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212009 · Mitteilungsvorlage

Geplante Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

Nummer
212009
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
04.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.11.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Schulausschusses 01.12.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212009
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Geplante Maßnahmen im Rahmen des
Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona für
Kinder und Jugendliche“
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Kenntnisnahme
Schulausschuss 01.12.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Bund und Länder haben ein Förderprogramm zum Thema „Aufholen nach
Corona für Kinder und Jugendliche“ aufgelegt. Mit dem Aktionsprogramm
„Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellt der Bund in den
Jahren 2021 und 2022 insgesamt zwei Milliarden Euro bereit, um Folgen der
Corona-Pandemie zu mildern.
Ziel des Förderprogramms ist es, pandemiebedingt eingetretene
Ungleichheiten und Benachteiligungen bei Kindern und Jugendlichen
abzumildern bzw. auszugleichen. Dementsprechend sollen die im Rahmen des
Förderprogramms bereitgestellten Finanzmittel zur Finanzierung zusätzlicher
Angebote bzw. zur Ausweitung bereits bestehender Angebote im Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden.
Das Förderprogramm besteht im Wesentlichen aus 3 Säulen:
- - Fördersäule I: Schulischer Teil: Abbau von Lernrückständen u.ä.
- - Fördersäule II: Schulsozialarbeit; Jugendsozialarbeit im Übergang
Schule / Beruf; Soziale Arbeit an Schulen
- - Fördersäule III: Außerschulische Jugendarbeit; Kinder- und
Jugendfreizeiten; Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
Hinzu kommen zusätzliche Mittel für den Bereich der Frühen Hilfen, über deren
Mitteleinsatz bereits beschlossen wurde (s. DS 211428).
Der Fokus der Verwaltung liegt auf der Schaffung bzw. Ausweitung
entsprechender Maßnahmen und Projekte im Sinne des o. g.
Förderprogramms, um für die Kinder und Jugendlichen in Bonn einen möglichst
hohen „Gewinn“ aus dem Förderprogramm zu erzielen.
Im Folgenden werden die einzelnen Förderbereiche detaillierter dargestellt und
der aktuelle Stand bezüglich der vorgesehenen Maßnahmen dargelegt.Seite 1 von 10
Seite 2
I. Fördersäule I:
Schulischer Teil: Abbau von Lernrückständen u.ä.
Für den schulischen Bereich „Aufholen nach Corona“ erhält die Bundesstadt
Bonn als Schulträger laut Bewilligungsbescheid vom 20.8.2021 (Eingang im
Schulamt 30.8.2021) eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 3.103.489
Euro für den Programmbaustein „Extra-Geld“, die voraussichtlich ab Oktober
2021 von der Bezirksregierung Köln an die Bundesstadt Bonn ausgezahlt
werden wird. Weitere 910.147 Euro sind von der Bundesstadt Bonn an die
Ersatzschulen bzw. Träger einer sonstigen öffentlichen Schule weiterzuleiten.
Die Mittel sind bis zum 31.12.2022 zu verausgaben.
Die 3.103.489 Euro verteilen sich:
- - zu mindestens 30% auf ein seitens des Ministeriums vorgegebenes
schulscharfes Schulbudget, was das Schulamt den Schulen zur Verfügung
stellen wird, sobald die Mittel seitens der Bezirksregierung bereitgestellt
sind. Dazu sind von den Schulen eigenständig schulbezogene Maßnahmen
zur Beseitigung pandemiebedingter Defizite umzusetzen (z.B. Besuch
außerschulischer Lernorte, Aktivitäten, die das miteinander Lernen stärken,
Anschaffung von Fördermaterialien, etc.).
- - zu mindestens 30% auf Bildungsgutscheine für Schüler*innen.
Diese Bildungsgutscheine können bei zertifizierten externen Anbietern (z.B.
Nachhilfeinstituten) eingelöst werden. Die Regelungen zur genauen
Umsetzung stehen seitens des Landes noch aus.
- - zu max. 40% auf ein Schulträgerbudget. Der Einsatz der Fördermittel
soll aus Sicht des Schulamtes in folgenden drei Themenfeldern erfolgen:
 Unterstützung besonderer Standorte nach dem Sozialindex des
Landes (über die Träger)
Die Landesregierung hat mit dem schulscharfen Sozialindex ein
Instrument entwickelt, mit dessen Hilfe erstmals auch die einzelnen
Schulen in Nordrhein-Westfalen mit besonderen sozialen
Herausforderungen gezielter unterstützt werden können. Der
Schulsozialindex kommt erstmals für die Verteilung eines Teils der
Lehrerstellen zum Schuljahr 2021/22 zur Anwendung. Die
Fachverwaltung möchte mit den Mitteln aus dem Schulträgerbudget
zielgerichtet diejenigen Schulen unterstützen, die im Sozialindex mit
Stufe 4 und höher abschneiden (Stufe 1 entspricht einer sehr geringen
Belastung, Stufe 9 entspricht einer sehr hohen Belastung). Es ist
vorgesehen, die Mittel den Trägern des (Offenen) Ganztags bzw. einem
durchführenden Träger an der Schule unmittelbar zur Verfügung zu
stellen, so dass der jeweilige Träger direkt die Stunden vor Ort
aufstocken kann.
Im Primarbereich können damit die Mittel, die aus dem OGS-
Helfererlass zur Unterstützung von OGS in Anspruch genommen
werden können, interessensgerecht ergänzt werden.Seite 2 von 10
Seite 3
 Unterstützung von Schulen des Gemeinsamen Lernens und
Förderschulen
Bisher gibt es für diese Schulen kein zusätzliches Budget für den
Mehraufwand zur Unterstützung dieser Zielgruppen (z.B. geeignete
Fördermaterialien, individuelle Unterstützungsangebote für
Schüler*innen mit Förderbedarf). Die Förderschulen sollen in die
Förderung einbezogen werden.
 Förderung der Lernwerkstätten im Rahmen von BONNEUM (Sach-
und Personalkosten) als außerschulische Lernorte und
Unterstützung der dezentralen Netzwerkstruktur von acht
außerschulischen Lernorten entlang der Bildungskette (Kita,
Grundschule und weiterführende Schule)
(Diese Mittelverwendung in diesen drei Themenfeldern ist dem
Schulausschuss in seiner Sitzung am 07.10.2021 von der Fachverwaltung
bereits mündlich vorgestellt worden. Der Verwaltungsvorschlag wurde
zustimmend zur Kenntnis genommen.)
Darüber hinaus sieht der schulische Teil „Aufholen nach Corona“ noch Mittel für
Extra-Personal (Ausschreibung des Personalbedarfs durch die Schulen), Extra-
Blick (bessere Diagnostik seitens der Schulen) und Extra-Zeit vor (siehe
beigefügte Gesamtübersicht).
Im Rahmen der Extra-Zeit haben bisher fast 40 Schulen (teils mehrfach)
Angebote für Schüler*innen initiiert: In vielen Fällen hat das Regionale
Bildungsbüro als Vermittler für Angebote in den Sommerferien und Herbstferien
interessierte Bildungsbegleitungen und Schulen in einem „Matching-Prozess“
zusammengeführt. Einige Schulen haben sich selbst auf den Weg gemacht und
über das Schulamt Maßnahmen im Rahmen der Extra-Zeit beantragt, z.B. mit
Unterstützung eines Trägers/externen Anbieters oder auch über die Ferien
hinaus an Samstagen. Die Schüler*innen werden zielgerichtet beim Aufholen
von pandemiebedingten Lerndefiziten unterstützt. Die Extra-Zeit in Bonn wird
mit einem ganzheitlichen Blick auf die Schüler*innen umgesetzt, d.h. es gibt
nicht „nur“ reine Lernangebote, sondern auch enge Verknüpfungen mit
psychosozialen und motorischen Angeboten, je nach Bedarf am jeweiligen
Schulstandort.
II. Fördersäulen II und III:
Weitere Fördermittel des Aktionsprogramms erhält die Bundesstadt Bonn u.a.
für die Handlungsfelder Schulsozialarbeit/soziale Arbeit an Schulen, Angebote
der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule/Beruf (sog. Fördersäule II) sowie
(offene) Jugendarbeit (Fördersäule III).
Der Bescheid des LVR für den Zeitraum 1.7.-31.12.2021 für die Bundesstadt
Bonn liegt inzwischen vor und umfasst in diesem Jahr einen Förderbetrag von
610.252,13 Euro. Für das nächste Jahr wird dementsprechend ein Umfang des
Förderprogramms von 1.220.504,26 Euro erwartet.Seite 3 von 10
Seite 4
„Die Mittel sind bestimmt zur Förderung bzw. Finanzierung zusätzlicher
Angebote, der Ausweitung bestehender Angebote sowie zum Ausgleich
pandemiebedingter Mehrausgaben der Träger der öffentlichen und freien
Kinder- und Jugendhilfe in und außerhalb von Einrichtungen im Sinne der §§
11, 12, 13 und 13 a SGB VIII sowie Jugendfreiwilligendiensten gem.
Jugendfreiwilligendienstgesetz (Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges
Ökologisches Jahr).“
Die Mittel des oben genannten Förderbescheids werden in 2 Fördersäulen
aufgeteilt und sollen nach Möglichkeit im Verhältnis 70% zu 30% umgesetzt
werden:
Fördersäule II: „Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden,
zusätzliche Sozialarbeit an Schulen sowie Angebote der Jugendsozialarbeit im
Übergang Schule/Beruf“ (70 % der Mittel) und
Fördersäule III: „Kinder- und Jugendferienfreizeiten, außerschulische
Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“ (30 % der Mittel).
Im Förderbereich 2 fand eine Abstimmung zwischen dem Amt für Kinder,
Jugend und Familie und Schulamt der Bundesstadt Bonn statt, um über
Bedarfe und mögliche Verteilungen zu beraten. Die Ermittlung von Maßnahmen
stellt darüber hinaus eine langfristige Bedarfsermittlung für politische Vorlagen
dar, um diese Projekte und Maßnahmen für die Zeit nach den Fördermitteln
einrichten zu können.
Mit dem erarbeiteten Maßnahmenplan werden alle im Jahr 2022 zur Verfügung
stehenden Finanzmittel der Fördersäulen II und III ausgeschöpft. Die für das
Jahr 2021 bereitgestellten Mittel sind hingegen bislang noch nicht vollständig
verplant. Dies liegt insbesondere an der Kurzfristigkeit der Mittelbereitstellung
sowie daran, dass die Schaffung neuer Maßnahmen aber auch die Ausweitung
bereits bestehender Projekte (z. B. auch bei den freien Trägern) einen
gewissen Vorlauf benötigen, um umgesetzt werden zu können (z. B. aufgrund
des bestehenden Fachkräftemangels). Es wird jedoch weiter versucht,
zusätzliche Projekte, deren Durchführung auf das Jahr 2021 beschränkt ist, zu
initiieren.
Im Einzelnen wurde folgender Maßnahmenplan bezüglich der Fördersäulen II
und III erarbeitet:
a) a) Fördersäule II:
Schulsozialarbeit / Jugendsozialarbeit im Übergang Schule-Beruf /
Jugendarbeit
In der Fördersäule II stehen der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2021
427.176,49 € und für das Jahr 2022 bei einer Aufteilung von rund 70 % der
Gesamtsumme 854.352,98 Euro zur Verfügung.
(- Siehe unten: Tabelle -)
b) b) Fördersäule III:Seite 4 von 10
Seite 5
(Offene) Jugendarbeit
Für Maßnahmen in der Fördersäule III stehen in 2021 183.075,64 Euro zur
Verfügung. Für das Jahr 2022 werden bei einer Aufteilung von rund 30 % der
Gesamtsumme 366.151,28 Euro an Fördermitteln erwartet.
In der Fördersäule III sollen die Fördermittel an die Träger der Einrichtungen
der Offenen Jugendarbeit in Bonn weitergeleitet werden. Diese sollen hiermit
im Sinne des Förderzieles bedarfsgerechte Maßnahmen zur Unterstützung
junger Menschen zur Bewältigung der Corona-Folgen umsetzen. Die Träger
(inklusive der Bundesstadt Bonn als Trägerin) erhalten hierzu anteilig zum
Umfang der geförderten pädagogischen Fachkraftstellen (bei städtischen
Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit: im Umfang der Fachkraftstellen nach
Freizeitstättenbedarfsplanung) in ihren Einrichtungen je Fachkraftstelle bis zu
2.500 Euro. Mittel, die nicht abgerufen werden, können anderen Trägern aus
diesem Handlungsfeld zur Finanzierung von weitergehenden Maßnahmen zur
Verfügung gestellt werden.
Sollte der Kinder- und Jugendring Bonn keine bzw. nicht ausreichende Mittel
über den Landesjugendring (Fördersäule I) erhalten, so stehen aus der
Fördersäule III bis zu 10.000 Euro für Maßnahmen des Kinder- und
Jugendrings Bonn und der Bonner Jugendverbände zur Verfügung.
Geplante Förderung freie Träger Offene Jugendarbeit:
105.750,00 €
Geplante Förderung städtische Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit*:
+ 67.325,64 €
Mögliche Förderung Kinder- und Jugendring Bonn:
+ 10.000,00 €
Summe (gem. Zuwendungsbescheid LVR 2021)
= 183.075,64 €
(* Rechnerisch stehen der Stadt Bonn als Trägerin bei 28,3 Fachkraftstellen
70.750 Euro zu. Zugunsten der Verteilung der Mittel an freie Träger wird die
Fördersumme für die Stadt zunächst entsprechend der „Überzahlung“ gekürzt
und könnte, wenn seitens der Freien Träger nicht alle Mittel abgerufen werden,
wieder auf die rechnerische Summe aufgestockt werden.)
Aufgrund der hier flexibel angelegten Mittelverteilung besteht die Hoffnung,
dass alle Mittel im Jahr 2021 verausgabt werden können und somit Kinder und
Jugendliche in Bonn bestmöglich unterstützt werden.
Die Verteilung der Mittel für das Jahr 2022 soll im 4. Quartal in einer
gemeinsamen Sitzung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB „Offene
Jugendarbeit“ und „Jugendverbandsarbeit“ abgestimmt werden.Seite 5 von 10
Seite 6
Tabelle zu Fördersäule II:
Lfd. Nr. Name Beschreibung Träger*in:
1.
Projekt „Alternative
Freizeitaktivitäten –
einfache Spiele
ohne viel Material
bspw. Brettspiele,
draußen Aktivitäten
• Niederschwellige
Erziehungsberatung für
Eltern (Einzelfall und
gruppenbezogen)
• Soziale Gruppenarbeit
Jungen/Mädchen/oder
gemischt) mit dem
Schwerpunkt: „Bearbeitung
der Corona bedingten
Folgeerscheinungen“ /
Entgegenwirken von
Rückzugstendenzen /
Gesprächs- und
erlebnisbasiert
Heimstatt e.
V.
2. Aufstockung der
Schulsozialarbeit
Für 2021 kann
bestehendes Personal in
der Schulsozialarbeit um 22
Stunden aufgestockt
werden. Für 2022 besteht
ein Bedarf von ca. 5,5
Stellen Schulsozialarbeit
plus 2 Stellen
Schulsozialarbeit Übergang
Kita-GS (siehe Punkt 3).
Bundesstadt
Bonn
3.
Projekt
„Schulsozialarbeit
im Übergang von
der Kita in die
Schule“
2021 regelmäßige
Angebote der
„Kooperationsassistent*inn
en“ für Vorschulkinder; Ab
Januar 2022 Fokus auf der
kontinuierlichen Arbeit
fester Bezugspersonen, die
Ansprechpartner*innen in
den Kitas und Schulen sind
und Kinder sowie Eltern
begleiten können.
VerschiedeneSeite 6 von 10
Seite 7
Lfd. Nr. Name Beschreibung Träger*in:
4.
Elternberatung im
Rahmen des
Elterncafés
an Bonner Kitas.
Aufstockung um 2
Wochenstunden.
Verschiedene
aus den
Sozialraumtea
ms
5.
Kinder-, Jugend-
und Familien-
Beratung an
Schulen durch die
Erziehungs- und
Familienberatungss
telle der
Bundesstadt Bonn
1 Fachstelle Erziehungs-
und
Familienberatungsstelle
durch pandemiebedingten
Mehrbedarf hervorgerufen
durch belastete
Schüler*innen und deren
Familiensystem mit
negativen Auswirkungen
auf Schule. Angeboten
werden soll ein
qualifiziertes
Beratungsangebot unter
anderem durch
niederschwellige
Sprechstunden in Schule.
Das Personal der
Beratungsstelle ist
therapeutisch
weitergebildet, hat
Erfahrung im Umgang mit
psychischen
Krisensituationen und ist im
lokalen Hilfssystem gut
vernetzt. Bei
weiterführendem
Beratungsbedarf wird die
Beratung in der Stelle
weitergeführt.
Bundesstadt
Bonn
6.
Projekt „Kind und
Schule
vereinbaren“ an der
Abendrealschule –
Aufstockung des
bewährten
Projektes um 5
Wochenstunden
Das Projekt ist ein Angebot
für junge Eltern, die ihren
Hauptschulabschluss nach
Klasse 9 und 10 nachholen
möchten.
Kerninhalte des Angebotes
sind: Unterstützung bei der
Sicherung der
Kinderbetreuung;
Individuelle
Beratung/Begleitung der
Teilnehmenden in einer
AWO der
SommerbergSeite 7 von 10
Seite 8
Lfd. Nr. Name Beschreibung Träger*in:
besonderen Zeit;
Vermittlung praxisnaher
pädagogischer Grundlagen.
7.
Projekt „Jobcoach“
an Bonner Schulen
(Ausweitung des
Angebotes)
Das Jobcoach–Programm
richtet sich an
Schüler*innen, die 8., 9.
oder 10. Klasse an einer
Haupt- oder Realschule
besuchen und
voraussichtlich keinen oder
einen nur sehr schlechten
Schulabschluss erreichen.
Es bereitet bestmöglich auf
den Start in das künftige
Berufsleben vor. Die
Betreuungsdauer ist
unterschiedlich. Ein
Einstieg ist jederzeit
möglich. Perfekt ist der
Einstieg zum Ende der 8.
Klasse. Die Betreuung
endet in der Regel mit dem
Ende der Schulzeit.
Erhöhung um 50 Plätze für
Schüler*innen.
Ev.
Jugendhilfe
Godesheim
8.
Sprachkurse und
berufsorientierende
Unterstützung von
betreuten jungen
Geflüchteten
Niedrigschwellige
Deutschkurse, die ohne
Einschränkungen für die
Zielgruppe zugänglich sind.
Teils schulvorbereitende
Deutschkurse für
Anfänger*innen, schul- und
ausbildungsergänzende
Kurse auf Niveau A2 bis B2
sowie sogenannte „Trau
dich“-Kurse für unsichere
Lernende.
AsA
(Ausbildung
statt
Abschiebung)Seite 8 von 10
Seite 9
Lfd. Nr. Name Beschreibung Träger*in:
9.
Fachkraft für die
Beratungsstelle für
Jugendberufshilfe
der Bundesstadt
Bonn
Für die erweiterte
Vermittlung von jungen
Menschen in die
Programme Förderung der
Ausbildungsreife (im
Rahmen vom
Landesprogramm „Kein
Abschluss ohne
Anschluss“) und das
Programm Jobcoach (s.o.)
sowie den
pandemiebedingt
steigenden Bedarf an
Einzelfallberatung.
Bundesstadt
Bonn
10.
Image-Clip
„Beratungsstelle für
Jugendberufshilfe
der Bundesstadt
Bonn“
Aufgrund der
weggefallenen Kontakte in
Schule in 2021 besteht der
Bedarf, über das Angebot
der Beratungsstelle
zielgruppengerecht und
wirksam zu informieren.
Hierzu wurde die Erstellung
eines professionellen
Image-Clips gewählt.
Bundesstadt
Bonn
Anlage/n
1 212009 Anlage Aufholen nach Corona (öffentlich)Seite 9 von 10
© MSB NRW
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Datenstand: 02.11.2026, 20:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de