211989 · Mitteilungsvorlage
Ausbau A 565 im Stadtgebiet Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211989
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 02.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.068 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 211989 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ausbau A 565 im Stadtgebiet Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 16.11.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Der „Tausendfüßler“ – ein ca. 600 m langes Brückenbauwerk, welches ein Teilstück der A 565 zwischen den Anschlussstellen Bonn-Endenich und Bonn- Tannenbusch bildet - wird im Jahr 2022 das rechnerische Ende seiner Restnutzungsdauer erreicht haben und ist zu erneuern. Gemäß Fernstraßenausbaugesetz des Bundes soll der Autobahnabschnitt der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn- Nord inklusive des „Tausendfüßlers“ erneuert und 6-streifig ausgebaut werden. Mit dem Bundesverkehrswegeplan bzw. Fernstraßenausbaugesetz wurde im Jahre 2016 der Ausbau der A 565 zwischen dem AK Bonn-Nord und der AS Hardtberg im Vordringlichen Bedarf bundesgesetzlich beschlossen. Zur Erlangung des Baurechts für den geplanten Ausbau ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Im Zuge dieses Planfeststellungsverfahrens wurde die Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren von der Bezirksregierung Köln als zuständiger Planfeststellungsbehörde um Stellungnahme zu den vorgelegten Planunterlagen gebeten. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 10.12.2020 (DS-Nr. 201923 i.V.m. 201923- 02 AA) hat die Stadt Bonn hierbei eine grundlegende Änderung der Konzeption des Ausbaus gefordert: die 4-spurige Erneuerung der A565 inkl. Lärmschutz mit zusätzlichem Radweg. das Projekt nach dem Standard einer Stadtautobahn mit dem entsprechenden reduzierten Regelquerschnitt zu planen. Wird die A565 als Stadtautobahn anerkannt, ist aufgrund des reduzierten Flächenverbrauchs ein 4-spuriger Ausbau mit durchgängigem Sicherheitsstreifen, Lärmschutz und zusätzlichem Radweg denkbar. Der Sicherheitsstreifen wird dabei so vorgerichtet, dass eine restriktive, temporäre Seitenstreifenfreigabe "(TSF)" möglich ist.Seite 1 von 2 Seite 2 Darüber hinaus hat vom 10.September bis zum 9. Oktober 2020 die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen stattgefunden. Während der Offenlegung sowie bis zum 9. November 2020 konnten die Bürgerinnen und Bürger zu der Planung Stellung nehmen. Der Webseite der Vorhabenträgerin Autobahn GmbH ist zu entnehmen, dass von Privatpersonen 358 Einwendungen und von Trägern öffentlicher Belange 23 Einwendungen eingegangen seien. Seither findet bei der Bezirksregierung als Planfeststellungsbehörde die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen statt. Die Autobahn GmbH des Bundes als Vorhabenträgerin wird dabei Gelegenheit zur Gegenäußerung bzw. zu Vorschlägen zum Meinungsausgleich erhalten. Als daran anschließenden förmlichen Schritt in dem Verfahren wird die Bezirksregierung einen Erörterungstermin mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Trägern öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, anberaumen. Der Verwaltung liegen bisher keine Informationen vor, wann dieser Erörterungstermin stattfinden wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de