212076 · Beschlussvorlage
Zuschüsse für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 212076
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 212076 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschüsse für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Veranstalter von karnevalistischen Ortsteilumzügen im Stadtbezirk Bonn im Jahr 2022 erhalten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 10.460,00 €. Begründung Ziffer 3.2.13 der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn sieht für alle Ortsteilumzüge Zuschüsse von insgesamt 6.000 € vor. Nur für die Ortsteilumzüge des Jahres 2019 hat die Bezirksvertretung Bonn einen Betrag von 9.500 € einmalig bereitgestellt. Im Laufe der Zeit ist bei allen durchgeführten Umzügen eine positive Entwicklung hinsichtlich der teilnehmenden Wagen, Fußgruppen und Musikkapellen festzustellen. Ebenso ist das Interesse der Zuschauer an diesen ortsnahen Karnevalsumzügen angestiegen. Seit Erlass der Richtlinien wird außerdem ein zusätzlicher Umzug in Poppelsdorf durchgeführt. Für alle 10 geplanten Ortsteilumzüge 2022 im Stadtbezirk Bonn liegen Zuschussanträge vor. Dem vorgeschlagenen Gesamtbetrag liegt als Bemessungsgrundlage ein Zuschuss von jeweils 50 €/Festwagen, 50 €/Musikkapelle und 30 €/Fußgruppe zugrunde. Für die Berechnung ist in der Regel die Zugaufstellung des Vorjahres maßgeblich; da 2021 keine Ortsteilumzüge stattgefunden haben diesmal die Aufstellung aus dem Jahr 2020. Der vorgeschlagene Zuschussbetrag berücksichtigt den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 02.11.2021 (DS 211851), nachdem der Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug dauerhaft gesenkt werden und der Kürzungsbetrag von 8.500 € den Ortsteilumzügen und den Brauchtumsvereinen insgesamt zu Gute kommen soll.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss für die Ortsteilumzüge um (ca.) 4.500 € zu erhöhen. Weitere 4.000 € sollen als einmaliger Aufstockungsbetrag unter den Empfängern der Brauchtumszuschüsse gleichmäßig ausgezahlt werden. Da dies erst im nächsten Haushaltsjahr erfolgen kann, wird die Verwaltung eine entsprechende Übertragung der Mittel beantragen. Die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass die Ortsteilumzüge im kommenden Jahr tatsächlich stattfinden. Die Auszahlung erfolgt immer zeitnah zum Veranstaltungstag. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 10.460,00 € 110660130/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich einmalig 10.460.,00 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de