212050 · Mitteilungsvorlage
Neuaufstellung Regionalplan - Allgemeine Siedlungsgebiete in HQExtrem-Überflutungsbereichen
Kerndaten
- Nummer
- 212050
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 212050 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neuaufstellung Regionalplan - Allgemeine Siedlungsgebiete in HQExtrem- Überflutungsbereichen Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 30.11.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Bezirksregierung Köln bereitet in Abstimmung mit dem Regionalrat Köln die Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln vor. Der aktuelle Regionalplan wurde als Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt Bonn / Rhein-Sieg, im Jahr 2004 genehmigt. Anlässe für die jetzige Überarbeitung sind geänderte Rahmenbedingungen, neue rechtliche Vorgaben (u. a. ein neuer Landesentwicklungsplan) und wachsende Anforderungen an die räumliche Planung. Die Regionalplanung sichert als querschnittsorientierte Gesamtplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits sollen ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vorgehalten werden. Neben der Funktion als Raumordnungsplan ist der Regionalplan in Nordrhein-Westfalen aufgrund fachgesetzlicher Regelungen zudem Landschafts- und forstlicher Rahmenplan. Im Rahmen einer informellen Vorphase vor dem Beginn des formellen Verfahrens wurde ein Konzeptentwurf des neuen Regionalplans entwickelt, auf dessen Grundlage die Kommunen Flächenvorschläge zur Erweiterung der Allgemeinen Siedlungsgebiete (ASB-Flächen) einreichen können. In Bonn wurden zuletzt als Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses (DS- Nr. 191065-15 AA) Flächenvorschläge an die Bezirksregierung Köln gemeldet. Die größte zusammenhängende Fläche, die als ASB-Fläche vorgeschlagen wurde, ist die Fläche Geislar und ca. 24 ha. groß. Diese Fläche liegt allerdings innerhalb eines HQExtrem-Überflutungsbereich. Dies wurde in der Abwägung und im Zuge des Diskussionsprozesses zur Meldung der vorgeschlagenen ASB-Flächen zwar berücksichtigt, in der Gesamtbetrachtung jedoch nicht als Ausschlusskriterium gegen eine Eignung der Fläche als mögliche Siedlungsfläche gewertet. Vor dem Hintergrund der Flutereignisse in der Region ist es allerdings naheliegend, die Gewichtung des Flächenmerkmals "HQExtrem" zu überdenken. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat nun in seiner Sitzung am 24.09.2021 beschlossen, bisher vorgeschlagene ASB-Flächen, die innerhalbSeite 1 von 2 Seite 2 von HQextrem-Überflutungsbereichen liegen, aus dem Konzeptentwurf des neuen Regionalplans herauszunehmen. Für die Stadt Bonn hat dies zur Folge, dass die vorgeschlagene ASB-Fläche in Geislar nicht in den Planentwurf übernommen wird. Damit wird der geplante Siedlungsraum um ca. 24 ha reduziert. HQextrem-Überflutungsbereiche werden von der Bezirksregierung Köln weiterhin als Vorbehaltsgebiete eingestuft (Grundsatz der Raumordnung, §3 ROG). Dies führt trotz des beschlossenen Herausnehmens der ASB-Flächen nicht zu einem endgültigen Ausschluss neuer siedlungsräumlicher Entwicklungen im Rahmen zukünftiger Fortschreibungen des Regionalplans. Die Ausweisung einer ASB-Fläche innerhalb eines HQextrem- Überflutungsbereiches könnte allerdings nur unter der Berücksichtigung des vorbeugenden Hochwasserschutzes und des Überflutungsrisikos mit besonderem Gewicht geschehen. Nachzuweisen wäre dann für ein solches Gebiet eine verstärkte Rückhaltung und Verlangsamung des Wasserabflusses, hochwasserangepasste Nutzungen und Bauweisen, um das Schadenspotenzial zu minimieren, sowie die Vermeidung von kritischen Infrastrukturen und sensiblen Nutzungen. Die Regionalplanungsbehörde wurde durch den Regionalrat beauftragt, die Flächenbedarfe durch Rückkopplung mit der Stadt Bonn vollumfänglich an raumverträglichen Standorten abzubilden. Es ist zu erwarten, dass die Bezirksregierung Köln keine ASB-Flächen innerhalb HQextrem-Überflutungsbereichen festsetzen wird, solange die Stadt Bonn andere geeignete potenzielle Siedlungsflächen zur Verfügung hat. Die Bezirksvertretung Beuel hat zudem in ihrer Sitzung am 06.10.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, Baugebiete im Außenbereich grundsätzlich nicht mehr auszuweisen (DS-Nr. 210537-02 AA). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de