212060-03 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060
Kerndaten
- Nummer
- 212060-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 19.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.626 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 212060-03 AA Antragsteller/in: Jürgen Wehlus Arno Hospes CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 19.01.2022 CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt der gesamtstädtischen Parkraumstrategie mit folgenden Eckpunkten zu: a. In allen Quartieren im gesamten Stadtgebiet, in denen ein hoher Parkdruck vorliegt und dies rechtlich möglich ist, soll schrittweise eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden, wenn die Bewohner dieses mittragen. b. Parksuchverkehre werden so weit wie möglich reduziert. Dazu sollen digitale Angebote unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sowie wirtschaftlicher Aspekte eingesetzt werden (z.B. Parkleitsysteme). c. Der Parkdruck für Anwohner*innen wird durch eine Priorisierung vor auswärtigen Parkenden reduziert (Bewohnerparkgebiete). d. Gehwegbreiten werden, dort wo es baulich möglich ist, grundsätzlich regelkonform (mind. 1,50m) wiederhergestellt. In besonders stark frequentierten Bereichen wird ein Mindestmaß von 1,80m angesetzt. e. Flächen, die zukünftig nicht mehr als Parkraum zu Verfügung stehen, sollen revitalisiert werden, indem sie zu Flächen für alternative Mobilitätsangebote, Begrünung sowie kulturelle oder gastronomische Zwecke umgewandelt werden. f. Um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und eine Beschleunigung des ÖPNV zu erreichen, erfolgt eine Priorisierung gegenüber parkendem Individualverkehr. g. Parkvorgänge werden sukzessive vom öffentlichen Straßenraum in private Garagen verlagert (u.a. auch Quartiersgaragen) Bei der Erschließung neuer Wohngebiete werden Quartiersgaragen grundsätzlich mitgeplant. h. Die zukünftigen Parkgebühren für Bewohnerparkausweise sollen sozialeSeite 1 von 4 Seite 2 Gesichtspunkte berücksichtigen, entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Alle neuen Einnahmen aus Parkgebühren werden zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots verwendet. i. Für alle Gruppen, für die Ausnahmegenehmigungen möglich sein sollen, werden Ausnahmegenehmigungen zu angemessenen Konditionen angeboten. In allen Gebieten werden einzelne Parkplätze von 7:00 – 18:00 Uhr ausschließlich für diese Gruppen reserviert. Die Belange von Besucher*innen werden angemessen berücksichtigt. Behindertenparkplätze werden in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. j. Die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung sowie das bereits bestehende System des Handyparkens werden kontinuierlich weiterentwickelt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird die Zahlung mit Bargeld an Parkscheinautomaten weiterhin ermöglicht. 2. Der Rat der Stadt Bonn beschließt zur Umsetzung der Parkraumstrategie durch folgende erste Schritte: a. Die Umsetzung der erforderlichen Untersuchungen durch Fachbürosin Teilgebieten erfolgt priorisiert gemäß Anlage 1 b. Im Rahmen der Untersuchungen sowie der weiterführenden Bearbeitung erfolgt: i. Eine verkehrsrechtliche Überprüfung bestehender Parkregelungen hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit Zulässigkeit durch, mit dem Ziel u.a. möglichstregelkonforme Gehwegbreiten (mind. 1,50m) wieder zur Verfügung zu stellen. ii. Vorschläge zur Regelung des Parkens inklusive Ausweisung von Bewohnerparkgebieten. iii. Vorschläge zur Ausweisung von Fahrrad- und Sharing-Stellflächen. iv. Vorschläge zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr und zur Beschleunigung des ÖPNV. v. Vorschläge zu einer weiterführenden Digitalisierung der Angebote (sofern rechtlich bzw. technisch möglich). c. Nach Fertigstellung der Untersuchungen werden die Ergebnisse für jedes Teilgebiet: i. im Rahmen einer Bürger*inneninformation detailliert dargestellt und diskutiert und anschließend in einem geeigneten Verfahren ein Meinungsbild der Bewohnerinnen und Bewohner des betroffenen Bereichs ermittelt. ii. den Gremien einschließlich der Ergebnisse der Bürgerbefragungfür einen Umsetzungsbeschluss vorgelegt. Dabei sind die wesentlichen Handlungsschritte detailliert darzustellen und für die Umsetzung zusätzlich erforderliche Stellen zum Beschluss vorzulegen. iii. Sämtliche Einzelmaßnahmen sollen grundsätzlich in zeitlichem Zusammenhang mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgenSeite 2 von 4 Seite 3 d. Sobald die rechtlichen Grundlagen seitens des Landes NRW geschaffen wurden, wird die Verwaltung eine Änderung der Gebühren für Bewohnerparken den Ratsgremien der Bundesstadt Bonn zur Beschlussfassungvorlegen e. Eine Anpassung derGebührenordnung der Stadt Bonn für die Parkgebühren im Stadtgebiet wird unter Berücksichtigung der Preisgestaltung in den öffentlich zugänglichen Parkgaragen den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. angepasst. f. Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit der SWB GmbH bei allen oberirdischen, nicht gewidmeten und idealerweise beschrankbaren Parkplätzen (zukünftig ggf. auch Hochgaragen), ob sich diese für eine Bewirtschaftung durch die SWB bzw. deren Konzernunternehmen wirtschaftlich darstellen lassen, ohne die Gebührenhoheit der Stadt aufzugeben. Ergibt diese Prüfung im jeweiligen Einzelfall eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung, die einvernehmlich zwischen Verwaltung und SWB abgestimmt ist, wird die Verwaltung vorbehaltlich einer vergaberechtlichen Prüfung, mit den SWB eine entsprechende Vereinbarung (Pacht- oder Betriebsführungsvertrag) zur Nutzung dieser Fläche zum Beschluss vorlegen. g. Für die Erstellung und Umsetzung der gesamtstädtischen Parkraumstrategie werden bei vollumfänglicher Umsetzung umfangreiche zusätzliche personelle Kapazitäten erforderlich. In einem ersten Schritt wird der Einrichtung von einer Stelle A 11 LBesG NRW/ E10 TVöD für verkehrsrechtliche Anordnungen in der Verkehrslenkung (33-44) zugestimmt. Alle weiteren zur Umsetzung erforderlichen Stellen werden nachlaufend entsprechend des sukzessive entstehenden Bedarfes mit den Umsetzungsbeschlüssen für die Teilgebiete zum Beschluss vorgelegt (sh. Ziff. 2c.ii.) h. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die mit Ziffer 2g zu beschließende Stelle in der Verkehrslenkung werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. i. Die Personalkosten für die mit Ziffer 2g zu beschließende Stelle in der Verkehrslenkung in Höhe von 82.904,64 € p.a. werden für das Jahr 2022 gesamtstädtisch bereitgestellt. 1x jährlich erfolgt eine Mitteilung zum aktuellen Stand der Umsetzung an den zuständigen Fachausschuss. Begründung Begründung: erfolgt mündlich Anlage/n KeineSeite 3 von 4 Seite 4Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de