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212085 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Weniger schädliche Straßenbeleuchtung

Nummer
212085
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
08.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.11.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.03.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.11.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 212085-01 ST Bürgerantrag: Weniger schädliche Straßenbeleuchtung
  2. 212085-02 ST Bürgerantrag: Weniger schädliche Straßenbeleuchtung

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
212085
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
03.11.2021
Bürgerantrag: Weniger schädliche
Straßenbeleuchtung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
19.01.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Nutzung von weniger schädlichen
Straßenbeleuchtungen.
Nähere Angaben zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5
03.11.2021
Stadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
53103 Bonn
Per E-Mail: buergerbuero@bonn.de
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW
Anregung Nr. 4: Weniger schädliche Straßenbeleuchtung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stellen wir folgende Anregung zur Entscheidung.
Beschlussvorschlag
Bei der Straßenbeleuchtung werden aus Gründen des Insektenschutzes, aber auch zum Schutz
anderer Tierartengruppen und nicht zuletzt der menschlichen Gesundheit die bedarfsgemäß am
wenigsten schädlichen Leuchten eingesetzt. Die Stadt Bonn und die städtischen Vertreter in den
zuständigen Gremien setzen sich gemäß § 113 GO NRW für folgende Punkte ein:
1) Leuchten in Straßenlaternen weisen einen möglichst geringen Anteil kurzwelliger Strahlung
auf. Als Näherung sind dafür bei LED-Leuchten Farbtemperaturen von bis zu 2400 Kelvin zu
verwenden.
2) In Wohngebieten, Anliegerstraßen und vergleichbaren Straßen mit geringem Verkehrsauf-
kommen werden Amber LED-Leuchten oder Leuchten mit vergleichbarem langwelligem
Spektralbereich verwendet.
3) In Wohngebieten, Anliegerstraßen und vergleichbaren Straßen und Fuß-/Radwegen mit gerin-
gem Verkehrsaufkommen werden die Leuchten bedarfsgerecht aktiviert oder ihre Intensität
wird zwischen 22 und 6 Uhr um die Hälfte reduziert.
4) Die bereits installierten LED-Leuchten an Straßen und Wegen werden nachgerüstet (Filter
o.ä.), um den nach wie vor hohen Anteil kurzwelligen Lichts sowie die Blendwirkung zu re-
duzieren. Vordringlich ist dies an Straßen und Wegen im Außenbereich sowie in der Nähe von
Gewässern und größeren Grünanlagen.
5) In naturschutzrechtlich geschützten Gebieten und deren Nähe werden keine neuen Leuchten
errichtet. Bestehende Leuchten werden innerhalb von drei Jahren umgerüstet zu oder ersetzt
durch Leuchten ohne kurzwelligen Spektralanteil (entsprechend schmalbandige Amber LED-
Leuchten oder Natriumdampf-Niederdruckleuchten). Leuchten werden zwischen 22 und 6
Uhr abgeschaltet.
6) Auch nach oben abstrahlende Bestandsleuchten werden so bald wie möglich umgerüstet, so
dass sie nur nach unten abstrahlen, oder durch verträgliche Leuchten ersetzt. Über die Hori-
zontale strahlende Leuchten rein dekorativen Charakters werden abgeschaltet und entfernt.Seite 2 von 5
Begründung
Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung weg von den bisher verbreiteten, eher insektenfreundli-
chen Natriumhochdruckdampfleuchten hin zu LED-Leuchten macht viele Anstrengungen, die et-
wa zum Schutz von Insekten in den letzten Jahrzehnten erreicht wurden, wieder zunichte, denn
viele verwendete LED-Leuchten weisen einen hohen Blauanteil in ihrem Spektralbereich auf
(GRUBISIC 2018; GRUBISIC et al. 2018). Die meisten nachtaktiven Insekten werden aber v.a. von
der kurzwelligen Strahlung künstlicher Lichtquellen beeinträchtigt, die zu einer bedeutsamen Ge-
fährdungsursache geworden ist (GRUBISIC et al. 2018).
Inzwischen werden daher Leuchten mit Farbtemperaturen von weniger als 3000 Kelvin (d.h. 2200
bis 2400 Kelvin) aus ökologischer, aber auch aus medizinischer Sicht empfohlen (AMERICAN
MEDICAL ASSOCIATION 2016; AUBÉ et al. 2013; DOMINONI & NELSON 2018; HECHT 2018;
LONGCORE 2018; LONGCORE et al. 2018 u.a.).
Zu 1: Auch die in Bonn verwendeten LED-Leuchten weisen selbst mit einer Farbtemperatur von
3000 Kelvin einen hohen kritischen Blauanteil auf, wie die vom Lieferanten übersandte Darstel-
lung zeigt:
Natriumdampflampen fehlt ein solch hoher Anteil. Eine Nachrüstung der bisher eingesetzten LED-
Leuchten ist daher geboten, um Beeinträchtigungen besonders und streng geschützter Tierarten
durch die kurzwelligen Spektralanteile dieser Leuchten zu vermeiden. Es ist nicht nachvollziehbar,
dass die Verwaltung abweichend vom wissenschaftlichen Kenntnisstand die Verwendung von
3000 Kelvin-Leuchten als „dem Insektenschutz zuträglich“ bezeichnet (Schreiben vom
16.11.2020).
Zu 2 und 3: In den genannten Bereichen kommt es wegen des geringen Verkehrsaufkommens
v.a. ab den späteren Nachtstunden auf eine exakte Farbwiedergabe nicht in erster Linie an. Die
oftmals starke Durchgrünung solcher Bereiche und die nicht durch Lichtimmissionen beeinträch-
tigte Nachtruhe der Bewohnerinnen und Bewohner sind weitere Argumente für eine zurückhal-
tende und schonende Beleuchtungsweise.
Zu 4: (selbsterklärend gemäß vorstehender Erläuterungen)
Zu 5: Naturschutzrechtlich gesicherte Gebiete dienen u.a. dem Schutz der dortigen Tier- und
Pflanzenwelt. Daher sind Lichtquellen in diesen Bereichen auf das unbedingt notwendige Maß zu
begrenzen und so naturverträglich zu gestalten wie möglich. Auf eine Farberkennung kommt es in
diesen Gebieten nachts nicht an, so dass Leuchten ohne kurzwelligen Spektralanteil zu verwenden
sind. Um Schutzgebiete ist ein Abstand von 200 Metern für andersartige Leuchten einzuhalten.Seite 3 von 5
Zu 6: Seit vielen Jahren werden in Bonn Straßen- und Wegebeleuchtungen betrieben, die das
Licht zunächst nach oben an Spiegel abstrahlen. Ein Teil des Lichts wird von den Spiegeln nach
unten reflektiert, ein anderer Teil wird aber ökonomisch verschwenderisch und für wild lebende
Tiere gefährlich nach oben in den freien Luftraum abgestrahlt. Besonders gefährliche Leuchten
befinden sich an der Stadtbahn-Haltestelle Olof-Palme-Allee; weitere, kleiner dimensionierte sind
entlang von Wegen in der Nähe aufgestellt.
Die Gefahr, die von diesen Anlagen ausgeht, wurde bereits anhand konkreter Beobachtungen dar-
gelegt (HAUPT 2011). Entsprechende Kontakte zur Stadtverwaltung führten seit 2010 aber zu
keiner durchgreifenden Entschärfung dieser Anlagen.
Lichtschein der Spiegelwerferanlage an der Stadtbahn-Haltestelle Olof-Palme-
Allee, aus 700 Metern Entfernung fotografiert (eig. Aufn.).
Zitierte Quellen
AMA, AMERICAN MEDICAL ASSOCIATION (2016): Human and Environmental Effects of Light Emitting
Diode (LED) Community Lighting. – Council on Science and Public Health. CSAPH Report 2-A-16; 9 S.
– URL: http://www.ama-assn.org/ama/pub/about-ama/our-people/ama-councils/council-science-public-
health/reports/2016-reports.page (gesehen 30.06.2016; aktuell s. https://www.darksky.org/wp-
content/uploads/bsk-pdf-manager/AMA_Report_2016_60.pdf; gesehen 29.10.2021).
AUBÉ, M.; ROBY, J. & KOCIFAJ, M. (2013): Evaluating Potential Spectral Impacts of Various Artificial
Lights on Melatonin Suppression, Photosynthesis, and Star Visibility. – PLoS ONE 8 (7): e67798. – DOI:
10.1371/journal.pone.0067798.
DOMINONI, D.M. & NELSON, R.J. (2018): Artificial light at night as an environmental pollutant: An integra-
tive approach across taxa, biological functions, and scientific disciplines. – Journal of Experimental Zool-
ogy, Part A: Ecological and Integrative Physiology 329: 387-393. – DOI: 10.1002/jez.2241.
GRUBISIC, M. (2018): Waters under Artificial Lights: Does Light Pollution Matter for Aquatic Primary Pro-
ducers? – Limnology and Oceanography Bulletin. – DOI: 10.1002/lob.10254.
GRUBISIC, M.; VAN GRUNSVEN, R.H.A.; MANFRIN, A.; MONAGHAN, M.T. & HÖLKER, F. (2018): A transi-
tion to white LED increases ecological impacts of nocturnal illumination on aquatic primary producers in
a lowland agricultural drainage ditch. – Environmental Pollution 240: 630-638. – DOI:
10.1016/j.envpol.2018.04.146.Seite 4 von 5
HAUPT, H. (2011): Massen-Irritation ziehender Singvögel durch Straßenbeleuchtung. – Berichte zum Vogel-
schutz 47/48: 161-165.
HECHT, J. (2016): LED Streetlights Are Giving Neighborhoods the Blues. – IEEE Spectrum, October 2016.
– URL: http://spectrum.ieee.org/green-tech/conservation/led-streetlights-are-giving-neighborhoods-the-
blues (gesehen 28.10.2021).
LONGCORE, T. (2018): Hazard or Hope? LEDs and Wildlife. – LED professional Review, Issue 70 Nov/Dec
2018: 52-57.
LONGCORE, T.; RODRÍGUEZ, A.; WITHERINGTON, B.; PENNIMAN, J.F.; HERF, L. & HERF, M. (2018): Rapid
assessment of lamp spectrum to quantify ecological effects of light at night. – Journal of Experimental
Zoology 2018: 1-11. – DOI: 10.1002/jez.2184.
Mit freundlichen GrüßenSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de