212089 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Städtisch beauftragte Glasscheiben gegen Vogelkollisionen sichern
Kerndaten
- Nummer
- 212089
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 08.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 212089 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 03.11.2021 Bürgerantrag: Städtisch beauftragte Glasscheiben gegen Vogelkollisionen sichern Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Glasflächen, welche im städtischen Auftrag errichtet werden sollen, und die aufgrund ihrer Flächengröße, ihres Standortes oder ihrer Umgebung eine hohe Gefahr für Vogelschlag erwarten lassen, werden vor ihrer Errichtung mit hoch wirksamen Markierungen oder Mustern gegen Vogelkollisionen gesichert. Gefährdungen durch schon bestehende Glasscheiben werden nachträglich auf diese Weise entschärft. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 03.11.2021 Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin 53103 Bonn Per E-Mail: buergerbuero@bonn.de Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW Anregung Nr. 5: Städtisch beauftragte Glasscheiben gegen Vogelkollisionen sichern Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir folgende Anregung zur Entscheidung. Beschlussvorschlag Glasflächen, welche im städtischen Auftrag errichtet werden sollen, und die aufgrund ihrer Flä- chengröße, ihres Standortes oder ihrer Umgebung eine hohe Gefahr für Vogelschlag erwarten lassen, werden vor ihrer Errichtung mit hoch wirksamen Markierungen oder Mustern gegen Vo- gelkollisionen gesichert. Gefährdungen durch schon bestehende Glasscheiben werden nachträglich auf diese Weise entschärft. Begründung Pro Jahr sterben in Deutschland schätzungsweise 100 bis 115 Millionen Vögel an Glasscheiben, die sie wegen Durchsicht oder Spiegelungen nicht als Hindernis erkennen können (LAG VSW 2017). Besonders gefährliche Glasscheiben mit signifikant erhöhtem Tötungsrisiko stellen einen Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des § 44 Bundesnaturschutzgesetz dar (HUGGINS & SCHLACKE 2019, HUGGINS 2019). Die Stadt Bonn hat sich bereits vor längerer Zeit dazu bekannt, Abhilfe zu schaffen (1312015ED7). Trotzdem werden im Auftrag der Stadt, teils in Zusammenarbeit mit den SWB, bis in die jüngste Zeit gefährliche Glasscheiben ohne Sicherung gegen Vogelschlag errichtet. Zu nennen sind beispielsweise die Rolltreppenabgänge zur Stadtbahn entlang der B9 oder gläserne Wände an der Brücke Bachemer Straße über den Mehlemer Bach. Eine Beurteilung, welche Glasscheiben als besonders gefährlich anzusehen sind, ist inzwischen anhand des gut handhabbaren Bewertungssystems der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten möglich (LAG VSW 2021). Für freistehende Glasscheiben ist eine solche Prü- fung in der Regel nicht notwendig, da sie per se ein hohes Gefahrenpotenzial aufweisen. – Hoch wirksame Markierungen sind der einschlägigen Broschüre der Schweizerischen Vogelwarte (SCHMID et. al 2012), ergänzende Testergebnisse der Website der Wiener Umweltanwaltschaft zu entnehmen (https://wua-wien.at/naturschutz-und-stadtoekologie/vogelanprall-an-glasflaechen).Seite 2 von 3 Vogelanprallspur an einer der gläsernen Rolltreppenüberdachungen an der B9 / Heussallee. Die Verwaltung lehnt eine nachträgliche Sicherung gegen Vogelkollisionen bisher ab. Eig. Aufn. Zitierte Quellen HUGGINS, B. (2019): Vogelschlag an Glas – eine neue Hürde für die Vorhabenszulassung? Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Verwendung von Glas und deren Berücksich- tigung in der bauplanerischen Konfliktbewältigung. – Natur und Recht 41: 511-518. HUGGINS, B. & SCHLACKE, S. (2019): Schutz von Arten vor Glas und Licht. Rechtliche Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten. – Springer (Schriftenreihe Natur und Recht), Berlin/Heidelberg; XXI + 282 S. LAG VSW, LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2017): Der mögliche Umfang von Vogelschlag an Glasflächen in Deutschland – eine Hochrechnung. – Berichte zum Vogelschutz 53/54: 63-67. LAG VSW, LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2021): Vermeidung von Vogelverlusten an Glasscheiben. Bewertung des Vogelschlagrisikos an Glas. Beschluss 21/01. – Garmisch-Partenkirchen / Berlin / Neschwitz; 40 S. – URL: http://www.vogelschutzwarten. de/downloads/LAG%20VSW%2021-01_Bewertungsverfahren%20Vogelschlag%20Glas.pdf (gesehen 29.10.2021). SCHMID, H.; DOPPLER, W.; HEYNEN, D. & RÖSSLER, M. (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 2., überarbeitete Auflage. – Sempach (Schweizerische Vogelwarte), 57 S. Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de