← Vorlagen

211989 · Mitteilungsvorlage

Ausbau A 565 im Stadtgebiet Bonn

Nummer
211989
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
02.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Mobilität und Verkehr und für Wohnen, Planung und Bauen der Bundesstadt Bonn mit dem Ausschuss für Planung und Verkehr des Rhein-Sieg-Kreises 16.11.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 82,2 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.068 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
211989
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ausbau A 565 im Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 16.11.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der „Tausendfüßler“ – ein ca. 600 m langes Brückenbauwerk, welches ein
Teilstück der A 565 zwischen den Anschlussstellen Bonn-Endenich und Bonn-
Tannenbusch bildet - wird im Jahr 2022 das rechnerische Ende seiner
Restnutzungsdauer erreicht haben und ist zu erneuern. Gemäß
Fernstraßenausbaugesetz des Bundes soll der Autobahnabschnitt der A 565
zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-
Nord inklusive des „Tausendfüßlers“ erneuert und 6-streifig ausgebaut werden.
Mit dem Bundesverkehrswegeplan bzw. Fernstraßenausbaugesetz wurde im
Jahre 2016 der Ausbau der A 565 zwischen dem AK Bonn-Nord und der AS
Hardtberg im Vordringlichen Bedarf bundesgesetzlich beschlossen.
Zur Erlangung des Baurechts für den geplanten Ausbau ist ein
Planfeststellungsverfahren notwendig. Im Zuge dieses
Planfeststellungsverfahrens wurde die Stadt Bonn im Rahmen des
Anhörungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren von der Bezirksregierung
Köln als zuständiger Planfeststellungsbehörde um Stellungnahme zu den
vorgelegten Planunterlagen gebeten.
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 10.12.2020 (DS-Nr. 201923 i.V.m. 201923-
02 AA) hat die Stadt Bonn hierbei eine grundlegende Änderung der Konzeption
des Ausbaus gefordert:
 die 4-spurige Erneuerung der A565 inkl. Lärmschutz mit zusätzlichem
Radweg.
 das Projekt nach dem Standard einer Stadtautobahn mit dem
entsprechenden reduzierten Regelquerschnitt zu planen.
 Wird die A565 als Stadtautobahn anerkannt, ist aufgrund des
reduzierten Flächenverbrauchs ein 4-spuriger Ausbau mit
durchgängigem Sicherheitsstreifen, Lärmschutz und zusätzlichem
Radweg denkbar. Der Sicherheitsstreifen wird dabei so vorgerichtet,
dass eine restriktive, temporäre Seitenstreifenfreigabe "(TSF)" möglich
ist.Seite 1 von 2
Seite 2
Darüber hinaus hat vom 10.September bis zum 9. Oktober 2020 die öffentliche
Auslegung der Planfeststellungsunterlagen stattgefunden. Während der
Offenlegung sowie bis zum 9. November 2020 konnten die Bürgerinnen und
Bürger zu der Planung Stellung nehmen. Der Webseite der Vorhabenträgerin
Autobahn GmbH ist zu entnehmen, dass von Privatpersonen 358
Einwendungen und von Trägern öffentlicher Belange 23 Einwendungen
eingegangen seien.
Seither findet bei der Bezirksregierung als Planfeststellungsbehörde die
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen statt. Die Autobahn GmbH
des Bundes als Vorhabenträgerin wird dabei Gelegenheit zur Gegenäußerung
bzw. zu Vorschlägen zum Meinungsausgleich erhalten. Als daran
anschließenden förmlichen Schritt in dem Verfahren wird die Bezirksregierung
einen Erörterungstermin mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Trägern
öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, anberaumen.
Der Verwaltung liegen bisher keine Informationen vor, wann dieser
Erörterungstermin stattfinden wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de