212007 · Mitteilungsvorlage
Erfahrungsbericht Tempo 30 auf den Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe
Kerndaten
- Nummer
- 212007
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 212007 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Erfahrungsbericht Tempo 30 auf den Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit den Beschlüssen der Bezirksvertretung Bonn vom 09.07.2019 (Ds-Nr. 1910617EB8) und des Hauptausschusses vom 05.12.2019 (Ds-Nr. 190311) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Pilotprojekt zur Temporeduzierung auf den Straßen An der Josefshöhe und Auf dem Hügel durchzuführen: „Nach Ablauf der Testphase legt die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vor, der Grundlage für die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise sein wird. Der Bericht beinhaltet gleichfalls Erfahrungen in Bezug auf den im Jahr 2011 aus Lärmschutzgründen auf der Bornheimer Straße, Abschnitt Hochstadenring bis Ellerstraße, eingerichteten Tempo 30 – Abschnitt.“ (Ds- Nr. 190311) Anfang des Jahres 2021 hat die Verwaltung eine Online-Befragung bei den Anwohnenden der Straßen An der Josefshöhe, Auf dem Hügel sowie der Bornheimer Straße zu ihren Erfahrungen und der Akzeptanz von Tempo 30 durchgeführt. Außerdem wurden zusätzlich die Anwohnenden des Abschnitts der Reuterstraße befragt, auf dem 2020 Tempo 30 eingeführt wurde, um ein aussagekräftigeres Bild der Meinung von Anwohnenden zu erhalten. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün hat das Planungsbüro Richter-Richard beauftragt, die Befragung auszuwerten und zusammen mit den Überwachungsdaten zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit in einem Erfahrungsbericht zusammenzufassen. Der Bericht des Planungsbüros Richter Richard Erfahrungen Pilotprojekt T 30, Aachen, Oktober 2021 ist als Anlage beigefügt. Online-Befragung der Anwohnenden An der Online-Befragung haben insgesamt 487 Anwohnerinnen und AnwohnerSeite 1 von 38 Seite 2 teilgenommen. Davon wohnen 173 Personen An der Josefshöhe 105 Personen Auf dem Hügel 69 Personen an der Bornheimer Straße 140 Personen an der Reuterstraße. Als Fortbewegungsart dominiert mit 47 % der motorisierte Individualverkehr. Etwa ein Drittel nutzt das Fahrrad und 20 % gehen zu Fuß oder nutzen den ÖPNV (vgl. Diagramm 1). Die Frage, ob es durch die Einführung von Tempo 30 leiser geworden ist, bestätigen 53 % der Befragten. Wobei 12 % diese Angabe auf den Tages- bzw. Nachtzeitraum einschränken. 47 % gaben an, dass es nicht leiser geworden ist (vgl. Diagramm 2). Die Anwohnenden wurden auch gefragt, welche weiteren Wirkungen Tempo 30 ihrer Ansicht nach entfaltet. Die Teilnehmenden konnten die für sie zutreffenden Aussagen auswählen, wobei hier mehrere Antworten möglich waren. Am häufigsten wurde die einfachere Querung der Straße genannt (36 % der Teilnehmenden). Jeweils 30 % der Teilnehmenden bestätigten die Aussagen, dass sie sich als Fußgänger bzw. Radfahrer sicher fühlen und dass Tempo 30 die Aufenthaltsqualität erhöht. 32 % gaben an, dass Tempo 30 zu mehr Staus führt. Etwas weniger Teilnehmende (31 %) bestätigten die Aussage, dass der Verkehr gleichmäßiger fließt (vgl. Diagramm 3). Zum Abschluss der Befragung wurde nach dem Fazit gefragt. 63 % Prozent der Teilnehmenden gaben an, dass Tempo 30 an ihrer Straße beibehalten werden soll und/oder dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit eingeführt werden soll. 37 % stimmten keiner dieser Aussagen zu. Von den 231 Personen (47 %), die keine Verbesserung der Lärmsituation empfinden, befürworten 70 Personen dennoch eine Temporeduzierung in ihrer Straße oder sogar im gesamten Stadtgebiet. Dies lässt sich mit den weiteren positiven Wirkungen von Tempo 30 erklären. Die detaillierte Auswertung der Befragung - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Straßen - kann dem beigefügten Bericht vom Planungsbüro Richter-Richard Kapitel 2 entnommen werden. Erfahrungen mit Tempo 30 An der Josefshöhe und Auf dem Hügel Der Bericht des Planungsbüros Richter-Richard evaluiert in Kapitel 3 die erzielte Wirkung von Tempo 30 an den beiden Straßen. Der Bericht kommt für beide Straßen zu dem Ergebnis, dass zur Reduzierung der Lärmbelastung in Verbindung mit einer Verbesserung der Verkehrssicherheit die ganztägige Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h keine gravierenden, unvertretbaren Nachteile nach sich zieht, die hohen Lärmimmissionen aber spürbar reduziert. Die im Rahmen des Pilotprojekts Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen von 2013 vorgenommen Annahmen (Ds-Nr. 1210680ED20) werden bestätigt.Seite 2 von 38 Seite 3 Die Verwaltung wird die Tempo 30 Regelungen daher weiterhin/dauerhaft eingerichtet lassen. Hinweise der SWB Die SWB weisen darauf hin, dass auf beiden Straßenabschnitten langlaufende Verbindungen betroffen sind, bei denen Fahrzeitverluste empfindliche Auswirkungen haben. Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Linie 610, die den Abschnitt Auf dem Hügel befährt, musste ein zusätzlicher Gelenkbus eingesetzt werden, da die Fahrzeiten sonst nicht mehr haltbar waren. Die SWB schließen weitere zusätzlich anfallende Kosten auf den anderen Linien nicht aus. Anlage/n 1 Bericht Planungsbüro Richter-Richard (öffentlich) 2 Diagramme (öffentlich)Seite 3 von 38 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn Erfahrungen Pilotprojekt T 30Seite 4 von 38 Erfahrungen Pilotprojekt T 30 im Auftrag der Bundesstadt Bonn bearbeitet von PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD, Aachen/Berlin Jochen Richard Sophia Soetermanns Mariella Lung Aachen, Oktober 2021Seite 5 von 38 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. EINLEITUNG 1 2. AUSWERTUNG DER ONLINE-BEFRAGUNG 2 2.1 Straße An der Josefshöhe .................................................................. 2 2.2 Straße Auf dem Hügel ....................................................................... 4 2.3 Bornheimer Straße ............................................................................. 5 2.4 Reuterstraße ...................................................................................... 6 2.5 Zusammenfassung und Bewertung ................................................... 7 3. ERFAHRUNGEN AUS DEN PILOTPROJEKTEN 12 3.1 Straße An der Josefshöhe ................................................................ 12 3.1.1 Evaluierung ..................................................................................... 12 3.1.2 Zusammenfassung und Ergebnis ..................................................... 20 3.2 Straße Auf dem Hügel ..................................................................... 21 3.2.1 Evaluierung ..................................................................................... 21 3.2.2 Zusammenfassung und Ergebnis ..................................................... 29Seite 6 von 38 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 T A B E L L E N V E R Z E I C H N I S Tab. 2.1: Zusammenfassung der Befragungsergebnisse ................................................................................... 10 Tab. 3.1: Erfahrungen Tempo 30-Pilotprojekt Straße An der Josefshöhe, Abschnitt Kölnstraße – Herseler Straße ................................................................................................................................... 12 Tab. 3.2: Erfahrungen Tempo 30-Pilotprojekt Straße Auf dem Hügel, Abschnitt Hermann- Wandersleb-Ring und Straße Am Probsthof ....................................................................................... 21Seite 7 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 1 1. EINLEITUNG Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf unter 50 km/h auf Hauptverkehrsstra- ßen ist die am häufigsten in Lärmaktionsplänen vorgeschlagene Maßnahme. Es gibt eine Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen und praxisbezogene Begleituntersuchungen zur Wirkung von Geschwindigkeitskonzepten unterhalb von 50 km/h auf die Umweltbelastungen, die geeignet sind, eine zuverlässige Aussage zu treffen und deshalb eine qualifizierte Beurteilung ermöglichen. Die Stadt Bonn hat zwei Straßen – An der Josefshöhe und Auf dem Hügel – aus dem Gutachten zum Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen aus dem Jahr 2013 umgesetzt. Unabhängig von diesem Gutachten wurden auf der Bornheimer Straße 2014 und auf der Reuterstraße 2020 Tempo 30 umgesetzt. Im Januar 2021 wurden die Meinungen der Anwohner der vier Straßen zu der Wirkung von Tem- po 30 im Rahmen einer Online-Befragung ermittelt. In diesem Bericht werden die Antworten die- ser Befragung beschrieben und ausgewertet. Für die Straßen An der Josefshöhe und Auf dem Hü- gel wurden zudem die gewonnenen Erfahrungen aus dem Pilotprojekt detailliert recherchiert und bewertet.Seite 8 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 2 2. AUSWERTUNG DER ONLINE-BEFRAGUNG Die Stadt Bonn hat Anfang des Jahres 2021 eine Online-Befragung bei den Anwohnern zu den Erfahrungen und der Akzeptanz von Tempo 30 auf der Straße An der Josefshöhe, Straße Auf dem Hügel, Reuterstraße und Bornheimer Straße durchgeführt. Insgesamt haben 487 Personen teilgenommen. Diese möglicherweise gering er- scheinende Anzahl relativiert sich dadurch, dass die Befragung auf die unmittelbaren Anwohner der jeweiligen Straßenabschnitte beschränkt war, um kein allgemeines stadtweites Meinungsbild zu erfragen, sondern konkret die Meinung der betroffenen Anwohner zu erfahren. Vor diesem Hintergrund ist bei 487 Personen von einer recht hohen Beteiligung auszugehen, was die Bedeu- tung des Themas "Tempo 30" bei den Anwohnern unterstreicht. Auch wenn die Gesamtauswertung auf die Bundesstadt Bonn bezogen, wie zuvor dargestellt, nicht repräsentativ sein kann und die Motivation, an einer Befragung teilzunehmen, i.d.R. dann hoch ist, wenn die Menschen besonders zufrieden bzw. unzufrieden sind, kann sie doch eine Tendenz vermitteln, welche Einstellung Anwohner zur Wirkung von Tempo 30 haben. Die hier dargestellten Ergebnisse stellen die subjektiv empfundene Be- oder Entlastungswirkung dar (Lärmbelästigung). Dies kann mit der tatsächliche Maßnahmenwirkung (Lärmbelastung) divergie- ren. Die Gesamtauswertung erleichtert zudem eine Bewertung straßenspezifischer Unterschiede. 2.1 Straße An der Josefshöhe Frage 1: Welche Fortbewegungsart nutzen Sie am häufigsten? Pkw 112 Personen (65 %) Füße 18 Personen (10 %) Motorrad 1 Personen (<1 %) Radfahrer 30 Personen (17 %) ÖPNV 12 Personen (7 %) Der weitaus größte Teil (zwei Drittel) der Teilnehmenden benutzen am häufigsten den Pkw, ge- folgt von Radfahrern (knapp ein Drittel). Frage 2: Ist es durch die Einführung von Tempo 30 aus Ihrer Sicht leiser geworden? Es ist leiser geworden 47 Personen (27 %) Es ist nicht leiser geworden 106 Personen (61 %) Es ist nur nachts leiser geworden 7 Personen (4 %) Es ist nur tagsüber leiser geworden 13 Personen (8 %) Mit großem Abstand wird die Meinung vertreten, dass es durch Tempo 30 nicht leiser geworden ist. Nur etwas mehr als ein Viertel der Teilnehmer empfindet eine Entlastung von Lärm.Seite 9 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 3 Frage 3: Werden die Regelungen für motorisierte Verkehrsteilnehmer aus Ihrer Sicht ausrei- chend befolgt? Sie halten sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung 91 Personen (53 %) Sie fahren schneller als 30 km/h 82 Personen (47 %) Die befragten Personen sind geteilter Meinung, etwas mehr als die Hälfte gibt an, dass sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten wird. Frage 4: Hat die Einführung von Tempo 30 aus Ihrer Sicht weitere Wirkungen entfaltet (Mehr- fachnennungen möglich)? Fühle mich als Fußgänger sicherer 36 Nennungen Fühle mich als Radfahrer sicherer 33 Nennungen Trägt zur Förderung des Radverkehrs bei 21 Nennungen Trägt zur Förderung des Fußverkehrs bei 14 Nennungen Querung der Straße einfacher als bei Tempo 50 37 Nennungen Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Straßennahbereich 39 Nennungen Es gibt mehr Staus 92 Nennungen Verkehr fließt gleichmäßiger 32 Nennungen Mehr soziales Leben und Interaktion im öffentlichen Raum 12 Nennungen Ich stimme keiner dieser Aussagen zu 37 Nennungen Ganz weit vorne steht die Meinung, dass durch die Einführung von Tempo 30 mehr Staus ent- standen sind. Deutlich dahinter, aber nahezu gleichrangig die Einschätzungen, dass es für Fuß- gänger und Radfahrer sicherer geworden ist, die Überquerbarkeit der Straße verbessert und die Aufenthaltsqualität erhöht wurde und der Verkehr gleichmäßiger fließt. Zu dieser breiten Streu- ung der Einschätzungen passt, dass in gleicher Größenordnung die Teilnehmer keiner dieser Aus- sagen zustimmen. Frage 5: Fazit (Mehrfachnennungen möglich) Tempo 30 sollte beibehalten werden 65 Nennungen Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit 33 Nennungen Ich stimme keiner dieser Aussagen zu 95 Nennungen 98 Nennungen stehen auf der Befürworterseite von Tempo 30, dem stehen 95 Nennungen ent- gegen. Das zeigt die gespaltene Einschätzung der Wirkung von Tempo 30 auf der Straße Auf der Josefhöhe.Seite 10 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 4 2.2 Straße Auf dem Hügel Frage 1: Welche Fortbewegungsart nutzen Sie am häufigsten? Pkw 45 Personen (43 %) Füße 10 Personen (10 %) Motorrad 2 Personen (2 %) Fahrrad 40 Personen (38 %) ÖPNV 8 Personen (8 %) Frage 2: Ist es durch die Einführung von Tempo 30 aus Ihrer Sicht leiser geworden: Es ist leiser geworden: 48 Personen (46 %) Es ist nicht leiser geworden: 39 Personen (37 %) Es ist nur nachts leiser geworden: 4 Personen (4 %) Es ist nur tagsüber leiser geworden: 14 Personen (13 %) Fast die Hälfte der Teilnehmenden ist der Meinung, dass es durch die Einführung von Tempo 30 leiser geworden ist, aber 37 % sind der Auffassung, dass es nicht leiser geworden ist. Immerhin 13 % der Teilnehmenden empfindet nur tagsüber eine Entlastung. Frage 3: Werden die Regelungen für motorisierte Verkehrsteilnehmer aus Ihrer Sicht ausrei- chend befolgt? Sie halten sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung 44 Personen (42 %) Sie fahren schneller als 30 km/h 61 Personen (58 %) Fast 60 % geben, dass im Untersuchungsgebiet schneller als 30 km/h gefahren wird. Frage 4: Hat die Einführung von Tempo 30 aus Ihrer Sicht weitere Wirkungen entfaltet (Mehr- fachnennungen möglich)? Fühle mich als Fußgänger sicherer 48 Nennungen Fühle mich als Radfahrer sicherer 46 Nennungen Trägt zur Förderung des Radverkehrs bei 33 Nennungen Trägt zur Förderung des Fußverkehrs bei 23 Nennungen Querung der Straße einfacher als bei Tempo 50 59 Nennungen Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Straßennahbereich 45 Nennungen Es gibt mehr Staus 20 Nennungen Verkehr fließt gleichmäßiger 45 Nennungen Mehr soziales Leben und Interaktion im öffentlichen Raum 14 Nennungen Ich stimme keiner dieser Aussagen zu 14 Nennungen Die häufigste Nennung bezieht sich auf eine verbesserte Überquerbarkeit der Straße, gefolgt von nahezu gleichrangig sicherer für Fußgänger und Radfahrer, Erhöhung Aufenthaltsqualität und gleichmäßiger fließender Verkehr.Seite 11 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 5 Frage 5: Fazit (Mehrfachnennungen möglich) Tempo 30 sollte beibehalten werden 66 Nennungen Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit 43 Nennungen Ich stimme keiner dieser Aussagen zu 33 Nennungen Das Fazit ist bei den Teilnehmenden eindeutig: Der weitaus überwiegende Teil spricht für die Bei- behaltung von Tempo 30 aus und auch die Forderung nach Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit findet noch große Zustimmung. 2.3 Bornheimer Straße Frage 1: Welche Fortbewegungsart nutzen Sie am häufigsten? Pkw 15 Personen (22 %) Füße 18 Personen (26 %) Fahrrad 33 Personen (48 %) ÖPNV 3 Personen (4 %) Fast die Hälfte der teilnehmenden Personen nutzen als häufigste Fortbewegungsart das Fahrrad, nahezu gleichauf liegen dahinter die Nutzung der Füße und des Pkw. Frage 2: Ist es durch die Einführung von Tempo 30 aus Ihrer Sicht leiser geworden: Es ist leiser geworden 24 Personen (35 %) Es ist nicht leiser geworden 36 Personen (52 %) Es ist nur nachts leiser geworden 4 Personen (6 %) Es ist nur tagsüber leiser geworden 5 Personen (7 %) Das Votum ist eindeutig: Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden sieht durch Tempo 30 keine Ent- lastung, etwas mehr als ein Drittel empfindet die Nachher-Situation als leiser. Frage 3: Werden die Regelungen für motorisierte Verkehrsteilnehmer aus Ihrer Sicht ausrei- chend befolgt? Sie halten sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung 18 Personen (26 %) Sie fahren schneller als 30 km/h 51 Personen (74 %) Bei den teilnehmenden Anwohnern sind fast drei Viertel der Meinung, dass schneller als 30 km/h gefahren wird.Seite 12 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 6 Frage 4: Hat die Einführung von Tempo 30 aus Ihrer Sicht weitere Wirkungen entfaltet (Mehr- fachnennungen möglich)? Fühle mich als Fußgänger sicherer 22 Nennungen Fühle mich als Radfahrer sicherer 29 Nennungen Trägt zur Förderung des Radverkehrs bei 22 Nennungen Trägt zur Förderung des Fußverkehrs bei 14 Nennungen Querung der Straße einfacher als bei Tempo 50 36 Nennungen Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Straßennahbereich 23 Nennungen Es gibt mehr Staus 12 Nennungen Verkehr fließt gleichmäßiger 20 Nennungen Mehr soziales Leben und Interaktion im öffentlichen Raum 13 Nennungen Ich stimme keiner dieser Aussagen zu 8 Nennungen Eine bessere Überquerbarkeit der Straße steht bei den Teilnehmenden ganz vorne bei den positi- ven Wirkungen von Tempo 30, gefolgt von einem sichereren Gefühl für Radfahrer. Mehr Sicher- heit für Fußgänger, Förderung das Radverkehrs, Erhöhung der Aufenthaltsqualität und gleichmä- ßiger fließender Verkehr. Frage 5: Fazit (Mehrfachnennungen möglich) Tempo 30 sollte beibehalten werden 39 Nennungen Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit 37 Nennungen Ich stimme keiner dieser Aussagen zu 13 Nennungen Das Votum ist eindeutig: Fast genauso viele Nennungen entfallen auf die Beibehaltung von Tem- po 30 wie auch auf die Forderung nach Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit. 2.4 Reuterstraße Frage 1: Welche Fortbewegungsart nutzen Sie am häufigsten? Pkw 54 Personen (39 %) Füße 23 Personen (16 %) Fahrrad 59 Personen (42 %) ÖPNV 4 Personen (3 %) Von den Teilnehmenden nutzen zu etwa gleich großen Teilen den Pkw und das Fahrrad am häu- figsten. Zu Fuß gehen und ÖPNV sind eher nachrangig. Frage 2: Ist es durch die Einführung von Tempo 30 aus Ihrer Sicht leiser geworden: Es ist leiser geworden 78 Personen (56 %) Es ist nicht leiser geworden 50 Personen (36 %) Es ist nur nachts leiser geworden 6 Personen (4 %) Es ist nur tagsüber leiser geworden 6 Personen (4 %)Seite 13 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 7 Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden empfindet, dass es durch Tempo 30 leiser geworden ist, etwas mehr als ein Drittel erkennt dagegen keine Verbesserung. Frage 3: Werden die Regelungen für motorisierte Verkehrsteilnehmer aus Ihrer Sicht ausrei- chend befolgt? Sie halten sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung 54 Personen (39 %) Sie fahren schneller als 30 km/h 86 Personen (61 %) Mehr als 60 % der Teilnehmenden empfinden, dass schneller als 30 km/h gefahren wird. Frage 4: Hat die Einführung von Tempo 30 aus Ihrer Sicht weitere Wirkungen entfaltet (Mehr- fachnennungen möglich)? Fühle mich als Fußgänger sicherer 53 Nennungen Fühle mich als Radfahrer sicherer 52 Nennungen Trägt zur Förderung des Radverkehrs bei 30 Nennungen Trägt zur Förderung des Fußverkehrs bei 24 Nennungen Querung der Straße einfacher als bei Tempo 50 45 Nennungen Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Straßennahbereich 53 Nennungen Es gibt mehr Staus 32 Nennungen Verkehr fließt gleichmäßiger 53 Nennungen Mehr soziales Leben und Interaktion im öffentlichen Raum 20 Nennungen Ich stimme keiner dieser Aussagen zu 23 Nennungen Bei dieser Straße gibt es eine breite Spitzengruppe. Hierzu zählen mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, Erhöhung der Aufenthaltsqualität und gleichmäßiger fließender Verkehr, gefolgt dicht gefolgt von einer verbesserten Überquerbarkeit der Straße. Frage 5: Fazit (Mehrfachnennungen möglich) Tempo 30 sollte beibehalten werden 80 Nennungen Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit 71 Nennungen Ich stimme keiner dieser Aussagen zu 37 Nennungen Das Votum ist eindeutig: Fast genauso viele Nennungen entfallen auf die Beibehaltung von Tem- po 30 wie auch auf die Forderung nach Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit. 2.5 Zusammenfassung und Bewertung Gesamtauswertung Von den 487 Personen waren ca. 35 % Anwohner der Straße An der Josefshöhe, 29 % der Reuter- straße, 22 % der Straße Auf dem Hügel und ca. 14 % der Bornheimer Straße. Das Thema Tempo 30 ist somit auf der Straße An der Josefshöhe auf die relativ größte Resonanz gestoßen.Seite 14 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 8 Frage 1: Welche Fortbewegungsart nutzen Sie am häufigsten? Pkw 226 Personen (46 %) Füße 70 Personen (14 %) Motorrad 3 Personen (1 %) Fahrrad 161 Personen (33 %) ÖPNV 27 Personen (6 %) Fast die Hälfte der teilnehmenden Personen nutzt den Pkw als häufigste Fortbewegungsart, ge- folgt vom Fahrrad mit einem Drittel der Personen. Frage 2: Ist es durch die Einführung von Tempo 30 aus Ihrer Sicht leiser geworden? Es ist leiser geworden 197 Personen (41 %) Es ist nicht leiser geworden 231 Personen (47 %) Es ist nur nachts leiser geworden 21 Personen (4 %) Es ist nur tagsüber leiser geworden 38 Personen (8 %) Es stehen sich zwei nahezu gleich große Gruppen gegenüber, die der Meinung sind, dass es (nicht) leiser geworden ist (41/47 %). Tageszeitlich Unterschiede empfinden nur wenige Bewoh- ner. Frage 3: Werden die Regelungen für motorisierte Verkehrsteilnehmer aus Ihrer Sicht ausrei- chend befolgt? Sie halten sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung 207 Personen (43 %) Sie fahren schneller als 30 km/h 280 Personen (57 %) Mehr als die Hälfte aller Teilnehmenden gibt an, dass schneller als 30 km/h gefahren wird. Frage 4: Hat die Einführung von Tempo 30 aus Ihrer Sicht weitere Wirkungen entfaltet (Mehr- fachnennungen möglich)? Fühle mich als Fußgänger sicherer 159 Nennungen Fühle mich als Radfahrer sicherer 160 Nennungen Trägt zur Förderung des Radverkehrs bei 106 Nennungen Trägt zur Förderung des Fußverkehrs bei 75 Nennungen Querung der Straße einfacher als bei Tempo 50 177 Nennungen Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Straßennahbereich 160 Nennungen Es gibt mehr Staus 156 Nennungen Verkehr fließt gleichmäßiger 150 Nennungen Mehr soziales Leben und Interaktion im öffentlichen Raum 59 Nennungen Ich stimme keiner dieser Aussagen zu 82 Nennungen Sechs Nennungen liegen dicht beieinander, ganz vorne liegt die bessere Überquerbarkeit, gefolgt nahezu gleichauf von mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer sowie Erhöhung der Aufent- haltsqualität, aber auch mehr Staus.Seite 15 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 9 Frage 5: Fazit (Mehrfachnennungen möglich) Tempo 30 sollte beibehalten werden 250 Nennungen Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit 184 Nennungen Ich stimme keiner dieser Aussagen zu 178 Nennungen Das Fazit fällt eindeutig aus: Der weitaus überwiegende Teil der Nennungen hat die Beibehaltung von Tempo 30 oder sogar die weitergehende Lösung einer Einführung von Tempo 30 als Regelge- schwindigkeit zum Ziel. Straßenspezifische Unterschiede Nach der Gesamtschau werden nachfolgend die sich aus der Befragung ergebenden wesentlichen straßenspezifischen Unterschiede dargestellt. Zunächst wird der Zusammenhang zwischen über- wiegender Verkehrsmittelnutzung und der Einstellung zu Tempo 30 in den vier untersuchten Straßen betrachtet: Bei der Straße An der Josefshöhe ist der Autofahrer-Anteil mit 65 % vergleichsweise hoch. Das erklärt möglicherweise die Nennungen von mehr Staus durch Tempo 30 und die geringe Zustimmung zu Tempo 30 auf dieser Straße. In der Gruppe der Umweltverbund-Nutzer ist die Zustimmung zu Tempo 30 deutlich höher. Die Anwohner der Straße Auf dem Hügel nutzen zu ähnlichen Anteilen das Rad und den Pkw. Insgesamt sind über die Hälfte der Teilnehmenden mit dem Umweltver- bund unterwegs. Daraus kann sich die positive Einstellung zum Sicherheitsempfin- den für Fußgänger und Radfahrer und zur Förderung für den Fuß- und Radverkehr erklären. In dieser Straße ist die Zustimmung, Tempo 30 beizubehalten, besonders hoch. Die Teilnehmenden aus der Bornheimer Straße bewegen sich zum Großteil im Um- weltverbund fort. Daraus stützen auch die vielen Nennung für die verbesserte Förde- rung des Radverkehrs durch Tempo 30 und höheres Sicherheitsempfinden für den nichtmotorisierten Verkehr. Das spiegelt sich auch in der Zustimmung für die Beibe- haltung von Tempo 30 auf der Bornheimer Straße und dem Wunsch nach Einfüh- rung von Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit wider. Bei der Reuterstraße als sehr hoch belastete Achse ist über die Hälfte der an der Be- fragung Teilnehmenden der Meinung, dass es durch Tempo 30 leiser geworden ist, obwohl die Einschätzung überwiegt, dass schneller als 30 km/h gefahren wird. Die Teilnehmenden sind zu ähnlichen Teilen mit dem Auto und dem Fahrrad unterwegs. Aufgrund des hohen Fahrradanteils lassen sich vermutlich die vielen Nennungen beim erhöhten Sicherheitsgefühl für Radfahrer und Fußgänger, wie auch der erhöh- ten Aufenthaltsqualität erklären. Nach Meinung der Teilnehmenden fließt der Kfz- Verkehr durch Tempo 30 gleichmäßiger.Seite 16 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 10 Tab. 2.1: Zusammenfassung der Befragungsergebnisse Gesamt An der Josefshöhe Auf dem Hügel Bornheimer Straße Reuter- straße Teilnehmende nach Straßen- abschnitten 487 173 36 % 105 22 % 69 14 % 140 29 % Frage 1: Welche Fortbewegungsart nutzen Sie am häufigsten? Füße 70 14 % 18 10 % 10 10 % 18 26 % 23 16 % Fahrrad 161 33 % 30 17 % 40 38 % 33 48 % 59 42 % Motorrad 3 1 % 1 1 % 2 2 % 0 0 % 0 0 % Auto 226 46 % 112 65 % 45 43% 15 22 % 54 39 % ÖPNV 27 6 % 12 7 % 8 8 % 3 4 % 4 3 % Frage 2: Ist es durch die Einführung von Tempo 30 aus Ihrer Sicht leiser geworden? Durch die Einführung von Tempo 30 ist es leiser gewor- den 198 41 % 47 27 % 48 46 % 24 35 % 78 56 % Durch die Einführung von Tempo 30 ist es nur nachts leiser geworden 20 4 % 7 4 % 4 4 % 4 6 % 6 4 % Durch die Einführung von Tempo 30 ist es nur tagsüber leiser geworden 38 8 % 13 8 % 14 13 % 5 7 % 6 4 % Durch die Einführung von Tempo 30 ist es nicht leiser geworden 231 47 % 106 61 % 39 37 % 36 52 % 50 36 % Frage 3: Werden die Regelungen aus Ihrer Sicht ausreichend befolgt? Motorisierte Verkehrsteilneh- mer halten sich an die Ge- schwindigkeitsbeschränkung 207 43 % 91 53 % 44 42 % 18 26 % 54 39 % Motorisierte Verkehrsteilneh- mer fahren schneller als 30 km/h 280 57 % 82 47 % 61 58 % 51 74 % 86 61 % Frage 4: Hat die Einführung von Tempo 30 aus Ihrer Sicht weitere Wirkung entfaltet (Mehrfach- nennungen möglich)? Durch die Einführung von Tempo 30 fühle ich mich als Fußgänger sicherer 159 36 48 22 53 Durch die Einführung von Tempo 30 fühle ich mich als Radfahrer sicherer 160 33 46 29 52 Tempo 30 trägt zur Förderung des Radverkehrs bei 107 21 33 22 30 Tempo 30 trägt zur Förderung des Fußverkehrs bei 76 14 23 14 24 Die Querung der Straße ist einfacher als bei Tempo 50 177 37 59 36 45Seite 17 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 11 Gesamt An der Josefshöhe Auf dem Hügel Bornheimer Straße Reuter- straße Durch Tempo 30 erhöht sich die Aufenthaltsqualität im Nah- bereich der Straße 159 39 45 23 53 Durch Tempo 30 gibt es mehr Staus 157 92 20 12 32 Durch Tempo 30 fließt der Verkehr gleichmäßiger 151 32 45 20 53 Mit Tempo 30 gibt es mehr soziales Leben und Interaktio- nen im öffentlichen Raum 59 12 14 13 20 Ich stimme keiner dieser Aus- sagen zu 82 37 14 8 23 Frage 5: Fazit (Mehrfachnennungen möglich) Tempo 30 sollte auf meiner Straße beibehalten werden. 251 65 66 39 80 Tempo 30 sollte innerorts als Regelgeschwindigkeit einge- führt werden. 184 33 43 37 71 Ich stimme keiner dieser Aus- sagen zu 178 95 33 13 37 Weitere Hinweise ergeben sich, wenn man die Meinungen der Teilnehmenden auswertet, die überwiegend den Pkw oder den Umweltverbund nutzen: In der Gruppe, die überwiegend den Pkw nutzen, wird Tempo 30 mehrheitlich abge- lehnt. Bezogen auf die Straße An der Josefshöhe vertreten in der Befragung zwei Drittel der Autofahrer diese Meinung. Hingegen stimmt in der Gruppe, die überwie- gend den Umweltverbund nutzt, eine Mehrheit zu. In dieser Gruppe sticht die Reu- terstaße besonders hervor, hier sind über 90 % der Teilnehmer für Tempo 30. Über 60 % der Autofahrer gaben an, dass es durch Tempo 30 nicht leiser geworden ist. Auch hier sticht die Straße An der Josefshöhe mit fast dreiviertel der Teilneh- menden, die diese Meinung vertreten, besonders hervor. Bei Personen, die im Um- weltverbund unterwegs sind, ist nur ca. ein Drittel der Teilnehmenden der Meinung, dass es nicht leiser geworden ist. Auf der Reuterstraße sind die Pkw-Nutzer zu etwa 30 % der Meinung, dass es leiser geworden ist, über alle an der Befragung Teilnehmenden liegt dieser Wert bei fast 60 %. Bei den Personen, die im Umweltverbund unterwegs sind, sind fast dreiviertel der Meinung, dass es leiser geworden ist.Seite 18 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 12 3. ERFAHRUNGEN AUS DEN PILOTPROJEKTEN In der Studie "Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen" zum Lärmakti- onsplan wurden 2013 vier Straßen ausgewählt, die der Stadt Bonn als Pilotprojekt für Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen dienen sollten: Straße Auf dem Hügel, Straße An der Josefshöhe, Ser- vatiusstraße und Königswinterer Straße. Umgesetzt wurde die Empfehlung auf den Straßen An der Josefshöhe und Auf dem Hügel. Zu- sätzlich wurde Tempo 30 auf der Bornheimer Straße und Reuterstraße eingeführt. Für die Straßen An der Josefshöhe und Auf dem Hügel wird die erzielte Wirkung, soweit Vorher-/ Nachher-Daten vorliegen oder auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann, evaluiert. 3.1 Straße An der Josefshöhe 3.1.1 Evaluierung Tab. 3.1: Erfahrungen Tempo 30-Pilotprojekt Straße An der Josefshöhe, Abschnitt Kölnstraße – Herseler Straße Bewertung der Erfahrungen: + = positiv, (+) = eingeschränkt positiv, = = neutral, x = nicht vorhanden, – = negativ Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit Kriterien zur Geschwindigkeitsreduzierung nach StVO Lärmbelastung (§ 45 StVO/ 16. BImSchV) Prüfpflicht (Anspruch auf eine von Ermessensfehlerfreie Entschei- dung) bei Überschreitung der Grenzwerte nach 16. BImSchV: Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen 57/47 dB(A) tags/ nachts, allgemeine Wohngebiete 59/49 dB(A) Tag/ Nacht, Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64/54 dB(A)Tag/ Nacht. Insgesamt liegen 30 Gebäude an der Belastungsachse Straße An der Josefshöhe. Es grenzen auf der gesamten Abschnittslänge B- Pläne an. Diese weisen auf dem Abschnitt Kölnstraße – Pariser Straße reines und allgemeines Wohnen aus, An der Ecke Straße An der Josefshöhe – Kölnstraße befindet sich eine Schule, auf dem Abschnitt Pariser Straße – Herse- ler Straße südlich Grünflächen, Sportplatzanlagen und eine weite- re Schule. Nördlich der Straße An der Josefshöhe auf dem Abschnitt Pariser Straße bis Herseler Straße weisen die B-Pläne reines und allgemeines Wohngebiet aus. In den reinen und allgemeinen Wohngebieten auf der Straße An der Josefshöhe treten Pegel >59 dB(A) ganztags an 28 Ge- bäuden, >49 dB(A) an 28 Gebäu- den nachts auf. + Gefahrenlage (§ 45 Abs. 9 StVO) Besteht auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefah- renlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt? Bei Pegeln An keinem der 30 Gebäude be- steht tagsüber und nachts eine besondere Gefahrenlage der Wohnbevölkerung. xSeite 19 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 13 Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit >70/60 dB(A) Tag/ Nacht verdichtet sich das Ermessen der Behörden zur Handlungspflicht. Empfindliche Nutzungen (§ 45 StVO) Kindergärten, -tagesstätten, - krippen, -horte, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Men- schen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser. Im Lärmwirkungsbereich befinden sich zwei Schulen als empfindliche Nutzungen. + Städtebauliche Entwick- lung (§ 45 StVO) Bedarf zur Unterstützung einer ge- ordneten städtebaulichen Entwick- lung. Trifft auf die Straße An der Jo- sefshöhe nicht zu. xErholungsorte/ Erho- lungsgebiete (§ 45 StVO) Anerkennung Trifft auf die Straße An der Jo- sefshöhe nicht zu. xLuftschadstoffbelastung (§ 45 StVO/ BImSchG) Grenzwerte: PM10 Tagesmittelwert >40 μg/m³ Überschreitung max. 35 Tagen im Jahr, NOx >30 μg/m³ darf als Jahresmittelwert nicht über- schritten werden. Der Luftreinhalteplan für die Stadt Bonn enthält an der Straße An der Josefshöhe einer Messtation des LANUV. 2012 wurden dort die PM10-Grenzwerte an 16 Tagen überschritten. 2019, bei der zwei- ten Fortschreibung des Luftrein- halteplans, wurden die Werte un- terschritten. = Verkehrssicherheit (§ 45 StVO) Ist die Verkehrssicherheit gefähr- det? Anzahl der Unfälle und Unfall- schwere (Nachweis Unfallschwer- punkt, muss seit 2016 nicht mehr erbracht werden für eine Anord- nung aus Sicherheitsgründen). Besteht wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefah- renlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt? Für die Beurteilung des Geschwin- digkeitsniveaus und damit der Ver- kehrssicherheit der Straße wurde die V85 auf der Bundesstraße ermit- telt. Diese Zahl zeigt, welche Ge- schwindigkeit von 85 % der Fahrer eingehalten wird. Die übrigen 15 % übersteigen diese Geschwindigkeit. Dabei sollte der Wert unter der zu- lässigen Höchstgeschwindigkeit liegen, um hinsichtlich der Ge- schwindigkeit ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu erreichen. Querender Fußverkehr wird durch die vorhandenen Querungsstellen (siehe Fußverkehr) gesichert. Auf dem Abschnitt treten keine Unfall- häufungen auf. Auf der Straße An der Josefshöhe wurde im August 2019 mit einem Seitenradargerät die V85 bei einer Vzul von 30 km/h ermittelt. Diese liegt in Fahrtrichtung Kölnstraße bei 44 km/h und in Fahrtrichtung Herseler Straße bei 45 km/h. Die maximale Geschwindigkeit in Richtung Kölnstraße betrug 117 km/h und in Richtung Herseler Straße 118 km/h. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h die V85 und die Anzahl der sehr hohen gefahrenen Ge- schwindigkeiten reduziert hat, dennoch besteht weiterhin eine erhöhte Gefahrenlage. = (+)Seite 20 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 14 Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit Orientierungshilfen nach Lärmschutzrichtlinien StV Beschränkung der Wid- mung durch Untersagung bestimmter Verkehrsar- ten oder Benut- zungszwecke (Lärm- schutz-Richtlinien-StV) Von Bedeutung, sofern nicht dem allgemeinen Verkehr gewidmet. Der betrachtete Belastungsab- schnitt bleibt dem allgemeinen Verkehr gewidmet. x Beeinträchtigung der Verkehrsfunktion (Lärm- schutz-Richtlinien-StV) Überwiegt die (über-)regionale Verbindungsfunktion? Steht die Maßnahme der Verkehrsfunktion entgegen? Bei der betrachteten Achse han- delt es sich um eine Stadtstraße, die keine zentrale Verbindungs- funktion besitzt. Die Tempo 30- Regelung spricht dem nicht ent- gegen. = Prüfung milderer und al- ternativer Mittel (tech- nisch mögliche und fi- nanziell tragbare bauli- che/ andere Maßnah- men) zur Zielerreichung (Lärmschutz-Richtlinien- StV) Z. B. geänderte Verkehrsführung (Einbahnstraßen, Abbiegeverbote, Verbot Lkw-Durchgangsverkehr), Verkehrslenkung und -wegweisung auf weniger konfliktträchtige Gebie- te, Beschränkung des Verkehrs zu lärmsensiblen Zeiten (z. B. nachts), Lichtzeichenanlage, Verstetigung (Anzeige der empfohlenen Ge- schwindigkeit, grüne Welle), Tem- po 40, Verlagerung auf umwelt- freundliche Verkehrsmittel (vermei- den/ verringern), Straßennetzer- gänzungen mit gleichzeitigem Rückbau von Straßen in Konflikt- gebieten, verträgliche Straßen- raumgestaltung mit Rücknahme der Kfz-Fahrbahn u. a. durch Mar- kierung von Radverkehrsanlagen, Einsatz geräuscharmer Fahrzeuge im Linienverkehr. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt für die Straße An der Josefshöhe die denkbar mildeste Maßnahme dar. Der finanzielle Aufwand ist gering. + Wahrung der Verhältnis- mäßigkeit, Abwägung der Realisierungsleichtigkeit, Einschätzung der Ge- samtbilanz (Lärmschutz- Richtlinien-StV) Kosten-Nutzen-Risiken-Wirkung der Tempo 30-Anordnung im Ver- hältnis zu alternativen Lärmminde- rungsmaßnahmen. Es können keine alternativen Maßnahmen umgesetzt werden, die mit vergleichbar geringem Aufwand eine entsprechende Min- derungswirkungen erzielen. + Konzept zur Lärmbe- kämpfung (Lärmschutz- Richtlinien-StV) Maßnahme in entsprechendes Konzept eingebunden? Die Maßnahme ist im LAP der 3. Runde enthalten. +Verdrängung des Ver- kehrs auf andere Stra- ßen, Bündelungsfunktion wird geschwächt (Lärm- schutz-Richtlinien-StV) Einschätzung des Verdrängungs- potenzials, unterstützende Maß- nahmen im Hauptnetz (z. B. für besseren Verkehrsfluss) und un- terstützende Maßnahmen im Ne- bennetz (z. B. Verkehrsberuhi- gung) bei erwarteter Verdrängung. Ziel der Hauptverkehrsstraßen ist, den Kfz-Verkehr aus den umlie- Es gibt keine Hinweise auf eine Verlagerung des Kfz-Verkehrs. +Seite 21 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 15 Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit genden untergeordneten Straßen zu bündeln. Bei einer Verringerung der zulässigen Höchstgeschwin- digkeit auf einem Abschnitt im Ver- kehrsstraßennetz ist zu prüfen, ob der Kfz-Verkehr aus Gründen der Zeitersparnis auf umliegende, nachgeordnete Straßen ausweicht. Erschließungsaufgaben und Versorgung der Be- völkerung (Lärmschutz- Richtlinien-StV) I.d.R. bei Geschwindigkeitsbe- schränkungen gesichert, bei länge- ren Streckenabschnitten ggf. zu beachten. Erschließung und Versorgung werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt. = Freizügigkeit des Ver- kehrs (Lärmschutz- Richtlinien-StV) Maß der Einschränkungen, Verlän- gerung der Fahrtzeiten, Alternati- ven bei Streckensperrungen vor- handen (z. B. bei Lkw- Durchfahrverbot). In Anlehnung an den "Kooperati- onserlass-Lärmaktionsplanung" Baden-Württemberg ist eine mögli- che Fahrzeitverlängerung infolge einer straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahme in der Re- gel als nicht ausschlaggebend zu erachten, wenn diese nicht mehr als 30 Sekunden beträgt. Der untersuchte Abschnitt ist etwa 800 m lang. Legt man die zulässi- ge Höchstgeschwindigkeit zu- grunde, beträgt die Fahrzeit bei 50 km/h ca. 58 sec. Bei 30 km/h ver- längert sich die Fahrzeit um ca. 38 sec. auf 96 sec. und ist somit nicht vertretbar. Die Freizügigkeit des Kfz-Verkehrs wird, wenn auch in geringem Ausmaß, einge- schränkt. – Energieverbrauch der Fahrzeuge (Lärmschutz- Richtlinien-StV) Bewertung über Vtat zu Vzul und über Streckenlänge Entsprechend dem Handbuch für Emissionsfaktoren (Version 4.1) erhöht sich gegenüber 50 km/h bei Tempo 30 der CO2-Ausstoß von 153,0 g/km pro Fahrzeug auf 157,2 g/km pro Fahrzeug. Bei ei- nem Abschnitt von 800 m Länge ergibt sich eine Erhöhung von 122,4 g pro Fahrzeug auf 125,8 g pro Fahrzeug. Dies entspricht ei- ner Zunahme von 2,7 % und ist somit vernachlässigbar. = Orientierungshilfen nach Umweltbundesamt Anpassungsbedarf LSA, Beeinflussung LSA- Koordinierung "Grüne Welle" Umfang der Koordinierung, Ein- schätzung Umstellungsaufwand. Auf dem betrachteten Abschnitt sind die LSA vollverkehrsabhängig geschaltet und der ÖPNV be- schleunigt. = Auswirkung auf die Leis- tungsfähigkeit der Straße allgemein Ersteinschätzung, Erfahrungswer- te, Verkehrsmodell Die Erfahrung wie auch wissen- schaftliche Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass durch Tempo 30 i.d.R. die Leis- tungsfähigkeit nicht eingeschränkt wird. =Seite 22 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 16 Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit Akzeptanzprobleme Z. B. Länge des geschwindigkeits- reduzierten Abschnitts, häufige Geschwindigkeitswechsel, Stra- ßenraumgestaltung und Ausbau- zustand (un-)passend bzgl. Ge- schwindigkeitsanordnung (ggf. be- gleitende Maßnahmen zur Einhal- tung der Geschwindigkeiten erfor- derlich), V85 bereits Zielniveau. Die Anwohner wurden im Januar 2021 zu Erfahrungen und Akzep- tanz von Tempo 30 befragt. Dabei wurde deutlich, dass ist der Auto- fahrer-Anteil an der Befragung mit 65 % vergleichsweise hoch war. Das erklärt vermutlich zumindest in Teilen die Einschätzung von mehr Staus durch Tempo 30 und die geringe Zustimmung zu Tem- po 30 auf dieser Straße. In der Gruppe der Umweltverbund- Nutzer ist die Zustimmung zu Tempo 30 deutlich höher. – Wissenschaftliche Studien Auswirkungen auf den Linienverkehr Berechnung und Bewertung der zu erwartenden Verlustzeiten. Bei ei- ner Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h kommt es für den Linien- verkehr im Mittel zu einer Fahrt- zeitverlängerung von etwa 20 s/ 1.000 m.1 Durch die Reduzierung der Ge- schwindigkeit auf 30 km/h hat sich nach Angaben der Stadtwerke Bonn die Fahrzeit in Richtung Kölnstraße um 10 s verlängert, in Richtung Herseler Straße um 19 s je Fahrt. Auf dem 800 m langen Abschnitt verkehren die Buslinien 601, 604 und 552 im 20-min-Takt. Auf dem Abschnitt Pariser Straße – Herse- ler Straße verkehren die Straßen- bahnlinien 61 im 10-min-Takt und die Linie 65 im Schülerverkehr, diese werden jedoch auf einem eigenen Gleiskörper geführt und somit hat Tempo 30 keine Auswir- kungen. Bei einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwin- digkeit von 50 auf 30 km/h benö- tigt ein Bus nach der Berech- nungsmethode etwa 16 sec. mehr, um diesen Streckenabschnitt zu- rückzulegen. Die Verlustzeiten von 16 s wurden von SWB bestätigt. Durch Busbeschleunigungsmaß- nahmen an anderen Stellen könn- ten gegebenenfalls die Verlustzei- ten abgefangen werden. = Fußverkehr 2 Vorprüfung, Verträglichkeit Ist- Situation für Fußgänger im Längs- und Querverkehr (Dimensionie- rung, Anzahl Fußgänger), Konflikte Der gesamte Abschnitt verfügt auf beiden Straßenseiten über ausrei- chend breite Gehwege. Gesicher- te Querungsstellen befinden sich + 1 Eckart, Jochen et al.: ÖPNV im Spannungsfeld zwischen kurzer Beförderungszeit und stadtverträglicher Geschwindigkeit, in: Handbuch der kommu- nalen Verkehrsplanung, 2018 2 Sommer, Karsten et. al.: Lärm und Klimaschutz durch Tempo 30: Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen, in: Texte | 30/2016 des UmweltbundesamtesSeite 23 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 17 Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit mit Fahrradverkehr. an der Kreuzung Pariser Straße – Straße An der Josefshöhe und östlich der Straße An der Rhein- dorfer Burg. Durch Tempo 30 wird der querende Fußverkehr besser gesichert. Radverkehr 3 Vorprüfung, Verträglichkeit Ist- Situation Radverkehrsführung (Breite Fahrbahn, Verkehrsmenge, mögliche Führungsformen für den Radverkehr), erforderliche Siche- rung Radverkehr durch andere Maßnahmen. Der Radverkehr wird auf der Süd- ostseite auf dem Abschnitt Pariser Straße – Herseler Straße auf ei- nem getrennten Geh-/ Radweg und auf dem Abschnitt Pariser Straße – Kölnstraße auf einem Schutzstreifen geführt. Auf der Nordwestseite auf dem Abschnitt Kölnstraße – Herseler Straße wird der Radverkehr überwiegend auf einem getrennten Geh-/ Radweg und auf einem kurzen Abschnitt als gemeinsamer Geh- und Rad- weg geführt. Mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und 1.500 Kfz/SpStd. fällt der Abschnitt gemäß ERA in den Belastungsbereich II. Die jetzige Führung des Radverkehrs ent- spricht den ERA. = Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) Wertverluste/ -gewinne Auswirkungen der Maßnahme auf den Wert von Gebäuden. Bezogen auf Immobilien führen ruhigere Wohnlagen i.d.R. zu Wertgewinnen, laute dagegen zu Wertverlusten von Gebäuden. Gemäß LAI-Hinweise verliert ein Einfamilienhaus um 1,5 % an Wert für jedes dB(A) über 50 dB(A). Zudem zeigen Studien zu Miet- zinsausfällen im Mittel einen Wert von 0,9 % Mietverlust pro dB(A) über 50 dB(A). Volkswirtschaftlich gilt ähnliches für die gesellschaftli- chen Folgekosten (z. B. Gesund- heitskosten durch vermehrte Herz- / Kreislauferkrankungen). In den Hinweisen der Bund/ Länderar- beitsgemeinschaft für Immissions- schutz (LAI) werden z. B. externe Lärmschadenskosten von 171 EUR (Durchschnittswert für Deutschland) pro Anwohner und Jahr bei Lärmbelastungen Lden >65 bis ≤70 dB(A) angegeben. Mit + 3 Sommer, Karsten et. al.: Lärm und Klimaschutz durch Tempo 30: Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen, in: Texte | 30/2016 des UmweltbundesamtesSeite 24 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 18 Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit Pegeln >65 dB(A)/ 55 dB(A) tags/ nachts sind somit Wertverluste entlang der Straße An der Josefs- höhe gegeben. Erfahrungswerte PRR ÖPNV-Beschleunigung Gibt es Maßnahmen zur ÖPNV- Beschleunigung? Wenn ja, müssen diese angepasst werden? Wenn ja: Sind Zweckbindungsfristen zu be- achten? Auf dem Abschnitt wird der ÖPNV beschleunigt. Bei Annäherung ei- nes Linienbusses erhält dieser so schnell als möglich die entspre- chende Phase der Lichtsignalan- lage. Die zulässige Höchstge- schwindigkeit ist ohne Bedeutung. = Lärmbelastung Beitrag der Maßnahme (Tempo 30) zur Einhaltung der Grenzwerte bzw. zur Zielerreichung. Mit einer zulässigen Höchstge- schwindigkeit von 30 km/h kann die Lärmbelastung um ca. 2,4 dB(A) gemindert werden. Da- mit können folgende Unterschrei- tungen erreicht werden: In den reinen und allgemeinen Wohngebieten ganztags Pegel von 59 dB(A). Unabhängig vom Gebietstyp an acht der 30 Gebäude Pegel von 65 dB(A). Nachts in den reinen und allge- meinen Wohngebieten an einem Gebäude Pegel von 49 dB(A). Unabhängig vom Gebietstyp an 14 der 30 Gebäude Pegel von 55 dB(A). An allen besonders hoch belaste- ten Gebäuden Pegel von 60 dB(A). + Aus der Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Straße An der Josefshöhe können folgende positive Wirkungen abgeleitet werden: Reduzierung der Lärmbelastung (Grenzwerte gemäß 16. BImSchV), Reduzierung der Lärmbelastung (Gebäude und Personen), Zwei Schulen als empfindliche Nutzungen, keine zentrale Verbindungsfunktion, keine alternativen, milderen Mittel, Maßnahme im Lärmaktionsplan enthalten,Seite 25 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 19 durch fehlende Alternativroute keine Verdrängungseffekte des Kfz-Verkehrs, Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer, gesichertere Führung des Fußverkehrs im Längs- und Querverkehr, Reduzierung der Wertverluste von Gebäuden. Eingeschränkt bewährt hat sich die Anordnung für das folgende Kriterium: Reduzierung des überhöhten Geschwindigkeitsniveaus führt zu einer allgemeinen Verkehrssicherheit. Negativ sind folgende Erfahrungen zu bewerten: (Sehr geringen) Überschreitung einer vertretbaren Fahrtzeitverlängerung, Akzeptanzprobleme der Anwohner (überwiegend der Kraftfahrer). Als nicht vorhanden bzw. mit einer neutralen Wirkung sind auf der Straße An der Josefshöhe fol- gende Kriterien zu bewerten: Keine besondere Gefahrenlage der Wohnbevölkerung, keine Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung, keine Funktion als Kur- und Erholungsort, keine durch einen Luftreinhalteplan nachgewiesene Luftschadstoffbelastung über den Grenzwerten, keine Unfallhäufungen auf dem untersuchten Abschnitt, keine Beschränkung der Widmung vorgesehen, keine Auswirkungen auf die Erschließungsaufgaben und Versorgung der Bevölke- rung, vernachlässigbare Erhöhung des CO2-Ausstoßes, keine Anpassung von Signalanlagen notwendig, keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Streckenabschnitts, keine unvertretbaren Verlustzeiten im ÖPNV, bei den Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung ist die gefahrene Geschwindigkeit nicht relevant, Radverkehrsführung entspricht den ERA.Seite 26 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 20 Die weitaus größte Anzahl der untersuchten Kriterien führt zu einer positiven oder neutralen Be- wertung der Erfahrungen mit der Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. 3.1.2 Zusammenfassung und Ergebnis Zur Pilotphase der Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Stra- ße An der Josefshöhe werden die Erfahrungen evaluiert. Zwischen Kölnstraße und Herseler Straße traten im Bestand Pegel >59/49 dB(A) sowohl tagsüber als auch nachts auf (jeweils 28 Gebäude tags und nachts), jedoch keine Pegel oberhalb 70/60 dB(A) (Lärmbelastung). Durch die zwischenzeitliche Änderung der StVO muss bei empfindlichen Nutzungen (wie z. B. Schulen) Tempo 30 angeordnet werden. Die im Pilotprojekt erfolgte Anordnung ist somit durch die zwischenzeitlich geänderte Rechtsgrundlage zur Vorschrift geworden. Sie stellt die mildeste und kostengünstigste Maßnahme dar. Die Befragungsergebnisse zeigen jedoch negative Bewer- tungen von Tempo 30 vor allem bei den Kraftfahrern. Das mag sich aus persönlicher Betroffenheit erklären, leitet sich vermutlich auch aus den eingetretenen Fahrzeitverlusten ab. Bei der Zusammenstellung der Erfahrungswerte ist zu beachten, dass ein wesentlicher Teil der un- tersuchten Kriterien entweder auf den zu prüfenden Fall nicht zutrifft oder die Wirkung von Tem- po 30 als neutral zu bewerten ist. Mit dieser Evaluierung kommt die Einzelfallprüfung zu dem Ergebnis, dass zur Reduzierung der Lärmbelastung in Verbindung mit einer Verbesserung der Verkehrssicherheit die ganztägige Re- duzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h keine gravierenden, unvertretbaren Nachteile nach sich zieht, die Lärmimmissionen spürbar reduziert und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert. Sie kommt deshalb zu dem Ergebnis: Die Evaluierung der Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von ganztags 30 km/h anstelle von 50 km/h bestätigt die im Rahmen des Pilot- projekts vorgenommene Anordnung.Seite 27 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 21 3.2 Straße Auf dem Hügel 3.2.1 Evaluierung Tab. 3.2: Erfahrungen Tempo 30-Pilotprojekt Straße Auf dem Hügel, Abschnitt Hermann-Wandersleb-Ring und Straße Am Probsthof Bewertung der Erfahrungen: + = positiv, (+) = eingeschränkt positiv, = = neutral, x = nicht vorhanden, – = negativ Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit Kriterien zur Geschwindigkeitsreduzierung nach StVO Lärmbelastung (§ 45 StVO/ 16. BImSchV) Prüfpflicht (Anspruch auf eine von Ermessensfehlerfreie Entschei- dung) bei Überschreitung der Grenzwerte nach 16. BImSchV: Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen 57/47 dB(A) tags/ nachts, allgemeine Wohngebiete 59/49 dB(A) Tag/ Nacht, Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64/54 dB(A)Tag/ Nacht, bei Pegeln >70/60 dB(A) Tag/ Nacht verdichtet sich das Ermessen der Behörden zur Handlungspflicht. Insgesamt liegen 65 Gebäude an der Belastungsachse Straße Auf dem Hügel. Es grenzen auf der gesamten Abschnittslänge Be- bauungspläne an. Diese weisen auf dem Abschnitt Straße Am Probsthof – Straße Am Bleich- graben reines und allgemeines Wohnen aus. Auf dem Abschnitt Straße Am Bleichgraben – Steinweg südlich des Straßen- querschnitts befinden sich Bil- dungseinrichtungen der Universi- tät. Auf dem Abschnitt Ulrich- Haberland-Straße – Hermann- Wandersleb-Ring nördlich des Straßenquerschnitts befindet sich der Campus Endenich der Uni- versität Bonn. Im südlichen Teil des Querschnitts weisen die Be- bauungspläne allgemeines Woh- nen aus. Fünf Gebäude auf dem Abschnitt Herrmann-Wanders- Ring – Steinweg werden einem Mischgebiet auf dem Hermann- Wandersleb-Ring zugeordnet. Im Mischgebiet treten Pegel >64 dB(A) ganztags an fünf Ge- bäuden, >54 dB(A) nachts an fünf Gebäuden auf. In den reinen und allgemeinen Wohngebieten treten Pegel >59 dB(A) ganztags an 60 Gebäuden, >49 dB(A) nachts an 60 Gebäuden und da- mit an fast allen auf. + Gefahrenlage (§ 45 Abs. 9 StVO) Besteht aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefah- renlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt? Tags besteht eine besondere Gefahrenlage der Wohnbevölke- rung durch Pegel >70 dB(A) an 25 von 65 Gebäuden. Der Spit- zenpegel beträgt 77 dB(A). Nachts besteht eine besondere Gefahrenlage bei den Wohnge- +Seite 28 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 22 Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit bäuden durch Pegel >60 dB(A) an 27 von 65 Gebäuden. Der Spitzenpegel liegt bei 67 dB(A). Empfindliche Nutzungen (§ 45 StVO) Kindergärten, -tagesstätten, - krippen, -horte, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Men- schen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser. Im Lärmwirkungsbereich befin- den sich keine Gebäude mit ent- sprechend empfindlichen Nut- zungen. Durch ein Hinweisschild wird jedoch auf eine "kinderrei- che Siedlung" hingewiesen. (+) Städtebauliche Entwick- lung (§ 45 StVO) Bedarf zur Unterstützung einer ge- ordneten städtebaulichen Entwick- lung. Trifft auf die Straße Auf dem Hü- gel nicht zu. xErholungsorte/ Erho- lungsgebiete (§ 45 StVO) Anerkennung Trifft auf die Straße Auf dem Hü- gel nicht zu. xLuftschadstoffbelastung (§ 45 StVO/ BImSchG) Grenzwerte: PM10 Tagesmittelwert >40 μg/m³ Überschreitung max. 35 Tagen im Jahr, NOx >30 μg/m³ darf als Jahresmittelwert nicht über- schritten werden. Der Luftreinhalteplan der Stadt Bonn weist aus, dass die Grenz- werte auf der Straße Auf dem Hügel nicht überschritten werden. x Verkehrssicherheit (§ 45 StVO) Ist die Verkehrssicherheit gefähr- det? Anzahl der Unfälle und Unfall- schwere (Nachweis Unfallschwer- punkt, muss seit 2016 nicht mehr erbracht werden für eine Anord- nung aus Sicherheitsgründen). Besteht wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefah- renlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt? Für die Beurteilung des Geschwin- digkeitsniveaus und damit der Ver- kehrssicherheit der Straße wurde die V85 auf der Bundesstraße ermit- telt. Diese Zahl zeigt, welche Ge- schwindigkeit von 85 % der Fahrer eingehalten wird. Die übrigen 15 % übersteigen diese Geschwindigkeit. Dabei sollte der Wert unter der zu- lässigen Höchstgeschwindigkeit liegen, um hinsichtlich der Ge- schwindigkeit ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu erreichen. Querender Fußverkehr wird durch die vorhandenen Que- rungsstellen (siehe Fußverkehr) gesichert. Auf dem Abschnitt tre- ten keine Unfallhäufungen auf. Auf der Straße Auf dem Hügel wurde im September 2021 mit einem Seitenradargerät die V85 ermittelt. Sie liegt in Fahrtrichtung Dransdorf bei 44 km/h und in Fahrtrichtung Hermann-Wanders- leb-Ring bei 44 km/h. Die maxi- male Geschwindigkeit in Rich- tung Dransdorf betrug 93 km/h und in Richtung Hermann-Wan- dersleb-Ring 87 km/h. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Anordnung einer zuläs- sigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h die V85 und die Anzahl der sehr hohen gefahrenen Ge- schwindigkeiten reduziert hat, dennoch besteht weiterhin eine erhöhte Gefahrenlage. Zusätzlich werden seit Mai 2021 die gefahrenen Geschwindigkei- ten in Richtung Dransdorf durch einen Enforcement-Trailer (Blitz- anhänger) kontrolliert. Dieser blitzt alle Fahrzeuge die schneller als 39 km/h fahren. Die tägliche (+)Seite 29 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 23 Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit Geschwindigkeitsüberschreitung lag im Mai 2021 bei 74 %, im Juni bei 53 %, im Juli bei 55 % und im August bei 55 %. Die Geschwin- digkeitsüberwachung hat im ers- ten Monat offensichtlich einen "Lerneffekt" erzeugt, dessen Wir- kung bisher noch anhält. Orientierungshilfen nach Lärmschutzrichtlinien StV Beschränkung der Wid- mung durch Untersagung bestimmter Verkehrsar- ten oder Benut- zungszwecke (Lärm- schutz-Richtlinien-StV) Von Bedeutung, sofern nicht dem allgemeinen Verkehr gewidmet. Der betrachtete Belastungsab- schnitt bleibt dem allgemeinen Verkehr gewidmet. x Beeinträchtigung der Verkehrsfunktion (Lärm- schutz-Richtlinien-StV) Überwiegt die (über-)regionale Verbindungsfunktion? Steht die Maßnahme der Verkehrsfunktion entgegen? Bei der betrachteten Achse han- delt es sich um eine Stadtstraße, die keine zentrale Verbindungs- funktion besitzt. Die Tempo 30- Regelung steht dem nicht entge- gen. + Prüfung milderer und al- ternativer Mittel (tech- nisch mögliche und fi- nanziell tragbare bauli- che/ andere Maßnah- men) zur Zielerreichung (Lärmschutz-Richtlinien- StV) Z. B. geänderte Verkehrsführung (Einbahnstraßen, Abbiegeverbote, Verbot Lkw-Durchgangsverkehr), Verkehrslenkung und -wegweisung auf weniger konfliktträchtige Gebie- te, Beschränkung des Verkehrs zu lärmsensiblen Zeiten (z. B. nachts), Lichtzeichenanlage, Verstetigung (Anzeige der empfohlenen Ge- schwindigkeit, grüne Welle), Tem- po 40, Verlagerung auf umwelt- freundliche Verkehrsmittel (vermei- den/ verringern), Straßennetzer- gänzungen mit gleichzeitigem Rückbau von Straßen in Konflikt- gebieten, verträgliche Straßen- raumgestaltung mit Rücknahme der Kfz-Fahrbahn u. a. durch Mar- kierung von Radverkehrsanlagen, Einsatz geräuscharmer Fahrzeuge im Linienverkehr. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt für die Straße Auf dem Hügel die denkbar mildeste Maßnahme dar. Der finanzielle Aufwand ist ge- ring. + Wahrung der Verhältnis- mäßigkeit, Abwägung der Realisierungsleichtigkeit, Einschätzung der Ge- samtbilanz (Lärmschutz- Richtlinien-StV) Kosten-Nutzen-Risiken-Wirkung der Tempo 30-Anordnung im Ver- hältnis zu alternativen Lärmminde- rungsmaßnahmen. Es können keine alternativen Lö- sungen umgesetzt werden, die mit vergleichbar geringem Auf- wand eine entsprechende Minde- rungswirkungen erzielen. + Konzept zur Lärmbe- kämpfung (Lärmschutz- Richtlinien-StV) Maßnahme in entsprechendes Konzept eingebunden? Die Maßnahme ist im LAP der 3. Runde enthalten. +Seite 30 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 24 Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit Verdrängung des Ver- kehrs auf andere Stra- ßen, Bündelungsfunktion wird geschwächt (Lärm- schutz-Richtlinien-StV) Einschätzung des Verdrängungs- potenzials, unterstützende Maß- nahmen im Hauptnetz (z. B. für besseren Verkehrsfluss) und un- terstützende Maßnahmen im Ne- bennetz (z. B. Verkehrsberuhi- gung) bei erwarteter Verdrängung. Ziel der Hauptverkehrsstraßen ist, den Kfz-Verkehr aus den umlie- genden untergeordneten Straßen zu bündeln. Bei einer Verringerung der zulässigen Höchstgeschwin- digkeit auf einem Abschnitt im Ver- kehrsstraßennetz ist zu prüfen, ob der Kfz-Verkehr aus Gründen der Zeitersparnis auf umliegende, nachgeordnete Straßen ausweicht. Eine Verlagerung des Kfz- Verkehrs ist nicht zu beobachten, da es keine Alternativrouten gibt. + Erschließungsaufgaben und Versorgung der Be- völkerung (Lärmschutz- Richtlinien-StV) I.d.R. bei Geschwindigkeitsbe- schränkungen gesichert, bei länge- ren Streckenabschnitten ggf. zu beachten. Erschließung und Versorgung werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt + Freizügigkeit des Ver- kehrs (Lärmschutz- Richtlinien-StV) Maß der Einschränkungen, Verlän- gerung der Fahrtzeiten, Alternati- ven bei Streckensperrungen vor- handen (z. B. bei Lkw- Durchfahrverbot). In Anlehnung an den "Kooperati- onserlass-Lärmaktionsplanung" Baden-Württemberg ist eine mögli- che Fahrzeitverlängerung infolge einer straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahme in der Re- gel als nicht ausschlaggebend zu erachten, wenn diese nicht mehr als 30 Sekunden beträgt. Der untersuchte Abschnitt ist et- wa 720 m lang. Legt man die zu- lässige Höchstgeschwindigkeit zugrunde, beträgt die Fahrzeit bei 50 km/h ca. 51 sec. Bei 30 km/h verlängert sich die Fahrzeit um ca. 35 sec. auf 86 sec. Die Frei- zügigkeit des Kfz-Verkehrs wird, wenn auch in geringem Ausmaß, eingeschränkt. – Energieverbrauch der Fahrzeuge (Lärmschutz- Richtlinien-StV) Bewertung über Vtat zu Vzul und über Streckenlänge Entsprechend dem Handbuch für Emissionsfaktoren (Version 4.1) erhöht sich gegenüber 50 km/h bei Tempo 30 der CO2-Ausstoß von 153,0 g/km pro Fahrzeug auf 157,2 g/km pro Fahrzeug. Bei einem Abschnitt von 720 m Län- ge ergibt sich eine Erhöhung von 110 g pro Fahrzeug auf 113 g pro Fahrzeug. Dies entspricht einer Zunahme von 2,7 % und ist somit vernachlässigbar. = Orientierungshilfen nach Umweltbundesamt Anpassungsbedarf LSA, Beeinflussung LSA- Koordinierung "Grüne Welle" Umfang der Koordinierung, Ein- schätzung Umstellungsaufwand. Auf dem betrachteten Abschnitt werden die LSA vollverkehrsab- hängig geschaltet und der ÖPNV beschleunigt. =Seite 31 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 25 Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit Auswirkung auf die Leis- tungsfähigkeit der Straße allgemein Ersteinschätzung, Erfahrungswer- te, Verkehrsmodell Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Leistungsfähigkeit nicht ein- geschränkt wird. = Akzeptanzprobleme Z. B. Länge des geschwindigkeits- reduzierten Abschnitts, häufige Geschwindigkeitswechsel, Stra- ßenraumgestaltung und Ausbau- zustand (un-)passend bzgl. Ge- schwindigkeitsanordnung (ggf. be- gleitende Maßnahmen zur Einhal- tung der Geschwindigkeiten erfor- derlich), V85 bereits Zielniveau. Die Anwohner der Straße Auf dem Hügel wurden im Januar 2021 zu Erfahrungen und Akzep- tanz von Tempo 30 befragt. Diese nutzen zu ähnlichen Antei- len das Rad und den Pkw. Insge- samt sind über die Hälfte der Teilnehmenden mit dem Umwelt- verbund unterwegs. Daraus kann sich die positive Einstellung zum Sicherheitsempfinden für Fuß- gänger und Radfahrer und zur Förderung für den Fuß- und Rad- verkehr durch Tempo 30 erklä- ren. In dieser Straße ist die Zu- stimmung, Tempo 30 beizubehal- ten, besonders hoch. + Wissenschaftliche Studien Auswirkungen auf den Linienverkehr Berechnung und Bewertung der zu erwartenden Verlustzeiten. Bei ei- ner Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h kommt es für den Linien- verkehr im Mittel zu einer Fahrt- zeitverlängerung von etwa 20 s/ 1.000 m.4 Durch die Reduzierung der Ge- schwindigkeit auf 30 km/h hat sich nach Angaben der Stadtwer- ke Bonn die Fahrzeit in Richtung Dransdorf um 10 s verlängert, in Richtung Endenich um 9 s je Fahrt. Auf dem 720 m langen Abschnitt verkehren die Buslinien 610 und 611 im 20-min-Takt (20-min.- Takt), und die Buslinien 631 und 632 im 30-min-Takt. Bei einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h benötigt ein Bus nach der Berechnungsmethode etwa 15 s mehr, um diesen Stre- ckenabschnitt zurückzulegen. Die Verlustzeiten von 15 s wurden von der SWB bestätigt. Durch Tempo 30 muss für die Linie 610 ein weiterer Gelenkbus einge- setzt werden, um die Fahrzeitver- längerungen zu kompensieren. = 4 Eckart, Jochen et al.: ÖPNV im Spannungsfeld zwischen kurzer Beförderungszeit und stadtverträglicher Geschwindigkeit, in: Handbuch der kommu- nalen Verkehrsplanung, 2018Seite 32 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 26 Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit Fußverkehr 5 Vorprüfung, Verträglichkeit Ist- Situation für Fußgänger im Längs- und Querverkehr (Dimensionie- rung, Anzahl Fußgänger), Konflikte mit Fahrradverkehr. Der gesamte Abschnitt verfügt auf beiden Straßenseiten über ausreichend breite Gehwege. Gesicherte Querungsstellen be- finden sich in Höhe des Stein- wegs, der Straße Am Bleichgra- ben, der Ulrich-Haberland-Straße und an der Kreuzung Straße Am Probsthof. Der frei querende Fußverkehr wird durch Tempo 30 besser gesichert. (+) Radverkehr 6 Vorprüfung, Verträglichkeit Ist- Situation Radverkehrsführung (Breite Fahrbahn, Verkehrsmenge, mögliche Führungsformen für den Radverkehr), erforderliche Siche- rung Radverkehr durch andere Maßnahmen. Der Radverkehr wird auf der Südwestseite im Abschnitt Her- mann-Wandersleb-Ring – Straße Am Probsthof auf einem Schutz- streifen geführt, auf der Nordost- seite im Abschnitt Hermann- Wandersleb-Ring – Straße An der Immenburg überwiegend auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg und im Abschnitt Straße An der Immenburg – Straße Am Probsthof auf einem Schutzstrei- fen geführt. Mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und 1.850 Kfz/SpStd. fällt der Abschnitt gemäß ERA in den Belastungsbereich III mit Tendenz zu Belastungsbereich II. Die jetzige Führung des Radver- kehrs entspricht den ERA. = Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) Wertverluste/ -gewinne Auswirkungen der Maßnahme auf den Wert von Gebäuden. Bezogen auf Immobilien führen ruhigere Wohnlagen i.d.R. zu Wertgewinnen, laute dagegen zu Wertverlusten von Gebäuden. Gemäß LAI-Hinweise verliert ein Einfamilienhaus um 1,5 % an Wert für jedes dB(A) über 50 dB(A). Zudem zeigen Studien zu Mietzinsausfällen im Mittel einen Wert von 0,9 % Mietverlust pro dB(A) über 50 dB(A). Volkswirt- schaftlich gilt ähnliches für die gesellschaftlichen Folgekosten (z. B. Gesundheitskosten durch vermehrte Herz-/ Kreislaufer- krankungen). In den Hinweisen + 5 Sommer, Karsten et. al.: Lärm und Klimaschutz durch Tempo 30: Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen, in: Texte | 30/2016 des Umweltbundesamtes 6 Sommer, Karsten et. al.: Lärm und Klimaschutz durch Tempo 30: Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen, in: Texte | 30/2016 des UmweltbundesamtesSeite 33 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 27 Kriterium Erläuterung Begründung Anordnungsfähigkeit Bewertung Anordnungsfähigkeit der LAI werden z. B. externe Lärmschadenskosten von 171 EUR (Durchschnittswert für Deutschland) pro Anwohner und Jahr bei Lärmbelastung Lden >65 bis ≤70 dB(A) angegeben. Mit Pegeln >65 dB(A)/ 55 dB(A) tags/ nachts sind somit Wertverluste entlang der Straße Auf dem Hü- gel gegeben. Erfahrungswerte PRR ÖPNV-Beschleunigung Gibt es Maßnahmen zur ÖPNV- Beschleunigung? Wenn ja, müssen diese angepasst werden? Wenn ja: Sind Zweckbindungsfristen zu be- achten? Auf diesem Abschnitt wird der ÖPNV nur an der Kreuzung Stra- ße Auf dem Hügel – Hermann- Wandersleb-Ring beschleunigt und mit der grünen Welle auf dem Hermann-Wandersleb-Ring koordiniert. = Lärmbelastung Beitrag der Maßnahme (Tempo 30) zur Einhaltung der Grenzwerte bzw. zur Zielerreichung Mit einer zulässigen Höchstge- schwindigkeit von 30 km/h kann die Lärmbelastung gemäß RLS- 90 um ca. 2,4 dB(A) gemindert werden. Damit können im Misch- gebiet an keinem Gebäude Pegel von 64 dB(A) und in den reinen und allgemeinen Wohngebieten an keinem Gebäude ganztags Pegel von 59 dB(A) unterschrit- ten werden. Unabhängig vom Gebietstyp können an 15 der 65 Gebäude Pegel von 65 dB(A) unterschritten werden. Nachts können im Mischgebiet an keinem Gebäude Pegel von 54 dB(A) und in den reinen und allgemeinen Wohngebieten an keinem Gebäude Pegel von 49 dB(A) unterschritten werden. Unabhängig vom Gebietstyp können nachts an keinem der 65 Gebäude Pegel von 55 dB(A) und an 39 der besonders hoch belasteten Gebäude Pegel von 60 dB(A) unterschritten werden. +Seite 34 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 28 Aus der Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Straße Auf dem Hügel können folgende positive Wirkungen abgeleitet werden: Reduzierung der Lärmbelastung (Grenzwerte gemäß 16. BImSchV), Reduzierung der Lärmbelastung (Gebäude und Personen), keine zentrale Verbindungsfunktion, keine alternativen, milderen Mittel, Maßnahme im Lärmaktionsplan enthalten, durch fehlende Alternativroute keine Verdrängungseffekte des Kfz-Verkehrs zu er- warten, Erschließungsaufgaben und Versorgung der Bevölkerung sind nicht zu erwarten, Zustimmung der Bevölkerung allgemein hoch, keine unvertretbaren Verlustzeiten im ÖPNV, Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer, Reduzierung der Wertverluste von Gebäuden. Eingeschränkt bewährt hat sich die Anordnung für das folgende Kriterium: Keine empfindlichen Nutzungen, jedoch wird auf eine "kinderreichen Siedlung" hin- gewiesen, Verbesserung der Verkehrssicherheit, gesichertere Führung des Fußverkehrs im Längs- und Querverkehr. Negative Erfahrungen durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h haben sich bei folgenden Kriterien gezeigt: Geringfügig ausschlaggebende Fahrzeitverlängerung. Als nicht vorhanden bzw. neutral ist die Erkenntnis folgender Kriterien zu bewerten: Keine Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, keine Funktion als Kur- und Erholungsort, keine durch einen Luftreinhalteplan nachgewiesene Luftschadstoffbelastung über den Grenzwerten,Seite 35 von 38 2021-10-20 bonn_auswertung_pilotprojekt.docx PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Bundesstadt Bonn, Erfahrungen Pilotprojekt T 30 29 keine Beschränkung der Widmung vorgesehen, vernachlässigbare Erhöhung des CO2-Ausstoßes, keine Anpassung von Signalanlagen notwendig, keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Streckenabschnitts, bei den Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung ist die gefahrene Geschwindigkeit nicht relevant, Radverkehrsführung entspricht den ERA. Die weitaus größte Anzahl der untersuchten Kriterien führt zu einer positiven oder neutralen Be- wertung der Erfahrungen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. 3.2.2 Zusammenfassung und Ergebnis Nach der Pilotphase von Tempo 30 auf der Straße Auf dem Hügel wurden die Erfahrungen evalu- iert. Zwischen Hermann-Wandersleb-Ring und Straße Am Probsthof treten Pegel >59/49 dB(A) sowohl tagsüber als auch nachts auf (jeweils 60 Gebäude tags und nachts). Pegel oberhalb 70/60 dB(A) (sehr hohe Lärmbelastung) treten ganztags an 25 Gebäuden und nachts an 27 Ge- bäuden auf. Bei der Evaluierung hat sich darüber hinaus gezeigt, dass durch die sehr hohe Lärmbelastung eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die mildeste und kostengünstigste Maßnahme darstellt. Auch die Befragungsergebnisse zeigen eine hohe Akzeptanz für Tempo 30. Lediglich ei- ne geringfügige Verlängerung der Fahrzeit spricht gegen die angeordnete Tempo 30-Regelung. Die Evaluierung kommt damit zu dem Ergebnis, dass zur Reduzierung der Lärmbelastung in Ver- bindung mit einer Verbesserung der Verkehrssicherheit die ganztägige Reduzierung der zulässi- gen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h keine gravierenden, unvertretbaren Nachteile nach sich zieht, die hohen Lärmimmissionen aber spürbar reduziert. Die Evaluierung der Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von ganztags 30 km/h anstelle von 50 km/h bestätigt die im Rahmen des Pilot- projekts vorgenommene Anordnung.Seite 36 von 38 Diagramme Erfahrungsbericht Tempo 30 auf den Straßen Auf dem Hügel und An der Josefhöhe 47% 14% 33% 6% Diagramm 1: Fortbewegungsart Pkw + Motorrad zu Fuß Fahrrad ÖPNV Es ist nicht leiser geworden nur nachts nur tags ganztags Diagramm 2: Ist es durch die Einführung von Tempo 30 auf den genannten Straßen aus Ihrer Sicht leiser geworden? Es ist leiser geworden 47 % 53 % 40 % 8 % 4 %Seite 37 von 38 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 Ich stimme keiner dieser Aussagen zu. Mit Tempo 30 gibt es mehr soziales Leben und Interaktionen im öffentlichen Raum. Durch Tempo 30 fließt der Verkehr gleichmäßiger. Durch Tempo 30 gibt es mehr Staus. Durch Tempo 30 erhöht sich die Aufenthaltsqualität im Nahbereich der Straße. Die Querung der Straße ist einfacher als bei Tempo 50. Tempo 30 trägt zur Förderung des Fußverkehrs bei. Tempo 30 trägt zur Förderung des Radverkehrs bei. Durch die Einführung von Tempo 30 fühle ich mich als Radfahrer/in sicherer. Durch die Einführung von Tempo 30 fühle ich mich als Fußgänger/in sicherer. Diagramm 3: Hat die Einführung von Tempo 30 aus Ihrer Sicht weitere Wirkung entfaltet?Seite 38 von 38
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de