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212004 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Maarstraße 63 - Erweiterung eines Mehrfamilienhauses Az. 2324/2021 (460476 alt)

Nummer
212004
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
212004
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Maarstraße 63
- Erweiterung eines Mehrfamilienhauses
Az. 2324/2021 (460476 alt)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 8023-2 widerspricht und somit gegen § 30 Bauge-
setzbuch verstößt.
Begründung
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage vor für die Erweiterung des Wohnhau-
ses Maarstr. 63. Danach soll rechts an das bestehende Wohnhaus ein 5 m
breiter und 14 m tiefer, viergeschossiger Baukörper (mit einer Gebäudehöhe
von 13,80 m) errichtet und zu Wohnzwecken (3-4 Wohneinheiten) genutzt wer-
den.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
8023-2 und ist planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beur-
teilen.
Im vorliegenden Fall setzt der einschlägige Bebauungsplan ein Industriegebiet
fest.
Abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist in dem Indus-
triegebiet eine rein wohnbauliche Nutzung beabsichtigt, die planungsrechtlich
jedoch nicht zulässig ist und insofern gegen § 30 Abs. 1 BauGB verstößt.
Darüber hinaus liegen auch die Voraussetzungen für eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 BauGB nicht vor. In diesem
Rahmen ist aus städtebaulicher Sicht zu berücksichtigen, dass eine Wohnrau-
merweiterung in dem gewerblich und industriell genutzten Umfeld nicht vertret-
bar ist. Eine Verfestigung bzw. Ausdehnung der Wohnnutzung in dem Indus-
triegebiet soll vermieden werden.Seite 1 von 3
Seite 2
Auch die vorhandene Wohnnutzung in dem Bestandsgebäude vermag an die-
ser planungsrechtlichen Einschätzung nichts zu ändern. Das Wohnhaus wurde
im Jahr 1956 (Neubau) bzw. 1963 (Erweiterung) auf einer anderen planungs-
rechtlichen Grundlage genehmigt und genießt insofern Bestandsschutz. Vor
dem Hintergrund des nun geltenden Bebauungsplanes kann einer Ausdehnung
der Wohnnutzung in dem Industriegebiet jedoch nicht zugestimmt werden.
Aus den genannten Gründen kann ein positiver Vorbescheid für das Vorhaben
nicht in Aussicht gestellt werden.
Anlage/n
1 Plan Maarstraße 63 (öffentlich)
2 Lagepläne Maarstraße 63_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de