212038-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umwandlung der Husarenstraße in Bonn-Castell in eine Fahrradstraße
Kerndaten
- Nummer
- 212038-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212038-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umwandlung der Husarenstraße in Bonn-Castell in eine Fahrradstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Eine Umwandlung der Husarenstraße zur Fahrradstraße bewertet die Verwaltung als nicht sinnvoll und wahrscheinlich rechtlich unzulässig, da die Husarenstraße nicht ins Fahrradstraßennetz eingebunden wäre. Zudem würde die Ausweisung als Fahrradstraße die geschilderten Probleme nicht lösen können, da es sich hier um regelwidriges Verhalten handelt, das durch die Umwandlung in eine Fahrradstraße nicht verhindert wird. Das Anlegen eines Radfahrstreifens oder eines ausgewiesenen Radweges, wie vom Antragsteller erwähnt, ist straßenverkehrsrechtlich nicht möglich, da die Husarenstraße Teil einer Tempo-30-Zone ist. Die Verwaltung empfiehlt daher den Bürgerantrag abzulehnen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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