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212026-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Umgestaltung des nördlichen Kreuzungsbereichs Meckenheimer Allee/Colmantstraße/Quantiusstraße

Nummer
212026-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212026 Bürgerantrag: Umgestaltung des nördlichen Kreuzungsbereichs Meckenheimer Allee/Colmantstraße/Quantiusstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212026-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Umgestaltung des nördlichen
Kreuzungsbereichs Meckenheimer
Allee/Colmantstraße/Quantiusstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Kreuzungsbereich Quantiusstraße/Meckenheimer Allee/Colmantstraße
wird im Zuge der Umgestaltung Quantiusstraße ebenfalls umgebaut. Bei der
beschlossenen Ausführungsplanung (DS-Nr: 0810203NV7) sind die
vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Bürgerantrag bereits berücksichtigt.
Siehe dazu auch den Beschluss des Hauptausschusses vom 17.06.2021 auf
Empfehlung der BV Bonn, DS-Nr. 210973.
Der Gehweg entlang der Bahnhofsseite wird durchgängig eine Mindestbreite
von 2,35 m und damit eine ausreichende Breite für den Fußgängerverkehr
erhalten. Dieser Gehweg wird auf der Nordseite bis zur Bäckerei durchgezogen
und abgesenkt. Unterstützt und hervorgehoben wird die Möglichkeit der
Querung der Straße hier durch eine unterschiedliche Materialwahl (Platten,
Pflaster) im Vergleich zur Fahrbahn (Asphalt). Mit der Fortführung des
Gehweges und der Führung des Fußgängerverkehrs in den Bereich vor die
Bäckerei werden die Ausstattungselemente wie Schilder, Fahrradständer usw.
neu angeordnet, so dass keine Hindernisse mehr bestehen. Aufgrund der
Schaffung eines durchgezogenen Gehwegs und durch die unterschiedliche
Materialwahl dürfte das Falschparken reduziert werden.
Der Radius sowie die Gehwegbreite auf der Südseite werden im
Kreuzungsbereich vergrößert, so dass auch hier zukünftig ausreichend Platz für
den Fußgängerverkehr geschaffen wird. Zusätzlich soll dort ein
Fußgängerüberweg über die Meckenheimer Allee hergestellt werden, so dass
die Querung dieses Kreuzungsbereiches erleichtert wird.
Die beschriebene aktuelle Parksituation in den Straßen „Meckenheimer Allee /
Colmantstr./Quantiusstr.“ ist bekannt. Der Verkehrsaußendienst kontrolliert
diesen Bereich nahezu täglich. Sollten erneut Parkverstöße beobachtet
werden, besteht die Möglichkeit sich an die Leitstelle des
Stadtordnungsdienstes (Tel.: 0228 773333) zu wenden. Diese wird dann
zeitnah eine Kontrolle veranlassen.
Neben den Kontrollen des Stadtordnungsdienstes gibt es auch die Möglichkeit
einen Parkverstoß online über das Portal www.bonn.de und dem Stichwort
„Parkverstoß anzeigen“ anzuzeigen.Seite 1 von 2
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Die Wache GABI kontrolliert zudem die Auslastung der Fahrradabstellflächen
im Bereich des Bahnhofes. Fahrräder, die in einem schlechten, nicht mehr
fahrbaren Zustand sind, werden entsorgt. Fahrräder die länger nicht bewegt
wurden, werden beklebt und mit einer Frist versehen. Nach Ablauf dieser Frist
werden die Fahrräder entfernt und im Fundbüro übergeben.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung zur Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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