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212052-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kommunale Wärmeplanung für Bonn

Nummer
212052-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 02.12.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Kenntnisnahme
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  1. 212052 Kommunale Wärmeplanung für Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212052-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Kommunale Wärmeplanung für Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
25.11.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 02.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke Bonn halten eine kommunale
Wärmeplanung für ein geeignetes Instrument im Rahmen einer
Gesamtstrategie zur Klimaneutralität. Insbesondere die Einbindung in das
Projekt „Klimaneutraler Konzern 2035“ (DS 211602), das sich für den Part der
Stadtwerke in einem Schwerpunkt mit dem Wärmebereich beschäftigt, wird hier
als geeignetes Verfahren zur Integration einer kommunalen Wärmeplanung
gesehen.
Die Einschätzung des Instruments „Kommunale Wärmeplanung“ durch
Verwaltung und Stadtwerke Bonn deckt sich mit der Empfehlung des
Deutschen Städtetages:
„Die kommunale Wärmeplanung ist ein Kernelement zur Umsetzung der
Wärmewende in Kommunen. Zur Etablierung einer flächendeckenden
kommunalen Wärmeplanung müssen Bund und Länder die Kommunen
finanziell unterstützen. Dabei darf die Wärmeplanung nicht standardisiert,
sondern muss technologieoffen ausgestaltet werden, um für die lokalen
Strukturen maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Eine verpflichtende
Wärmeplanung ohne finanzielle Unterstützung lehnen die Städte ab.“
(Beschluss aus der 231. Sitzung des Hauptausschusses des Deutschen
Städtetages am 16. November 2021 in Erfurt)
Eine zeitliche Synchronisierung mit den laufenden Prozessen auf dem Weg zur
Klimaneutralität ist anzustreben. Ob dies gelingt, wird davon abhängig sein, ob
zur Finanzierung – entsprechend dem Beschlussantrag – ein geeignetes
Förderprogramm identifiziert werden kann, wie sich in Abhängigkeit vom
Förderprogramm der Zeitraum bis zu einer möglichen Bewilligung darstellt und
ob die Antragstellung letztlich erfolgreich ist. Der Eigenanteil kann im Fall einer
Bewilligung durch die im Haushalt bereit gestellten Mittel für Förderprojekte zu
Klimaschutz und Klimaanpassung bereitgestellt werden.
Nach einer ersten Sondierung käme die am 1.1.2022 in Kraft tretenden
Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleareSeite 1 von 2
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Sicherheit zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen
Umfeld (Kommunalrichtlinie) für eine Förderung der kommunalen
Wärmeleitplanung in Frage. Diese fördert unter anderem auch Fokuskonzepte
durch fachkundige externe Dienstleister für das Handlungsfeld „Wärme- und
Kältenutzung“. Die Förderquote beträgt 60% bzw. 80% für finanzschwache
Kommunen.
Die Verwaltung steht mit dem aktuellen Projektträger der Kommunalrichtlinie in
Kontakt, um möglichst zeitnah eine dafür vorgesehene Fokusberatung
beantragen zu können. Dieses Beratungsangebot klärt auch abschließend die
Förderfähigkeit der „kommunalen Wärmeplanung“ und ggf. auch folgender
Maßnahmen in dieser Förderrichtlinie. Die Förderquote für diese Beratung
beträgt 70% bzw. 90% für finanzschwache Kommunen. Da der Projektträger
zum 1.1.2022 wechselt und die Zuständigkeit erst dann für die neue
Kommunalrichtlinie verbindlich geregelt ist, ist eine konkrete Planung derzeit
erschwert. Die Verwaltung wird den Ausschuss informieren, sobald es eine
Rückmeldung zum weiteren Verfahren bekommt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de