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212089 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Städtisch beauftragte Glasscheiben gegen Vogelkollisionen sichern

Nummer
212089
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
08.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.11.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 30.08.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.03.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.06.2022 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 807,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 212089-06 Beschlussvorlage zum Bürgerantrag: Städtisch beauftragte Glasscheiben gegen Vogelkollisionen sichern
  2. 212089-02 ST Städtisch beauftragte Glasscheiben gegen Vogelkollisionen sichern
  3. 212089-04 ST Bürgerantrag: Städtisch beauftragte Glasscheiben gegen Vogelkollisionen sichern - Ergänzende Stellungnahme zur Maßgabe AUKLA 18.08.2022
  4. 212089-05 ST Bürgerantrag: Städtisch beauftragte Glasscheiben gegen Vogelkollisionen sichern - Ergänzende Stellungnahme zur Maßgabe AUKLA 17.01.2023
  5. 212089-03 ST Bürgerantrag: Städtisch beauftragte Glasscheiben gegen Vogelkollisionen sichern
  6. 212089-01 ST Bürgerantrag: Städtisch beauftragte Glasscheiben gegen Vogelkollisionen sichern

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Text anzeigen (4.614 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
212089
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
03.11.2021
Bürgerantrag: Städtisch beauftragte Glasscheiben
gegen Vogelkollisionen sichern
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
19.01.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Glasflächen, welche im städtischen Auftrag errichtet werden sollen, und
die aufgrund ihrer Flächengröße, ihres Standortes oder ihrer Umgebung
eine hohe Gefahr für Vogelschlag erwarten lassen, werden vor ihrer
Errichtung mit hoch wirksamen Markierungen oder Mustern gegen
Vogelkollisionen gesichert. Gefährdungen durch schon bestehende
Glasscheiben werden nachträglich auf diese Weise entschärft.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
03.11.2021
Stadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
53103 Bonn
Per E-Mail: buergerbuero@bonn.de
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW
Anregung Nr. 5: Städtisch beauftragte Glasscheiben gegen Vogelkollisionen sichern
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stellen wir folgende Anregung zur Entscheidung.
Beschlussvorschlag
Glasflächen, welche im städtischen Auftrag errichtet werden sollen, und die aufgrund ihrer Flä-
chengröße, ihres Standortes oder ihrer Umgebung eine hohe Gefahr für Vogelschlag erwarten
lassen, werden vor ihrer Errichtung mit hoch wirksamen Markierungen oder Mustern gegen Vo-
gelkollisionen gesichert. Gefährdungen durch schon bestehende Glasscheiben werden nachträglich
auf diese Weise entschärft.
Begründung
Pro Jahr sterben in Deutschland schätzungsweise 100 bis 115 Millionen Vögel an Glasscheiben,
die sie wegen Durchsicht oder Spiegelungen nicht als Hindernis erkennen können (LAG VSW
2017). Besonders gefährliche Glasscheiben mit signifikant erhöhtem Tötungsrisiko stellen einen
Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des § 44 Bundesnaturschutzgesetz dar
(HUGGINS & SCHLACKE 2019, HUGGINS 2019).
Die Stadt Bonn hat sich bereits vor längerer Zeit dazu bekannt, Abhilfe zu schaffen
(1312015ED7). Trotzdem werden im Auftrag der Stadt, teils in Zusammenarbeit mit den SWB,
bis in die jüngste Zeit gefährliche Glasscheiben ohne Sicherung gegen Vogelschlag errichtet. Zu
nennen sind beispielsweise die Rolltreppenabgänge zur Stadtbahn entlang der B9 oder gläserne
Wände an der Brücke Bachemer Straße über den Mehlemer Bach.
Eine Beurteilung, welche Glasscheiben als besonders gefährlich anzusehen sind, ist inzwischen
anhand des gut handhabbaren Bewertungssystems der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen
Vogelschutzwarten möglich (LAG VSW 2021). Für freistehende Glasscheiben ist eine solche Prü-
fung in der Regel nicht notwendig, da sie per se ein hohes Gefahrenpotenzial aufweisen. – Hoch
wirksame Markierungen sind der einschlägigen Broschüre der Schweizerischen Vogelwarte
(SCHMID et. al 2012), ergänzende Testergebnisse der Website der Wiener Umweltanwaltschaft zu
entnehmen (https://wua-wien.at/naturschutz-und-stadtoekologie/vogelanprall-an-glasflaechen).Seite 2 von 3
Vogelanprallspur an einer der gläsernen Rolltreppenüberdachungen an der B9 / Heussallee. Die
Verwaltung lehnt eine nachträgliche Sicherung gegen Vogelkollisionen bisher ab. Eig. Aufn.
Zitierte Quellen
HUGGINS, B. (2019): Vogelschlag an Glas – eine neue Hürde für die Vorhabenszulassung?
Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Verwendung von Glas und deren Berücksich-
tigung in der bauplanerischen Konfliktbewältigung. – Natur und Recht 41: 511-518.
HUGGINS, B. & SCHLACKE, S. (2019): Schutz von Arten vor Glas und Licht. Rechtliche
Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten. – Springer (Schriftenreihe Natur und Recht),
Berlin/Heidelberg; XXI + 282 S.
LAG VSW, LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2017): Der mögliche
Umfang von Vogelschlag an Glasflächen in Deutschland – eine Hochrechnung. – Berichte zum
Vogelschutz 53/54: 63-67.
LAG VSW, LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2021): Vermeidung von
Vogelverlusten an Glasscheiben. Bewertung des Vogelschlagrisikos an Glas. Beschluss 21/01.
– Garmisch-Partenkirchen / Berlin / Neschwitz; 40 S. – URL: http://www.vogelschutzwarten.
de/downloads/LAG%20VSW%2021-01_Bewertungsverfahren%20Vogelschlag%20Glas.pdf
(gesehen 29.10.2021).
SCHMID, H.; DOPPLER, W.; HEYNEN, D. & RÖSSLER, M. (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas
und Licht. 2., überarbeitete Auflage. – Sempach (Schweizerische Vogelwarte), 57 S.
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de