211990 · Beschlussvorlage
Benennung der beratenden Preisgerichtsmitglieder im städtebaulichen Wettbewerbsverfahren „Schamotte Fabrik“, Ortsteil Duisdorf, Stadtbezirk Hardtberg (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)
Kerndaten
- Nummer
- 211990
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211990 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Benennung der beratenden Preisgerichtsmitglieder im städtebaulichen Wettbewerbsverfahren „Schamotte Fabrik“, Ortsteil Duisdorf, Stadtbezirk Hardtberg (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte- Fabrik“) Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Empfehlung Rat 10.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Als beratende Mitglieder des Preisgerichts zum städtebaulichen Planungswettbewerb „Schamotte Fabrik“ in Bonn-Duisdorf werden folgende Personen benannt: Beratendes Mitglied: Stellvertretung: 1. Stv. Bert Moll (CDU) 1. Stv. Enno Schaumburg (CDU) 2. Bzv. Jutta Brodhäcker (Grüne) 2. Bzv. Dr. Peter Leonhardt (Grüne) 3. Bzv. Dominik Lossen (SPD) 3. Stv. Gabriele Mayer (SPD) 4. Bzv. Ilja Bergen (Linke) 4. Bzv. Harald Pfankuchen (BBB) Begründung Anlass Am 28.06.2021 hat der Rat der Stadt Bonn dem Verfahrensvorschlag zur Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahren für die Fläche der ehemaligen Schamotte Fabrik (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) zugestimmt (DS-Nr. 202003). Wettbewerbsziel In Abstimmung zwischen der Antragstellerin und der Stadt Bonn und zur Gewährleistung der städtebaulichen und architektonischen Qualität wird einSeite 1 von 4 Seite 2 einstufiger städtebaulicher und hochbaulicher Wettbewerb nach RPW 2013 mit acht Teilnehmenden ausgelobt. Neben einem gesetzten Teilnehmenden werden sieben weitere Büros über ein vorgeschaltetes offenes Bewerbungsverfahren und entsprechende Eignungskriterien ermittelt. Die KölnGrund Haus- und Grundbesitz GmbH beabsichtigt das Bestandsgebäude der ehemaligen Fabrik niederzulegen und auf dem Gelände eine Wohnbebauung mit rd. 70-120 Wohneinheiten sowie eine Kita neu zu entwickeln. Im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens soll es optionale Aufgabenstellung sein, das historische Gebäude ganz oder wenigstens in Teilen zu erhalten und in die Planung zu integrieren. Zur Entwicklung des Grundstücks wird eine Neuordnung des Areals mit Mehrfamilienhäusern und einer Kindertagesstätte angestrebt. Die Neustrukturierung eröffnet die Chance, ein wohnbaulich genutztes Quartier in zentraler Lage zu entwickeln, welches sich in die Umgebung einfügt. Dabei ist eine übergeordnete Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Bahnhofstraße und Hüttenweg zu berücksichtigen. Die angrenzenden städtischen Flächen der Feuerwehr und die Obdachlosenunterkunft sollen als optionale Erweiterungsfläche in die Betrachtung einbezogen werden. Die städtischen Flächen stehen in absehbarer Zeit jedoch noch nicht für eine bauliche Entwicklung zur Verfügung. Dennoch sollen Entwicklungsperspektiven und Erschließungsoptionen für diesen Bereich aufgezeigt werden. Im Qualifizierungsverfahren sollen Lösungsansätze für eine klimagerechte Quartiersentwicklung erarbeitet werden. Im Sinne einer mehrfachen Innenentwicklung sollen die Handlungsfelder Energieversorgung, Gebäudebewirtschaftung, Verkehr behandelt und Anpassungsstrategien an Extremwetterlagen wie Hitze und Starkregen entwickelt werden. Wettbewerbsgebiet Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Duisdorf und erstreckt sich im Blockinnenbereich, der von der Bahnhofstraße, Am Burgweiher, der Lessenicher Straße und der Bahnstrecke Bonn – Euskirchen begrenzt wird. Es umfasst die Flurstücke Gemarkung Duisdorf, Flur 6, 55/1, 2506, 2507, 2508, 2509, 2510, 2511 sowie die städtischen Flurstücke 1044, 1350, 1351 und Flur 1, Flurstück 2308. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 14.230 m². Es setzt sich zusammen aus Grundstücken der Antragstellerin KölnGrund GmbH mit einer Größe von ca. 7.990 m², der Stadt Bonn von ca. 4.210 m² und weiteren privaten Flächen von ca. 2.030 m². Benennung der beratenden Mitglieder des Preisgerichts Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten vier beratenden Mitglieder und jeweils eine Vertretung werden zur Preisgerichtssitzung im Wettbewerbsverfahren geladen. Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung von Vertreter*innen der Politik im Preisgericht existieren nicht. Bei analogerSeite 2 von 4 Seite 3 Anwendung des für die Besetzung von Ratsausschüssen vorgeschriebenen Verteilungsschlüssels (Hare-Niemeyer) ergibt sich bei einer unterstellten Zuordnung der Stimmen zum eigenen Wahlvorschlag folgende Verteilung der vier beratenden Mitglieder: 1 Bündnis 90/Grüne, 1 CDU, 1 SPD, 1 BBB oder Linke. Für die vertretenden Personen gilt dieselbe Verteilung. Anlage/n 1 Übersichtsplan - Grundstücke (öffentlich)Seite 3 von 4 Stadt Bonn / Stadtplanungsamt / 61-22 Legende: Grundstück KölnGrund Städtische Flächen Erweiterter Aussagebereich (optional) Rad- und Fußweg Grundstücksverhältnisse Ehemalige Schamottefabrik Bonn Duisdorf Bebauungsplan Nr. 6220-1 Anlage 2Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de