212087 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas
Kerndaten
- Nummer
- 212087
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 08.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Beschlussvorlage zum Bürgerantrag: Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas
- Änderungsantrag der Koalition - Bürgerantrag: Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas Antrag zur Vorlage 212087
- Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas
- Bürgerantrag: Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 212087 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 03.11.2021 Bürgerantrag: Verbindliche Festsetzungen in B- Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert verbindliche Festsetzungen in Bebauungsplänen bzw. Baugenehmigungen, um Vogelschlag an Glasscheiben entgegenzuwirken. Näheres zum Inhalt und zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 03.11.2021 Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin 53103 Bonn Per E-Mail: buergerbuero@bonn.de Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW Anregung Nr. 6: Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir folgende Anregung zur Entscheidung. Beschlussvorschlag Gefahren hohen Vogelschlags an Glasscheiben wird gemäß geltendem Recht durch verbindli- che Festsetzungen in Bebauungsplänen bzw. Baugenehmigungen effektiv begegnet. Dazu gehören die Vermeidung großer Glasflächen, alternative transluzente Materialien, hoch wirk- same Markierungen u.a. Begründung Trotz entsprechender Programmatik (1312015ED7), eines Bürgerantrages (1410305) und gesetz- licher Bestimmungen in Naturschutz- und Baurecht kommt die Stadtverwaltung bisher nicht ihrer Pflicht nach, verbindliche Festsetzungen gegen gefährliche Glasfronten und Lichtemissionen bei Bauvorhaben Dritter zur Konfliktbewältigung bereits auf der Ebene von Bebauungsplänen, spätes- tens bei Baugenehmigungen zu treffen. Vorhandene Formulierungen zu diesem Thema sind un- präzise und unverbindlich, selbst Empfehlungen wirken mitunter fachlich erratisch. So werden weiterhin gefährliche Glasfronten geplant und errichtet (z.B. Kennedyallee, GIZ, UN-Hochhaus, Neuer Kanzlerplatz u.v.a.). Die Gemeinden haben nicht nur die Möglichkeit, sondern die Pflicht, verbindliche Festsetzungen gegen erhöhtes Vogelkollisionsrisiko in Bebauungsplänen zu treffen (zuletzt ausführlich HUGGINS 2019; HUGGINS & SCHLACKE 2019). Eine Beurteilung, welche Glasscheiben als besonders gefähr- lich anzusehen sind, ist inzwischen anhand des gut handhabbaren Bewertungssystems der Länder- arbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG VSW 2021) auch für Gebäudepla- nungen möglich. Für hoch wirksame Markierungen genügen bereits wenige Prozent Deckungs- grad. Hoch wirksame Markierungen sind der einschlägigen Broschüre der Schweizerischen Vo- gelwarte (SCHMID et. al 2012), ergänzende Testergebnisse der Website der Wiener Umweltan- waltschaft zu entnehmen (https://wua-wien.at/naturschutz-und-stadtoekologie/vogelanprall-an- glasflaechen). – Für gute fachliche Arbeit und Abstimmungen zwischen Naturschutzbehörde und Bauordnungsamt zur Konfliktbewältigung wird auf die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln verwiesen.Seite 2 von 3 Zitierte Quellen HUGGINS, B. (2019): Vogelschlag an Glas – eine neue Hürde für die Vorhabenszulassung? Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Verwendung von Glas und deren Berücksich- tigung in der bauplanerischen Konfliktbewältigung. – Natur und Recht 41: 511-518. HUGGINS, B. & SCHLACKE, S. (2019): Schutz von Arten vor Glas und Licht. Rechtliche Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten. – Springer (Schriftenreihe Natur und Recht), Berlin/Heidelberg; XXI + 282 S. LAG VSW, LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2021): Vermeidung von Vogelverlusten an Glasscheiben. Bewertung des Vogelschlagrisikos an Glas. Beschluss 21/01. – Garmisch-Partenkirchen / Berlin / Neschwitz; 40 S. – URL: http://www.vogelschutzwarten. de/downloads/LAG%20VSW%2021-01_Bewertungsverfahren%20Vogelschlag%20Glas.pdf (gesehen 29.10.2021). SCHMID, H.; DOPPLER, W.; HEYNEN, D. & RÖSSLER, M. (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 2., überarbeitete Auflage. – Sempach (Schweizerische Vogelwarte), 57 S. Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3
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