212054 · Mitteilungsvorlage
Kombination von PV-Anlagen mit Dachbegrünungen
Kerndaten
- Nummer
- 212054
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 29.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 212054 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Kombination von PV-Anlagen mit Dachbegrünungen Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat der Stadt Bonn hat am 16.09.2021 folgenden Auftrag an die Verwaltung beschlossen: „Die Verwaltung soll prüfen, ob grundsätzlich die Verpflichtung der kombinierten Dachbegrünung und der Installation von Photovoltaikmodulen – unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit – gelten kann.“ Nach Prüfung der unterschiedlichen Optionen der Installation von PV-Anlagen und einer möglichen Kombination mit Dachbegrünungen kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis und Verfahren: Die Verwaltung wird bei allen Verfahren, die im Beschluss „Solarverpflichtung im Neubau – Planungsrechtliche Instrumente“ (DS 210919) unter den Absätzen (1) und (2) genannt sind, in Absprache mit den Investoren grundsätzlich das Ziel einer Kombination von PV-Anlagen mit Gründächern verfolgen, sofern es von der Nutzung her situationsangemessen ist (Erklärung dazu siehe folgende Seite). Erklären Investoren sich nicht direkt zu einer Kombination bereit, sondern stellen sie unter den Wirtschaftlichkeitsvorbehalt, ist durch den Investor eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für den konkreten Anwendungsfall zu erstellen. Aufgrund der verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten von PV und Begrünung wird diese fallbezogene Prüfung einem modellhaften Vergleich mit definierten Ausgangsvoraussetzungen vorgezogen. Kommt es zu einer solchen Überprüfung, wird das Ergebnis im Rahmen der Verfahrensschritte in der Bauleitplanung – spätestens bis zur Offenlage – der Politik mitgeteilt. Unterschiedliche Installations- und Kombinationsmöglichkeiten mit Dachbegrünungen Für Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung ist es nach den aktuellen Rahmenbedingungen sinnvoll, einen möglichst großen Teil der durch die PV- Anlage bereitgestellten elektrischen Energie im eigenen Haushalt zu nutzen. Nach üblichen Lastgängen für private Haushalte finden sich die Maxima des Strombedarfs am frühen Vormittag und späten Nachmittag. Um diese mit der Produktion des PV-Stroms zu synchronisieren, werden Module deshalb häufigSeite 1 von 5 Seite 2 in Ost-/Westrichtung dachförmig ausgerichtet (Anlage 1). Unter dieser dachförmigen Anordnung kann sich durch die komplette Beschattung keine Vegetation ausbilden. Möglich ist in einem solchen Fall – je nach Situation –, die Dachfläche in der Peripherie (Anlage 2) oder ggf. auch zwischen den Modulreihen zu begrünen. In diesem Fall hätte man es mit einem additiven System von Begrünung und PV-Anlagen zu tun, das keine Mehrkosten durch eine Kombination verursacht. Bei Nichtwohngebäuden wie z.B. Bürogebäuden, die den ganzen Tag über genutzt werden, bietet sich zur Maximierung des Ertrages ggf. eine klassische Orientierung von PV-Modulen nach Süden an. In diesem Fall ist eine Kombination von aufgeständerten PV-Modulen mit einer darunter befindlichen Begrünung sinnvoll (Anlage 3). Mehrkosten können dadurch entstehen, dass die Aufständerung der PV- Module in der Tragschicht für die Begrünung verankert werden muss. Anlage/n 1 Abb 1_Quelle BuGG Fachinformation Solar-Gründach 8-2020 (öffentlich) 2 Abb 2_Quelle BuGG Fachinformation Solar-Gründach 8-2020 (öffentlich) 3 Abb 3_Quelle BuGG Fachinformation Solar-Gründach 8-2020 (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de