211998 · Antrag
FDP-Fraktion Antrag: Familienbildungsstätten
Kerndaten
- Nummer
- 211998
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 29.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Antrag öffentlich 211998 Antragsteller/in: Achim Schröder Petra Nöhring FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 28.10.2021 FDP-Fraktion Antrag: Familienbildungsstätten Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Empfehlung Inhalt des Antrags Die Projektförderung für die drei Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung) wird im Jahr 2022 auf dem Niveau des Jahres 2021 festgeschrieben (127.638,70 EUR). Die Deckung der über den Haushaltsansatz hinausgehenden Mittel erfolgt aus dem sonstigen Haushalt des Jugendamtes bzw. überplanmäßig. Für die Jahre 2023 sowie 2024 meldet die Verwaltung jeweils Haushaltsmittel in gleicher Höhe an. Begründung Im Jahr 2015 hat der Rat im Rahmen der Haushaltssicherung beschlossen, die vorherige institutionelle Förderung der drei Familienbildungsstätten auf eine Projektförderung umzustellen und sukzessive bis zum Jahr 2024 auf Null abzusenken. Die Grundsätze der Projektförderung wurden am 20.09.2017 (DRS. 1712595) vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. In der Folge kam es zu einer Reduzierung der Förderung von einst rund 300.000 EUR pro Jahr auf heute rund 127.000 EUR. In 2022 und 2023 wird die Förderung nach der bisherigen Beschlusslage auf jeweils rund 60.000 EUR reduzieren, bevor sie ab 2024 ganz entfällt. Die Förderung der Familienbildungsstätten erfolgt auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII als Zuwendungen zu Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie. Die mit der Pandemie verbundene Schließung von Schulen und Kindertagesstätten sowie sonstigen Bildungseinrichtungen,Seite 1 von 2 Seite 2 Freizeitangeboten, Bibliotheken etc. hat viele Familien vor eine große Herausforderung in der Kinderbetreuung und –erziehung gestellt. Dadurch ist der Bedarf an familiengerechten Angeboten und an Hilfen bei der Beratung in Erziehungsfragen deutlich gestiegen. Dieses Feld wird bislang niederschwellig qualitativ hochwertig durch die drei Familienbildungsstätten abgedeckt. Die Projektförderung ermöglicht sozial benachteiligten Familien eine Nutzung der Angebote der drei Einrichtungen durch die aufgrund der Förderung mögliche Reduzierung von Teilnahmebeiträgen bzw. den vollständigen Verzicht auf die Erhebung solcher. Ihr Wegfall würde die Familienbildungsstätten in ihrer Existenz gefährden und eine große Lücke in die Familienbildungslandschaft in Bonn reißen. Die im Vergleich zu sonstigen Aufwendungen im Sozial- und Jugendhilfebereich geradezu marginale Höhe der Förderung steht hierzu in keinem Verhältnis. Die von § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII skizzierten Leistungen der Familienbildung werden aus Sicht der Antragssteller von den Familienbildungsstätten im Rahmen ihrer jeweils differenziert ausgestalteten Angebote bereits heute weitgehend erbracht. Sozialraumbezogene Angebote können nur insoweit erbracht werden, als den Familienbildungsstätten hierzu Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Durch die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit der drei Institutionen erfolgt de facto allerdings eine breite Abdeckung der verschiedenen Sozialräume im Bonner Stadtgebiet. Aufsuchende Angebote, wie sie teilweise in der politischen Debatte im Rahmen der Haushaltsberatungen gefordert wurden, sieht § 16 SGB VIII nicht vor. Die vom Ausschuss im Juni 2021 geforderte neue Konzeption haben die Familienbildungsstätten dem Jugendamt inzwischen vorgelegt. Wie vom Ausschuss aufgetragen, haben die drei Familienbildungsstätten zwischenzeitlich eine neue Konzeption erarbeitet und der Verwaltung vorgelegt, die auch neue Projektvorschläge enthält. Darin verpflichten sich die drei Familienbildungsstätten bei der Ausgestaltung der Angebote zur Umsetzung der zentralen Forderungen der Verwaltung durch die Bereitschaft zu einer engen Einbindung in die Jugendhilfeplanung: Ermöglichen niedrigschwelliger Zugangsmöglichkeiten durch Ausweitung dezentraler Angebote durch Zusammenarbeit mit benannten Kooperationspartnern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de