212060-08 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060
Kerndaten
- Nummer
- 212060-08 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 212060-08 AA Antragsteller/in: Nicole Bonnie Arno Hospes CDU Bezirksfraktion Bonn Bert Moll CDU Bezirksfraktion Hardtberg Werner Koch Marco Rudolph CDU Bezirksfraktion Beuel Jens Röskens Christoph Jansen CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 01.02.2022 gez. Jansen, gez. Reeh-Schall, gez. Mohn, gez. Trützler CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt der gesamtstädtischen Parkraumstrategie mit folgenden Eckpunkten zu: a. In allen Quartieren im gesamten Stadtgebiet, in denen ein hoher Parkdruck vorliegt und dies rechtlich möglich ist, soll schrittweise eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden, wenn die Bewohner dieses mittragen. b. Parksuchverkehre werden so weit wie möglich reduziert. Dazu sollen digitale Angebote unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sowie wirtschaftlicher Aspekte eingesetzt werden (z.B. Parkleitsysteme). c. Der Parkdruck für Anwohner*innen wird durch eine Priorisierung vor auswärtigen Parkenden reduziert (Bewohnerparkgebiete). d. Gehwegbreiten werden, dort wo es baulich möglich ist, grundsätzlich regelkonform (mind. 1,50m) wiederhergestellt. In besonders stark frequentierten Bereichen wird ein Mindestmaß von 1,80m angesetzt. e. Flächen, die zukünftig nicht mehr als Parkraum zu Verfügung stehen, sollen revitalisiert werden, indem sie zu Flächen für alternative Mobilitätsangebote, Begrünung sowie kulturelle oder gastronomische Zwecke umgewandelt werden. f.Um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und eineSeite 1 von 4 Seite 2 Beschleunigung des ÖPNV zu erreichen, erfolgt eine Priorisierung gegenüber parkendem Individualverkehr. g. Parkvorgänge werden sukzessive vom öffentlichen Straßenraum in private Garagen verlagert (u.a. auch Quartiersgaragen) Bei der Erschließung neuer Wohngebiete werden Quartiersgaragen grundsätzlich mitgeplant. h.Die zukünftigen Parkgebühren für Bewohnerparkausweise sollen soziale Gesichtspunkte berücksichtigen, entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Alle neuen Einnahmen aus Parkgebühren werden zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots verwendet. i. Für alle Gruppen, für die Ausnahmegenehmigungen möglich sein sollen, werden Ausnahmegenehmigungen zu angemessenen Konditionen angeboten. In allen Gebieten werden einzelne Parkplätze von 7:00 – 18:00 Uhr ausschließlich für diese Gruppen reserviert. Die Belange von Besucher*innen werden angemessen berücksichtigt. Behindertenparkplätze werden in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. j. Die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung sowie das bereits bestehende System des Handyparkens werden kontinuierlich weiterentwickelt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird die Zahlung mit Bargeld an Parkscheinautomaten weiterhin ermöglicht. 2. Der Rat der Stadt Bonn beschließt zur Umsetzung der Parkraumstrategie durch folgende erste Schritte: a. Die Umsetzung der erforderlichen Untersuchungen durch Fachbüros in Teilgebieten erfolgt priorisiert gemäß Anlage 1 b. Im Rahmen der Untersuchungen sowie der weiterführenden Bearbeitung erfolgt: i. Eine verkehrsrechtliche Überprüfung bestehender Parkregelungen hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit Zulässigkeit durch, mit dem Ziel u.a. möglichst regelkonforme Gehwegbreiten (mind. 1,50m) wieder zur Verfügung zu stellen. ii. Vorschläge zur Regelung des Parkens inklusive Ausweisung von Bewohnerparkgebieten. iii. Vorschläge zur Ausweisung von Fahrrad- und Sharing-Stellflächen. iv. Vorschläge zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr und zur Beschleunigung des ÖPNV. v. Vorschläge zu einer weiterführenden Digitalisierung der Angebote (sofern rechtlich bzw. technisch möglich). c. Nach Fertigstellung der Untersuchungen werden die Ergebnisse für jedes Teilgebiet: i. im Rahmen einer Bürger*inneninformation detailliert dargestellt und diskutiert und anschließend in einem geeigneten Verfahren ein Meinungsbild der Bewohnerinnen und Bewohner des betroffenen Bereichs ermittelt.Seite 2 von 4 Seite 3 ii. den Gremien einschließlich der Ergebnisse der Bürgerbefragung für einen Umsetzungsbeschluss vorgelegt. Dabei sind die wesentlichen Handlungsschritte detailliert darzustellen und für die Umsetzung zusätzlich erforderliche Stellen zum Beschluss vorzulegen. iii. Sämtliche Einzelmaßnahmen sollen grundsätzlich in zeitlichem Zusammenhang mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgen d. Sobald die rechtlichen Grundlagen seitens des Landes NRW geschaffen wurden, wird die Verwaltung eine Änderung der Gebühren für Bewohnerparken den Ratsgremien der Bundesstadt Bonn zur Beschlussfassung vorlegen e. Eine Anpassung der Gebührenordnung der Stadt Bonn für die Parkgebühren im Stadtgebiet wird unter Berücksichtigung der Preisgestaltung in den öffentlich zugänglichen Parkgaragen den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. angepasst. f. Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit der SWB GmbH bei allen oberirdischen, nicht gewidmeten und idealerweise beschrankbaren Parkplätzen (zukünftig ggf. auch Hochgaragen), ob sich diese für eine Bewirtschaftung durch die SWB bzw. deren Konzernunternehmen wirtschaftlich darstellen lassen, ohne die Gebührenhoheit der Stadt aufzugeben. Ergibt diese Prüfung im jeweiligen Einzelfall eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung, die einvernehmlich zwischen Verwaltung und SWB abgestimmt ist, wird die Verwaltung vorbehaltlich einer vergaberechtlichen Prüfung, mit den SWB eine entsprechende Vereinbarung (Pacht- oder Betriebsführungsvertrag) zur Nutzung dieser Fläche zum Beschluss vorlegen. g. Für die Erstellung und Umsetzung der gesamtstädtischen Parkraumstrategie werden bei vollumfänglicher Umsetzung umfangreiche zusätzliche personelle Kapazitäten erforderlich. In einem ersten Schritt wird der Einrichtung von einer Stelle A 11 LBesG NRW/ E10 TVöD für verkehrsrechtliche Anordnungen in der Verkehrslenkung (33-44) zugestimmt. Alle weiteren zur Umsetzung erforderlichen Stellen werden nachlaufend entsprechend des sukzessive entstehenden Bedarfes mit den Umsetzungsbeschlüssen für die Teilgebiete zum Beschluss vorgelegt (sh. Ziff. 2c.ii.) h. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die mit Ziffer 2g zu beschließende Stelle in der Verkehrslenkung werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. i. Die Personalkosten für die mit Ziffer 2g zu beschließende Stelle in der Verkehrslenkung in Höhe von 82.904,64 € p.a. werden für das Jahr 2022 gesamtstädtisch bereitgestellt. 1x jährlich erfolgt eine Mitteilung zum aktuellen Stand der Umsetzung an den zuständigen Fachausschuss. Begründung erfolgt mündlichSeite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de