212043 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn- Poppelsdorf, Reuterstraße 2 b - Neubau Kirschallee - Studentenwohnen Az. 3970/2019 (alt: 167930)
Kerndaten
- Nummer
- 212043
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 212043 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn- Poppelsdorf, Reuterstraße 2 b - Neubau Kirschallee - Studentenwohnen Az. 3970/2019 (alt: 167930) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigungen zu erteilen. Begründung Zur Bebauung des Areals der historischen Villa Soennecken liegt ein Gesamtkonzept mit fünf Bauanträgen vor. Die Villa selbst soll saniert und zu gewerblichem Wohnen mit 15 Wohneinheiten umgebaut werden, ebenso wie das rückwärtige Gebäude („Teichhaus“). In diesem sind 7 Wohneinheiten für gewerbliches Wohnen geplant. Bei gewerblichen Wohnen handelt es sich um vollständig eingerichtete Studios/Appartements. Zielgruppe sind Menschen, die sich zeitweilig in der Stadt aufhalten und für die Dauer des Aufenthaltes eine Wohnmöglichkeit suchen. Neubauten für Studentenappartements sind entlang der Kirschallee (76 App.) und der Reuterstraße (39 App.) vorgesehen. Insgesamt entstehen somit 137 Wohneinheiten. Die Planung zur Umnutzung des „Gartenhauses“ in gewerbliches Wohnen wird nicht weiterverfolgt. Den Bauanträgen liegt ein positiver Vorbescheid vom 18.03.2019 zugrunde, der im Rahmen einer Mitteilungsvorlage dem Unterausschuss Bauplanung in der Sitzung vom 11.10.2017 zur Kenntnis vorgelegen hat (DS-Nr. 1712775 – altes Bo-RIS). Nach vielen Jahren der Planungsphase liegt jetzt eine grundsätzlich genehmigungsfähige Lösung vor, in der lediglich Detailfragen noch geklärt werden müssen. Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 7721-47 vom 20.04.1961, der am 23.03.1979 teilweise aufgehoben wurde. Die Zulässigkeit der Vorhaben richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Umgebungsbebauung ist gekennzeichnet durch ein Allgemeines Wohngebiet und private Grünfläche. Darüber hinaus liegt das Grundstück im Geltungsbereich der Vorgartensatzung. Sowohl die Villa Soennecken als auch der umgebende Park sind als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Bei mehreren, auf demSeite 1 von 3 Seite 2 Grundstück vorhandenen Bäumen, handelt es sich um Baumdenkmäler- Naturdenkmäler i.S.d. § 28 Bundesnaturschutzgesetz. Die geplanten Baukörper fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Das ehemalige „Gartenhaus“ wird zugunsten zusätzlicher Grünfläche im Park ersatzlos abgerissen. Zum Schutz des Baumbestandes und zur Vermeidung von Schäden an den Bäumen liegt ein Parkpflegekonzept vor. Eine enge Begleitung durch Fachleute vor Baubeginn und auch während der Baumaßnahme stellt die Einhaltung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen sicher. Es liegt eine Fällgenehmigung für 4 Bäume (Walnuß, Eibe, sowie 2 Rotbuchen) vor (Beschluss BV Bonn 25.08.2020, DS-Nr. 201241). Diese Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam, sodass auch in diesem Fall ein Schutz des Gesamtensembles aus Bau- und Baumdenkmal sichergestellt ist. Darüber hinaus ist nach Aussage der Fachleute ein Mammutbaum (Naturdenkmal) abgestorben und kann ebenfalls gefällt werden (vgl. DS-Nr. 201593). Dieser Antrag wird dem Naturschutzbeirat in der nächsten Sitzung noch einmal vorgestellt. Ob durch den Abriss des rückwärtigen „Gartenhauses“ ggf. noch weitere Bäume entfernt werden müssen, wird zurzeit geprüft. Nach dem eingereichten Mobilitätskonzept werden die notwendigen Stellplätze überwiegend in einer Tiefgarage untergebracht. Darüber hinaus sind Car- Sharing-Plätze sowie ein Mehrangebot an Fahrradstellplätzen vorgesehen. Im Übrigen besteht eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr. Insgesamt fügt sich das Gesamtkonzept in die Umgebungsbebauung ein, sodass die Verwaltung beabsichtigt, die entsprechenden Baugenehmigungen zu erteilen. Anlage/n 1 Plan Reuterstr. 2 b (öffentlich) 2 Lagepläne Bäume_Grünfläche_Reuterstr. 2b (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de