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212060-07 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060

Nummer
212060-07 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
31.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 212060 Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie

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Änderungsantrag
öffentlich
212060-07 AA
Antragsteller/in:
Dr. Dominique Löbach
31.01.2022 gez. Mohn
Änderungsantrag: Zielbeschluss zur
gesamtstädtischen Parkraumstrategie
Antrag zur Vorlage 212060
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
a) Eine Umsetzung für die Zone Beuel-Zentrum (8) wird nicht vor dem Jahr
2028 in Angriff genommen
b) Die „Brötchentastenregelung“ und die Parkscheibenregelung an Samstagen
im Beueler Zentrum bleiben erhalten
c) Die Umsetzungsgebiete Vilich/Neu-Vilich (6) und Ramersdorf Süd (7) werden
aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen bis der
S-Bahnbetrieb einschließlich der Haltepunkte in Betrieb ist.
d) Das Umsetzungsgebiet Ramersdorf Nord (17) wird endgültig aus dem
Beschlussvorschlag herausgenommen
Begründung
Zu a) und b): Die vorangegangenen Einschränkungen beim Parken im Beueler
Zentrum haben nach Aussagen des betroffenen Handels
neben den Corona-bedingten Verlusten zu empfindlichen zusätzlichen
Umsatzeinbußen geführt. Eine beabsichtigte weitere
Einschränkung und Verteuerung der Parkmöglichkeiten wirkt wie ein
Anschlag auf die Beueler Geschäftswelt. Gerade die Möglichkeit
eines kostenfreien, kurzzeitigen Parkens direkt im Beueler Zentrum war
für viele Kunden aus den angrenzenden Ortsteilen Anreiz für
den Einkauf in Beuel.
Die geplanten bzw. beantragten Erhöhung vertreiben mit Sicherheit einen
großen Teil dieser Kunden ins Umland.
Zu c): Die beabsichtigte Einführung einer kostenpflichtigen Nutzung der ParkSeite 1 von 2
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und Ride Parkplätze in Ramersdorf und Vilich bringen gerade
die Nutzer dazu, in die umliegenden Straßen auszuweichen. Das in der
Vorlage beschriebene Problem eines aktuellen absoluten
Parkraummangels in der Umgebung der vorhandenen Parkplätze wird
durch die vorgesehene kostenpflichtige Nutzung erst geschaffen.
Außerdem sind die vorgeschlagenen Gebiete total überdimensioniert.
Zu d): Im Ortskern von Küdinghoven entlang der Königswinterer Str und im
Bereich um die Kirche würden durch die vorgesehenen Maßnahmen
ein Besuch von Arztpraxen, Physiotherapieeinrichtungen, der Apotheke
und der zwei verbliebenen Bankstützpunkte erheblich erschwert.
Die für die Bevölkerung wichtigen Bäckereishops bei einer aktuell nicht
vorhandenen Nahversorgung würden ebenfalls einen großen Teil
ihrer Kundschaft verlieren. Was nützt eine als gesperrt abmarkierte
Fläche vor dem eigenen Haus für die Lebensqualität, wenn im
Gegenzug die Bäckereien und der Rest der Infrastruktur in der
Umgebung verschwinden.
Anlage/n
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