← zurück zu 212037

212037-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ausweitung der Anwohnerparkzonen in der Kölnstraße

Nummer
212037-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 212037 Bürgerantrag: Ausweitung der Anwohnerparkzonen in der Kölnstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.237 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212037-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ausweitung der Anwohnerparkzonen in der
Kölnstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Verwaltung ist die angespannte Parksituation in den innerstädtischen
Quartieren, insbesondere auch der Nordstadt, bewusst. Aktuell wird daher ein
gesamtstädtisches Parkraumkonzept erarbeitet, welches Anfang 2022 den
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegt wird. Die Umsetzung der
darin enthaltenden Teilgebiete erfolgt nachlaufend und bedarf einer fundierten
Erhebung des Parkraumangebotes sowie des vorhandenen Parkdrucks um
Rechtssicherheit zu erreichen.
Vorlaufend befinden sich bereits mehrere Teilgebiete in Planung, darunter auch
das Parkraumkonzept für die Nordstadt (DS-Nr. 200679). Die Kölnstraße bildet
innerhalb dieses Teilgebiets die östliche Grenze. Die umfangreiche
Neuorganisation des Parkens in dem Gebiet ist für das Jahr 2022 vorgesehen,
die noch offene Bürger*inneninformation soll zeitnah erfolgen.
Im Rahmen der Umsetzung sollen neben der Einführung einer großflächigen
Parkraumbewirtschaftung, insbesondere auch Bewohnerparkregelungen
geschaffen werden. Darüber hinaus erfolgt eine verkehrsrechtliche Überprüfung
vorhandener Kfz-Stellplätze sowie eine Umwandlung von Stellplätzen zu
Gunsten des Fuß- und Radverkehrs, des ÖPNV sowie einer größeren
Aufenthaltsqualität.
Für die im Bürger*innenantrag benannten Parkplätze im Bereich der Kölnstraße
kann somit in absehbarer Zeit eine Parkraumbewirtschaftung in Verbindung mit
einer Bewohnerparkregelung in Aussicht gestellt werden. Damit sollte zukünftig
eine deutliche Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation für die
Anwohnenden einhergehen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die inhaltlichen Ausführung der
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet den
Bürger*innenantrag damit im Sinne der Stellungnahme inhaltlich als erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 12:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de