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211990 · Beschlussvorlage

Benennung der beratenden Preisgerichtsmitglieder im städtebaulichen Wettbewerbsverfahren „Schamotte Fabrik“, Ortsteil Duisdorf, Stadtbezirk Hardtberg (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)

Nummer
211990
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 211990-01 1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 10.02.22 2. Erneute Beschlussfassung: Benennung der beratenden Preisgerichtsmitglieder im städtebaulichen Wettbewerbsverfahren „Schamotte Fabrik“, Ortsteil Duisdorf, Stadtbezirk Hardtberg (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)

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Beschlussvorlage
öffentlich
211990
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Benennung der beratenden Preisgerichtsmitglieder
im städtebaulichen Wettbewerbsverfahren
„Schamotte Fabrik“, Ortsteil Duisdorf, Stadtbezirk
Hardtberg (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-
Fabrik“)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Empfehlung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Als beratende Mitglieder des Preisgerichts zum städtebaulichen
Planungswettbewerb „Schamotte Fabrik“ in Bonn-Duisdorf werden folgende
Personen benannt:
Beratendes Mitglied: Stellvertretung:
1. Stv. Bert Moll (CDU) 1. Stv. Enno Schaumburg (CDU)
2. Bzv. Jutta Brodhäcker (Grüne) 2. Bzv. Dr. Peter Leonhardt (Grüne)
3. Bzv. Dominik Lossen (SPD) 3. Stv. Gabriele Mayer (SPD)
4. Bzv. Ilja Bergen (Linke) 4. Bzv. Harald Pfankuchen (BBB)
Begründung
Anlass
Am 28.06.2021 hat der Rat der Stadt Bonn dem Verfahrensvorschlag zur
Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahren für die Fläche der
ehemaligen Schamotte Fabrik (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)
zugestimmt (DS-Nr. 202003).
Wettbewerbsziel
In Abstimmung zwischen der Antragstellerin und der Stadt Bonn und zur
Gewährleistung der städtebaulichen und architektonischen Qualität wird einSeite 1 von 4
Seite 2
einstufiger städtebaulicher und hochbaulicher Wettbewerb nach RPW 2013 mit
acht Teilnehmenden ausgelobt. Neben einem gesetzten Teilnehmenden
werden sieben weitere Büros über ein vorgeschaltetes offenes
Bewerbungsverfahren und entsprechende Eignungskriterien ermittelt.
Die KölnGrund Haus- und Grundbesitz GmbH beabsichtigt das
Bestandsgebäude der ehemaligen Fabrik niederzulegen und auf dem Gelände
eine Wohnbebauung mit rd. 70-120 Wohneinheiten sowie eine Kita neu zu
entwickeln. Im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens soll es optionale
Aufgabenstellung sein, das historische Gebäude ganz oder wenigstens in
Teilen zu erhalten und in die Planung zu integrieren. Zur Entwicklung des
Grundstücks wird eine Neuordnung des Areals mit Mehrfamilienhäusern und
einer Kindertagesstätte angestrebt. Die Neustrukturierung eröffnet die Chance,
ein wohnbaulich genutztes Quartier in zentraler Lage zu entwickeln, welches
sich in die Umgebung einfügt. Dabei ist eine übergeordnete Fuß- und
Radwegeverbindung zwischen Bahnhofstraße und Hüttenweg zu
berücksichtigen. Die angrenzenden städtischen Flächen der Feuerwehr und die
Obdachlosenunterkunft sollen als optionale Erweiterungsfläche in die
Betrachtung einbezogen werden. Die städtischen Flächen stehen in absehbarer
Zeit jedoch noch nicht für eine bauliche Entwicklung zur Verfügung. Dennoch
sollen Entwicklungsperspektiven und Erschließungsoptionen für diesen Bereich
aufgezeigt werden.
Im Qualifizierungsverfahren sollen Lösungsansätze für eine klimagerechte
Quartiersentwicklung erarbeitet werden. Im Sinne einer mehrfachen
Innenentwicklung sollen die Handlungsfelder Energieversorgung,
Gebäudebewirtschaftung, Verkehr behandelt und Anpassungsstrategien an
Extremwetterlagen wie Hitze und Starkregen entwickelt werden.
Wettbewerbsgebiet
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Duisdorf und
erstreckt sich im Blockinnenbereich, der von der Bahnhofstraße, Am
Burgweiher, der Lessenicher Straße und der Bahnstrecke Bonn – Euskirchen
begrenzt wird. Es umfasst die Flurstücke Gemarkung Duisdorf, Flur 6, 55/1,
2506, 2507, 2508, 2509, 2510, 2511 sowie die städtischen Flurstücke 1044,
1350, 1351 und Flur 1, Flurstück 2308. Das Plangebiet hat eine Größe von ca.
14.230 m². Es setzt sich zusammen aus Grundstücken der Antragstellerin
KölnGrund GmbH mit einer Größe von ca. 7.990 m², der Stadt Bonn von ca.
4.210 m² und weiteren privaten Flächen von ca. 2.030 m².
Benennung der beratenden Mitglieder des Preisgerichts
Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten vier beratenden Mitglieder und jeweils
eine Vertretung werden zur Preisgerichtssitzung im Wettbewerbsverfahren
geladen.
Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung von
Vertreter*innen der Politik im Preisgericht existieren nicht. Bei analogerSeite 2 von 4
Seite 3
Anwendung des für die Besetzung von Ratsausschüssen vorgeschriebenen
Verteilungsschlüssels (Hare-Niemeyer) ergibt sich bei einer unterstellten
Zuordnung der Stimmen zum eigenen Wahlvorschlag folgende Verteilung der
vier beratenden Mitglieder: 1 Bündnis 90/Grüne, 1 CDU, 1 SPD, 1 BBB oder
Linke. Für die vertretenden Personen gilt dieselbe Verteilung.
Anlage/n
1 Übersichtsplan - Grundstücke (öffentlich)Seite 3 von 4
Stadt Bonn / Stadtplanungsamt / 61-22
Legende:
Grundstück KölnGrund
Städtische Flächen
Erweiterter Aussagebereich
(optional)
Rad- und Fußweg
Grundstücksverhältnisse
Ehemalige Schamottefabrik
Bonn Duisdorf
Bebauungsplan Nr. 6220-1
Anlage 2Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de