212066 · Mitteilungsvorlage
Rahmenterminplan für die Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024, des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 sowie ggfls. der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2023-2024
Kerndaten
- Nummer
- 212066
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 212066 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Rahmenterminplan für die Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024, des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 sowie ggfls. der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2023-2024 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Kenntnisnahme Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat die von ihr vorgesehenen Termine zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 und zur HSK-Fortschreibung verwaltungsintern abgestimmt und gibt sie dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie dem Rat frühzeitig zur Kenntnis. Der vorstehende Terminplan berücksichtigt folgende Vorgaben: Das bei der Aufstellung der letzten Doppelhaushalte praktizierte Verfahren, wonach die in der Finanzplanung vorgesehenen Beträge als Eckwertebeschluss die Vorgabe für zukünftige Planjahre bilden, soll beibehalten werden. Hierzu werden die Ansätze der aktuellen Finanzplanungsjahre 2021-2024 als Grundlage in das SAP-System (Version 1U) überführt. Abweichungen vom Eckwertebeschluss (Mehraufwendungen, Mehrerträge, Minderaufwendungen und Mindererträge) sind durch die anmeldenden Ämter nachvollziehbar zu begründen und dürfen aufgrund der angespannten Haushalts- und Verschuldungslage die absolute Ausnahme sein. Nach den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen werden für die Etatberatungen 2023/2024 folgende Änderungen vorgeschlagen: Das Verfahren der Etatberatung wird gestrafft und auf eine Sitzung je Fachausschuss zu begrenzt. Der Zeitraum zwischen der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie der Sondersitzung des Rates sollte zwei Wochen betragen, um auf kurzfristige oder umfangreicheSeite 1 von 3 Seite 2 Beschlüsse angemessen reagieren zu können. In diesem Zeitraum sollten keine Haushaltsberatungen anderer Fachausschüsse bzw. der Bezirksvertretungen stattfinden. Abschlussbemerkungen: Nach Beschluss der Haushaltssatzung durch den Rat wird sie unmittelbar an die Kommunalaufsicht gesendet. Der Haushaltsplan wird nach Fertigstellung als Druckwerk nachgereicht oder ggf. nur webbasiert (elektronisch) bereitgestellt. Am Bürgerbeteiligungsverfahren wird im Doppelhaushalt 2023/2024 festgehalten. Spätestens mit der Einbringung muss die Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass hierzu notwendige haushaltsrelevante Beschlüsse/Entscheidungen getroffen werden und in den HPL-Entwurf einfließen können. Anlage/n 1 2021-11-05-Terminplan Haushalt 2023 ff. für MV (öffentlich)Seite 2 von 3 Datum 01.12.2021 bis 12.02. Anfang April 09.06.2022 anschließend Juni 2022 September/ Oktober 02.11.2022 November 2022 Dezember 2022 Februar/März 2023 erwartete Haushaltsgenehmigung der BezReg Übersicht der notwendigen Arbeitsschritte zur Erstellung des Haushaltsplans 2023/2024 Erlass der Haushaltsverfügung Rückmeldung der Ämter bzgl. Änderungen zur Eckwerteplanung/ Investitionsplanung und AfA-Berechnung Beschreibung Sitzung des VV zum Haushalt Sondersitzung Rat mit Verabschiedung des Haushaltes und der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Anzeige der Haushaltssatzung bei der Kommunalaufsicht - Fertigstellung der Haushaltsbände und Planungsunterlagen ggf. aber auch schon Umsetzung des elektronischen (digitalen) Haushaltes Bereitstellung der HH-Entwurfsunterlagen für die Ausschussmitglieder in IKVS Haushaltsberatungen der Fachausschüsse/BV´s (nur eine Lesung) Einbringung des Haushaltsplanentwurfs vor der Sommerpause Versendung eines Druckexemplars an die Bezirksregierung Köln und Versand der Pflichtexemplare Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe als vorberatendes Gremium für den RatSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de