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212057 · Beschlussvorlage

Abbindung des Cityrings

Nummer
212057
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 212057-01 AA CDU-Änderungsantrag: Abbindung des Cityrings Antrag zur Vorlage 212057

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Beschlussvorlage
öffentlich
212057
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Abbindung des Cityrings
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Anhörung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Abbindung des City-Rings durch Sperrung
der Maximilianstraße an der Einmündung zur Straße Am Hauptbahnhof gemäß
dem u. a. Konzept zu.
Begründung
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 (anstelle des Rates
nach § 60 Abs. 2 GO NRW) folgenden Beschluss - im Rahmen des Antrags
„Planung zum Bau eines fahrgastfreundlichen Zentralen Busbahnhofs (ZOB)
intensivieren“ mit der DS-Nr. 210459 - zur Kappung des City-Rings gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit höchster Priorität die Planungen für einen
Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB Bonn) im Areal zwischen Kaiserplatz,
Südunterführung, der Straße Am Hauptbahnhof, dem sog. Maximiliancenter
und den Gehwegen der Maximilianstraße zu intensivieren. Ziel ist es, das
bereits vor Jahren beim Nahverkehr Rheinland (NVR) angemeldete
Förderprojekt nun auch inhaltlich-planerisch zu unterfüttern, zuschussfähig zu
machen und eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen.
Bei der Planung wird keine Führung des motorisierten Individualverkehrs (MIV)
über den bisherigen sogenannten Cityring (Wesselstraße, Maximilianstraße,
Am Hauptbahnhof) mehr vorgesehen. Die Kaiserstraße wird an ihrem Ende für
den Individualverkehr abgebunden, sodass die Durchfahrt über die
Maximilianstraße und das oben beschriebene Areal des neuen ZOB
entfällt. Die Verwaltung wird gebeten, für die bereits vorab zugunsten des
ÖPNV und insbesondere der Fahrgäste vorzunehmenden MIV-Abbindungen
Vorschläge zu unterbreiten. Dies betrifft auch die Anlieferung der
angrenzenden Gebäude und Ladenlokale sowie die Anfahrt zu medizinischen
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.“
Umsetzung und Konzept:
Die Verwaltung hat in Abstimmung aller beteiligten Fachämter ein KonzeptSeite 1 von 3
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entwickelt, den City-Ring gem. oben zitiertem Beschluss, unter Wahrung der
notwendigen Liefer-, Anwohner- und Rettungsverkehre abzubinden.
Folgendes erscheint hierzu notwendig:
Die Verwaltung plant eine Sperre für den motorisierten Individualverkehr (MIV)
auf der Maximilianstraße im Bereich der Einmündung zur Straße Am
Hauptbahnhof mittels Pfosten zu errichten. Für den Radverkehr bleibt die
Möglichkeit des Durchfahrens erhalten.
Die Maximilianstraße wird im Abschnitt Wesselstraße bis Am Hauptbahnhof als
Fußgängerzone – Radfahrer frei - ausgewiesen. Die Verwaltung prüft, ob unter
Beachtung der Rahmenbedingungen (Lieferverkehr, Nutzung durch
Radfahrende etc.) der Charakter als Fußgängerzone durch
Gestaltungselemente unterstützt werden kann.
Der Radfahrstreifen auf diesem Straßenabschnitt entfällt und die
Fußgängerampel wird außer Betrieb genommen (zunächst Abdeckung,
perspektivisch Abbau).
Anliegerverkehr, die Ver- und Entsorgung, wie auch die Anlieferung der
angrenzenden Gebäude und Ladenlokale im Straßenabschnitt der
Maximilianstraße zwischen Wesselstraße und Am Hauptbahnhof sowie im
Bereich der Lieferzone des Maximiliancenters bleiben gewährleistet. Die zwei
vorhandenen Behindertenstellplätze sollen in die Wesselstraße verlegt werden.
Die Verkehrsführung für den verbleibenden MIV vom Martinsplatz kommend
führt über Wesselstraße und Maximilianstraße Richtung Kaiserplatz. Die vom
Kaiserplatz in den ZOB einfahrenden Busse werden gegenüber dem aus der
Maximilianstraße kommenden Verkehr bevorrechtigt (analog zur Sperrung der
Maximilianstraße im Verkehrsversuch 2019).
In seiner Sitzung am 28.10.2021 hat der Rat beschlossen, dass im Rahmen der
Neugestaltung des ZOB die Wesselstraße als Fuß- und Radweg mit deutlich
erweiterter Aufenthaltsqualität geplant wird (DS-Nr. 211723-02 AA). Ob und
wenn ja welche vorgezogenen Maßnahmen dort möglich und sinnvoll wären,
kann nach Umsetzung der Cityring-Abbindung und Evaluierung der
Verkehrsabläufe vor Ort geprüft werden.
Aufgrund einer Kanalbaumaßnahme in der Wesselstraße in 2022 ist die
Verkehrsführung durch die Wesselstraße für die Zeit der Bauarbeiten nicht
möglich. In diesem Zeitraum (voraussichtliche Bauzeit 3 Monate) soll der
verbleibende Verkehr in der Maximilianstraße im Abschnitt zwischen
Wesselstraße und Kaiserplatz mit einer temporären Lichtsignalanlage
(Baustellenampel) gesteuert werden, da aufgrund der geringen
Querschnittsbreite Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Die Verwaltung plant,
die Kanalbaumaßnahme im Zeitraum Juni bis November 2022 umzusetzen.
Die Erreichbarkeit sämtlicher Innenstadtparkhäuser bleibt weiterhin
gewährleistet (Zu- und Abfahrten).
Im weiträumigen Einfahrtsbereich des City-Rings werden großflächige
Beschilderungen aufgestellt, die auf die geänderte Verkehrsführung hinweisenSeite 2 von 3
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(ggfs. unterstützt durch die digitalen Anzeigetafeln des Parkleitsystems).
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de