212085 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Weniger schädliche Straßenbeleuchtung
Kerndaten
- Nummer
- 212085
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 08.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Entscheidung federführend
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 212085 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 03.11.2021 Bürgerantrag: Weniger schädliche Straßenbeleuchtung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Nutzung von weniger schädlichen Straßenbeleuchtungen. Nähere Angaben zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5 03.11.2021 Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin 53103 Bonn Per E-Mail: buergerbuero@bonn.de Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW Anregung Nr. 4: Weniger schädliche Straßenbeleuchtung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir folgende Anregung zur Entscheidung. Beschlussvorschlag Bei der Straßenbeleuchtung werden aus Gründen des Insektenschutzes, aber auch zum Schutz anderer Tierartengruppen und nicht zuletzt der menschlichen Gesundheit die bedarfsgemäß am wenigsten schädlichen Leuchten eingesetzt. Die Stadt Bonn und die städtischen Vertreter in den zuständigen Gremien setzen sich gemäß § 113 GO NRW für folgende Punkte ein: 1) Leuchten in Straßenlaternen weisen einen möglichst geringen Anteil kurzwelliger Strahlung auf. Als Näherung sind dafür bei LED-Leuchten Farbtemperaturen von bis zu 2400 Kelvin zu verwenden. 2) In Wohngebieten, Anliegerstraßen und vergleichbaren Straßen mit geringem Verkehrsauf- kommen werden Amber LED-Leuchten oder Leuchten mit vergleichbarem langwelligem Spektralbereich verwendet. 3) In Wohngebieten, Anliegerstraßen und vergleichbaren Straßen und Fuß-/Radwegen mit gerin- gem Verkehrsaufkommen werden die Leuchten bedarfsgerecht aktiviert oder ihre Intensität wird zwischen 22 und 6 Uhr um die Hälfte reduziert. 4) Die bereits installierten LED-Leuchten an Straßen und Wegen werden nachgerüstet (Filter o.ä.), um den nach wie vor hohen Anteil kurzwelligen Lichts sowie die Blendwirkung zu re- duzieren. Vordringlich ist dies an Straßen und Wegen im Außenbereich sowie in der Nähe von Gewässern und größeren Grünanlagen. 5) In naturschutzrechtlich geschützten Gebieten und deren Nähe werden keine neuen Leuchten errichtet. Bestehende Leuchten werden innerhalb von drei Jahren umgerüstet zu oder ersetzt durch Leuchten ohne kurzwelligen Spektralanteil (entsprechend schmalbandige Amber LED- Leuchten oder Natriumdampf-Niederdruckleuchten). Leuchten werden zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet. 6) Auch nach oben abstrahlende Bestandsleuchten werden so bald wie möglich umgerüstet, so dass sie nur nach unten abstrahlen, oder durch verträgliche Leuchten ersetzt. Über die Hori- zontale strahlende Leuchten rein dekorativen Charakters werden abgeschaltet und entfernt.Seite 2 von 5 Begründung Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung weg von den bisher verbreiteten, eher insektenfreundli- chen Natriumhochdruckdampfleuchten hin zu LED-Leuchten macht viele Anstrengungen, die et- wa zum Schutz von Insekten in den letzten Jahrzehnten erreicht wurden, wieder zunichte, denn viele verwendete LED-Leuchten weisen einen hohen Blauanteil in ihrem Spektralbereich auf (GRUBISIC 2018; GRUBISIC et al. 2018). Die meisten nachtaktiven Insekten werden aber v.a. von der kurzwelligen Strahlung künstlicher Lichtquellen beeinträchtigt, die zu einer bedeutsamen Ge- fährdungsursache geworden ist (GRUBISIC et al. 2018). Inzwischen werden daher Leuchten mit Farbtemperaturen von weniger als 3000 Kelvin (d.h. 2200 bis 2400 Kelvin) aus ökologischer, aber auch aus medizinischer Sicht empfohlen (AMERICAN MEDICAL ASSOCIATION 2016; AUBÉ et al. 2013; DOMINONI & NELSON 2018; HECHT 2018; LONGCORE 2018; LONGCORE et al. 2018 u.a.). Zu 1: Auch die in Bonn verwendeten LED-Leuchten weisen selbst mit einer Farbtemperatur von 3000 Kelvin einen hohen kritischen Blauanteil auf, wie die vom Lieferanten übersandte Darstel- lung zeigt: Natriumdampflampen fehlt ein solch hoher Anteil. Eine Nachrüstung der bisher eingesetzten LED- Leuchten ist daher geboten, um Beeinträchtigungen besonders und streng geschützter Tierarten durch die kurzwelligen Spektralanteile dieser Leuchten zu vermeiden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Verwaltung abweichend vom wissenschaftlichen Kenntnisstand die Verwendung von 3000 Kelvin-Leuchten als „dem Insektenschutz zuträglich“ bezeichnet (Schreiben vom 16.11.2020). Zu 2 und 3: In den genannten Bereichen kommt es wegen des geringen Verkehrsaufkommens v.a. ab den späteren Nachtstunden auf eine exakte Farbwiedergabe nicht in erster Linie an. Die oftmals starke Durchgrünung solcher Bereiche und die nicht durch Lichtimmissionen beeinträch- tigte Nachtruhe der Bewohnerinnen und Bewohner sind weitere Argumente für eine zurückhal- tende und schonende Beleuchtungsweise. Zu 4: (selbsterklärend gemäß vorstehender Erläuterungen) Zu 5: Naturschutzrechtlich gesicherte Gebiete dienen u.a. dem Schutz der dortigen Tier- und Pflanzenwelt. Daher sind Lichtquellen in diesen Bereichen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und so naturverträglich zu gestalten wie möglich. Auf eine Farberkennung kommt es in diesen Gebieten nachts nicht an, so dass Leuchten ohne kurzwelligen Spektralanteil zu verwenden sind. Um Schutzgebiete ist ein Abstand von 200 Metern für andersartige Leuchten einzuhalten.Seite 3 von 5 Zu 6: Seit vielen Jahren werden in Bonn Straßen- und Wegebeleuchtungen betrieben, die das Licht zunächst nach oben an Spiegel abstrahlen. Ein Teil des Lichts wird von den Spiegeln nach unten reflektiert, ein anderer Teil wird aber ökonomisch verschwenderisch und für wild lebende Tiere gefährlich nach oben in den freien Luftraum abgestrahlt. Besonders gefährliche Leuchten befinden sich an der Stadtbahn-Haltestelle Olof-Palme-Allee; weitere, kleiner dimensionierte sind entlang von Wegen in der Nähe aufgestellt. Die Gefahr, die von diesen Anlagen ausgeht, wurde bereits anhand konkreter Beobachtungen dar- gelegt (HAUPT 2011). Entsprechende Kontakte zur Stadtverwaltung führten seit 2010 aber zu keiner durchgreifenden Entschärfung dieser Anlagen. Lichtschein der Spiegelwerferanlage an der Stadtbahn-Haltestelle Olof-Palme- Allee, aus 700 Metern Entfernung fotografiert (eig. Aufn.). Zitierte Quellen AMA, AMERICAN MEDICAL ASSOCIATION (2016): Human and Environmental Effects of Light Emitting Diode (LED) Community Lighting. – Council on Science and Public Health. CSAPH Report 2-A-16; 9 S. – URL: http://www.ama-assn.org/ama/pub/about-ama/our-people/ama-councils/council-science-public- health/reports/2016-reports.page (gesehen 30.06.2016; aktuell s. https://www.darksky.org/wp- content/uploads/bsk-pdf-manager/AMA_Report_2016_60.pdf; gesehen 29.10.2021). AUBÉ, M.; ROBY, J. & KOCIFAJ, M. (2013): Evaluating Potential Spectral Impacts of Various Artificial Lights on Melatonin Suppression, Photosynthesis, and Star Visibility. – PLoS ONE 8 (7): e67798. – DOI: 10.1371/journal.pone.0067798. DOMINONI, D.M. & NELSON, R.J. (2018): Artificial light at night as an environmental pollutant: An integra- tive approach across taxa, biological functions, and scientific disciplines. – Journal of Experimental Zool- ogy, Part A: Ecological and Integrative Physiology 329: 387-393. – DOI: 10.1002/jez.2241. GRUBISIC, M. (2018): Waters under Artificial Lights: Does Light Pollution Matter for Aquatic Primary Pro- ducers? – Limnology and Oceanography Bulletin. – DOI: 10.1002/lob.10254. GRUBISIC, M.; VAN GRUNSVEN, R.H.A.; MANFRIN, A.; MONAGHAN, M.T. & HÖLKER, F. (2018): A transi- tion to white LED increases ecological impacts of nocturnal illumination on aquatic primary producers in a lowland agricultural drainage ditch. – Environmental Pollution 240: 630-638. – DOI: 10.1016/j.envpol.2018.04.146.Seite 4 von 5 HAUPT, H. (2011): Massen-Irritation ziehender Singvögel durch Straßenbeleuchtung. – Berichte zum Vogel- schutz 47/48: 161-165. HECHT, J. (2016): LED Streetlights Are Giving Neighborhoods the Blues. – IEEE Spectrum, October 2016. – URL: http://spectrum.ieee.org/green-tech/conservation/led-streetlights-are-giving-neighborhoods-the- blues (gesehen 28.10.2021). LONGCORE, T. (2018): Hazard or Hope? LEDs and Wildlife. – LED professional Review, Issue 70 Nov/Dec 2018: 52-57. LONGCORE, T.; RODRÍGUEZ, A.; WITHERINGTON, B.; PENNIMAN, J.F.; HERF, L. & HERF, M. (2018): Rapid assessment of lamp spectrum to quantify ecological effects of light at night. – Journal of Experimental Zoology 2018: 1-11. – DOI: 10.1002/jez.2184. Mit freundlichen GrüßenSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de