211995 · Dringlichkeitsantrag
Dringlichkeitsantrag-CDU: Teilnahme am Sofortprogramm “Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen”. Aufwertung des Hubertinumshofes
Kerndaten
- Nummer
- 211995
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 29.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 211995 Antragsteller/in: Jens Röskens Inge Stauder Roland Andreas Krichel CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 27.10.2021 gez. Jansen Dringlichkeitsantrag-CDU: Teilnahme am Sofortprogramm “Zukunft. Innenstadt. Nordrhein- Westfalen”. Aufwertung des Hubertinumshofes Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Anregung Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich dadurch, dass die Sitzung der BV Bad Godesberg am 10.11.2021 die letzte Sitzung vor Ablauf der Antragsfrist bei der Bezirksregierung ist. Die Antragsfrist endet am 15.11.2021. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die Stadt Bonn an dem 3. Programmaufruf des Sofortprogramms „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beteiligen, 2. Fördermittel für die Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich des Hubertinumshofes zu beantragen und 3. den politischen Gremien mitzuteilen, welche weiteren Vorschläge die Verwaltung für förderungs- und antragsfähig hält. Begründung Die Umgestaltung und grundsätzliche Aufwertung des Hubertinumshofes ist Bestandteil verschiedener Maßnahmen im Rahmen des ISEK, darunter des Masterplans Öffentlicher Raum und des Städtebaulichen Nutzungskonzeptes. Eine kurzfristige Verbesserung ist dadurch jedoch nicht zu erwarten. Die Ergebnisse aus dem Masterplan werden frühestens Ende 2022 vorliegen. Eine Realisierung kann erst entsprechend später erfolgen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 100 Millionen Euro aufgelegt. Im jüngsten Förderaufruf ist auch die Aufwertung des öffentlichen Raums durch Ausstattungen mit Stadtbäumen im „Schwammstadt-Prinzip“, Stadtbäumen inSeite 1 von 2 Seite 2 mobilen Pflanzkübeln, weiteren Stadtgrün-Elementen (z.B. mobile Pflanzkübel), Fassadenbegrünung (bei privaten Fassaden bis zu 50%), generationengerechten Möblierungselementen, Kunstobjekten etc. förderfähig. Das Programm ist geeignet auch für die Übergangsphase bis zur grundsätzlichen Überarbeitung des Hubertinumshofes im Rahmen des ISEK eine signifikante Aufwertung des Bereiches zu erreichen. Anträge sind bei der zuständigen Bezirksregierung bis zum 15. November 2021 zu stellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de