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212061-01 AA · Änderungsantrag

SPD-Änderungsantrag: Bauvorhaben Eltviller Straße, Beschlüsse der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021; DS-Nrn: 201269, 201372, 201398, 202086 und 202125 Antrag zur Vorlage 212061

Nummer
212061-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.12.2021 Anregung
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Übergeordnet

  1. 212061 Bauvorhaben Eltviller Straße, Beschlüsse der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021; DS-Nrn: 201269, 201372, 201398, 202086 und 202125

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Änderungsantrag
öffentlich
212061-01 AA
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
07.12.2021 gez. Jansen
SPD-Änderungsantrag: Bauvorhaben Eltviller
Straße,
Beschlüsse der Bezirksvertretung Bad Godesberg
vom 17.02.2021;
DS-Nrn: 201269, 201372, 201398, 202086 und
202125
Antrag zur Vorlage 212061
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.12.2021 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Mitteilungsvorlage wird zum Beschlusspunkt erhoben.
2. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg stellt fest, dass der unter
Nr. 6 der Mitteilungsvorlage aufgeführte Beschluss sich nicht
erledigt hat. Die Verwaltung wird aufgefordert, die beschlossene
Bürgerbeteiligung unverzüglich durchzuführen.
Begründung
Die Bezirksvertretung hat vor fast einem Jahr die Durchführung der
folgenden Bürgerbeteiligung beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Bauherrn in den
nächsten drei Monaten eine Veranstaltung für die Be- und
Anwohner*innen zur Information und zum Austausch über das
Bauvorhaben durchzuführen. Sollte auf Grund der ordnungsbehördlichen
Regelungen wegen der Corona-Pandemie eine Präsenzveranstaltung
nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, alternative Online-
Veranstaltungsformate durchzuführen. Die Verwaltung soll die
Bezirksvertretung über die Ergebnisse dieser Bürgerbeteiligung
informieren und diese soweit wie möglich im weiteren Verfahren
berücksichtigen.Seite 1 von 2
Seite 2
Bisher ist die Verwaltung diesem Auftrag nicht nachgekommen. Die vom
Bauherrn versandten Informationsschreiben reichen nicht aus, um die
Information und den Austausch der Be- und Anwohner*innen über das
Bauprojekt adäquat sicherzustellen. Die Verwaltung muss daher die
beschlossene Bürgerbeteiligung unverzüglich unter Beachtung der
aktuellen Corona-Schutzverordnung nachholen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de