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212043 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn- Poppelsdorf, Reuterstraße 2 b - Neubau Kirschallee - Studentenwohnen Az. 3970/2019 (alt: 167930)

Nummer
212043
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
212043
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn- Poppelsdorf, Reuterstraße 2 b
- Neubau Kirschallee - Studentenwohnen
Az. 3970/2019 (alt: 167930)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Baugenehmigungen zu erteilen.
Begründung
Zur Bebauung des Areals der historischen Villa Soennecken liegt ein
Gesamtkonzept mit fünf Bauanträgen vor. Die Villa selbst soll saniert und zu
gewerblichem Wohnen mit 15 Wohneinheiten umgebaut werden, ebenso wie
das rückwärtige Gebäude („Teichhaus“). In diesem sind 7 Wohneinheiten für
gewerbliches Wohnen geplant. Bei gewerblichen Wohnen handelt es sich um
vollständig eingerichtete Studios/Appartements. Zielgruppe sind Menschen, die
sich zeitweilig in der Stadt aufhalten und für die Dauer des Aufenthaltes eine
Wohnmöglichkeit suchen. Neubauten für Studentenappartements sind entlang
der Kirschallee (76 App.) und der Reuterstraße (39 App.) vorgesehen.
Insgesamt entstehen somit 137 Wohneinheiten. Die Planung zur Umnutzung
des „Gartenhauses“ in gewerbliches Wohnen wird nicht weiterverfolgt.
Den Bauanträgen liegt ein positiver Vorbescheid vom 18.03.2019 zugrunde, der
im Rahmen einer Mitteilungsvorlage dem Unterausschuss Bauplanung in der
Sitzung vom 11.10.2017 zur Kenntnis vorgelegen hat (DS-Nr. 1712775 – altes
Bo-RIS). Nach vielen Jahren der Planungsphase liegt jetzt eine grundsätzlich
genehmigungsfähige Lösung vor, in der lediglich Detailfragen noch geklärt
werden müssen.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des einfachen
Bebauungsplanes Nr. 7721-47 vom 20.04.1961, der am 23.03.1979 teilweise
aufgehoben wurde. Die Zulässigkeit der Vorhaben richtet sich somit nach § 34
BauGB. Die Umgebungsbebauung ist gekennzeichnet durch ein Allgemeines
Wohngebiet und private Grünfläche.
Darüber hinaus liegt das Grundstück im Geltungsbereich der Vorgartensatzung.
Sowohl die Villa Soennecken als auch der umgebende Park sind als
Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Bei mehreren, auf demSeite 1 von 3
Seite 2
Grundstück vorhandenen Bäumen, handelt es sich um Baumdenkmäler-
Naturdenkmäler i.S.d. § 28 Bundesnaturschutzgesetz.
Die geplanten Baukörper fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung
in die Umgebung ein.
Das ehemalige „Gartenhaus“ wird zugunsten zusätzlicher Grünfläche im Park
ersatzlos abgerissen.
Zum Schutz des Baumbestandes und zur Vermeidung von Schäden an den
Bäumen liegt ein Parkpflegekonzept vor. Eine enge Begleitung durch Fachleute
vor Baubeginn und auch während der Baumaßnahme stellt die Einhaltung der
darin vorgeschlagenen Maßnahmen sicher. Es liegt eine Fällgenehmigung für 4
Bäume (Walnuß, Eibe, sowie 2 Rotbuchen) vor (Beschluss BV Bonn
25.08.2020, DS-Nr. 201241). Diese Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der
Baugenehmigung wirksam, sodass auch in diesem Fall ein Schutz des
Gesamtensembles aus Bau- und Baumdenkmal sichergestellt ist.
Darüber hinaus ist nach Aussage der Fachleute ein Mammutbaum
(Naturdenkmal) abgestorben und kann ebenfalls gefällt werden (vgl. DS-Nr.
201593). Dieser Antrag wird dem Naturschutzbeirat in der nächsten Sitzung
noch einmal vorgestellt.
Ob durch den Abriss des rückwärtigen „Gartenhauses“ ggf. noch weitere
Bäume entfernt werden müssen, wird zurzeit geprüft.
Nach dem eingereichten Mobilitätskonzept werden die notwendigen Stellplätze
überwiegend in einer Tiefgarage untergebracht. Darüber hinaus sind Car-
Sharing-Plätze sowie ein Mehrangebot an Fahrradstellplätzen vorgesehen. Im
Übrigen besteht eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr.
Insgesamt fügt sich das Gesamtkonzept in die Umgebungsbebauung ein,
sodass die Verwaltung beabsichtigt, die entsprechenden Baugenehmigungen
zu erteilen.
Anlage/n
1 Plan Reuterstr. 2 b (öffentlich)
2 Lagepläne Bäume_Grünfläche_Reuterstr. 2b (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de