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212038-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umwandlung der Husarenstraße in Bonn-Castell in eine Fahrradstraße

Nummer
212038-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 212038 Bürgerantrag: Umwandlung der Husarenstraße in Bonn-Castell in eine Fahrradstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212038-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umwandlung der Husarenstraße in Bonn-Castell in
eine Fahrradstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Eine Umwandlung der Husarenstraße zur Fahrradstraße bewertet die
Verwaltung als nicht sinnvoll und wahrscheinlich rechtlich unzulässig, da die
Husarenstraße nicht ins Fahrradstraßennetz eingebunden wäre.
Zudem würde die Ausweisung als Fahrradstraße die geschilderten Probleme
nicht lösen können, da es sich hier um regelwidriges Verhalten handelt, das
durch die Umwandlung in eine Fahrradstraße nicht verhindert wird.
Das Anlegen eines Radfahrstreifens oder eines ausgewiesenen Radweges, wie
vom Antragsteller erwähnt, ist straßenverkehrsrechtlich nicht möglich, da die
Husarenstraße Teil einer Tempo-30-Zone ist.
Die Verwaltung empfiehlt daher den Bürgerantrag abzulehnen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de