212036-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Tempo 30 während Test der Umweltspuren Hermann-Wandersleb-Ring
Kerndaten
- Nummer
- 212036-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212036-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Tempo 30 während Test der Umweltspuren Hermann-Wandersleb-Ring Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung sieht Tempo 30 auf dem Hermann-Wandersleb-Ring aus mehreren Gründen als nicht zielführend an: Tempo 30 ist mangels qualifizierter Gefahrenlage in diesem Bereich aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs nicht möglich. Als klassifizierte Straße (B 56) kommt sie auch nicht für die beabsichtigten Erprobungen (DS-Nr. 211705) in Betracht. Die Fahrzeiten der neun Buslinien auf dem Abschnitt würden sich durch die vorgeschlagene Maßnahme erhöhen und dem Ziel der Busbeschleunigung entgegenlaufen. Da die Umweltspuren auch eine Förderung für den Linienbusverkehr darstellen, ist die geforderte Maßnahme kontraproduktiv. Der Hermann-Wandersleb-Ring ist zwischen Endenicher Straße und Provinzialstraße zwar Lärmbelastungsachse i.S.d. Lärmaktionsplans. Tempo 30 wird im Lärmaktionsplan aber nicht vorgeschlagen. Stadtauswärts ist in der jetzigen Planung eine Einrichtung mit zeitlicher Einschränkung vorgesehen. Die Einschränkung des Sonderfahrstreifens soll stadtauswärts jedoch mit dem Einsatz des Nachtbusverkehrs ausgesetzt werden. Zudem lässt die zeitliche Beschränkung des Sonderfahrstreifens eine Markierung nach VwV-StVO zu, welche (insbesondere dem Linienbusverkehr) ein Überholen unter Verlassen des Sonderfahrstreifens erlaubt. Die Nebenanlagen bleiben weiterhin durch den Zusatz „Radfahrer frei“ für schwächere Verkehrsteilnehmer beschildert. Nach Auffassung der Verwaltung verbessern sich die Bedingungen des Radverkehrs durch den Verkehrsversuch deutlich. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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