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211991 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens für die Lieferung und teilweise Ausgabe von Mittagessen an verschiedene Bonner Schulen in acht Losen für das Schuljahr 2022/2023 mit der Option der dreimaligen Verlängerung längstens bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026

Nummer
211991
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
08.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
211991
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einleitung des Vergabeverfahrens für die Lieferung
und teilweise Ausgabe von Mittagessen an
verschiedene Bonner Schulen in acht Losen für das
Schuljahr 2022/2023 mit der Option der dreimaligen
Verlängerung längstens bis zum Ende des
Schuljahres 2025/2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.4 der Vergabeordnung
der Bundesstadt Bonn für die Lieferung und teilweise Ausgabe von Mittagessen
an verschiedene Bonner Schulen in acht Losen für das Schuljahr
2022/2023 mit der Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens zum
Ende der Schuljahres 2025/2026 wird zugestimmt.
Begründung
Für das Schuljahr 2022/2023 ist vom Schulamt die Vergabe der Lieferung und
teilweise Ausgabe von Mittagessen an 19 Bonner Schulen mit der Option der
dreimaligen Verlängerung bis längstens zum Ende der Schuljahres 2025/2026
im offenen Verfahren nach VgV auszuschreiben.
Die Bundesstadt Bonn ist als Schulträger für diejenigen städtischen Schulen,
die sich im sog. gebundenen Ganztag befinden, für die Mittagsverpflegung
zuständig. Die Vergabe der Mittagessen für diese Schulstandorte erfolgte
zuletzt zum Schuljahr 2017/2018 sowie 2018/2019 in verschiedenen „Bündeln“.
Lediglich bei den neun Schulstandorten die 2018/2019 ausgeschrieben wurden,
war eine verbindliche Bio-Quote von 10 % in die Vergabeunterlagen
aufgenommen worden. Um den Bio-Anteil in der Schulverpflegung
kontinuierlich zu erhöhen, soll die jetzige Ausschreibung nun eine
verbindliche Bio-Quote von mindestens 20% für alle Schulen beinhalten.
Darüber hinaus wird in einem zweiten Schritt eine Verhandlungsoption in den
Vergabeunterlagen während der Vertragslaufzeit aufgenommen, die esSeite 1 von 4
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ermöglichen soll, mit dem Vertragspartner eine weitere Standarderhöhung ab
dem zweiten Vertragsjahr auf mehr als 20 % zu verhandeln.
Für das laufende Schuljahr 2021/2022 erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie
keine Neuvergabe des Mittagessens. Eine verlässliche Kalkulationsgrundlage
war weder für die Caterer noch für die Verwaltung gegeben gewesen.
Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass eine genaue Kalkulation der Anzahl
der Mittagessen weiterhin nicht exakt möglich ist. Die Essenzahlen an den
Schulstandorten liegen ca. 20 % unter den Werten, die vor der Corona-
Pandemie erreicht worden sind.
Die angegebenen Brutto-Schätzkosten beziehen sich dennoch auf ein volles
Schuljahr im Regelbetrieb.
Die nachfolgenden Schulstandorte werden neu ausgeschrieben:
Los 1: Carl-Schurz-Grundschule, Freiherr-vom-Stein-Realschule und
Tannenbusch-Gymnasium
Los 2: Kettelerschule und Schule Am Hügel
Los 3: Bertolt-Brecht-Gesamtschule
Los 4: Marie-Kahle-Gesamtschule und Realschule Beuel
Los 5: Helmholtz-Gymnasium und Carl-von-Ossietzky-Gymnasium
Los 6: Königin-Juliana-Schule, August-Macke-Schule und
Realschule Hardtberg
Los 7: Gesamtschule Bonns Fünfte, Karl-Simrock-Schule und
Emilie-Heyermann-Realschule
Los 8: Elisabeth-Selbert-Gesamtschule, Konrad-Adenauer-Gymnasium
und Johannes-Rau-Schule
Vergabeart
öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2021-4190 VgV 10.08.2022 -21.06.2023
(mit der Option der
dreimaligen
Verlängerung längstens
bis zum Beginn der
Sommerferien im Jahr
2026)
Schätzkosten für Schätzkosten
für
ein Jahr vier Jahre
Los 1 299.728,80 1.198.915,20
Los 2 192.705,80 770.823,20
Los 3 121.380,00 485.520,00
Los 4 120.844,50 483.378,00
Los 5 217.305,90 869.223,60
Los 6 159.638,50 638.554,00
Los 7 141.451,20 565.804,80
Los 8 110.634,30 442.537,20Seite 2 von 4
Seite 3Seite 3 von 4
Seite 4
Produktgruppennummer
01.03.01
01.03.02
01.03.03
01.03.04
01.03.05
01.03.06
Produktgruppenbezeichnung
Grundschulen
Hauptschulen
Realschulen,
Gymnasien
Gesamtschulen
Förderschulen
Sachkonto
(konsumtiv) /
529120 /72.1000
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
1.40.00.03.01.01
1.40.00.03.02.01
1.40.00.03.03.01
1.40.00.03.04.01
1.40.00.03.05.01
1.40.00.03.06.01
Finanzstelle (investiv)
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 03:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de