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212034 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Gronau, Baunscheidtstraße 8 - Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage, Umgestaltung der Außenanlagen, Neuordnung der Fluchtwege Az.: 0444/2021

Nummer
212034
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
212034
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Gronau, Baunscheidtstraße 8
- Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage,
Umgestaltung der Außenanlagen, Neuordnung der
Fluchtwege
Az.: 0444/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, das Vorhaben zu genehmigen, da es im Wesentlichen den
Festsetzungen des Bebauungsplanes und somit dem § 30 BauGB entspricht
und die geplante notwendige Befreiung aus städtebaulichen Gründen vertretbar
ist.
Begründung
Beabsichtigt ist der Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage zzgl.
Umgestaltung der bestehenden Außenanlagen. Das bestehende Bürogebäude
auf dem Areal bleibt komplett erhalten, wurde renoviert und ist seit dem
01.07.21 neu vermietet. Sowohl die bisherigen als auch die zusätzlich
erforderlichen Pkw-Stellplätze werden im Zuge des geplanten Vorhabens in die
Tiefgaragen verlegt. Eine extensive Begrünung der Dachflächen sowie
umfangreiche Pflanzungen von Straßengrün sollen erfolgen. Geplant ist zudem
den Bereich im Zuge des Vorhabens gestalterisch aufzuwerten, die
Aufenthaltsqualität soll ausgebaut werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.
7920-32 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen.
Der Bebauungsplan weist den betreffenden Bereich als Sondergebiet SO –
Verwaltung – aus. Zulässig sind Baukörper mit einer max. Gebäudehöhe von
79,0 m ü. NN. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen
bestimmt. Für GRZ und GFZ sind Höchstwerte von 0,5 bzw. 1,3 festgesetzt.
Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.
Das geplante Bürogebäude ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung imSeite 1 von 3
Seite 2
festgesetzten SO-Gebiet allgemein zulässig. Im Februar 2021 wurde seitens
des Bauordnungsamtes ein positiver Bauvorbescheid nebst
Befreiungsbescheid für die Tiefgaragenzufahrt außerhalb der Baugrenzen
erteilt, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans im
Wesentlichen entspricht. Zwischenzeitlich ist der notwendige Bauantrag für das
Vorhaben eingegangen.
Das Vorhaben entspricht weitestgehend der dem Vorbescheid
zugrundeliegenden Bauvorlagen. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt
ausschließlich von zwei Seiten, der Marie-Kahle-Straße und der
Baunscheidtstraße.
Der Bauantrag befindet sich in der finalen Prüfphase. Um Fristen zu wahren,
beabsichtigt die Verwaltung das Bauvorhaben zwischenzeitlich zu genehmigen.
Anlage/n
1 Plan Baunscheidtstraße 8 (öffentlich)
2 Lageplan Baunscheidtstr. 8_n. ö. (nichtöffentlich)
3 Perspektiven Baunscheidtstr. 8_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de