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212021 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahornbäume auf dem Grundstück Rochusstraße 18, 53123 Bonn

Nummer
212021
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 22.11.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
212021
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahornbäume auf
dem Grundstück Rochusstraße 18, 53123 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 22.11.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahornbäume (Nr. 1 und Nr. 2)
auf dem Grundstück Rochusstraße 18, 53123 Bonn wird erteilt.
Begründung
Der Silber-Ahorn Nr. 1 weist einen Stammumfang von ca. 560 cm, einen
Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 23 m auf. In Höhe der
Messstelle teilt sich der Ahorn in sieben fast gleichwertige Stämmlinge.
Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. Der Baum
steht unmittelbar an der öffentlichen Gehwegfläche in der südlichen
Grundstücksecke.
Der Silber-Ahorn Nr. 2 weist einen Stammumfang von 366 cm, einen
Kronendurchmesser von 18 m und eine Höhe von 24 m auf. Der Zustand
des Baumes wurde ebenfalls mit befriedigend beurteilt. Der Baum steht
am Parkplatzbereich zwischen den Häusern Nr. 18 und Nr. 20 an der
süd-westlichen Grundstücksgrenze.
Beide Bäume weisen einen hohen Mistelanteil im gesamten
Kronenbereich auf. Die Mistelkronen sind teils so groß, dass sie zum
statischen Problem werden. Teils können sie auch nicht mehr aus der
Krone entfernt werden, da sie an kronenbildenden Starkästen wachsen.
Wegen der zusätzlichen statischen Belastungen gab es bereits
Astbrüche (Baum Nr. 2), es besteht auch weiterhin steigende
Astbruchgefahr. Einkürzungen sind nur bedingt möglich, um den durch
Baum Nr. 2 bestehenden Fassadenkontakt mit den Häusern Nr. 18 und
20 zu vermeiden.
Baum Nr. 1 verursacht im Bereich des öffentlichen Gehwegs und an der
privaten Zuwegung zum Mülltonnenplatz Wurzelhebungen. Diese
mussten bereits zum wiederholten Male reguliert werden. Ebenso sindSeite 1 von 6
Seite 2
durch Wurzeldruck die Pfosten der Zaunanlage und des Tores aus dem
Lot gedrückt, sodass das Tor nicht mehr schließt. Auch die
Einfriedigungsmauer ist an mehreren Stellen angehoben und gebrochen.
Bei beiden Bäumen besteht erheblicher Handlungsbedarf zur
Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf dem
Grundstück und im öffentlichen Raum durch die erhöhte Gefahr von
Astbrüchen aufgrund der Mistelkronen. Diese können nicht aus dem
kronenbildenden Astwerk entfernt werden, ohne das äußere
Erscheinungsbild wesentlich zu verändern und die Bäume nachhaltig zu
schädigen. Zur Beseitigung der Wurzelhebungen, die durch statisch
wirksames Wurzelwerk verursacht werden, sind Eingriffe in das
Wurzelwerk erforderlich, die den Erhalt des Baumes Nr. 1 unmöglich
machen.
Aktuell besteht zwar keine akute Gefahrensituation. Es ist allerdings zu
erwarten, dass die Beschädigungen und Beeinträchtigungen mit
fortschreitendem Wurzelwachstum noch zunehmen werden.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4
Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte.
Als Ersatzpflanzung für die beiden Silber-Ahorn-Bäume wird jeweils ein
standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25
cm gefordert.
Anlage/n
1 Lageplan (öffentlich)
5 Fotos Ahorn 1 (öffentlich)
6 FotosAhorn 2 (öffentlich)Seite 2 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 22:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de