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211998 · Antrag

FDP-Fraktion Antrag: Familienbildungsstätten

Nummer
211998
Art
Antrag
Veröffentlicht
29.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.10.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.05.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.05.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 88,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211998-01 ST FDP-Fraktion Antrag: Familienbildungsstätten
  2. 211998-02 AA FDP-Fraktion Änderungsantrag: Familienbildungsstätten Antrag zur Vorlage 211998

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Antrag
öffentlich
211998
Antragsteller/in:
Achim Schröder
Petra Nöhring
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
28.10.2021
FDP-Fraktion Antrag: Familienbildungsstätten
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Empfehlung
Inhalt des Antrags
Die Projektförderung für die drei Familienbildungsstätten (Kath.
Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt
Friedenserziehung) wird im Jahr 2022 auf dem Niveau des Jahres 2021
festgeschrieben (127.638,70 EUR). Die Deckung der über den
Haushaltsansatz hinausgehenden Mittel erfolgt aus dem sonstigen
Haushalt des Jugendamtes bzw. überplanmäßig. Für die Jahre 2023
sowie 2024 meldet die Verwaltung jeweils Haushaltsmittel in gleicher
Höhe an.
Begründung
Im Jahr 2015 hat der Rat im Rahmen der Haushaltssicherung
beschlossen, die vorherige institutionelle Förderung der drei
Familienbildungsstätten auf eine Projektförderung umzustellen und
sukzessive bis zum Jahr 2024 auf Null abzusenken. Die Grundsätze der
Projektförderung wurden am 20.09.2017 (DRS. 1712595) vom
Jugendhilfeausschuss beschlossen. In der Folge kam es zu einer
Reduzierung der Förderung von einst rund 300.000 EUR pro Jahr auf
heute rund 127.000 EUR. In 2022 und 2023 wird die Förderung nach der
bisherigen Beschlusslage auf jeweils rund 60.000 EUR reduzieren, bevor
sie ab 2024 ganz entfällt.
Die Förderung der Familienbildungsstätten erfolgt auf der Grundlage von
§ 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII als Zuwendungen zu Leistungen zur
Förderung der Erziehung in
der Familie. Die mit der Pandemie verbundene Schließung von Schulen
und Kindertagesstätten sowie sonstigen Bildungseinrichtungen,Seite 1 von 2
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Freizeitangeboten, Bibliotheken etc. hat viele Familien vor eine große
Herausforderung in der Kinderbetreuung und –erziehung gestellt.
Dadurch ist der Bedarf an familiengerechten Angeboten und an Hilfen
bei der Beratung in Erziehungsfragen deutlich gestiegen. Dieses Feld
wird bislang niederschwellig qualitativ hochwertig durch die drei
Familienbildungsstätten abgedeckt. Die Projektförderung ermöglicht
sozial benachteiligten Familien eine Nutzung der Angebote der drei
Einrichtungen durch die aufgrund der Förderung mögliche Reduzierung
von Teilnahmebeiträgen bzw. den vollständigen Verzicht auf die
Erhebung solcher. Ihr Wegfall würde die Familienbildungsstätten in ihrer
Existenz gefährden und eine große Lücke in die
Familienbildungslandschaft in Bonn reißen. Die im Vergleich zu
sonstigen Aufwendungen im Sozial- und Jugendhilfebereich geradezu
marginale Höhe der Förderung steht hierzu in keinem Verhältnis.
Die von § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII skizzierten Leistungen der
Familienbildung werden aus Sicht der Antragssteller von den
Familienbildungsstätten im Rahmen ihrer jeweils differenziert
ausgestalteten Angebote bereits heute weitgehend erbracht.
Sozialraumbezogene Angebote können nur insoweit erbracht werden,
als den Familienbildungsstätten hierzu Räumlichkeiten zur Verfügung
stehen. Durch die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit der drei
Institutionen erfolgt de facto allerdings eine breite Abdeckung der
verschiedenen Sozialräume im Bonner Stadtgebiet. Aufsuchende
Angebote, wie sie teilweise in der politischen Debatte im Rahmen der
Haushaltsberatungen gefordert wurden, sieht § 16 SGB VIII nicht vor.
Die vom Ausschuss im Juni 2021 geforderte neue Konzeption haben die
Familienbildungsstätten dem Jugendamt inzwischen vorgelegt.
Wie vom Ausschuss aufgetragen, haben die drei Familienbildungsstätten
zwischenzeitlich eine neue Konzeption erarbeitet und der Verwaltung
vorgelegt, die auch neue Projektvorschläge enthält. Darin verpflichten
sich die drei Familienbildungsstätten bei der Ausgestaltung der Angebote
zur Umsetzung der zentralen Forderungen der Verwaltung durch die
Bereitschaft zu einer engen Einbindung in die Jugendhilfeplanung:
Ermöglichen niedrigschwelliger Zugangsmöglichkeiten durch Ausweitung
dezentraler Angebote durch Zusammenarbeit mit benannten
Kooperationspartnern.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de