212034 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Gronau, Baunscheidtstraße 8 - Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage, Umgestaltung der Außenanlagen, Neuordnung der Fluchtwege Az.: 0444/2021
Kerndaten
- Nummer
- 212034
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 212034 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Gronau, Baunscheidtstraße 8 - Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage, Umgestaltung der Außenanlagen, Neuordnung der Fluchtwege Az.: 0444/2021 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, das Vorhaben zu genehmigen, da es im Wesentlichen den Festsetzungen des Bebauungsplanes und somit dem § 30 BauGB entspricht und die geplante notwendige Befreiung aus städtebaulichen Gründen vertretbar ist. Begründung Beabsichtigt ist der Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage zzgl. Umgestaltung der bestehenden Außenanlagen. Das bestehende Bürogebäude auf dem Areal bleibt komplett erhalten, wurde renoviert und ist seit dem 01.07.21 neu vermietet. Sowohl die bisherigen als auch die zusätzlich erforderlichen Pkw-Stellplätze werden im Zuge des geplanten Vorhabens in die Tiefgaragen verlegt. Eine extensive Begrünung der Dachflächen sowie umfangreiche Pflanzungen von Straßengrün sollen erfolgen. Geplant ist zudem den Bereich im Zuge des Vorhabens gestalterisch aufzuwerten, die Aufenthaltsqualität soll ausgebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 7920-32 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Der Bebauungsplan weist den betreffenden Bereich als Sondergebiet SO – Verwaltung – aus. Zulässig sind Baukörper mit einer max. Gebäudehöhe von 79,0 m ü. NN. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen bestimmt. Für GRZ und GFZ sind Höchstwerte von 0,5 bzw. 1,3 festgesetzt. Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Das geplante Bürogebäude ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung imSeite 1 von 3 Seite 2 festgesetzten SO-Gebiet allgemein zulässig. Im Februar 2021 wurde seitens des Bauordnungsamtes ein positiver Bauvorbescheid nebst Befreiungsbescheid für die Tiefgaragenzufahrt außerhalb der Baugrenzen erteilt, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans im Wesentlichen entspricht. Zwischenzeitlich ist der notwendige Bauantrag für das Vorhaben eingegangen. Das Vorhaben entspricht weitestgehend der dem Vorbescheid zugrundeliegenden Bauvorlagen. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt ausschließlich von zwei Seiten, der Marie-Kahle-Straße und der Baunscheidtstraße. Der Bauantrag befindet sich in der finalen Prüfphase. Um Fristen zu wahren, beabsichtigt die Verwaltung das Bauvorhaben zwischenzeitlich zu genehmigen. Anlage/n 1 Plan Baunscheidtstraße 8 (öffentlich) 2 Lageplan Baunscheidtstr. 8_n. ö. (nichtöffentlich) 3 Perspektiven Baunscheidtstr. 8_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de