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211995 · Dringlichkeitsantrag

Dringlichkeitsantrag-CDU: Teilnahme am Sofortprogramm “Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen”. Aufwertung des Hubertinumshofes

Nummer
211995
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
29.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.10.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.03.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211995-01 AA CDU-AA zum Dringlichkeitsantrag-CDU: Teilnahme am Sofortprogramm “Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen”. Aufwertung des Hubertinumshofes Antrag zur Vorlage 211995

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
211995
Antragsteller/in:
Jens Röskens
Inge Stauder
Roland Andreas Krichel
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
27.10.2021 gez. Jansen
Dringlichkeitsantrag-CDU: Teilnahme am
Sofortprogramm “Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-
Westfalen”. Aufwertung des Hubertinumshofes
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Anregung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich dadurch, dass die Sitzung der BV Bad Godesberg
am 10.11.2021 die letzte Sitzung vor Ablauf der Antragsfrist bei der
Bezirksregierung ist. Die Antragsfrist endet am 15.11.2021.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die Stadt Bonn an dem 3. Programmaufruf des Sofortprogramms
„Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen“ des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
zu beteiligen,
2. Fördermittel für die Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich des
Hubertinumshofes zu beantragen und
3. den politischen Gremien mitzuteilen, welche weiteren Vorschläge die
Verwaltung für förderungs- und antragsfähig hält.
Begründung
Die Umgestaltung und grundsätzliche Aufwertung des Hubertinumshofes ist
Bestandteil verschiedener Maßnahmen im Rahmen des ISEK, darunter des
Masterplans Öffentlicher Raum und des Städtebaulichen Nutzungskonzeptes.
Eine kurzfristige Verbesserung ist dadurch jedoch nicht zu erwarten. Die
Ergebnisse aus dem Masterplan werden frühestens Ende 2022 vorliegen. Eine
Realisierung kann erst entsprechend später erfolgen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen hat ein Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und
Zentren in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 100 Millionen Euro aufgelegt. Im
jüngsten Förderaufruf ist auch die Aufwertung des öffentlichen Raums durch
Ausstattungen mit Stadtbäumen im „Schwammstadt-Prinzip“, Stadtbäumen inSeite 1 von 2
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mobilen Pflanzkübeln, weiteren Stadtgrün-Elementen (z.B. mobile Pflanzkübel),
Fassadenbegrünung (bei privaten Fassaden bis zu 50%),
generationengerechten Möblierungselementen, Kunstobjekten etc. förderfähig.
Das Programm ist geeignet auch für die Übergangsphase bis zur
grundsätzlichen Überarbeitung des Hubertinumshofes im Rahmen des ISEK
eine signifikante Aufwertung des Bereiches zu erreichen.
Anträge sind bei der zuständigen Bezirksregierung bis zum 15. November 2021
zu stellen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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