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212052 · Antrag

Kommunale Wärmeplanung für Bonn

Nummer
212052
Art
Antrag
Veröffentlicht
03.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 03.11.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.01.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 02.12.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 79,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 212052-03 AA CDU-Änderungsantrag: Kommunale Wärmeplanung für Bonn Antrag zur Vorlage 212052
  2. 212052-01 ST Kommunale Wärmeplanung für Bonn
  3. 212052-02 ST Kommunale Wärmeplanung für Bonn

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Text anzeigen (5.716 Zeichen)
Antrag
öffentlich
212052
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
03.11.21
Kommunale Wärmeplanung für Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
25.11.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 02.12.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt eine kommunale Wärmeplanung für die
Bundesstadt Bonn zu erstellen. Diese Wärmeplanung zielt klar auf eine
vollständig erneuerbare stadtweite Versorgung mit Wärme und Kälte, um das
politische Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu unterstützen. Die Wärmeplanung
folgt den Maßgaben des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg
und dem Handlungsleitfaden „Kommunale Wärmeplanung“ der Klimaschutz-
und Energieagentur Baden-Württemberg. Die Wärmeplanung beinhaltet:
1. Eine Bestandsanalyse der aktuellen
Wärmeenergieaufwendungen und daraus resultierenden
Treibhausgasemissionen, aufgeschlüsselt nach Gebäudeart und
Alter, Versorgungs- und Beheizungsstruktur in Bonn.
2. Eine Potenzialanalyse von Energieeinsparungen in privaten
Haushalten, Wirtschaft und öffentlichen Liegenschaften sowie
lokal verfügbarer erneuerbarer Energie, insbesondere aus
Abwärme und Geothermie, sowie saisonaler Speicherung. Diese
Analyse soll sich in der Erwartung steigender CO2-
/Energiepreise und angesichts großer politischer Dynamik nicht
nur auf aktuell marktfähige Lösungen beschränken sondern in
Szenarien erfolgen.
3. Die Entwicklung eines Zielszenarios in dem der Bonner
Wärmebedarf klimaneutral aus erneuerbaren Energiequellen
gedeckt werden kann. Dazu gehört die räumlich aufgelöste
Darstellung der dafür benötigten Infrastruktur. Dabei sollen
dezentrale und zentrale Infrastrukturlösungen dargestellt
werden.
4. Die Formulierung eines sozialverträglichen
Transformationspfades mit Maßnahmen, Prioritäten und einem
Zeitplan für die Zeit bis 2030. Es soll dargestellt werden, welcheSeite 1 von 3
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(planungs-)rechtlichen Vorgaben die Stadt zur Umsetzung der
Wärmeplanung machen kann.
Für die Erarbeitung der Planung wird ein von der Stadt und ihren Beteiligungen
unabhängiges Büro beauftragt. Dieses Büro erstellt die Wärmeplanung in
Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und ihren Töchtern, der Leitstelle
Klimaschutz, dem Stadtplanungsamt, dem SGB, der Bonner Energieagentur
und unter Beteiligung weiterer relevanter städtischer Akteure. Eine der
beteiligten städtischen Stellen ist verantwortlich dafür, dass bei der
Wärmeplanung das Ziel einer vollständig erneuerbaren Wärmeversorgung
konsequent berücksichtigt wird.
Für die Wärmeplanung oder Komponenten des Gesamtkonzeptes akquiriert die
Verwaltung externe Fördermittel. Notwendige Eigenmittel werden aus dem
Haushaltsposten xy (Eigenmittel Klimaschutz) bezogen.
Begründung
Wärmeplanung bezieht ausdrücklich auch eine Kälteversorgung mit ein; beides
wird in diesem Antrag unter dem Begriff Wärmeplanung zusammengefasst.
Die Begründung ergibt sich aus der Empfehlung des Klimaschutzbeirats der
Bundesstadt Bonn zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Gebäude
(beschlossen am 20.01.2021):
„Laut der aktuellen CO2-Bilanz der Stadt Bonn entfallen ca. 29% der
bilanzierten CO2-Emissionen auf private Haushalte und ca. 21% auf Gewerbe,
Handel und Dienstleistungen. Der auf den Wärmebedarf von Gebäuden
entfallende Anteil der CO2-Emissionen ist nicht separat ausgewiesen, liegt zum
Vergleich deutschlandweit allerdings bei etwa 30% der gesamten CO2-
Emissionen.
Zur Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor ist zum einen eine
drastische Reduktion der Energieverluste bis weit unterhalb der im
Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten Neubau-Anforderungen
erforderlich. Dies beinhaltet u.a. Fenstertausch sowie die Dämmung aller
Außenbauteile. Zum anderen muss der dann verbleibende Restbedarf an
Energie (Kühlung, Wärme für Heizung, Warmwasser und Prozesse sowie
Strom) ausschließlich durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Der Rat hat am 7.11.2019 beschlossen, dass Bonn bis 2035 klimaneutral
werden soll. Um dieses Ziel im Gebäudebereich zu erreichen, muss die
Sanierungsquote von aktuell ca. 1% p.a. auf rechnerisch ca. 7% p.a. gesteigert
werden.“
Eine kommunale Wärmeplanung ist Grundlage um quartiersbezogene
Sanierungsprojekte zielgerichtet und effizient auszurichten. Das Zielszenario
einer klimaneutralen Wärmeversorgung der Stadt stellt auch sicher, dass
zukünftig ausschließlich Investitionen in potentiell klimaneutrale Infrastrukturen
getätigt werden.
Bei einer künftigen Umsetzung der Wärmeplanung soll angestrebt werden,Seite 2 von 3
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dass diese warmmietenneutral umgesetzt wird. Bezüglich (planungs-
)rechtlicher Vorgaben durch die Stadt soll auch ein Anschluss- und
Benutzungszwang für die Umsetzung der Wärmeplanung bewertet werden.
Die fehlende gesetzliche Grundlage für eine Wärmeplanung in Nordrhein-
Westfalen erschwert im Vergleich zu Baden-Württemberg das Erheben und
Verarbeiten von Verbrauchsdaten. Dies kann möglicherweise durch die
Situation in Bonn, in der die Stadtwerke mit ihren Töchtern sowohl
Energieerzeuger als auch Netzbetreiber sind, ein Stück weit ausgeglichen
werden. Wir bitten die Stadtverwaltung und Stadtwerke um eine enge
Kooperation und darum an Erfahrungen aus anderen Kommunen in Nordrhein-
Westfalen anzuknüpfen. Nach Angaben der Energieagentur NRW sind bislang
folgende Kommunen im Bereich kommunaler Wärmeplanung tätig: Bottrop,
Brakel, Burbach, Burscheid, Coesfeld, Datteln, Dinslaken, Dörentrup, Dorsten,
Dortmund, Düren, Engelskirchen, Essen, Gelsenkirchen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de