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212050 · Mitteilungsvorlage

Neuaufstellung Regionalplan - Allgemeine Siedlungsgebiete in HQExtrem-Überflutungsbereichen

Nummer
212050
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 30.11.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212050
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Neuaufstellung Regionalplan - Allgemeine
Siedlungsgebiete in HQExtrem-
Überflutungsbereichen
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
30.11.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bezirksregierung Köln bereitet in Abstimmung mit dem Regionalrat Köln die
Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln vor. Der
aktuelle Regionalplan wurde als Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt Bonn /
Rhein-Sieg, im Jahr 2004 genehmigt. Anlässe für die jetzige Überarbeitung sind
geänderte Rahmenbedingungen, neue rechtliche Vorgaben (u. a. ein neuer
Landesentwicklungsplan) und wachsende Anforderungen an die räumliche
Planung. Die Regionalplanung sichert als querschnittsorientierte
Gesamtplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region,
andererseits sollen ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und
Wirtschaftsentwicklung vorgehalten werden. Neben der Funktion als
Raumordnungsplan ist der Regionalplan in Nordrhein-Westfalen aufgrund
fachgesetzlicher Regelungen zudem Landschafts- und forstlicher Rahmenplan.
Im Rahmen einer informellen Vorphase vor dem Beginn des formellen
Verfahrens wurde ein Konzeptentwurf des neuen Regionalplans entwickelt, auf
dessen Grundlage die Kommunen Flächenvorschläge zur Erweiterung der
Allgemeinen Siedlungsgebiete (ASB-Flächen) einreichen können.
In Bonn wurden zuletzt als Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses (DS-
Nr. 191065-15 AA) Flächenvorschläge an die Bezirksregierung Köln gemeldet.
Die größte zusammenhängende Fläche, die als ASB-Fläche vorgeschlagen
wurde, ist die Fläche Geislar und ca. 24 ha. groß. Diese Fläche liegt allerdings
innerhalb eines HQExtrem-Überflutungsbereich. Dies wurde in der Abwägung
und im Zuge des Diskussionsprozesses zur Meldung der vorgeschlagenen
ASB-Flächen zwar berücksichtigt, in der Gesamtbetrachtung jedoch nicht als
Ausschlusskriterium gegen eine Eignung der Fläche als mögliche
Siedlungsfläche gewertet. Vor dem Hintergrund der Flutereignisse in der
Region ist es allerdings naheliegend, die Gewichtung des Flächenmerkmals
"HQExtrem" zu überdenken.
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat nun in seiner Sitzung am
24.09.2021 beschlossen, bisher vorgeschlagene ASB-Flächen, die innerhalbSeite 1 von 2
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von HQextrem-Überflutungsbereichen liegen, aus dem Konzeptentwurf des
neuen Regionalplans herauszunehmen.
Für die Stadt Bonn hat dies zur Folge, dass die vorgeschlagene ASB-Fläche in
Geislar nicht in den Planentwurf übernommen wird. Damit wird der geplante
Siedlungsraum um ca. 24 ha reduziert.
HQextrem-Überflutungsbereiche werden von der Bezirksregierung Köln
weiterhin als Vorbehaltsgebiete eingestuft (Grundsatz der Raumordnung, §3
ROG). Dies führt trotz des beschlossenen Herausnehmens der ASB-Flächen
nicht zu einem endgültigen Ausschluss neuer siedlungsräumlicher
Entwicklungen im Rahmen zukünftiger Fortschreibungen des Regionalplans.
Die Ausweisung einer ASB-Fläche innerhalb eines HQextrem-
Überflutungsbereiches könnte allerdings nur unter der Berücksichtigung des
vorbeugenden Hochwasserschutzes und des Überflutungsrisikos mit
besonderem Gewicht geschehen. Nachzuweisen wäre dann für ein solches
Gebiet eine verstärkte Rückhaltung und Verlangsamung des Wasserabflusses,
hochwasserangepasste Nutzungen und Bauweisen, um das Schadenspotenzial
zu minimieren, sowie die Vermeidung von kritischen Infrastrukturen und
sensiblen Nutzungen.
Die Regionalplanungsbehörde wurde durch den Regionalrat beauftragt, die
Flächenbedarfe durch Rückkopplung mit der Stadt Bonn vollumfänglich an
raumverträglichen Standorten abzubilden.
Es ist zu erwarten, dass die Bezirksregierung Köln keine ASB-Flächen
innerhalb HQextrem-Überflutungsbereichen festsetzen wird, solange die Stadt
Bonn andere geeignete potenzielle Siedlungsflächen zur Verfügung hat.
Die Bezirksvertretung Beuel hat zudem in ihrer Sitzung am 06.10.2021 den
Grundsatzbeschluss gefasst, Baugebiete im Außenbereich grundsätzlich nicht
mehr auszuweisen (DS-Nr. 210537-02 AA).
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de