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212054 · Mitteilungsvorlage

Kombination von PV-Anlagen mit Dachbegrünungen

Nummer
212054
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212054
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Kombination von PV-Anlagen mit
Dachbegrünungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
20.01.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat der Stadt Bonn hat am 16.09.2021 folgenden Auftrag an die
Verwaltung beschlossen: „Die Verwaltung soll prüfen, ob grundsätzlich die
Verpflichtung der kombinierten Dachbegrünung und der Installation von
Photovoltaikmodulen – unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit – gelten
kann.“
Nach Prüfung der unterschiedlichen Optionen der Installation von PV-Anlagen
und einer möglichen Kombination mit Dachbegrünungen kommt die Verwaltung
zu folgendem Ergebnis und Verfahren: Die Verwaltung wird bei allen Verfahren,
die im Beschluss „Solarverpflichtung im Neubau – Planungsrechtliche
Instrumente“ (DS 210919) unter den Absätzen (1) und (2) genannt sind, in
Absprache mit den Investoren grundsätzlich das Ziel einer Kombination von
PV-Anlagen mit Gründächern verfolgen, sofern es von der Nutzung her
situationsangemessen ist (Erklärung dazu siehe folgende Seite).
Erklären Investoren sich nicht direkt zu einer Kombination bereit, sondern
stellen sie unter den Wirtschaftlichkeitsvorbehalt, ist durch den Investor eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung für den konkreten Anwendungsfall zu erstellen.
Aufgrund der verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten von PV und
Begrünung wird diese fallbezogene Prüfung einem modellhaften Vergleich mit
definierten Ausgangsvoraussetzungen vorgezogen. Kommt es zu einer solchen
Überprüfung, wird das Ergebnis im Rahmen der Verfahrensschritte in der
Bauleitplanung – spätestens bis zur Offenlage – der Politik mitgeteilt.
Unterschiedliche Installations- und Kombinationsmöglichkeiten mit
Dachbegrünungen
Für Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung ist es nach den aktuellen
Rahmenbedingungen sinnvoll, einen möglichst großen Teil der durch die PV-
Anlage bereitgestellten elektrischen Energie im eigenen Haushalt zu nutzen.
Nach üblichen Lastgängen für private Haushalte finden sich die Maxima des
Strombedarfs am frühen Vormittag und späten Nachmittag. Um diese mit der
Produktion des PV-Stroms zu synchronisieren, werden Module deshalb häufigSeite 1 von 5
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in Ost-/Westrichtung dachförmig ausgerichtet (Anlage 1). Unter dieser
dachförmigen Anordnung kann sich durch die komplette Beschattung keine
Vegetation ausbilden. Möglich ist in einem solchen Fall – je nach Situation –,
die Dachfläche in der Peripherie (Anlage 2) oder ggf. auch zwischen den
Modulreihen zu begrünen. In diesem Fall hätte man es mit einem additiven
System von Begrünung und PV-Anlagen zu tun, das keine Mehrkosten durch
eine Kombination verursacht.
Bei Nichtwohngebäuden wie z.B. Bürogebäuden, die den ganzen Tag über
genutzt werden, bietet sich zur Maximierung des Ertrages ggf. eine klassische
Orientierung von PV-Modulen nach Süden an. In diesem Fall ist eine
Kombination von aufgeständerten PV-Modulen mit einer darunter befindlichen
Begrünung sinnvoll (Anlage 3).
Mehrkosten können dadurch entstehen, dass die Aufständerung der PV-
Module in der Tragschicht für die Begrünung verankert werden muss.
Anlage/n
1 Abb 1_Quelle BuGG Fachinformation Solar-Gründach 8-2020 (öffentlich)
2 Abb 2_Quelle BuGG Fachinformation Solar-Gründach 8-2020 (öffentlich)
3 Abb 3_Quelle BuGG Fachinformation Solar-Gründach 8-2020 (öffentlich)Seite 2 von 5
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Datenstand: 02.11.2026, 20:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de