212057 · Beschlussvorlage
Abbindung des Cityrings
Kerndaten
- Nummer
- 212057
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 212057 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Abbindung des Cityrings Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Anhörung Rat 09.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Abbindung des City-Rings durch Sperrung der Maximilianstraße an der Einmündung zur Straße Am Hauptbahnhof gemäß dem u. a. Konzept zu. Begründung Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 (anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW) folgenden Beschluss - im Rahmen des Antrags „Planung zum Bau eines fahrgastfreundlichen Zentralen Busbahnhofs (ZOB) intensivieren“ mit der DS-Nr. 210459 - zur Kappung des City-Rings gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, mit höchster Priorität die Planungen für einen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB Bonn) im Areal zwischen Kaiserplatz, Südunterführung, der Straße Am Hauptbahnhof, dem sog. Maximiliancenter und den Gehwegen der Maximilianstraße zu intensivieren. Ziel ist es, das bereits vor Jahren beim Nahverkehr Rheinland (NVR) angemeldete Förderprojekt nun auch inhaltlich-planerisch zu unterfüttern, zuschussfähig zu machen und eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen. Bei der Planung wird keine Führung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) über den bisherigen sogenannten Cityring (Wesselstraße, Maximilianstraße, Am Hauptbahnhof) mehr vorgesehen. Die Kaiserstraße wird an ihrem Ende für den Individualverkehr abgebunden, sodass die Durchfahrt über die Maximilianstraße und das oben beschriebene Areal des neuen ZOB entfällt. Die Verwaltung wird gebeten, für die bereits vorab zugunsten des ÖPNV und insbesondere der Fahrgäste vorzunehmenden MIV-Abbindungen Vorschläge zu unterbreiten. Dies betrifft auch die Anlieferung der angrenzenden Gebäude und Ladenlokale sowie die Anfahrt zu medizinischen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.“ Umsetzung und Konzept: Die Verwaltung hat in Abstimmung aller beteiligten Fachämter ein KonzeptSeite 1 von 3 Seite 2 entwickelt, den City-Ring gem. oben zitiertem Beschluss, unter Wahrung der notwendigen Liefer-, Anwohner- und Rettungsverkehre abzubinden. Folgendes erscheint hierzu notwendig: Die Verwaltung plant eine Sperre für den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf der Maximilianstraße im Bereich der Einmündung zur Straße Am Hauptbahnhof mittels Pfosten zu errichten. Für den Radverkehr bleibt die Möglichkeit des Durchfahrens erhalten. Die Maximilianstraße wird im Abschnitt Wesselstraße bis Am Hauptbahnhof als Fußgängerzone – Radfahrer frei - ausgewiesen. Die Verwaltung prüft, ob unter Beachtung der Rahmenbedingungen (Lieferverkehr, Nutzung durch Radfahrende etc.) der Charakter als Fußgängerzone durch Gestaltungselemente unterstützt werden kann. Der Radfahrstreifen auf diesem Straßenabschnitt entfällt und die Fußgängerampel wird außer Betrieb genommen (zunächst Abdeckung, perspektivisch Abbau). Anliegerverkehr, die Ver- und Entsorgung, wie auch die Anlieferung der angrenzenden Gebäude und Ladenlokale im Straßenabschnitt der Maximilianstraße zwischen Wesselstraße und Am Hauptbahnhof sowie im Bereich der Lieferzone des Maximiliancenters bleiben gewährleistet. Die zwei vorhandenen Behindertenstellplätze sollen in die Wesselstraße verlegt werden. Die Verkehrsführung für den verbleibenden MIV vom Martinsplatz kommend führt über Wesselstraße und Maximilianstraße Richtung Kaiserplatz. Die vom Kaiserplatz in den ZOB einfahrenden Busse werden gegenüber dem aus der Maximilianstraße kommenden Verkehr bevorrechtigt (analog zur Sperrung der Maximilianstraße im Verkehrsversuch 2019). In seiner Sitzung am 28.10.2021 hat der Rat beschlossen, dass im Rahmen der Neugestaltung des ZOB die Wesselstraße als Fuß- und Radweg mit deutlich erweiterter Aufenthaltsqualität geplant wird (DS-Nr. 211723-02 AA). Ob und wenn ja welche vorgezogenen Maßnahmen dort möglich und sinnvoll wären, kann nach Umsetzung der Cityring-Abbindung und Evaluierung der Verkehrsabläufe vor Ort geprüft werden. Aufgrund einer Kanalbaumaßnahme in der Wesselstraße in 2022 ist die Verkehrsführung durch die Wesselstraße für die Zeit der Bauarbeiten nicht möglich. In diesem Zeitraum (voraussichtliche Bauzeit 3 Monate) soll der verbleibende Verkehr in der Maximilianstraße im Abschnitt zwischen Wesselstraße und Kaiserplatz mit einer temporären Lichtsignalanlage (Baustellenampel) gesteuert werden, da aufgrund der geringen Querschnittsbreite Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Die Verwaltung plant, die Kanalbaumaßnahme im Zeitraum Juni bis November 2022 umzusetzen. Die Erreichbarkeit sämtlicher Innenstadtparkhäuser bleibt weiterhin gewährleistet (Zu- und Abfahrten). Im weiträumigen Einfahrtsbereich des City-Rings werden großflächige Beschilderungen aufgestellt, die auf die geänderte Verkehrsführung hinweisenSeite 2 von 3 Seite 3 (ggfs. unterstützt durch die digitalen Anzeigetafeln des Parkleitsystems). Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de