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212077 · Dringlichkeitsantrag

Fördersumme für den Rosenmontagszug 2022

Nummer
212077
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
05.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.11.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.11.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 08.11.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,4 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
212077
Antragsteller/in:
Werner Hümmrich
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
05.11.21
Fördersumme für den Rosenmontagszug 2022
Beratungsfolge
Rat 08.11.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit für den Festausschuss
Bonner Karneval, zu wissen, unter welchen finanziellen Voraussetzungen die
jetzt unmittelbar bevorstehende Detailplanung für den Bonner
Rosenmontagszug 2022 steht.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Der Festausschuss Bonner Karneval erhält eine Förderung in Höhe von
15.000 € über die von der BV Bonn beschlossene gekürzte Fördersumme von
20.000 € hinaus als Zuschuss für die Durchführung des Rosenmontagszuges
2022.
2. Die Verwaltung stellt im ersten Halbjahr 2022 einen Vorschlag vor, wie sie
die Umzüge in den Stadtbezirken finanziell unterstützen kann.
Begründung
Der Festausschuss Bonner Karneval braucht eine nachhaltige und sichere
finanzielle Unterstützung für die Durchführung des Rosenmontagszugs 2022.
Die von der BV Bonn auf 20.000 € gekürzte Fördersumme hat den
Festausschuss Bonner Karneval vollkommen unvorbereitet getroffen.
Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Sessionseröffnung ist eine
Umstellung auf eine neue - sehr viel geringere - finanzielle Grundlage kaum
noch möglich. Um die Durchführung des Rosenmontagszuges zu
gewährleisten, soll mit dieser zusätzlichen Förderung in Höhe von 15.000 € die
Gesamtfördersumme erreicht werden, die die ursprüngliche Förderung des
Rosenmontagszuges einmal hatte. Mit dieser zusätzlichen Förderung kann ein
tiefer Einschnitt für die kulturschaffenden Vereine und ein kaum zu
verkraftender Rückschlag für die vielen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, die
sich für das rheinische Brauchtum einsetzen, vermieden werden.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de