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212076 · Beschlussvorlage

Zuschüsse für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk Bonn

Nummer
212076
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
212076
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschüsse für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk
Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Veranstalter von karnevalistischen Ortsteilumzügen im Stadtbezirk Bonn im
Jahr 2022 erhalten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 10.460,00 €.
Begründung
Ziffer 3.2.13 der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und
Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn sieht für alle
Ortsteilumzüge Zuschüsse von insgesamt 6.000 € vor.
Nur für die Ortsteilumzüge des Jahres 2019 hat die Bezirksvertretung Bonn
einen Betrag von 9.500 € einmalig bereitgestellt.
Im Laufe der Zeit ist bei allen durchgeführten Umzügen eine positive
Entwicklung hinsichtlich der teilnehmenden Wagen, Fußgruppen und
Musikkapellen festzustellen. Ebenso ist das Interesse der Zuschauer an diesen
ortsnahen Karnevalsumzügen angestiegen. Seit Erlass der Richtlinien wird
außerdem ein zusätzlicher Umzug in Poppelsdorf durchgeführt.
Für alle 10 geplanten Ortsteilumzüge 2022 im Stadtbezirk Bonn liegen
Zuschussanträge vor. Dem vorgeschlagenen Gesamtbetrag liegt als
Bemessungsgrundlage ein Zuschuss von jeweils 50 €/Festwagen, 50
€/Musikkapelle und 30 €/Fußgruppe zugrunde. Für die Berechnung ist in der
Regel die Zugaufstellung des Vorjahres maßgeblich; da 2021 keine
Ortsteilumzüge stattgefunden haben diesmal die Aufstellung aus dem Jahr
2020.
Der vorgeschlagene Zuschussbetrag berücksichtigt den Beschluss der
Bezirksvertretung Bonn vom 02.11.2021 (DS 211851), nachdem der Zuschuss
für den Bonner Rosenmontagszug dauerhaft gesenkt werden und der
Kürzungsbetrag von 8.500 € den Ortsteilumzügen und den
Brauchtumsvereinen insgesamt zu Gute kommen soll.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss für die Ortsteilumzüge um (ca.)
4.500 € zu erhöhen.
Weitere 4.000 € sollen als einmaliger Aufstockungsbetrag unter den
Empfängern der Brauchtumszuschüsse gleichmäßig ausgezahlt werden. Da
dies erst im nächsten Haushaltsjahr erfolgen kann, wird die Verwaltung eine
entsprechende Übertragung der Mittel beantragen.
Die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse stehen unter dem Vorbehalt,
dass die Ortsteilumzüge im kommenden Jahr tatsächlich stattfinden. Die
Auszahlung erfolgt immer zeitnah zum Veranstaltungstag.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.460,00 € 110660130/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
10.460.,00 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de