212004 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Maarstraße 63 - Erweiterung eines Mehrfamilienhauses Az. 2324/2021 (460476 alt)
Kerndaten
- Nummer
- 212004
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 212004 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Maarstraße 63 - Erweiterung eines Mehrfamilienhauses Az. 2324/2021 (460476 alt) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8023-2 widerspricht und somit gegen § 30 Bauge- setzbuch verstößt. Begründung Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage vor für die Erweiterung des Wohnhau- ses Maarstr. 63. Danach soll rechts an das bestehende Wohnhaus ein 5 m breiter und 14 m tiefer, viergeschossiger Baukörper (mit einer Gebäudehöhe von 13,80 m) errichtet und zu Wohnzwecken (3-4 Wohneinheiten) genutzt wer- den. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 8023-2 und ist planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beur- teilen. Im vorliegenden Fall setzt der einschlägige Bebauungsplan ein Industriegebiet fest. Abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist in dem Indus- triegebiet eine rein wohnbauliche Nutzung beabsichtigt, die planungsrechtlich jedoch nicht zulässig ist und insofern gegen § 30 Abs. 1 BauGB verstößt. Darüber hinaus liegen auch die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 BauGB nicht vor. In diesem Rahmen ist aus städtebaulicher Sicht zu berücksichtigen, dass eine Wohnrau- merweiterung in dem gewerblich und industriell genutzten Umfeld nicht vertret- bar ist. Eine Verfestigung bzw. Ausdehnung der Wohnnutzung in dem Indus- triegebiet soll vermieden werden.Seite 1 von 3 Seite 2 Auch die vorhandene Wohnnutzung in dem Bestandsgebäude vermag an die- ser planungsrechtlichen Einschätzung nichts zu ändern. Das Wohnhaus wurde im Jahr 1956 (Neubau) bzw. 1963 (Erweiterung) auf einer anderen planungs- rechtlichen Grundlage genehmigt und genießt insofern Bestandsschutz. Vor dem Hintergrund des nun geltenden Bebauungsplanes kann einer Ausdehnung der Wohnnutzung in dem Industriegebiet jedoch nicht zugestimmt werden. Aus den genannten Gründen kann ein positiver Vorbescheid für das Vorhaben nicht in Aussicht gestellt werden. Anlage/n 1 Plan Maarstraße 63 (öffentlich) 2 Lagepläne Maarstraße 63_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de