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211999-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Barrierefreiheit des Bereiches zwischen dem Parkhaus am Hauptbahnhof und der Brücke zu Gleis 1

Nummer
211999-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211999 FDP-Fraktion Große Anfrage: Barrierefreiheit des Bereiches zwischen dem Parkhaus am Hauptbahnhof und der Brücke zu Gleis 1

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211999-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Barrierefreiheit des Bereiches zwischen dem
Parkhaus am Hauptbahnhof und der Brücke zu
Gleis 1
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Anbindung der neuen Brücke zur Kreuzung Thomas-Mann-
Straße/Rabinstraße erfolgte zunächst provisorisch. Der Endausbau ist
untrennbar mit der Umgestaltung der Straße Am Hauptbahnhof verbunden. Die
Gesamtmaßnahme erfordert eine höhenmäßige Anpassung, eine Anpassung
der Stützwand an der Nordunterführung, den Ausbau des kompletten
Straßenquerschnittes im Kreuzungsbereich Thomas-Mann-Straße/Rabinstraße
mit Höhenanpassung an die neuen Bestandshöhen vor dem Parkhaus und dem
Hotel sowie eine Verlegung der Stadtbahngleise zwischen Hauptbahnhof und
Thomas-Mann-Straße. Das für die Gleisverlegung erforderliche
Planfeststellungsverfahren wird zurzeit durchgeführt. Nach Erteilung des
Baurechtes und Freigabe der Finanzierung kann der Gesamtausbau des
Straßenteilstückes mit Ausbau und höhenmäßigem Anschluss der Fläche
zwischen Brücke und Parkhaus erfolgen. Parallel zum Verfahren wird die
Ausführungsplanung und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses
abgeschlossen, damit nach Vorliegen der Finanzierungszusage (Fördermittel)
und des Baurechtes das Vergabeverfahren erfolgen kann. In der Bauzeit
werden umfangreiche Bahnersatzverkehre erforderlich, die mit den
Stadtwerken vorbesprochen sind, aber erst nach Vorliegen der
Genehmigungen in Abhängigkeit von parallel laufenden Ersatzverkehren fixiert
werden können.
Derzeit wird von einem Baubeginn im Mai 2022 ausgegangen.
Anlage/n
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