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212060-03 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060

Nummer
212060-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 212060 Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie

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Änderungsantrag
öffentlich
212060-03 AA
Antragsteller/in:
Jürgen Wehlus
Arno Hospes
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
19.01.2022
CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss zur
gesamtstädtischen Parkraumstrategie
Antrag zur Vorlage 212060
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt der gesamtstädtischen Parkraumstrategie mit
folgenden Eckpunkten zu:
a. In allen Quartieren im gesamten Stadtgebiet, in denen ein hoher Parkdruck
vorliegt und dies rechtlich möglich ist, soll schrittweise eine
Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden, wenn die Bewohner dieses
mittragen.
b. Parksuchverkehre werden so weit wie möglich reduziert. Dazu sollen digitale
Angebote unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sowie
wirtschaftlicher Aspekte eingesetzt werden (z.B. Parkleitsysteme).
c. Der Parkdruck für Anwohner*innen wird durch eine Priorisierung vor
auswärtigen Parkenden reduziert (Bewohnerparkgebiete).
d. Gehwegbreiten werden, dort wo es baulich möglich ist, grundsätzlich
regelkonform (mind. 1,50m) wiederhergestellt. In besonders stark
frequentierten Bereichen wird ein Mindestmaß von 1,80m angesetzt.
e. Flächen, die zukünftig nicht mehr als Parkraum zu Verfügung stehen, sollen
revitalisiert werden, indem sie zu Flächen für alternative Mobilitätsangebote,
Begrünung sowie kulturelle oder gastronomische Zwecke umgewandelt
werden.
f. Um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und eine
Beschleunigung des ÖPNV zu erreichen, erfolgt eine Priorisierung gegenüber
parkendem Individualverkehr.
g. Parkvorgänge werden sukzessive vom öffentlichen Straßenraum in private
Garagen verlagert (u.a. auch Quartiersgaragen) Bei der Erschließung neuer
Wohngebiete werden Quartiersgaragen grundsätzlich mitgeplant.
h. Die zukünftigen Parkgebühren für Bewohnerparkausweise sollen sozialeSeite 1 von 4
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Gesichtspunkte berücksichtigen, entsprechend der gesetzlichen
Rahmenbedingungen. Alle neuen Einnahmen aus Parkgebühren werden
zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots verwendet.
i. Für alle Gruppen, für die Ausnahmegenehmigungen möglich sein
sollen, werden Ausnahmegenehmigungen zu angemessenen Konditionen
angeboten. In allen Gebieten werden einzelne Parkplätze von 7:00 – 18:00
Uhr ausschließlich für diese Gruppen reserviert. Die Belange von
Besucher*innen werden angemessen berücksichtigt.
Behindertenparkplätze werden in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
j. Die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung sowie das bereits
bestehende System des Handyparkens werden kontinuierlich weiterentwickelt.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird die Zahlung mit Bargeld an
Parkscheinautomaten weiterhin ermöglicht.
2. Der Rat der Stadt Bonn beschließt zur Umsetzung der Parkraumstrategie
durch folgende erste Schritte:
a. Die Umsetzung der erforderlichen Untersuchungen durch Fachbürosin
Teilgebieten erfolgt priorisiert gemäß Anlage 1
b. Im Rahmen der Untersuchungen sowie der weiterführenden Bearbeitung
erfolgt:
i. Eine verkehrsrechtliche Überprüfung bestehender Parkregelungen
hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit Zulässigkeit durch, mit dem Ziel u.a.
möglichstregelkonforme Gehwegbreiten (mind. 1,50m) wieder zur Verfügung
zu stellen.
ii. Vorschläge zur Regelung des Parkens inklusive Ausweisung von
Bewohnerparkgebieten.
iii. Vorschläge zur Ausweisung von Fahrrad- und Sharing-Stellflächen.
iv. Vorschläge zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr und zur
Beschleunigung des ÖPNV.
v. Vorschläge zu einer weiterführenden Digitalisierung der Angebote (sofern
rechtlich bzw. technisch möglich).
c. Nach Fertigstellung der Untersuchungen werden die Ergebnisse für jedes
Teilgebiet:
i. im Rahmen einer Bürger*inneninformation detailliert dargestellt und diskutiert
und anschließend in einem geeigneten Verfahren ein Meinungsbild der
Bewohnerinnen und Bewohner des betroffenen Bereichs ermittelt.
ii. den Gremien einschließlich der Ergebnisse der Bürgerbefragungfür
einen Umsetzungsbeschluss vorgelegt. Dabei sind die wesentlichen
Handlungsschritte detailliert darzustellen und für die Umsetzung zusätzlich
erforderliche Stellen zum Beschluss vorzulegen.
iii. Sämtliche Einzelmaßnahmen sollen grundsätzlich in zeitlichem
Zusammenhang mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgenSeite 2 von 4
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d. Sobald die rechtlichen Grundlagen seitens des Landes NRW geschaffen
wurden, wird die Verwaltung eine Änderung der Gebühren für Bewohnerparken
den Ratsgremien der Bundesstadt Bonn zur Beschlussfassungvorlegen
e. Eine Anpassung derGebührenordnung der Stadt Bonn für die
Parkgebühren im Stadtgebiet wird unter Berücksichtigung der Preisgestaltung
in den öffentlich zugänglichen Parkgaragen den Ratsgremien zur
Beschlussfassung vorgelegt. angepasst.
f. Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit der SWB GmbH bei allen
oberirdischen, nicht gewidmeten und idealerweise beschrankbaren Parkplätzen
(zukünftig ggf. auch Hochgaragen), ob sich diese für eine Bewirtschaftung
durch die SWB bzw. deren Konzernunternehmen wirtschaftlich darstellen
lassen, ohne die Gebührenhoheit der Stadt aufzugeben. Ergibt diese Prüfung
im jeweiligen Einzelfall eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung, die
einvernehmlich zwischen Verwaltung und SWB abgestimmt ist, wird die
Verwaltung vorbehaltlich einer vergaberechtlichen Prüfung, mit den SWB eine
entsprechende Vereinbarung (Pacht- oder Betriebsführungsvertrag) zur
Nutzung dieser Fläche zum Beschluss vorlegen.
g. Für die Erstellung und Umsetzung der gesamtstädtischen Parkraumstrategie
werden bei vollumfänglicher Umsetzung umfangreiche zusätzliche personelle
Kapazitäten erforderlich. In einem ersten Schritt wird der Einrichtung von einer
Stelle A 11 LBesG NRW/ E10 TVöD für verkehrsrechtliche Anordnungen in der
Verkehrslenkung (33-44) zugestimmt. Alle weiteren zur Umsetzung
erforderlichen Stellen werden nachlaufend entsprechend des sukzessive
entstehenden Bedarfes mit den Umsetzungsbeschlüssen für die Teilgebiete
zum Beschluss vorgelegt (sh. Ziff. 2c.ii.)
h. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die mit Ziffer 2g zu
beschließende Stelle in der Verkehrslenkung werden nachlaufend in der
Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.
i. Die Personalkosten für die mit Ziffer 2g zu beschließende Stelle in der
Verkehrslenkung in Höhe von 82.904,64 € p.a. werden für das Jahr 2022
gesamtstädtisch bereitgestellt.
1x jährlich erfolgt eine Mitteilung zum aktuellen Stand der Umsetzung an den
zuständigen Fachausschuss.
Begründung
Begründung:
erfolgt mündlich
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de