212081 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Grundlagen zu städtischen Anstrahlbeleuchtungen veröffentlichen
Kerndaten
- Nummer
- 212081
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 08.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 212081 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 03.11.2021 Bürgerantrag: Grundlagen zu städtischen Anstrahlbeleuchtungen veröffentlichen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Veröffentlichung der Grundlagen zu städtischen Anstrahlbeleuchtungen. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 03.11.2021 Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin 53103 Bonn Per E-Mail: buergerbuero@bonn.de Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW Anregung Nr. 1: Grundlagen zu städtischen Anstrahlbeleuchtungen veröffentlichen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir folgende Anregung zur Entscheidung. Beschlussvorschlag Die Verwaltung informiert Politik und Öffentlichkeit über städtische Anstrahlbeleuchtungen in nachfolgend beschriebener Weise: 1) Die Verwaltung vervollständigt und aktualisiert die Liste der Anstrahlbeleuchtungen, die von ihr betrieben oder gefördert werden, die städtische Gebäude betreffen oder auf die sie über § 113 GO NRW oder andere Regularien Einfluss hat. 2) Die Liste wird ergänzt um den Zweck der Beleuchtungen und um die Angabe derjenigen Stel- len, die für den Betrieb der jeweiligen Beleuchtungsanlagen zuständig sind. 3) Die Liste wird jährlich aktualisiert und den zuständigen Gremien (v.a. Umweltausschuss, Na- turschutzbeirat) und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Begründung Gebäude und Bauwerke sollten, wenn überhaupt, nur unter ganz bestimmten Bedingungen und Regeln angestrahlt werden. Um dies insbesondere bei ästhetisch motivierten Anstrahlungen kon- trollieren zu können, muss bekannt sein, welche davon unter städtischer Regie und Einflussnahme betrieben oder gefördert werden und wer die dafür zuständigen Stellen oder Funktionsträger sind. Zu 1: Mit dem Aktionsprogramm Biodiversität (Drucksache 0912026ST3) legte die Verwaltung eine Liste von Anstrahlbeleuchtungen vor. Ihr Inhalt war unklar beschrieben und schon damals lückenhaft; so fehlten sogar die Anstrahlbeleuchtungen von Stadthaus und Oper. Zu 2: Den Zweck der Beleuchtung will die Verwaltung bereits seit 2009 veröffentlichen (s. Drucksachen 0912026EB6; bekräftigt 2013, s. 1312015ED7). Die Stadtverwaltung hat bisher auch keine Übersicht vorgelegt, welche Stellen für den Betrieb von Anstrahlbeleuchtungen jeweils zuständig sind. Entsprechender Schriftverkehr reicht mehr als 10 Jahre zurück. Die letzte Ankün- digung, eine solche Liste zu erstellen, erfolgte per E-Mail am 10.04.2018 (SGB); die letzte An- kündigung des SGB, sich unaufgefordert wieder zu melden, stammt vom 12.06.2019. Nachfragen blieben dort seither unbeantwortet.Seite 2 von 3 Zu 3: Aktualisierungen sind angesichts der Zunahme solcher Anlagen, Änderungen von Zustän- digkeiten, der Kontrolle von Betriebszeiten (s. Anregung Nr. 2) etc. geboten. Als zuständige Gremien sind v.a. der Umweltausschuss und der Naturschutzbeirat anzusehen; auch Betriebsaus- schüsse oder die Bezirksvertretungen können in Frage kommen. Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de