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212013 · Mitteilungsvorlage

Förderprogramm Photovoltaik und Förderprogramm Gebäudebegrünung – Stand der Nachfrage und Entwicklung

Nummer
212013
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212013
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Förderprogramm Photovoltaik und
Förderprogramm Gebäudebegrünung – Stand der
Nachfrage und Entwicklung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
25.11.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Stadt Bonn hat auf Grundlage von Ratsbeschlüssen ein Förderprogramm
zu Photovoltaik aufgelegt und – finanziert vom Land NRW - ein Programm zur
Gebäudebegrünung veröffentlicht. In der nachfolgenden Mitteilung wird ein
Überblick zum Stand der Nachfrage und Entwicklung gegeben.
Förderprogramm Photovoltaik
Als eine weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 -
Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen hat der Rat der Stadt Bonn
am 01.09.2020 unter anderem ein Förderprogramm für die Installation von
Photovoltaikanlagen beschlossen (DS201342). In den Doppelhaushalt
2021/2022 wurden je 250.000 Euro jährlich für begleitende Öffentlichkeitsarbeit
und zur Auszahlung der Fördergelder bereitgestellt. Der Start des
Förderprogramms war mit Genehmigung des Haushalts durch die
Bezirksregierung vorgesehen.
In der Sitzung des Rates am 28.06.2021 wurden mit Drucksachennummer
210674 die Förderrichtlinien beschlossen. Das Programm ist als
Anreizförderung konzipiert mit Zuschüssen gestaffelt nach Anlagengröße und
Sonderzuschüssen beispielsweise für die Kombination mit einer
Dachbegrünung oder bei Mieterstrommodellen. Mit Genehmigung des
Haushalts konnten ab dem 13.09.2021 Förderanträge gestellt werden.
Nach 6 Wochen Laufzeit waren mit Stand 22.10.2021 135 Anträge
eingegangen. Davon waren zu dem Zeitpunkt 81 Förderungen bewilligt. 2
Anträge mussten abgewiesen werden, da mit der Maßnahme schon vor
Antragstellung begonnen worden war.
Aus den Daten der 81 bewilligten Anträge ergibt sich folgendes Bild: Bei 42
Anlagen wird zusätzlich ein Speicher installiert und eine Anlage wird in
Kombination mit einer Dachbegrünung realisiert. Bei 6 Anträgen ist die
Anschaffung eines Stecker-PV-Gerätes geplant.Seite 1 von 3
Seite 2
Die bereits bewilligten Anträge umfassen Anlagen mit einer gesamten Leistung
von 725 kW(p), pro zu installierende Anlage also eine mittlere Leistung von 8,6
kW(p). Die größte beantragte Anlage hat eine Leistung von 63 kW(p). Es sind
bis zum Stichtag bereits 137.859 Euro aus dem Fördertopf gebunden, pro
Anlage im Mittel etwa 1.640 Euro.
Die Installation der Anlagen wird in der Region zu einem Investitionsvolumen
von 1.720.000 € führen, für eine einzelne Anlage werden im Mittel etwa 20.500
Euro investiert.
Aktuelle Zahlen zum Photovoltaikzubau in Bonn:
In den ersten acht Monaten des Jahres 2021 wurden in Bonn bereits 211 PV-
Anlagen mit einer Gesamtleistung von 2.400 kW(p) in Betrieb genommen.
Insgesamt waren in Bonn mit Stichtag 31.08.2021 2.140 PV-Anlagen mit einer
Gesamtleistung von 22.900 kW(p) in Betrieb.
Förderprogramm Gebäudebegrünung
Ebenfalls als eine weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 -
Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen hat der Rat der Stadt Bonn
ein Förderprogramm Begrünung beschlossen (DS210589). Auf Basis einer
Zuwendung des Landes NRW im Rahmen des Sonderprogramms
Klimaresilienz in Kommunen konnte das Förderprogramm Gebäudebegrünung
bereits zum 07.05.2021 starten, insgesamt steht befristet bis zum 30.06.2022
ein Budget von 300.000€ aus Landesmitteln zur Verfügung. Gefördert werden
Dach- und Fassadenbegrünungen bei privat und gewerblich genutzten
Gebäuden.
Mit Stand 22.10.2021 wurden 13 Anträge mit einem Fördervolumen von
insgesamt 30.000€ bewilligt, mit dem ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe
von 76.000€ für Gebäudebegrünungen ausgelöst wurde. Bislang wurde durch
die Förderung eine Gesamtfläche von 930m² begrünt. Unter den 13 bewilligten
Projekten sind eine intensive Dachbegrünung, eine Fassadenbegrünung sowie
11 extensive Dachbegrünungen. Das Spektrum der zur Förderung beantragten
Einzelmaßnahmen reicht dabei von 13m² begrünter Fläche (390€
Fördersumme) bis zu 200m² begrünter Fläche (6.000€ Fördersumme).
Auf Basis der Vorgaben des Landes NRW im Rahmen des Sonderprogramms
Klimaresilienz in Kommunen sind ausschließlich Maßnahmen an Gebäuden,
die älter als 5 Jahre sind, förderfähig. Die ersten Erfahrungen aus dem
laufenden Förderprogramm Gebäudebegrünung zeigten jedoch, dass bei
Bestandsgebäuden eine Begrünung mit einer Substratdicke von mindestens
12cm teils eine zu schwere Auflast darstellt und aus statischen Gründen nicht
möglich ist. Diese Anforderung an die Substratdicke war jedoch zu Beginn des
Förderprogramms eine verbindliche Vorgabe, sodass einige Anträge zunächst
leider abgelehnt werden mussten. Aus diesem Grund beschloss der AUKLA am
23.09.2021 eine Änderung der Förderrichtlinie, um die Mindestsubstratdicke bei
geförderten Vorhaben auf 5cm zu reduzieren.Seite 2 von 3
Seite 3
Förderprogramm Entsiegelung und Begrünung
Mit einem Gesamtvolumen von 100.000€ - finanziert aus dem Doppelhaushalt
2021/22 - ist zudem ein Förderprogramm zur Entsiegelung und Begrünung
geplant. Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne
Begrünung (z.B. Asphalt, Beton, Pflaster) zurückgebaut und dauerhaft mit
Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden. Antragsberechtigt sind
Eigentümer*innen privat und gewerblich genutzter Flächen. Gefördert werden
bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, höchstens jedoch
50€/m². Das Förderprogramm startete am Tag nach der Beschlussfassung der
Richtlinie durch den Rat (DS211599).
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de