212008 · Mitteilungsvorlage
Geänderte Vorgehensweise bei der Errichtung von Fahrradabstellanlagen
Kerndaten
- Nummer
- 212008
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 212008 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Geänderte Vorgehensweise bei der Errichtung von Fahrradabstellanlagen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Zusammenfassung Aufgrund der Zielsetzungen des Radentscheids sollen für die Neuerrichtung von einzelnen und kleineren Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum zukünftig keine Einzelbeschlüsse mehr durch die Bezirksvertretungen erfolgen, sondern die Verwaltung übernimmt das anhand von Kriterien als laufendes Geschäft. Größere Abstellanlagen werden weiterhin zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Einzelnen: Radentscheid Der Hauptausschuss in Funktion des Rates hat am 04.02.2021 beschlossen dem Bürgerbegehren „Radentscheid“ mit seinen sieben Zielen zur Verbesserung von Rad- und Fußverkehr im Bonner Stadtgebiet zu entsprechen (DS-Nr. 202321). In der Folge wurden Haushaltsmittel für die Umsetzung bereitgestellt. Ziel Nummer 5 des Bürgerbegehrens Radentscheid lautet: „Jährlich werden insgesamt 3.000 Fahrradstellplätze geschaffen. Dazu werden an Orten mit hohem Parkbedarf jährlich 600 Bügelstellplätze und 600 Fahrradboxen oder Parkhausplätze geschaffen. Verteilt im Stadtgebiet werden jährlich 1.600 Bügelstellplätze geschaffen. In dicht bebauten Wohngebieten werden jährlich 200 Fahrradboxen geschaffen." Bisheriges Vorgehen Bislang erstellte die Verwaltung jährlich eine BeschlussvorlageSeite 1 von 3 Seite 2 „Fahrradstellplatzprogramm“ für die Bezirksvertretungen. In diesen waren die zur Umsetzung vorgesehenen einzelnen Standorte für neue Fahrradabstellanlagen mit Standort, Anzahl der Fahrradständer und Plan enthalten. Für die Fahrradstellplatzprogramme 2020 waren bspw. ca. 350 Stellplätze (1 Anlehnbügel = 2 Stellplätze) an ca. 50 Standorten Gegenstand der Beratung in den vier Bezirksvertretungen. Diese Verfahrensweise wurde die letzten Jahre in guter Zusammenarbeit von Bezirksvertretungen und Verwaltung geübt, auch wenn die Bezirkssatzung ein Entscheidungsrecht für Fahrradabstellanlagen nicht enthält. Angesichts der Zielsetzungen von 3.000 neuen Fahrradabstellmöglichkeiten jährlich in den nächsten 5 Jahren ist die bisherige Verfahrensweise jährlich zur einzelnen Beschlussfassung vorgelegter Fahrradstellplätze nicht mehr praktikabel. Beispielhaft: Bei einer Quote wie im Jahr 2020 (7 Stellplätze pro Standort) wäre in den Bezirksvertretungen jährlich allein für die Bügelstellplätze (Radentscheid: 2.200 jährlich) über insgesamt ca. 315 Standorte einzeln zu beraten und zu beschließen. Dies ist weder für die Verwaltung noch für die Politik leistbar und würde daher auch die Umsetzung der Ziele massiv gefährden. Zukünftiges Vorgehen Daher beabsichtigt die Verwaltung, zukünftig wie folgt vorzugehen: Überdachte Fahrradabstellanlagen oder Fahrradboxen (sowie Fahrradparkhäuser) werden den Bezirksvertretungen weiterhin vorab zur Beschlussfassung vorgelegt. Kleinere Fahrradabstellanlagen ohne Überdachung werden seitens der Verwaltung zukünftig als laufendes Geschäft ohne vorherige einzelne Beschlussfassung errichtet. Meistens handelt es sich hier um einzelne Bügel, teilweise mit Umwandlung einzelner Pkw-Stellplätze zu Fahrradstellplätzen. Die Auswahl der Standorte erfolgt nach folgenden Kriterien bzw. Aspekten: Bedarf für öffentliche Fahrradstellplätze zur Nutzung durch Bewohner*innen v.a. in verdichteten Quartieren / Altbau-Quartieren mit einem höheren Anteil von Häusern ohne eigene Stellplätze Grundsätzlich an Orten mit beobachtetem hohem Fahrradparkdruck In Stadtbezirks- und Stadtteilzentren mit Einzelhandel und Dienstleistern und entsprechendem Kundenverkehr An ÖPNV-Haltestellen (Zusammenhang zum Thema Mobilstationen) Berücksichtigt werden die technischen Rahmenbedingungen: Leitungen, Denkmalschutz, Baumschutz etc. Bei Wegfall von Pkw-Stellplätzen: Stellplatzsituation insgesamt/vorhandene Alternativen werden berücksichtigt. Behindertenparkplätze werden nach Möglichkeit nicht angetastet. Eine Umwandlung von Behindertenparkplätzen, Ladezonen etc. wird nicht (ohne nahen) Ersatz erfolgen. Politische Zielvorgaben / Prüfaufträge zur Gestaltung von Straßenzügen bzw. zu einzelnen Stellplätzen werden berücksichtigtSeite 2 von 3 Seite 3 Diese Vorgehensweise wird deutlich agiler als bisher sein und damit auch eher kurzfristige Maßnahmen ermöglichen. Zudem bietet sie die Möglichkeit Bürgerwünschen schneller zu entsprechen und positive Rückmeldungen zu geben. Der Politik wird mit dem vorgesehenen jährlichen Monitoring des Radentscheids über die Umsetzung und Zielerreichung umfassend berichtet werden. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass diese Vorgehensweise die wichtige Schaffung neuer Fahrradabstellplätze gemäß den Vorgaben des Radentscheids deutlich beschleunigt und damit zur Zielerreichung für eine Mobilitätswende beiträgt, während gleichzeitig weiterhin eine Einbindung der Politik in wesentlichen Maßnahmen gewahrt wird. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de