212033-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Gehwegdimensionierung Bornheimer Straße 64/66/68/70/72/74
Kerndaten
- Nummer
- 212033-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212033-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Gehwegdimensionierung Bornheimer Straße 64/66/68/70/72/74 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bornheimer Straße soll vollständig umgebaut werden (s. DS-Nr. 202391), der Entwurf ist beschlossen. Die Ausbauplanung wird in 2022 vorgelegt, der Baubeginn soll nach aktuellem Stand Ende 2022 sein. Vorher werden in Abschnitten der Bornheimer Straße auch noch Arbeiten der Leitungsträger durchgeführt. Im Zuge der baulichen Umgestaltung des gesamten Straßenraums werden durchgängig ausreichende Gehwegbreiten hergestellt, auch in dem im Antrag genannten Abschnitt. Damit wird dem Begehren des Antragstellers entsprochen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de