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212087 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas

Nummer
212087
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
08.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.11.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 30.08.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 576,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 212087-04 Beschlussvorlage zum Bürgerantrag: Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas
  2. 212087-03 AA Änderungsantrag der Koalition - Bürgerantrag: Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas Antrag zur Vorlage 212087
  3. 212087-02 ST Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas
  4. 212087-01 ST Bürgerantrag: Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
212087
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
03.11.2021
Bürgerantrag: Verbindliche Festsetzungen in B-
Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
19.01.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert verbindliche Festsetzungen in Bebauungsplänen bzw.
Baugenehmigungen, um Vogelschlag an Glasscheiben entgegenzuwirken.
Näheres zum Inhalt und zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
03.11.2021
Stadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
53103 Bonn
Per E-Mail: buergerbuero@bonn.de
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW
Anregung Nr. 6: Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stellen wir folgende Anregung zur Entscheidung.
Beschlussvorschlag
Gefahren hohen Vogelschlags an Glasscheiben wird gemäß geltendem Recht durch verbindli-
che Festsetzungen in Bebauungsplänen bzw. Baugenehmigungen effektiv begegnet. Dazu
gehören die Vermeidung großer Glasflächen, alternative transluzente Materialien, hoch wirk-
same Markierungen u.a.
Begründung
Trotz entsprechender Programmatik (1312015ED7), eines Bürgerantrages (1410305) und gesetz-
licher Bestimmungen in Naturschutz- und Baurecht kommt die Stadtverwaltung bisher nicht ihrer
Pflicht nach, verbindliche Festsetzungen gegen gefährliche Glasfronten und Lichtemissionen bei
Bauvorhaben Dritter zur Konfliktbewältigung bereits auf der Ebene von Bebauungsplänen, spätes-
tens bei Baugenehmigungen zu treffen. Vorhandene Formulierungen zu diesem Thema sind un-
präzise und unverbindlich, selbst Empfehlungen wirken mitunter fachlich erratisch. So werden
weiterhin gefährliche Glasfronten geplant und errichtet (z.B. Kennedyallee, GIZ, UN-Hochhaus,
Neuer Kanzlerplatz u.v.a.).
Die Gemeinden haben nicht nur die Möglichkeit, sondern die Pflicht, verbindliche Festsetzungen
gegen erhöhtes Vogelkollisionsrisiko in Bebauungsplänen zu treffen (zuletzt ausführlich HUGGINS
2019; HUGGINS & SCHLACKE 2019). Eine Beurteilung, welche Glasscheiben als besonders gefähr-
lich anzusehen sind, ist inzwischen anhand des gut handhabbaren Bewertungssystems der Länder-
arbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG VSW 2021) auch für Gebäudepla-
nungen möglich. Für hoch wirksame Markierungen genügen bereits wenige Prozent Deckungs-
grad. Hoch wirksame Markierungen sind der einschlägigen Broschüre der Schweizerischen Vo-
gelwarte (SCHMID et. al 2012), ergänzende Testergebnisse der Website der Wiener Umweltan-
waltschaft zu entnehmen (https://wua-wien.at/naturschutz-und-stadtoekologie/vogelanprall-an-
glasflaechen). – Für gute fachliche Arbeit und Abstimmungen zwischen Naturschutzbehörde und
Bauordnungsamt zur Konfliktbewältigung wird auf die Untere Naturschutzbehörde der Stadt
Köln verwiesen.Seite 2 von 3
Zitierte Quellen
HUGGINS, B. (2019): Vogelschlag an Glas – eine neue Hürde für die Vorhabenszulassung?
Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Verwendung von Glas und deren Berücksich-
tigung in der bauplanerischen Konfliktbewältigung. – Natur und Recht 41: 511-518.
HUGGINS, B. & SCHLACKE, S. (2019): Schutz von Arten vor Glas und Licht. Rechtliche
Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten. – Springer (Schriftenreihe Natur und Recht),
Berlin/Heidelberg; XXI + 282 S.
LAG VSW, LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2021): Vermeidung von
Vogelverlusten an Glasscheiben. Bewertung des Vogelschlagrisikos an Glas. Beschluss 21/01.
– Garmisch-Partenkirchen / Berlin / Neschwitz; 40 S. – URL: http://www.vogelschutzwarten.
de/downloads/LAG%20VSW%2021-01_Bewertungsverfahren%20Vogelschlag%20Glas.pdf
(gesehen 29.10.2021).
SCHMID, H.; DOPPLER, W.; HEYNEN, D. & RÖSSLER, M. (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas
und Licht. 2., überarbeitete Auflage. – Sempach (Schweizerische Vogelwarte), 57 S.
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de