212060-07 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060
Kerndaten
- Nummer
- 212060-07 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 31.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 212060-07 AA Antragsteller/in: Dr. Dominique Löbach 31.01.2022 gez. Mohn Änderungsantrag: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags a) Eine Umsetzung für die Zone Beuel-Zentrum (8) wird nicht vor dem Jahr 2028 in Angriff genommen b) Die „Brötchentastenregelung“ und die Parkscheibenregelung an Samstagen im Beueler Zentrum bleiben erhalten c) Die Umsetzungsgebiete Vilich/Neu-Vilich (6) und Ramersdorf Süd (7) werden aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen bis der S-Bahnbetrieb einschließlich der Haltepunkte in Betrieb ist. d) Das Umsetzungsgebiet Ramersdorf Nord (17) wird endgültig aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen Begründung Zu a) und b): Die vorangegangenen Einschränkungen beim Parken im Beueler Zentrum haben nach Aussagen des betroffenen Handels neben den Corona-bedingten Verlusten zu empfindlichen zusätzlichen Umsatzeinbußen geführt. Eine beabsichtigte weitere Einschränkung und Verteuerung der Parkmöglichkeiten wirkt wie ein Anschlag auf die Beueler Geschäftswelt. Gerade die Möglichkeit eines kostenfreien, kurzzeitigen Parkens direkt im Beueler Zentrum war für viele Kunden aus den angrenzenden Ortsteilen Anreiz für den Einkauf in Beuel. Die geplanten bzw. beantragten Erhöhung vertreiben mit Sicherheit einen großen Teil dieser Kunden ins Umland. Zu c): Die beabsichtigte Einführung einer kostenpflichtigen Nutzung der ParkSeite 1 von 2 Seite 2 und Ride Parkplätze in Ramersdorf und Vilich bringen gerade die Nutzer dazu, in die umliegenden Straßen auszuweichen. Das in der Vorlage beschriebene Problem eines aktuellen absoluten Parkraummangels in der Umgebung der vorhandenen Parkplätze wird durch die vorgesehene kostenpflichtige Nutzung erst geschaffen. Außerdem sind die vorgeschlagenen Gebiete total überdimensioniert. Zu d): Im Ortskern von Küdinghoven entlang der Königswinterer Str und im Bereich um die Kirche würden durch die vorgesehenen Maßnahmen ein Besuch von Arztpraxen, Physiotherapieeinrichtungen, der Apotheke und der zwei verbliebenen Bankstützpunkte erheblich erschwert. Die für die Bevölkerung wichtigen Bäckereishops bei einer aktuell nicht vorhandenen Nahversorgung würden ebenfalls einen großen Teil ihrer Kundschaft verlieren. Was nützt eine als gesperrt abmarkierte Fläche vor dem eigenen Haus für die Lebensqualität, wenn im Gegenzug die Bäckereien und der Rest der Infrastruktur in der Umgebung verschwinden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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