212021 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahornbäume auf dem Grundstück Rochusstraße 18, 53123 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 212021
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 212021 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahornbäume auf dem Grundstück Rochusstraße 18, 53123 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 22.11.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahornbäume (Nr. 1 und Nr. 2) auf dem Grundstück Rochusstraße 18, 53123 Bonn wird erteilt. Begründung Der Silber-Ahorn Nr. 1 weist einen Stammumfang von ca. 560 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 23 m auf. In Höhe der Messstelle teilt sich der Ahorn in sieben fast gleichwertige Stämmlinge. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. Der Baum steht unmittelbar an der öffentlichen Gehwegfläche in der südlichen Grundstücksecke. Der Silber-Ahorn Nr. 2 weist einen Stammumfang von 366 cm, einen Kronendurchmesser von 18 m und eine Höhe von 24 m auf. Der Zustand des Baumes wurde ebenfalls mit befriedigend beurteilt. Der Baum steht am Parkplatzbereich zwischen den Häusern Nr. 18 und Nr. 20 an der süd-westlichen Grundstücksgrenze. Beide Bäume weisen einen hohen Mistelanteil im gesamten Kronenbereich auf. Die Mistelkronen sind teils so groß, dass sie zum statischen Problem werden. Teils können sie auch nicht mehr aus der Krone entfernt werden, da sie an kronenbildenden Starkästen wachsen. Wegen der zusätzlichen statischen Belastungen gab es bereits Astbrüche (Baum Nr. 2), es besteht auch weiterhin steigende Astbruchgefahr. Einkürzungen sind nur bedingt möglich, um den durch Baum Nr. 2 bestehenden Fassadenkontakt mit den Häusern Nr. 18 und 20 zu vermeiden. Baum Nr. 1 verursacht im Bereich des öffentlichen Gehwegs und an der privaten Zuwegung zum Mülltonnenplatz Wurzelhebungen. Diese mussten bereits zum wiederholten Male reguliert werden. Ebenso sindSeite 1 von 6 Seite 2 durch Wurzeldruck die Pfosten der Zaunanlage und des Tores aus dem Lot gedrückt, sodass das Tor nicht mehr schließt. Auch die Einfriedigungsmauer ist an mehreren Stellen angehoben und gebrochen. Bei beiden Bäumen besteht erheblicher Handlungsbedarf zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf dem Grundstück und im öffentlichen Raum durch die erhöhte Gefahr von Astbrüchen aufgrund der Mistelkronen. Diese können nicht aus dem kronenbildenden Astwerk entfernt werden, ohne das äußere Erscheinungsbild wesentlich zu verändern und die Bäume nachhaltig zu schädigen. Zur Beseitigung der Wurzelhebungen, die durch statisch wirksames Wurzelwerk verursacht werden, sind Eingriffe in das Wurzelwerk erforderlich, die den Erhalt des Baumes Nr. 1 unmöglich machen. Aktuell besteht zwar keine akute Gefahrensituation. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Beschädigungen und Beeinträchtigungen mit fortschreitendem Wurzelwachstum noch zunehmen werden. Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte. Als Ersatzpflanzung für die beiden Silber-Ahorn-Bäume wird jeweils ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Lageplan (öffentlich) 5 Fotos Ahorn 1 (öffentlich) 6 FotosAhorn 2 (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de