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212081 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Grundlagen zu städtischen Anstrahlbeleuchtungen veröffentlichen

Nummer
212081
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
08.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.11.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.03.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.11.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 768,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 212081-03 ST Bürgerantrag: Grundlagen zu städtischen Anstrahlbeleuchtungen veröffentlichen
  2. 212081-01 ST Bürgerantrag: Grundlagen zu städtischen Anstrahlbeleuchtungen veröffentlichen
  3. 212081-02 ST Bürgerantrag: Grundlagen zu städtischen Anstrahlbeleuchtungen veröffentlichen

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
212081
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
03.11.2021
Bürgerantrag: Grundlagen zu städtischen
Anstrahlbeleuchtungen veröffentlichen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
19.01.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Veröffentlichung der Grundlagen zu städtischen
Anstrahlbeleuchtungen.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
03.11.2021
Stadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
53103 Bonn
Per E-Mail: buergerbuero@bonn.de
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW
Anregung Nr. 1: Grundlagen zu städtischen Anstrahlbeleuchtungen veröffentlichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stellen wir folgende Anregung zur Entscheidung.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung informiert Politik und Öffentlichkeit über städtische Anstrahlbeleuchtungen in
nachfolgend beschriebener Weise:
1) Die Verwaltung vervollständigt und aktualisiert die Liste der Anstrahlbeleuchtungen, die von
ihr betrieben oder gefördert werden, die städtische Gebäude betreffen oder auf die sie über
§ 113 GO NRW oder andere Regularien Einfluss hat.
2) Die Liste wird ergänzt um den Zweck der Beleuchtungen und um die Angabe derjenigen Stel-
len, die für den Betrieb der jeweiligen Beleuchtungsanlagen zuständig sind.
3) Die Liste wird jährlich aktualisiert und den zuständigen Gremien (v.a. Umweltausschuss, Na-
turschutzbeirat) und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben.
Begründung
Gebäude und Bauwerke sollten, wenn überhaupt, nur unter ganz bestimmten Bedingungen und
Regeln angestrahlt werden. Um dies insbesondere bei ästhetisch motivierten Anstrahlungen kon-
trollieren zu können, muss bekannt sein, welche davon unter städtischer Regie und Einflussnahme
betrieben oder gefördert werden und wer die dafür zuständigen Stellen oder Funktionsträger sind.
Zu 1: Mit dem Aktionsprogramm Biodiversität (Drucksache 0912026ST3) legte die Verwaltung
eine Liste von Anstrahlbeleuchtungen vor. Ihr Inhalt war unklar beschrieben und schon damals
lückenhaft; so fehlten sogar die Anstrahlbeleuchtungen von Stadthaus und Oper.
Zu 2: Den Zweck der Beleuchtung will die Verwaltung bereits seit 2009 veröffentlichen (s.
Drucksachen 0912026EB6; bekräftigt 2013, s. 1312015ED7). Die Stadtverwaltung hat bisher
auch keine Übersicht vorgelegt, welche Stellen für den Betrieb von Anstrahlbeleuchtungen jeweils
zuständig sind. Entsprechender Schriftverkehr reicht mehr als 10 Jahre zurück. Die letzte Ankün-
digung, eine solche Liste zu erstellen, erfolgte per E-Mail am 10.04.2018 (SGB); die letzte An-
kündigung des SGB, sich unaufgefordert wieder zu melden, stammt vom 12.06.2019. Nachfragen
blieben dort seither unbeantwortet.Seite 2 von 3
Zu 3: Aktualisierungen sind angesichts der Zunahme solcher Anlagen, Änderungen von Zustän-
digkeiten, der Kontrolle von Betriebszeiten (s. Anregung Nr. 2) etc. geboten. Als zuständige
Gremien sind v.a. der Umweltausschuss und der Naturschutzbeirat anzusehen; auch Betriebsaus-
schüsse oder die Bezirksvertretungen können in Frage kommen.
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de