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212066 · Mitteilungsvorlage

Rahmenterminplan für die Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024, des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 sowie ggfls. der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2023-2024

Nummer
212066
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 09.12.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212066
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Rahmenterminplan für die Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2023/2024, des Finanz- und Investitionsprogramms
2022 bis 2027 sowie ggfls. der 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den
Zeitraum 2023-2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2021 Kenntnisnahme
Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat die von ihr vorgesehenen Termine zur Aufstellung des
Doppelhaushaltes 2023/2024 und zur HSK-Fortschreibung verwaltungsintern
abgestimmt und gibt sie dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe sowie dem Rat frühzeitig zur Kenntnis.
Der vorstehende Terminplan berücksichtigt folgende Vorgaben:
Das bei der Aufstellung der letzten Doppelhaushalte praktizierte Verfahren,
wonach die in der Finanzplanung vorgesehenen Beträge als
Eckwertebeschluss die Vorgabe für zukünftige Planjahre bilden, soll
beibehalten werden. Hierzu werden die Ansätze der aktuellen
Finanzplanungsjahre 2021-2024 als Grundlage in das SAP-System (Version
1U) überführt. Abweichungen vom Eckwertebeschluss (Mehraufwendungen,
Mehrerträge, Minderaufwendungen und Mindererträge) sind durch die
anmeldenden Ämter nachvollziehbar zu begründen und dürfen aufgrund der
angespannten Haushalts- und Verschuldungslage die absolute Ausnahme sein.
Nach den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen werden für die
Etatberatungen 2023/2024 folgende Änderungen vorgeschlagen:
 Das Verfahren der Etatberatung wird gestrafft und auf eine Sitzung je
Fachausschuss zu begrenzt.
 Der Zeitraum zwischen der Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Vergabe sowie der Sondersitzung des Rates sollte
zwei Wochen betragen, um auf kurzfristige oder umfangreicheSeite 1 von 3
Seite 2
Beschlüsse angemessen reagieren zu können. In diesem Zeitraum
sollten keine Haushaltsberatungen anderer Fachausschüsse bzw. der
Bezirksvertretungen stattfinden.
Abschlussbemerkungen:
 Nach Beschluss der Haushaltssatzung durch den Rat wird sie
unmittelbar an die Kommunalaufsicht gesendet. Der Haushaltsplan wird
nach Fertigstellung als Druckwerk nachgereicht oder ggf. nur
webbasiert (elektronisch) bereitgestellt.
 Am Bürgerbeteiligungsverfahren wird im Doppelhaushalt 2023/2024
festgehalten. Spätestens mit der Einbringung muss die
Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass
hierzu notwendige haushaltsrelevante Beschlüsse/Entscheidungen
getroffen werden und in den HPL-Entwurf einfließen können.
Anlage/n
1 2021-11-05-Terminplan Haushalt 2023 ff. für MV (öffentlich)Seite 2 von 3
Datum
01.12.2021
bis 12.02.
Anfang April
09.06.2022
anschließend
Juni 2022
September/
Oktober
02.11.2022
November 2022
Dezember 2022
Februar/März
2023 erwartete Haushaltsgenehmigung der BezReg
Übersicht der notwendigen Arbeitsschritte zur Erstellung des Haushaltsplans
2023/2024
Erlass der Haushaltsverfügung
Rückmeldung der Ämter bzgl. Änderungen zur Eckwerteplanung/
Investitionsplanung und AfA-Berechnung
Beschreibung
Sitzung des VV zum Haushalt
Sondersitzung Rat mit Verabschiedung des Haushaltes und der 4.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
Anzeige der Haushaltssatzung bei der Kommunalaufsicht
- Fertigstellung der Haushaltsbände und Planungsunterlagen
ggf. aber auch schon Umsetzung des elektronischen (digitalen) Haushaltes
Bereitstellung der HH-Entwurfsunterlagen für die Ausschussmitglieder in IKVS
Haushaltsberatungen der Fachausschüsse/BV´s (nur eine Lesung)
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs vor der Sommerpause
Versendung eines Druckexemplars an die Bezirksregierung Köln
und Versand der Pflichtexemplare
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe als
vorberatendes Gremium für den RatSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de