212052-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kommunale Wärmeplanung für Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 212052-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212052-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Kommunale Wärmeplanung für Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Kenntnisnahme Hauptausschuss 02.12.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke Bonn halten eine kommunale Wärmeplanung für ein geeignetes Instrument im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Klimaneutralität. Insbesondere die Einbindung in das Projekt „Klimaneutraler Konzern 2035“ (DS 211602), das sich für den Part der Stadtwerke in einem Schwerpunkt mit dem Wärmebereich beschäftigt, wird hier als geeignetes Verfahren zur Integration einer kommunalen Wärmeplanung gesehen. Die Einschätzung des Instruments „Kommunale Wärmeplanung“ durch Verwaltung und Stadtwerke Bonn deckt sich mit der Empfehlung des Deutschen Städtetages: „Die kommunale Wärmeplanung ist ein Kernelement zur Umsetzung der Wärmewende in Kommunen. Zur Etablierung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung müssen Bund und Länder die Kommunen finanziell unterstützen. Dabei darf die Wärmeplanung nicht standardisiert, sondern muss technologieoffen ausgestaltet werden, um für die lokalen Strukturen maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Eine verpflichtende Wärmeplanung ohne finanzielle Unterstützung lehnen die Städte ab.“ (Beschluss aus der 231. Sitzung des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages am 16. November 2021 in Erfurt) Eine zeitliche Synchronisierung mit den laufenden Prozessen auf dem Weg zur Klimaneutralität ist anzustreben. Ob dies gelingt, wird davon abhängig sein, ob zur Finanzierung – entsprechend dem Beschlussantrag – ein geeignetes Förderprogramm identifiziert werden kann, wie sich in Abhängigkeit vom Förderprogramm der Zeitraum bis zu einer möglichen Bewilligung darstellt und ob die Antragstellung letztlich erfolgreich ist. Der Eigenanteil kann im Fall einer Bewilligung durch die im Haushalt bereit gestellten Mittel für Förderprojekte zu Klimaschutz und Klimaanpassung bereitgestellt werden. Nach einer ersten Sondierung käme die am 1.1.2022 in Kraft tretenden Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleareSeite 1 von 2 Seite 2 Sicherheit zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) für eine Förderung der kommunalen Wärmeleitplanung in Frage. Diese fördert unter anderem auch Fokuskonzepte durch fachkundige externe Dienstleister für das Handlungsfeld „Wärme- und Kältenutzung“. Die Förderquote beträgt 60% bzw. 80% für finanzschwache Kommunen. Die Verwaltung steht mit dem aktuellen Projektträger der Kommunalrichtlinie in Kontakt, um möglichst zeitnah eine dafür vorgesehene Fokusberatung beantragen zu können. Dieses Beratungsangebot klärt auch abschließend die Förderfähigkeit der „kommunalen Wärmeplanung“ und ggf. auch folgender Maßnahmen in dieser Förderrichtlinie. Die Förderquote für diese Beratung beträgt 70% bzw. 90% für finanzschwache Kommunen. Da der Projektträger zum 1.1.2022 wechselt und die Zuständigkeit erst dann für die neue Kommunalrichtlinie verbindlich geregelt ist, ist eine konkrete Planung derzeit erschwert. Die Verwaltung wird den Ausschuss informieren, sobald es eine Rückmeldung zum weiteren Verfahren bekommt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de