212013 · Mitteilungsvorlage
Förderprogramm Photovoltaik und Förderprogramm Gebäudebegrünung – Stand der Nachfrage und Entwicklung
Kerndaten
- Nummer
- 212013
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 212013 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Förderprogramm Photovoltaik und Förderprogramm Gebäudebegrünung – Stand der Nachfrage und Entwicklung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Stadt Bonn hat auf Grundlage von Ratsbeschlüssen ein Förderprogramm zu Photovoltaik aufgelegt und – finanziert vom Land NRW - ein Programm zur Gebäudebegrünung veröffentlicht. In der nachfolgenden Mitteilung wird ein Überblick zum Stand der Nachfrage und Entwicklung gegeben. Förderprogramm Photovoltaik Als eine weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 - Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen hat der Rat der Stadt Bonn am 01.09.2020 unter anderem ein Förderprogramm für die Installation von Photovoltaikanlagen beschlossen (DS201342). In den Doppelhaushalt 2021/2022 wurden je 250.000 Euro jährlich für begleitende Öffentlichkeitsarbeit und zur Auszahlung der Fördergelder bereitgestellt. Der Start des Förderprogramms war mit Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung vorgesehen. In der Sitzung des Rates am 28.06.2021 wurden mit Drucksachennummer 210674 die Förderrichtlinien beschlossen. Das Programm ist als Anreizförderung konzipiert mit Zuschüssen gestaffelt nach Anlagengröße und Sonderzuschüssen beispielsweise für die Kombination mit einer Dachbegrünung oder bei Mieterstrommodellen. Mit Genehmigung des Haushalts konnten ab dem 13.09.2021 Förderanträge gestellt werden. Nach 6 Wochen Laufzeit waren mit Stand 22.10.2021 135 Anträge eingegangen. Davon waren zu dem Zeitpunkt 81 Förderungen bewilligt. 2 Anträge mussten abgewiesen werden, da mit der Maßnahme schon vor Antragstellung begonnen worden war. Aus den Daten der 81 bewilligten Anträge ergibt sich folgendes Bild: Bei 42 Anlagen wird zusätzlich ein Speicher installiert und eine Anlage wird in Kombination mit einer Dachbegrünung realisiert. Bei 6 Anträgen ist die Anschaffung eines Stecker-PV-Gerätes geplant.Seite 1 von 3 Seite 2 Die bereits bewilligten Anträge umfassen Anlagen mit einer gesamten Leistung von 725 kW(p), pro zu installierende Anlage also eine mittlere Leistung von 8,6 kW(p). Die größte beantragte Anlage hat eine Leistung von 63 kW(p). Es sind bis zum Stichtag bereits 137.859 Euro aus dem Fördertopf gebunden, pro Anlage im Mittel etwa 1.640 Euro. Die Installation der Anlagen wird in der Region zu einem Investitionsvolumen von 1.720.000 € führen, für eine einzelne Anlage werden im Mittel etwa 20.500 Euro investiert. Aktuelle Zahlen zum Photovoltaikzubau in Bonn: In den ersten acht Monaten des Jahres 2021 wurden in Bonn bereits 211 PV- Anlagen mit einer Gesamtleistung von 2.400 kW(p) in Betrieb genommen. Insgesamt waren in Bonn mit Stichtag 31.08.2021 2.140 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 22.900 kW(p) in Betrieb. Förderprogramm Gebäudebegrünung Ebenfalls als eine weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 - Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen hat der Rat der Stadt Bonn ein Förderprogramm Begrünung beschlossen (DS210589). Auf Basis einer Zuwendung des Landes NRW im Rahmen des Sonderprogramms Klimaresilienz in Kommunen konnte das Förderprogramm Gebäudebegrünung bereits zum 07.05.2021 starten, insgesamt steht befristet bis zum 30.06.2022 ein Budget von 300.000€ aus Landesmitteln zur Verfügung. Gefördert werden Dach- und Fassadenbegrünungen bei privat und gewerblich genutzten Gebäuden. Mit Stand 22.10.2021 wurden 13 Anträge mit einem Fördervolumen von insgesamt 30.000€ bewilligt, mit dem ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 76.000€ für Gebäudebegrünungen ausgelöst wurde. Bislang wurde durch die Förderung eine Gesamtfläche von 930m² begrünt. Unter den 13 bewilligten Projekten sind eine intensive Dachbegrünung, eine Fassadenbegrünung sowie 11 extensive Dachbegrünungen. Das Spektrum der zur Förderung beantragten Einzelmaßnahmen reicht dabei von 13m² begrünter Fläche (390€ Fördersumme) bis zu 200m² begrünter Fläche (6.000€ Fördersumme). Auf Basis der Vorgaben des Landes NRW im Rahmen des Sonderprogramms Klimaresilienz in Kommunen sind ausschließlich Maßnahmen an Gebäuden, die älter als 5 Jahre sind, förderfähig. Die ersten Erfahrungen aus dem laufenden Förderprogramm Gebäudebegrünung zeigten jedoch, dass bei Bestandsgebäuden eine Begrünung mit einer Substratdicke von mindestens 12cm teils eine zu schwere Auflast darstellt und aus statischen Gründen nicht möglich ist. Diese Anforderung an die Substratdicke war jedoch zu Beginn des Förderprogramms eine verbindliche Vorgabe, sodass einige Anträge zunächst leider abgelehnt werden mussten. Aus diesem Grund beschloss der AUKLA am 23.09.2021 eine Änderung der Förderrichtlinie, um die Mindestsubstratdicke bei geförderten Vorhaben auf 5cm zu reduzieren.Seite 2 von 3 Seite 3 Förderprogramm Entsiegelung und Begrünung Mit einem Gesamtvolumen von 100.000€ - finanziert aus dem Doppelhaushalt 2021/22 - ist zudem ein Förderprogramm zur Entsiegelung und Begrünung geplant. Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung (z.B. Asphalt, Beton, Pflaster) zurückgebaut und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen privat und gewerblich genutzter Flächen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, höchstens jedoch 50€/m². Das Förderprogramm startete am Tag nach der Beschlussfassung der Richtlinie durch den Rat (DS211599). Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de