211993 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Buschdorf, Schlesienstraße - Errichtung einer Schule in Containerbauweise Az.: 0345/2021 (alt: 169499)
Kerndaten
- Nummer
- 211993
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 211993 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Buschdorf, Schlesienstraße - Errichtung einer Schule in Containerbauweise Az.: 0345/2021 (alt: 169499) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, den Bauantrag positiv zu bescheiden, da das Vorhaben im Wesentli- chen den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB ent- spricht und die Erteilung einer Befreiung nach § 31 BauGB städtebaulich ver- tretbar ist. Begründung Nach einem Grundsatzbeschluss zum Bedarf eines Provisoriums für die Köni- gin-Juliana-Schule (Förderschule mit reinem Schulbetrieb) am 01.09.2020 (DS- Nr. 201258) und der notwendigen Abstimmungen innerhalb der Verwaltung liegt eine Planung zur Errichtung einer Containerschule als Ersatzbau auf den o.g. Grundstücken in Buschdorf als Bauantrag vor. Die Baugenehmigung für den Ersatzbau soll auf fünf Jahre befristet werden. Der geplante eingeschossige Containerbau mit einer Grundfläche von 1.433,55 m² und einem Gesamtvolumen von 4.314,99 m³ soll bis zur Fertigstellung des neuen Schulgebäudes durch etwa 80 Schüler*innen und 36 Beschäftigte ge- nutzt werden. Die Betriebszeiten liegen zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr. Gemäß den Stellplatzrichtlinienzahlen für Sonderschulen sind für den Schulbe- trieb fünf notwendige PKW-Stellplätze und acht notwendige Fahrradstellplätze nachzuweisen. Geplant sind zehn Fahrradstellplätze und neun PKW- Stellplätze, von denen drei barrierefrei sein müssen. Die Schüler*innen werden mit Schulbussen zur Schule gebracht und wieder abgeholt. Das geplante Gebäude liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungs- planes Nr. 7425-19 vom 27.11.1981, der hier ein Mischgebiet ausweist. Die festgesetzten GRZ von 0,4 und GFZ von 1,0 werden ebenso eingehalten wie die Geschossigkeit, die mit maximal III Vollgeschossen festgesetzt ist. Der Baukörper befindet sich innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grund- stücksfläche. Allerdings erfolgt die Erschließung entgegen den FestsetzungenSeite 1 von 3 Seite 2 des Bebauungsplanes über die Schlesienstraße. Der Bebauungsplan weist zur Schlesienstraße eine ca. 2.700 m² große Fläche für Anpflanzungen von Bäu- men und Sträuchern aus. Neben der geplanten Zufahrt, sollen in diesem Be- reich auch ein Teil der Stellplätze sowie der Standort für die Mülltonnen unter- gebracht werden. Da eine Verwirklichung des Vorhabens in dem Bereich der festgesetzten Grünfläche einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, ist dieser zu kompensieren. Unter der Voraussetzung, dass ein Grünausgleich erfolgt, ist die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor dem Hintergrund der auf fünf Jahre befristeten Genehmigung städtebaulich vertretbar. Um Fristen zu wahren, beabsichtigt die Verwaltung das Bauvorhaben zwi- schenzeitlich zu genehmigen und die notwendige Befreiung zu erteilen. Anlage/n 1 Plan Schlesienstraße (öffentlich) 2 Plan Schlesienstraße_n. ö. (nichtöffentlich) 3 Ansicht Schlesienstraße_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de