212009 · Mitteilungsvorlage
Geplante Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
Kerndaten
- Nummer
- 212009
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 212009 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Geplante Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Kenntnisnahme Schulausschuss 01.12.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Bund und Länder haben ein Förderprogramm zum Thema „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ aufgelegt. Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellt der Bund in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt zwei Milliarden Euro bereit, um Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. Ziel des Förderprogramms ist es, pandemiebedingt eingetretene Ungleichheiten und Benachteiligungen bei Kindern und Jugendlichen abzumildern bzw. auszugleichen. Dementsprechend sollen die im Rahmen des Förderprogramms bereitgestellten Finanzmittel zur Finanzierung zusätzlicher Angebote bzw. zur Ausweitung bereits bestehender Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden. Das Förderprogramm besteht im Wesentlichen aus 3 Säulen: - - Fördersäule I: Schulischer Teil: Abbau von Lernrückständen u.ä. - - Fördersäule II: Schulsozialarbeit; Jugendsozialarbeit im Übergang Schule / Beruf; Soziale Arbeit an Schulen - - Fördersäule III: Außerschulische Jugendarbeit; Kinder- und Jugendfreizeiten; Angebote der Kinder- und Jugendhilfe Hinzu kommen zusätzliche Mittel für den Bereich der Frühen Hilfen, über deren Mitteleinsatz bereits beschlossen wurde (s. DS 211428). Der Fokus der Verwaltung liegt auf der Schaffung bzw. Ausweitung entsprechender Maßnahmen und Projekte im Sinne des o. g. Förderprogramms, um für die Kinder und Jugendlichen in Bonn einen möglichst hohen „Gewinn“ aus dem Förderprogramm zu erzielen. Im Folgenden werden die einzelnen Förderbereiche detaillierter dargestellt und der aktuelle Stand bezüglich der vorgesehenen Maßnahmen dargelegt.Seite 1 von 10 Seite 2 I. Fördersäule I: Schulischer Teil: Abbau von Lernrückständen u.ä. Für den schulischen Bereich „Aufholen nach Corona“ erhält die Bundesstadt Bonn als Schulträger laut Bewilligungsbescheid vom 20.8.2021 (Eingang im Schulamt 30.8.2021) eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 3.103.489 Euro für den Programmbaustein „Extra-Geld“, die voraussichtlich ab Oktober 2021 von der Bezirksregierung Köln an die Bundesstadt Bonn ausgezahlt werden wird. Weitere 910.147 Euro sind von der Bundesstadt Bonn an die Ersatzschulen bzw. Träger einer sonstigen öffentlichen Schule weiterzuleiten. Die Mittel sind bis zum 31.12.2022 zu verausgaben. Die 3.103.489 Euro verteilen sich: - - zu mindestens 30% auf ein seitens des Ministeriums vorgegebenes schulscharfes Schulbudget, was das Schulamt den Schulen zur Verfügung stellen wird, sobald die Mittel seitens der Bezirksregierung bereitgestellt sind. Dazu sind von den Schulen eigenständig schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung pandemiebedingter Defizite umzusetzen (z.B. Besuch außerschulischer Lernorte, Aktivitäten, die das miteinander Lernen stärken, Anschaffung von Fördermaterialien, etc.). - - zu mindestens 30% auf Bildungsgutscheine für Schüler*innen. Diese Bildungsgutscheine können bei zertifizierten externen Anbietern (z.B. Nachhilfeinstituten) eingelöst werden. Die Regelungen zur genauen Umsetzung stehen seitens des Landes noch aus. - - zu max. 40% auf ein Schulträgerbudget. Der Einsatz der Fördermittel soll aus Sicht des Schulamtes in folgenden drei Themenfeldern erfolgen: Unterstützung besonderer Standorte nach dem Sozialindex des Landes (über die Träger) Die Landesregierung hat mit dem schulscharfen Sozialindex ein Instrument entwickelt, mit dessen Hilfe erstmals auch die einzelnen Schulen in Nordrhein-Westfalen mit besonderen sozialen Herausforderungen gezielter unterstützt werden können. Der Schulsozialindex kommt erstmals für die Verteilung eines Teils der Lehrerstellen zum Schuljahr 2021/22 zur Anwendung. Die Fachverwaltung möchte mit den Mitteln aus dem Schulträgerbudget zielgerichtet diejenigen Schulen unterstützen, die im Sozialindex mit Stufe 4 und höher abschneiden (Stufe 1 entspricht einer sehr geringen Belastung, Stufe 9 entspricht einer sehr hohen Belastung). Es ist vorgesehen, die Mittel den Trägern des (Offenen) Ganztags bzw. einem durchführenden Träger an der Schule unmittelbar zur Verfügung zu stellen, so dass der jeweilige Träger direkt die Stunden vor Ort aufstocken kann. Im Primarbereich können damit die Mittel, die aus dem OGS- Helfererlass zur Unterstützung von OGS in Anspruch genommen werden können, interessensgerecht ergänzt werden.Seite 2 von 10 Seite 3 Unterstützung von Schulen des Gemeinsamen Lernens und Förderschulen Bisher gibt es für diese Schulen kein zusätzliches Budget für den Mehraufwand zur Unterstützung dieser Zielgruppen (z.B. geeignete Fördermaterialien, individuelle Unterstützungsangebote für Schüler*innen mit Förderbedarf). Die Förderschulen sollen in die Förderung einbezogen werden. Förderung der Lernwerkstätten im Rahmen von BONNEUM (Sach- und Personalkosten) als außerschulische Lernorte und Unterstützung der dezentralen Netzwerkstruktur von acht außerschulischen Lernorten entlang der Bildungskette (Kita, Grundschule und weiterführende Schule) (Diese Mittelverwendung in diesen drei Themenfeldern ist dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 07.10.2021 von der Fachverwaltung bereits mündlich vorgestellt worden. Der Verwaltungsvorschlag wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.) Darüber hinaus sieht der schulische Teil „Aufholen nach Corona“ noch Mittel für Extra-Personal (Ausschreibung des Personalbedarfs durch die Schulen), Extra- Blick (bessere Diagnostik seitens der Schulen) und Extra-Zeit vor (siehe beigefügte Gesamtübersicht). Im Rahmen der Extra-Zeit haben bisher fast 40 Schulen (teils mehrfach) Angebote für Schüler*innen initiiert: In vielen Fällen hat das Regionale Bildungsbüro als Vermittler für Angebote in den Sommerferien und Herbstferien interessierte Bildungsbegleitungen und Schulen in einem „Matching-Prozess“ zusammengeführt. Einige Schulen haben sich selbst auf den Weg gemacht und über das Schulamt Maßnahmen im Rahmen der Extra-Zeit beantragt, z.B. mit Unterstützung eines Trägers/externen Anbieters oder auch über die Ferien hinaus an Samstagen. Die Schüler*innen werden zielgerichtet beim Aufholen von pandemiebedingten Lerndefiziten unterstützt. Die Extra-Zeit in Bonn wird mit einem ganzheitlichen Blick auf die Schüler*innen umgesetzt, d.h. es gibt nicht „nur“ reine Lernangebote, sondern auch enge Verknüpfungen mit psychosozialen und motorischen Angeboten, je nach Bedarf am jeweiligen Schulstandort. II. Fördersäulen II und III: Weitere Fördermittel des Aktionsprogramms erhält die Bundesstadt Bonn u.a. für die Handlungsfelder Schulsozialarbeit/soziale Arbeit an Schulen, Angebote der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule/Beruf (sog. Fördersäule II) sowie (offene) Jugendarbeit (Fördersäule III). Der Bescheid des LVR für den Zeitraum 1.7.-31.12.2021 für die Bundesstadt Bonn liegt inzwischen vor und umfasst in diesem Jahr einen Förderbetrag von 610.252,13 Euro. Für das nächste Jahr wird dementsprechend ein Umfang des Förderprogramms von 1.220.504,26 Euro erwartet.Seite 3 von 10 Seite 4 „Die Mittel sind bestimmt zur Förderung bzw. Finanzierung zusätzlicher Angebote, der Ausweitung bestehender Angebote sowie zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrausgaben der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe in und außerhalb von Einrichtungen im Sinne der §§ 11, 12, 13 und 13 a SGB VIII sowie Jugendfreiwilligendiensten gem. Jugendfreiwilligendienstgesetz (Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr).“ Die Mittel des oben genannten Förderbescheids werden in 2 Fördersäulen aufgeteilt und sollen nach Möglichkeit im Verhältnis 70% zu 30% umgesetzt werden: Fördersäule II: „Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden, zusätzliche Sozialarbeit an Schulen sowie Angebote der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule/Beruf“ (70 % der Mittel) und Fördersäule III: „Kinder- und Jugendferienfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“ (30 % der Mittel). Im Förderbereich 2 fand eine Abstimmung zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und Schulamt der Bundesstadt Bonn statt, um über Bedarfe und mögliche Verteilungen zu beraten. Die Ermittlung von Maßnahmen stellt darüber hinaus eine langfristige Bedarfsermittlung für politische Vorlagen dar, um diese Projekte und Maßnahmen für die Zeit nach den Fördermitteln einrichten zu können. Mit dem erarbeiteten Maßnahmenplan werden alle im Jahr 2022 zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Fördersäulen II und III ausgeschöpft. Die für das Jahr 2021 bereitgestellten Mittel sind hingegen bislang noch nicht vollständig verplant. Dies liegt insbesondere an der Kurzfristigkeit der Mittelbereitstellung sowie daran, dass die Schaffung neuer Maßnahmen aber auch die Ausweitung bereits bestehender Projekte (z. B. auch bei den freien Trägern) einen gewissen Vorlauf benötigen, um umgesetzt werden zu können (z. B. aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels). Es wird jedoch weiter versucht, zusätzliche Projekte, deren Durchführung auf das Jahr 2021 beschränkt ist, zu initiieren. Im Einzelnen wurde folgender Maßnahmenplan bezüglich der Fördersäulen II und III erarbeitet: a) a) Fördersäule II: Schulsozialarbeit / Jugendsozialarbeit im Übergang Schule-Beruf / Jugendarbeit In der Fördersäule II stehen der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2021 427.176,49 € und für das Jahr 2022 bei einer Aufteilung von rund 70 % der Gesamtsumme 854.352,98 Euro zur Verfügung. (- Siehe unten: Tabelle -) b) b) Fördersäule III:Seite 4 von 10 Seite 5 (Offene) Jugendarbeit Für Maßnahmen in der Fördersäule III stehen in 2021 183.075,64 Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2022 werden bei einer Aufteilung von rund 30 % der Gesamtsumme 366.151,28 Euro an Fördermitteln erwartet. In der Fördersäule III sollen die Fördermittel an die Träger der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn weitergeleitet werden. Diese sollen hiermit im Sinne des Förderzieles bedarfsgerechte Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen zur Bewältigung der Corona-Folgen umsetzen. Die Träger (inklusive der Bundesstadt Bonn als Trägerin) erhalten hierzu anteilig zum Umfang der geförderten pädagogischen Fachkraftstellen (bei städtischen Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit: im Umfang der Fachkraftstellen nach Freizeitstättenbedarfsplanung) in ihren Einrichtungen je Fachkraftstelle bis zu 2.500 Euro. Mittel, die nicht abgerufen werden, können anderen Trägern aus diesem Handlungsfeld zur Finanzierung von weitergehenden Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Sollte der Kinder- und Jugendring Bonn keine bzw. nicht ausreichende Mittel über den Landesjugendring (Fördersäule I) erhalten, so stehen aus der Fördersäule III bis zu 10.000 Euro für Maßnahmen des Kinder- und Jugendrings Bonn und der Bonner Jugendverbände zur Verfügung. Geplante Förderung freie Träger Offene Jugendarbeit: 105.750,00 € Geplante Förderung städtische Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit*: + 67.325,64 € Mögliche Förderung Kinder- und Jugendring Bonn: + 10.000,00 € Summe (gem. Zuwendungsbescheid LVR 2021) = 183.075,64 € (* Rechnerisch stehen der Stadt Bonn als Trägerin bei 28,3 Fachkraftstellen 70.750 Euro zu. Zugunsten der Verteilung der Mittel an freie Träger wird die Fördersumme für die Stadt zunächst entsprechend der „Überzahlung“ gekürzt und könnte, wenn seitens der Freien Träger nicht alle Mittel abgerufen werden, wieder auf die rechnerische Summe aufgestockt werden.) Aufgrund der hier flexibel angelegten Mittelverteilung besteht die Hoffnung, dass alle Mittel im Jahr 2021 verausgabt werden können und somit Kinder und Jugendliche in Bonn bestmöglich unterstützt werden. Die Verteilung der Mittel für das Jahr 2022 soll im 4. Quartal in einer gemeinsamen Sitzung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB „Offene Jugendarbeit“ und „Jugendverbandsarbeit“ abgestimmt werden.Seite 5 von 10 Seite 6 Tabelle zu Fördersäule II: Lfd. Nr. Name Beschreibung Träger*in: 1. Projekt „Alternative Freizeitaktivitäten – einfache Spiele ohne viel Material bspw. Brettspiele, draußen Aktivitäten • Niederschwellige Erziehungsberatung für Eltern (Einzelfall und gruppenbezogen) • Soziale Gruppenarbeit Jungen/Mädchen/oder gemischt) mit dem Schwerpunkt: „Bearbeitung der Corona bedingten Folgeerscheinungen“ / Entgegenwirken von Rückzugstendenzen / Gesprächs- und erlebnisbasiert Heimstatt e. V. 2. Aufstockung der Schulsozialarbeit Für 2021 kann bestehendes Personal in der Schulsozialarbeit um 22 Stunden aufgestockt werden. Für 2022 besteht ein Bedarf von ca. 5,5 Stellen Schulsozialarbeit plus 2 Stellen Schulsozialarbeit Übergang Kita-GS (siehe Punkt 3). Bundesstadt Bonn 3. Projekt „Schulsozialarbeit im Übergang von der Kita in die Schule“ 2021 regelmäßige Angebote der „Kooperationsassistent*inn en“ für Vorschulkinder; Ab Januar 2022 Fokus auf der kontinuierlichen Arbeit fester Bezugspersonen, die Ansprechpartner*innen in den Kitas und Schulen sind und Kinder sowie Eltern begleiten können. VerschiedeneSeite 6 von 10 Seite 7 Lfd. Nr. Name Beschreibung Träger*in: 4. Elternberatung im Rahmen des Elterncafés an Bonner Kitas. Aufstockung um 2 Wochenstunden. Verschiedene aus den Sozialraumtea ms 5. Kinder-, Jugend- und Familien- Beratung an Schulen durch die Erziehungs- und Familienberatungss telle der Bundesstadt Bonn 1 Fachstelle Erziehungs- und Familienberatungsstelle durch pandemiebedingten Mehrbedarf hervorgerufen durch belastete Schüler*innen und deren Familiensystem mit negativen Auswirkungen auf Schule. Angeboten werden soll ein qualifiziertes Beratungsangebot unter anderem durch niederschwellige Sprechstunden in Schule. Das Personal der Beratungsstelle ist therapeutisch weitergebildet, hat Erfahrung im Umgang mit psychischen Krisensituationen und ist im lokalen Hilfssystem gut vernetzt. Bei weiterführendem Beratungsbedarf wird die Beratung in der Stelle weitergeführt. Bundesstadt Bonn 6. Projekt „Kind und Schule vereinbaren“ an der Abendrealschule – Aufstockung des bewährten Projektes um 5 Wochenstunden Das Projekt ist ein Angebot für junge Eltern, die ihren Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und 10 nachholen möchten. Kerninhalte des Angebotes sind: Unterstützung bei der Sicherung der Kinderbetreuung; Individuelle Beratung/Begleitung der Teilnehmenden in einer AWO der SommerbergSeite 7 von 10 Seite 8 Lfd. Nr. Name Beschreibung Träger*in: besonderen Zeit; Vermittlung praxisnaher pädagogischer Grundlagen. 7. Projekt „Jobcoach“ an Bonner Schulen (Ausweitung des Angebotes) Das Jobcoach–Programm richtet sich an Schüler*innen, die 8., 9. oder 10. Klasse an einer Haupt- oder Realschule besuchen und voraussichtlich keinen oder einen nur sehr schlechten Schulabschluss erreichen. Es bereitet bestmöglich auf den Start in das künftige Berufsleben vor. Die Betreuungsdauer ist unterschiedlich. Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Perfekt ist der Einstieg zum Ende der 8. Klasse. Die Betreuung endet in der Regel mit dem Ende der Schulzeit. Erhöhung um 50 Plätze für Schüler*innen. Ev. Jugendhilfe Godesheim 8. Sprachkurse und berufsorientierende Unterstützung von betreuten jungen Geflüchteten Niedrigschwellige Deutschkurse, die ohne Einschränkungen für die Zielgruppe zugänglich sind. Teils schulvorbereitende Deutschkurse für Anfänger*innen, schul- und ausbildungsergänzende Kurse auf Niveau A2 bis B2 sowie sogenannte „Trau dich“-Kurse für unsichere Lernende. AsA (Ausbildung statt Abschiebung)Seite 8 von 10 Seite 9 Lfd. Nr. Name Beschreibung Träger*in: 9. Fachkraft für die Beratungsstelle für Jugendberufshilfe der Bundesstadt Bonn Für die erweiterte Vermittlung von jungen Menschen in die Programme Förderung der Ausbildungsreife (im Rahmen vom Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“) und das Programm Jobcoach (s.o.) sowie den pandemiebedingt steigenden Bedarf an Einzelfallberatung. Bundesstadt Bonn 10. Image-Clip „Beratungsstelle für Jugendberufshilfe der Bundesstadt Bonn“ Aufgrund der weggefallenen Kontakte in Schule in 2021 besteht der Bedarf, über das Angebot der Beratungsstelle zielgruppengerecht und wirksam zu informieren. Hierzu wurde die Erstellung eines professionellen Image-Clips gewählt. Bundesstadt Bonn Anlage/n 1 212009 Anlage Aufholen nach Corona (öffentlich)Seite 9 von 10 © MSB NRW https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholenSeite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de