielen Baumstandorten fehlen solche Vorkehrungen jedoch. Vor einem Anbringen oder Einbau zusätzlicher Metallbügel o.Ä. sind vielfältige Aspekte abzuwägen: Sichtbarkeit, Abstand von der Fahrbahn, Verlust von offenen Bodenflächen. Eine systematische und flächendeckende Erfassung aller vorhandenen Schutzvorkehrungen an Baumbeeten stellt einen erheblichen Aufwand dar, für den aktuell keine Kapazitäten vorhanden sind. Im Zuge von Baumersatzpflanzungen werden in den betreffenden Straßen auch benachbarte Baumstandorte auf Verbesserungsmöglichkeiten (wie oben beschrieben) geprüft und umgesetzt. Wo im Rahmen der Grünflächenunterhaltung die Notwendigkeit eines Überfahrschutzes bzw. dessen Reparatur erkannt wird, erfolgt ein Einbau bzw. eine Anbringung oder Reparatur. Im Rahmen des Aktionsprogramms Biodiversität 2021-2031 ist die Erstellung eines Baumprogramms für das gesamte Stadtgebiet vorgesehen. Damit verbunden sind regelmäßige Kontrollen und eine entsprechende Pflege städtischer Bäume, um die Entwicklung und den langfristigen Erhalt von sicheren und gesunden Altbäumen im gesamten Stadtgebiet zu fördern. Um den Baumbestand in bislang baumarmen Stadtquartieren und Straßen zu vergrößern, soll zudem durch die Aufstellung eines Stadtbaumkonzepts analysiert werden, wo und in welchem Umfang zusätzliche Baumpflanzungen möglich sind. Darüber hinaus ist die Fortführung des Programms von Grünpatenschaften im Straßenbegleitgrün im gesamten Stadtgebiet vorgesehen. Durch diese Maßnahmen soll nachhaltig dieSeite 2 von 4 Seite 3 Funktionsfähigkeit des Baumbestandes in Bonn gesichert werden. Bei Bauvorhaben, wie etwa Leitungsverlegungen, wird immer ein Baumschutz an Baustellen gemäß ZTV-Baumpflege 3.11 und DIN 18920 während der gesamten Dauer der Baumaßnahme gefordert. Zu erhaltende Bäume werden mittels Stammschutz oder ortsfesten Holzzäunen vor baubedingten Beeinträchtigungen geschützt und Wurzeln im besten Falle nicht beschädigt, indem z.B. Leitungen darunter hergelegt werden. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind im ungefestigten Kronentraufbereich von Bäumen grundsätzlich nicht zulässig. Entsprechende Auflagen zum Baumschutz werden regelmäßig in Baugenehmigungen aufgenommen. Zur Sicherstellung entsprechender Maßnahmen kommt immer häufiger eine sog. Umweltbaubegleitung zum Einsatz. Firmen, die gegen entsprechende Auflagen verstoßen, werden zu Abhilfe und Schadensbeseitigung aufgefordert. Bei Sondernutzungen ab 20 m² wird zudem eine Bürgschaft von mind. € 100,-/m² zur Absicherung evtl. entstandener Schäden gefordert. Sofern die betreffenden Bäume durch die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn geschützt sind, stellt ein Zuwiderhandeln gegen die Schutzauflagen auch einen Verstoß gegen die Baumschutzsatzung dar, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Kontrolle von vertraglichen Bestimmungen fällt nicht in die Zuständigkeit des kommunalen Ordnungsdienstes. Vertragliche Bestimmungen unterliegen dem Privatrecht. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden durch den Verkehrsaußendienst geahndet. Streusalz (zu Nrn. 5 – 7) Das Ausbringen von Streusalz kann Bäume negativ beeinträchtigen, indem beispielsweise der Wasser- und Nährstofftransport behindert wird. Rechtsgrundlage für die Winterdienstpflichten der bonnorange AöR und der hiervon betroffenen Fachämter sind § 9 III Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. § 1 II Straßenreinigungsgesetz NRW und §§ 1 II ff. Straßenreinigungssatzung unter Beachtung der hierzu ergangenen einschlägigen Rechtsprechung. Die Winterdienstfahrzeuge der bonnorange AöR bringen das Streumaterial wegeabhängig aus. Sobald ein Fahrzeug auf einen Kreuzungsbereich zufährt und dort anhält, wird die Förderung des Streugutes unterbunden. Geringe Mengen, die sich in dem Förderkanal befinden, rieseln dennoch auf den Streuteller, dessen Drehgeschwindigkeit beim Anhalten reduziert wird und dadurch das herabgefallene Streugut nicht sofort ausbringt. Beim Anfahren an einer Kreuzung oder generell nach einem Stopp wird das angesammelte Salz, das dann nicht mehr der vorherigen Einstellung der Streumenge entspricht, durch die Erhöhung der Drehzahl des Streutellers beim Anfahren als kreisförmig ausgeworfen. Dieser Vorgang erfolgt bei allen Streufahrzeugen, die Feststoffe ausbringen, und kann leider nicht unterbunden werden. Für den manuellen Einsatz (Streuen von Hand) werden die Mitarbeiter*innen der bonnorange AöR sensibilisiert und es wird soweit wie möglich auf den Einsatz von Salz verzichtet. In der Bonner Straßenreinigungssatzung ist die Reinigung der Gehwege den Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke (Anlieger*innen)Seite 3 von 4 Seite 4 übertragen. Damit niemand durch einen Sturz zu Schaden kommt, muss der Gehweg neben und vor dem Haus von Schnee und Eis befreit werden. Gestreut werden soll mit abstumpfenden Stoffen wie zum Beispiel mit Sand, Sägemehl oder Splitt. Die Stadt Bonn weist ausdrücklich darauf hin, dass es laut Straßenreinigungssatzung auf Schrittwegen grundsätzlich nicht erlaubt ist, Salz zu streuen. Dieses gefährdet Pflanzen und Grundwasser. Ausnahmen gelten nur, wenn extreme Witterungsverhältnisse herrschen oder es sich um außergewöhnliche Gefahrenstellen handelt, an denen keine andere wirksame Möglichkeit besteht. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de