← Vorlagen

212008 · Mitteilungsvorlage

Geänderte Vorgehensweise bei der Errichtung von Fahrradabstellanlagen

Nummer
212008
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 99,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 212008-01 AA Geänderte Vorgehensweise bei der Errichtung von Fahrradabstellanlagen BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 212008
  2. 212008-02 Geänderte Vorgehensweise bei der Errichtung von Fahrradabstellanlagen BBB-Antrag zur Vorlage 212008
  3. 212008-03 ST Geänderte Vorgehensweise bei der Errichtung von Fahrradabstellanlagen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.205 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
212008
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Geänderte Vorgehensweise bei der Errichtung von
Fahrradabstellanlagen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Zusammenfassung
Aufgrund der Zielsetzungen des Radentscheids sollen für die Neuerrichtung
von einzelnen und kleineren Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum
zukünftig keine Einzelbeschlüsse mehr durch die Bezirksvertretungen erfolgen,
sondern die Verwaltung übernimmt das anhand von Kriterien als laufendes
Geschäft. Größere Abstellanlagen werden weiterhin zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Im Einzelnen:
Radentscheid
Der Hauptausschuss in Funktion des Rates hat am 04.02.2021 beschlossen
dem Bürgerbegehren „Radentscheid“ mit seinen sieben Zielen zur
Verbesserung von Rad- und Fußverkehr im Bonner Stadtgebiet zu entsprechen
(DS-Nr. 202321). In der Folge wurden Haushaltsmittel für die Umsetzung
bereitgestellt.
Ziel Nummer 5 des Bürgerbegehrens Radentscheid lautet:
„Jährlich werden insgesamt 3.000 Fahrradstellplätze geschaffen. Dazu werden
an Orten mit hohem Parkbedarf jährlich 600 Bügelstellplätze und 600
Fahrradboxen oder Parkhausplätze geschaffen. Verteilt im Stadtgebiet werden
jährlich 1.600 Bügelstellplätze geschaffen. In dicht bebauten Wohngebieten
werden jährlich 200 Fahrradboxen geschaffen."
Bisheriges Vorgehen
Bislang erstellte die Verwaltung jährlich eine BeschlussvorlageSeite 1 von 3
Seite 2
„Fahrradstellplatzprogramm“ für die Bezirksvertretungen. In diesen waren die
zur Umsetzung vorgesehenen einzelnen Standorte für neue
Fahrradabstellanlagen mit Standort, Anzahl der Fahrradständer und Plan
enthalten. Für die Fahrradstellplatzprogramme 2020 waren bspw. ca. 350
Stellplätze (1 Anlehnbügel = 2 Stellplätze) an ca. 50 Standorten Gegenstand
der Beratung in den vier Bezirksvertretungen.
Diese Verfahrensweise wurde die letzten Jahre in guter Zusammenarbeit von
Bezirksvertretungen und Verwaltung geübt, auch wenn die Bezirkssatzung ein
Entscheidungsrecht für Fahrradabstellanlagen nicht enthält.
Angesichts der Zielsetzungen von 3.000 neuen Fahrradabstellmöglichkeiten
jährlich in den nächsten 5 Jahren ist die bisherige Verfahrensweise jährlich zur
einzelnen Beschlussfassung vorgelegter Fahrradstellplätze nicht mehr
praktikabel. Beispielhaft: Bei einer Quote wie im Jahr 2020 (7 Stellplätze pro
Standort) wäre in den Bezirksvertretungen jährlich allein für die Bügelstellplätze
(Radentscheid: 2.200 jährlich) über insgesamt ca. 315 Standorte einzeln zu
beraten und zu beschließen. Dies ist weder für die Verwaltung noch für die
Politik leistbar und würde daher auch die Umsetzung der Ziele massiv
gefährden.
Zukünftiges Vorgehen
Daher beabsichtigt die Verwaltung, zukünftig wie folgt vorzugehen:
 Überdachte Fahrradabstellanlagen oder Fahrradboxen (sowie
Fahrradparkhäuser) werden den Bezirksvertretungen weiterhin vorab
zur Beschlussfassung vorgelegt.
 Kleinere Fahrradabstellanlagen ohne Überdachung werden seitens der
Verwaltung zukünftig als laufendes Geschäft ohne vorherige einzelne
Beschlussfassung errichtet. Meistens handelt es sich hier um
einzelne Bügel, teilweise mit Umwandlung einzelner Pkw-Stellplätze zu
Fahrradstellplätzen.
Die Auswahl der Standorte erfolgt nach folgenden Kriterien bzw. Aspekten:
 Bedarf für öffentliche Fahrradstellplätze zur Nutzung durch
Bewohner*innen v.a. in verdichteten Quartieren / Altbau-Quartieren mit
einem höheren Anteil von Häusern ohne eigene Stellplätze
 Grundsätzlich an Orten mit beobachtetem hohem Fahrradparkdruck
 In Stadtbezirks- und Stadtteilzentren mit Einzelhandel und Dienstleistern
und entsprechendem Kundenverkehr
 An ÖPNV-Haltestellen (Zusammenhang zum Thema Mobilstationen)
 Berücksichtigt werden die technischen Rahmenbedingungen:
Leitungen, Denkmalschutz, Baumschutz etc.
 Bei Wegfall von Pkw-Stellplätzen: Stellplatzsituation
insgesamt/vorhandene Alternativen werden berücksichtigt.
Behindertenparkplätze werden nach Möglichkeit nicht angetastet. Eine
Umwandlung von Behindertenparkplätzen, Ladezonen etc. wird nicht
(ohne nahen) Ersatz erfolgen.
 Politische Zielvorgaben / Prüfaufträge zur Gestaltung von Straßenzügen
bzw. zu einzelnen Stellplätzen werden berücksichtigtSeite 2 von 3
Seite 3
Diese Vorgehensweise wird deutlich agiler als bisher sein und damit auch eher
kurzfristige Maßnahmen ermöglichen. Zudem bietet sie die Möglichkeit
Bürgerwünschen schneller zu entsprechen und positive Rückmeldungen zu
geben.
Der Politik wird mit dem vorgesehenen jährlichen Monitoring des
Radentscheids über die Umsetzung und Zielerreichung umfassend berichtet
werden.
Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass diese Vorgehensweise die wichtige
Schaffung neuer Fahrradabstellplätze gemäß den Vorgaben des
Radentscheids deutlich beschleunigt und damit zur Zielerreichung für eine
Mobilitätswende beiträgt, während gleichzeitig weiterhin eine Einbindung der
Politik in wesentlichen Maßnahmen gewahrt wird.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de