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211993 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Buschdorf, Schlesienstraße - Errichtung einer Schule in Containerbauweise Az.: 0345/2021 (alt: 169499)

Nummer
211993
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211993
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Buschdorf, Schlesienstraße
- Errichtung einer Schule in Containerbauweise
Az.: 0345/2021 (alt: 169499)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, den Bauantrag positiv zu bescheiden, da das Vorhaben im Wesentli-
chen den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB ent-
spricht und die Erteilung einer Befreiung nach § 31 BauGB städtebaulich ver-
tretbar ist.
Begründung
Nach einem Grundsatzbeschluss zum Bedarf eines Provisoriums für die Köni-
gin-Juliana-Schule (Förderschule mit reinem Schulbetrieb) am 01.09.2020 (DS-
Nr. 201258) und der notwendigen Abstimmungen innerhalb der Verwaltung
liegt eine Planung zur Errichtung einer Containerschule als Ersatzbau auf den
o.g. Grundstücken in Buschdorf als Bauantrag vor. Die Baugenehmigung für
den Ersatzbau soll auf fünf Jahre befristet werden.
Der geplante eingeschossige Containerbau mit einer Grundfläche von 1.433,55
m² und einem Gesamtvolumen von 4.314,99 m³ soll bis zur Fertigstellung des
neuen Schulgebäudes durch etwa 80 Schüler*innen und 36 Beschäftigte ge-
nutzt werden. Die Betriebszeiten liegen zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr.
Gemäß den Stellplatzrichtlinienzahlen für Sonderschulen sind für den Schulbe-
trieb fünf notwendige PKW-Stellplätze und acht notwendige Fahrradstellplätze
nachzuweisen. Geplant sind zehn Fahrradstellplätze und neun PKW-
Stellplätze, von denen drei barrierefrei sein müssen. Die Schüler*innen werden
mit Schulbussen zur Schule gebracht und wieder abgeholt.
Das geplante Gebäude liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungs-
planes Nr. 7425-19 vom 27.11.1981, der hier ein Mischgebiet ausweist. Die
festgesetzten GRZ von 0,4 und GFZ von 1,0 werden ebenso eingehalten wie
die Geschossigkeit, die mit maximal III Vollgeschossen festgesetzt ist. Der
Baukörper befindet sich innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grund-
stücksfläche. Allerdings erfolgt die Erschließung entgegen den FestsetzungenSeite 1 von 3
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des Bebauungsplanes über die Schlesienstraße. Der Bebauungsplan weist zur
Schlesienstraße eine ca. 2.700 m² große Fläche für Anpflanzungen von Bäu-
men und Sträuchern aus. Neben der geplanten Zufahrt, sollen in diesem Be-
reich auch ein Teil der Stellplätze sowie der Standort für die Mülltonnen unter-
gebracht werden. Da eine Verwirklichung des Vorhabens in dem Bereich der
festgesetzten Grünfläche einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, ist
dieser zu kompensieren.
Unter der Voraussetzung, dass ein Grünausgleich erfolgt, ist die Erteilung einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor dem Hintergrund
der auf fünf Jahre befristeten Genehmigung städtebaulich vertretbar.
Um Fristen zu wahren, beabsichtigt die Verwaltung das Bauvorhaben zwi-
schenzeitlich zu genehmigen und die notwendige Befreiung zu erteilen.
Anlage/n
1 Plan Schlesienstraße (öffentlich)
2 Plan Schlesienstraße_n. ö. (nichtöffentlich)
3 Ansicht Schlesienstraße_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 00:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de