← Vorlagen

212018 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn, einen Maulbeerbaum, eine Trauer-Buche und zwei Platanen auf den Grundstücken Ippendorfer Allee 2 b und c, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 119827 EK und 119828 EK)

Nummer
212018
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 22.11.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 4,1 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.632 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
212018
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn, einen
Maulbeerbaum, eine Trauer-Buche und zwei
Platanen auf den Grundstücken Ippendorfer Allee 2
b und c, 53127 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 119827 EK und
119828 EK)
Beratungsfolge
Baumkommission 22.11.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn, einen Maulbeerbaum, eine
Trauer-Buche und zwei Platanen auf den Grundstücken Ippendorfer
Allee 2 b und c, 53127 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Genehmigung wird
wirksam mit Erteilung der Baugenehmigung.
Begründung
Auf den Grundstücken soll je ein Neubau eines Einfamilienhauses mit
Garage errichtet werden.
Für die Realisierung der Bauvorhaben wurde die Fällung von insgesamt
neun satzungsgeschützten Bäumen beantragt, wovon fünf Bäume einen
Stammumfang von mehr als 200 cm aufweisen. Zum Standort auf den
Baugrundstücken und zum Zustand des Baumbestandes wurde ein
Gutachten vorgelegt, dessen Nummerierung nachfolgend übernommen
wurde.
Folgende Bäume in der Beschlusszuständigkeit der Bezirksvertretung
können aufgrund des Bauvorhabens nicht erhalten werden:
Nr. 1) Der Silber-Ahorn (Acer saccharinum) weist einen Stammumfang
von 360 cm, einen Kronendurchmesser von 21 m und eine Höhe von 20
m auf. Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt. Der Baum steht in
der abzugrabenden Böschung für die Erschließung der Grundstücke.Seite 1 von 9
Seite 2
Nr. 9) Die Trauer-Buche (Fagus sylvatica ‘Pendula‘) weist einen
Stammumfang von 216 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und
eine Höhe von 14 m auf. Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt.
Wegen der komplett einseitig dezentral ausgebildeten Krone ist ein
Erhalt bei den anstehenden Bauarbeiten fachlich nicht möglich, ohne
den Baum nachhaltig zu schädigen.
Nr.10) Der dreistämmige Schwarze Maulbeerbaum (Morus nigra) weist
einen Stammumfang von 80/100/110 cm (= 290 cm), einen
Kronendurchmesser von 10 m und eine Höhe von 9 m auf. Der Zustand
wurde mit ausreichend beurteilt. Der Baum steht zu nahe an der
notwendigen Baugrube.
Nr.13) Die Platane (Platanus x acerifolia) weist einen Stammumfang von
340 cm, einen Kronendurchmesser von 15 m und eine Höhe von 23 m
auf. Der Zustand wurde mit befriedigend beurteilt. Der Baum steht
innerhalb der Baugrube.
Nr.14) Die Platane (Platanus x acerifolia) weist einen Stammumfang von
260 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 22 m
auf. Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt. Der Baum steht
innerhalb der Baugrube.
Vier weitere satzungsgeschützte Bäume mit Stammumfängen unter 200
cm, zwei Birken: Nr. 6) und 7), eine Douglasie, Nr. 8) und eine Winter-
Linde Nr. 15) müssen teils aus Zustandsgründen (Birken und Douglasie)
und wegen des Standorts im Baufeld (Winter-Linde) zur Fällung
freigegeben werden.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g.
Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum
Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die
Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen
Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die Bäume Nr. 1, 9, 10, 13 und 14 wird je ein
standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25
cm gefordert. Auch für die weiteren satzungsgeschützten Bäume werden
Ersatzpflanzungen gefordert.
Anlage/n
2 Fotos (öffentlich)
3 Plan (öffentlich)Seite 2 von 9
Seite 3 von 9
Seite 4 von 9
Seite 5 von 9
Seite 6 von 9
Seite 7 von 9
Seite 8 von 9
Seite 9 von 9

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de