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211981 · Beschlussvorlage

Generalintendanz für das Theater Bonn ab der Spielzeit 2023/24; hier: Eckpunkte für einen ergänzenden Generalintendantenvertrag für die Zeit vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2028

Nummer
211981
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 02.12.2021 Empfehlung
  4. Sondersitzung des Kulturausschusses 18.11.2021 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 211981-01 AA Generalintendanz für das Theater Bonn ab der Spielzeit 2023/24; hier: Eckpunkte für einen ergänzenden Generalintendantenvertrag für die Zeit vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2028 Antrag zur Vorlage 211981
  2. 211981-02 AA Generalintendanz für das Theater Bonn ab der Spielzeit 2023/24; hier: Eckpunkte für einen ergänzenden Generalintendantenvertrag für die Zeit vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2028 Antrag zur Vorlage 211981
  3. 211981-03 AA Generalintendanz für das Theater Bonn ab der Spielzeit 2023/24; hier: Eckpunkte für einen ergänzenden Generalintendantenvertrag für die Zeit vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2028 Koalitions-Antrag zur Vorlage 211981

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Beschlussvorlage
öffentlich
211981
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat IV
Dezernat:
Dez. IV
Generalintendanz für das Theater Bonn ab der
Spielzeit 2023/24;
hier: Eckpunkte für einen ergänzenden
Generalintendantenvertrag für die Zeit vom
01.08.2023 bis zum 31.07.2028
Beratungsfolge
Kulturausschuss 18.11.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 02.12.2021 Empfehlung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Herr Dr. Bernhard Helmich wird weiterhin für die Zeit vom 01.08.2023
– 31.07.2028 als Generalintendant für das Theater Bonn bestellt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit Herrn Dr. Helmich auf der
Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Eckpunkte einen
ergänzenden Vertrag zum bestehenden Dienstvertrag vom
23.05.2012 und dem 1. Ergänzungsvertrag vom 01.06.2016
abzuschließen.
2. Der Rat beauftragt den Generalintendanten mit der Entwicklung und
Umsetzung eines Konzeptes, dass eine enge Kooperation mit dem
Jungen Theater Bonn (JTB) beinhaltet. Es soll erreicht werden, dass
das JTB als eigenständiges, privat getragenes Theater für junges
Publikum dauerhaft erhalten und gestärkt wird, sodass es seine
Arbeit qualitativ und quantitativ auf dem derzeitigen Niveau langfristig
fortsetzen kann. Hier gilt es vor allem, die rechtliche Form der
Zusammenarbeit zu klären und festzulegen sowie die finanziellen
Auswirkungen darzustellen. Außerdem ist eine intensivierte
Zusammenarbeit mit dem Theater Marabu sowie der Bühne der
Brotfabrik zu entwickeln, damit diesen keine Nachteile entstehen,
sondern das gesamte Theaterangebot für Kinder und Jugendliche in
den Jahren 2023 - 2028 stabilisiert werden kann und sich gegenseitig
stärker ergänzt.Seite 1 von 18
Seite 2
3. Unter diesen Voraussetzungen, die das Theaterangebot für alle
Generationen absichern und qualitative Verbesserungen garantieren,
sind weitere Einsparungen im Bereich des Theater Bonn nicht
realisierbar. Die von der aufgrund des Ratsbeschlusses DS-Nr.:
1611910EB11, Ziffer 3 mit der Untersuchung der „Einsparpotenziale
im Kulturbereich“ beauftragten Firma actori in der zweiten Stufe der
Untersuchung festgestellten und im Kulturausschuss am 22.11.2018
vorgestellten Ergebnisse (DS-Nr. 1812981), wurden von der
Verwaltung bewertet. Letztlich wurde festgestellt, dass die
Einsparvorschläge nicht umsetzbar sind.
Einsparungen i.H.v. 300.000,00 Euro wurden im Intendantenvertrag
des Theaters durch den 1. Ergänzungsvertrag vom 01.07.2016 bis
zur Spielzeit 2022/2023 bereits festgeschrieben. Zudem wurde der
Betriebskostenzuschuss aufgrund der Vermietung der
Schauspielhalle Beuel um 150.000 € reduziert.
Der Beschlussteil der DS-Nr. 1511258EB42 („Pauschale“ Einsparung
von insgesamt 3,2 Mio. EUR im Rahmen des
Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2024) wird aufgehoben.
Wie bereits im Zusammenhang mit der im Kulturausschuss am
02.05.2018 zur Kenntnis genommenen Mitteilungsvorlage zur
externen Untersuchung von Einsparpotenzialen im Kulturbereich –
Stufe 1: Theater Bonn, DS-Nr. 1810578, von der Verwaltung
vorgeschlagen, soll gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des
Theaters, der Kulturverwaltung und der Politik ein Dialog
aufgenommen werden, um auf Basis des seinerzeit erstellten actori-
Gutachtens über Schritte der künftigen Entwicklung zu sprechen und
Vorschläge für perspektivische Maßnahmen zu machen.
Begründung
Einleitung:
Profiliertes Aushängeschild
Das Theater der Bundesstadt Bonn hat sich unter der Intendanz von
Herrn Dr. Helmich trotz der problematischen baulichen Situation der
Spielstätten und der Einsparungen bei den Betriebskostenzuschüssen in
den vergangenen Jahren äußerst positiv entwickelt.
Musiktheater, Schauspiel und die Gastspiele in der Sparte Tanz bieten
ein breit gefächertes Angebotsportfolio mit einem klaren künstlerischen
Fokus und konnten bis zum Lockdown eine sehr gute Auslastungs- und
Erlössituation nachweisen. Die Bonner Oper ist damit eines der
führenden Musiktheater in NRW.
Mit den in der Regel 28 Neuproduktionen und 8 Wiederaufnahmen, die
insgesamt jährlich im Durchschnitt 468 Vorstellungen mit sich brachte
und 171.155 Zuschauer*innen erreichten, ist das Theater Bonn eine
wesentliche und gesellschaftsrelevante Säule der Bonner
Kulturlandschaft.Seite 2 von 18
Seite 3
Zahlreiche Ur- und Erstaufführungen und politische Neuinszenierungen
wie zuletzt „Fidelio“ im Jahr 2020 brachten dem Haus und der Stadt eine
große positive regionale und nationale Resonanz.
Zum weiteren Erfolgsrepertoire des Opernhauses gehören: die in
Deutschland einmalige Reihe mit Aufführungen von frühen Opern
Giuseppe Verdis, die vom Land NRW mit 1.254.446 Euro im Zeitraum
vom 29.07.2020 bis 31.12.2023 geförderte Reihe „Fokus 33“, die sich
Opern der Vor- und Nachkriegszeit widmet und die Frage untersucht, wie
der Nationalsozialismus die Entwicklung der Oper unterbrochen und
nachhaltig beeinflusst hat, sowie Familienopern und Kooperationen mit
Opernhäusern in ganz Europa.
Das Schauspiel in Bad Godesberg hat sich im Stadtteil nachhaltig
verankert und bietet ein vielfältiges Programm mit großen Klassikern für
die ganze Familie und mit Inszenierungen, die sich mit spezifischen
Bonner Themen auseinandersetzen. Den Grundstein dafür legt ein
kontinuierlich hervorragendes Ensemble. Die Sparte bildet auf der Basis
von Vielfalt und Diversität von Entwicklungen der aktuellen Ästhetiken
des Schauspiels ab. Mit der Umbenennung der Kammerspiele konnte
die Schauspielsparte im öffentlichen Bewusstsein aufgewertet werden.
Zukunftsprojekte: Perspektiven für die Zeit von 2023-2028
Die erfolgreiche Arbeit von Herrn Dr. Helmich soll fortgesetzt und mit
Zukunftskonzepten hinterlegt werden.
Das Theater Bonn steht in den kommenden Jahren vor zentralen
Herausforderungen: Zum einen steht die bauliche Zukunftssicherung der
Theaterimmobilien auf der Agenda, zum anderen müssen die Häuser die
immer diverser werdende, nicht mehr primär bildungsbürgerlich geprägte
Stadtgesellschaft als Publikum gewinnen und sich damit auch für
Menschen öffnen, die nicht automatisch in der Zukunft Besucher*innen
der Vorstellungen sein werden. Auch sind die Dauer und die Folgen der
Pandemie derzeit nicht abschätzbar, sodass auch weiterhin ein
kompetentes Krisenmanagement gefordert ist, für das Herr Dr. Helmich
schon jetzt steht. Mit neuen Kooperationen wurden in der Pandemie
neue Spielorte erobert und ein solidarischer Schulterschluss mit der
freien Szene in Bonn herbeigeführt (z.B. Bühne für Bonn auf dem Areal
in Beuel).
Folgende Zukunftsvorhaben stehen auf der Agenda:
1. Theater Bonn und Klimaneutralität
Das Theater Bonn begreift Nachhaltigkeit als Handlungsprinzip und
flankiert mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der Klimaneutralität.
Dazu gehören zum einen ökologische Weichenstellungen, wie die
Begrünung des Daches, CO2 reduzierte Produktionen, nachhaltige
Bühnen (Recycling, Sharing). Bei der Produktion „Unsere Welt neu
denken“ im Schauspielhaus wurde erstmals versucht systematisch
festzuhalten, in welchen einzelnen Parametern sich alle Faktoren der
Inszenierung ökologisch auswirken. Bei zukünftigen Arbeiten soll dies
fortgeführt und systematisiert werden.Seite 3 von 18
Seite 4
Ein Arbeitskreis Nachhaltigkeit bündelt alle Aktivitäten und möchte
künftig noch stärkere Signale für die Umsetzung der 17 SDG´s
aussenden. Insbesondere in strategischer Kopplung mit der UN soll
sich das Theater Bonn als „Climate Player“ positionieren. Der
Opernplatz ist Bestandteil des Wettbewerbs „Neugestaltung der
Rheinuferpromenade“. Ziel des Siegerentwurfes ist es, den
Anschluss der Oper an den Rhein herzustellen, Stadt- und
Flusslandschaft zu integrieren und neue Verbindungen zwischen
Kultur und Natur zu kreieren. Mit einer geplanten Treppenanlage soll
das Theater als Ort der Begegnung und Erlebnisort aktiviert werden.
2. Konstruktiver und verantwortungsvoller Umgang mit der
pandemischen Situation
Während der Pandemie hat das Theater Bonn den Weg gewählt,
sorgfältig und mit Augenmaß den künstlerischen Betrieb zu planen
und dabei auch Kosten zu sparen. Dies und auch z.B. die Kurzarbeit
wird voraussichtlich dazu führen, dass das Theater Bonn die
Pandemie wirtschaftlich gut übersteht und für den Neustart gut
aufgestellt ist. Die Zielsetzungen der Theaterleitung im Umgang mit
der Pandemie spiegeln sich in einer flexiblen Planung des
künstlerischen Betriebs, in der Fürsorge für die Mitarbeiterschaft, für
Gast-Künstler*innen und das Publikum, in der Ausschöpfung von
Möglichkeiten zur Kostenreduktion im Rahmen der
Gesamtverantwortung für den Theaterbetrieb und die finanzielle
Gesamtsituation der Stadt Bonn und eine realistische Planung mit
Blick auf die Spätfolgen der Pandemie.
3. Etablierung eines Forums für Kulturvermittlung
Das Theater Bonn hat in den vergangenen Jahren trotz seiner
schwierigen finanziellen Situation vier Stellen im
theaterpädagogischen Bereich geschaffen und arbeitet darüber
hinaus mit zahlreichen Honorarkräften in diesem Bereich. Die
Aktivitäten reichen von klassischen Workshops in Schulen über die
Arbeit in Stadtteilen bis hin zu mobilen Produktionen für Kinder. Eine
Mitarbeiterin kümmert sich fast ausschließlich um community-building
im Bereich der Studierenden. Diese Aktivitäten sollen ausgeweitet
werden, schon jetzt gibt es Zuschüsse des Landes NRW.
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales und
Wohnen/Quartiersentwicklung werden „Hinterhofkonzerte“
durchgeführt, bei denen das Opernensemble in jeweils individuell
gestalteten Rahmen Konzerte für die Anwohner durchführt.
Die Zusammenarbeit mit dem Beethoven Orchester Bonn im Bereich
der Aktivitäten für Kinder und Jugendliche unter dem Label PORTAL
wird stetig weiterentwickelt und um Kooperationen mit dem Jungen
Theater und dem Theater Marabu ergänzt.
Mit dem Ausbau und der Institutionalisierung der Zusammenarbeit
zwischen dem Theater Bonn und dem Jungen Theater Bonn kann die
theaterpädagogische Arbeit einen Quantensprung machen und neue
künstlerische Perspektiven aufwerfen. Im Sinne eines internationalen
und transdisziplinären „Künstler*innen-Areals“ sollen mehrsprachigeSeite 4 von 18
Seite 5
Austauschprozesse und neue Künstler*innen Tandems initiiert
werden (etwa Tandem Bühnenmaler*in und Literaturtheoretiker*in).
4. Strategische Partnerschaft mit der UN in Bonn
Mit der UN in Bonn ist eine Vereinbarung über eine langfristige
strategische Zusammenarbeit bereits unterschriftsreif. Sie zielt auf
Kooperationen mit Oper und Beethoven Orchester Bonn in
zahlreichen Einzelbereichen und wird außer den Mitarbeitenden der
UN auch das sonstige große internationale Publikum der Stadt
stärker an die Kultureinrichtungen binden. Begonnen wurde mit
englischsprachigen Publikationen, Übertitel in der Oper und
gemeinsamen Arbeitsgruppen. Eine konkrete Liste mit
Einzelprojekten wird im Rahmen einer Pressekonferenz am
22.11.2021 veröffentlicht. Mit dieser zukunftsweisenden Kooperation
soll Bonn als internationale Stadt weiter gestärkt und die UN-
Mitarbeiter*innen in die städtischen Kultureinrichtungen geholt
werden. In Planung sind z.B. englischsprachige Produktionen und
Veranstaltungen auf dem UN-Campus.
5. Marktplatz der Demokratie
Unter dem Titel "Marktplatz der Demokratie" entsteht nach dem Ende
der Corona-Krise eine multiperspektivische Gesprächsreihe im
Opernhaus. Sie entwickelt mittelfristig ein breites
Diskussionsspektrum, das nationale und internationale Aspekte
dieses immer mehr in die Enge getriebenen politischen Prinzips
bespricht. Dabei soll auch das Haus stärker geöffnet und als
sichtbarer Teil der Architektur der Bonner Republik - einer Zeit
besonderer Blüte der Demokratie - in den Fokus gerückt werden.
6. Oper für alle: Weitere Öffnung der Oper in die Stadtgesellschaft
Oper weiterdenken: Der „Opernrasen“, initiiert vom Sport- und
Kulturdezernat, mit einem breiten Angebot der Teilhabe in den
Bereichen Kultur und Sport auf der Wiese vor der Oper, gehört
künftig als fester Bestandteil des kulturellen Sommers ebenfalls in
das Konzept zur Öffnung des Hauses.
Das Theater Bonn steht bereits seit einigen Jahren für eine enge
Verbindung von Sport und Kultur und hat bereits verschiedene
„Freundschaftsprojekte“ angestoßen (z.B. Besuch der Mannschaft
der Telekom-Baskets in der Bonner Oper, Gegenbesuch des
Opernchores im Telekom-Dome), die intensiviert und ausgebaut
werden sollen. Um den Zugang der Studierenden zu Opern- und
Schauspielhaus zu erleichtern, wurde vor einiger Zeit gemeinsam mit
den privaten und freien Bonner Bühnen ein Kultursemesterticket
eingeführt, dass zugleich der Beginn einer intensivierten
Zusammenarbeit aller Bonner Theater wurde. Zur Öffnungsstrategie
gehört mittelfristig auch die Reaktivierung und kulturelle Nutzung der
Dachterrassen des Opernhauses (Lesungen etc.).
7. Digitale Strategie
Im Kontext der Smart City Strategie der Bundesstadt Bonn nimmt das
Theater Bonn Digitalität als Gestaltungsaufgabe wahr.
Unter den Bedingungen des Lockdowns hat das Schauspiel bereitsSeite 5 von 18
Seite 6
mit digitalen Formaten experimentiert (z.B. mit der Webserie
„Bonndemie-Lockdown, Liebe, Lagerkoller“, mit Streamingangeboten,
mit digitalen Lesungen und Talks). Diese Ansätze sollen ausgebaut
und in Kooperation mit Expert*innen, wie z.B. dem Makerspace Bonn
e.V. weitere Formate mit neuen Technologien erprobt werden.
8. Sicherung und Weiterentwicklung der Infrastruktur der
Theaterimmobilien in Bonn, Bad Godesberg und Beuel.(s. DS-Nr.
211955)
Zu 1.:
Der derzeitige Vertrag mit Herrn Generalintendant Dr. Bernhard Helmich
endet zum 31.07.2023 (s. Beschluss des Rates vom 30.06.2016, DS-Nr.:
1611910EB11). In dem ursprünglichen Vertrag vom 23.05.2012 haben
sich die Vertragspartner darauf verständigt, spätestens 24 Monate vor
Ablauf des Vertrages Gespräche über eine mögliche
Vertragsverlängerung aufzunehmen. Diese Regelung gilt auch für den
Ergänzungsvertrag vom 01.06.2016. Wegen der Planbarkeit des
Spielbetriebes eines Theaters, insbesondere im Musiktheater, sollten die
Verhandlungen möglichst bis zum 31.10.2021 abgeschlossen sein.
Auf der Grundlage der o. a. Schwerpunkte hat Herr Dr. Helmich seine
Bereitschaft erklärt, die Generalintendanz für das Theater Bonn über den
31.07.2023 hinaus bis zum 31.07.2028 fortzuführen.
Die Eckpunkte für einen 2. Ergänzungsvertrag zum bestehenden
Anstellungsvertrag vom 23.05.2012 sind als Anlage 1 beigefügt.
Die finanziellen Auswirkungen bis 2028 sind in Anlage 2 dargestellt –
aufgeteilt nach Haushaltsjahren und nach Spielzeiten.
Im Haushaltsentwurf 2021/22 ff. sind die finanziellen Auswirkungen ab
der Spielzeit 2023/2024 noch nicht ersichtlich. Hier wurde aufgrund der
bisherigen Beschlusslage eine weitere Einsparung i.H.v. 3.200.000,00 €
berücksichtigt.
1.1 Ausgangslage
Herr Dr. Bernhard Helmich ist seit 01.08.2013 Generalintendant des
Theater Bonn (TB), der Vertrag läuft bis 31.07.2023. Der ursprünglich mit
einer Laufzeit von fünf Jahren versehene Vertrag wurde ab 01.08.2018
um weitere fünf Jahre verlängert.
Der ab 2013 geschlossene Vertrag mit Herrn Dr. Helmich beinhaltete
eine Reduzierung des Betriebskostenzuschusses (26.980.700 EUR ab
Spielzeit 2013/14) gegenüber den tatsächlichen Ausgaben des
Vorgängers (in Höhe von ca. 30.011.800 EUR laut Jahresabschluss in
der Spielzeit 2012/13) um ca. 3.031.100 EUR. Mit der
Vertragsverlängerung im Jahr 2016 hat die Theaterleitung einer
sukzessiven weiteren Reduzierung ab 2018 bis 2023 bis zu jährlich
300.000 EUR zugestimmt.
Außerdem wurde der Betriebskostenzuschuss aufgrund der VermietungSeite 6 von 18
Seite 7
der Schauspielhalle Beuel an das Pantheon um 150.000 EUR reduziert.
Über eine Vertragsverlängerung des Intendantenvertrages waren bis
zum Sommer 2021 mit Herrn Dr. Helmich Gespräche aufzunehmen, dies
ist geschehen und Herr Dr. Helmich hat seine Bereitschaft signalisiert,
für weitere fünf Jahre als Generalintendant des Theater Bonn zu
arbeiten.
1.2 Einsparungen des Theaters Bonn in den vergangenen
Spielzeiten
Bereits in den Vorjahren hat es wiederholt erhebliche Einsparungen beim
Theateretat gegeben mit erheblichen Auswirkungen auf die
Personalstruktur. Diese wirken sich teilweise bis in die Gegenwart aus
und müssen von der derzeitigen Theaterleitung im Rahmen des
aktuellen Etats korrigiert werden.
Alle Einsparungen, die das Theater Bonn mit dem Beginn der
stufenweisen Absenkung der Zuschüsse des Bundes auf null EUR und
auch infolge der Verringerung der städtischen Betriebsmittelzuschüsse
vorgenommen hat, wurden innerhalb der bestehenden Strukturen
(Musiktheater, Schauspiel, Tanz bzw. Tanzgastspiele; 3 Standorte mit 5
Spielstätten/Bühnen) realisiert. Die Einsparungen betrafen damit immer
das Personal und die Produktionskosten. Im Zeitraum von der Spielzeit
1999/2000 bis zur Spielzeit 2013/2014 wurden die
Betriebsmittelzuschüsse um insgesamt rd. 23 Mio. EUR/Jahr reduziert.
(Näheres s. DS-Nr.: 1611910).
Im Jahr 2012 kam es im Rat zu einer Debatte über die Theaterstrukturen
- mit der Option einer Auflösung des Musiktheaters. In diesem
Zusammenhang wurde ein jährliches Einsparvolumen von mindestens
8,5 Mio. EUR in den Raum gestellt, welches sukzessive, ohne ein
berechenbares Fundament, mit einem Betrag in Höhe von 3,5 Mio. EUR
in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Bonn aufgenommen wurde,
allerdings nicht verbunden mit einer Strukturveränderung des Theaters,
sondern als pauschale „Forderung“ an den Kulturbereich.
1.3 Einsparungen ab der Spielzeit 2019/2020 (Stufe 1)
Mit seinem Beschluss vom 25.02.2016, Ziffer 4, (DS-Nr.: 1513881NV7),
hat sich der Rat für eine Fortführung des „Spielbetriebs von Musiktheater
und Schauspiel in bisheriger Qualität und Quantität“ ausgesprochen.
Dazu sollten die notwendigen finanziellen Mittel unter Zugrundelegung
des beschlossenen Doppelhaushaltes 2015/16 einschließlich
Finanzplanung und des HSK zur Verfügung gestellt werden.
Die Betriebsmittelzuschüsse für das Theater Bonn (Stand Spielzeit
2017/18: 26.980.700 EUR ohne die jeweiligen Tarifsteigerungen) auch
unter Berücksichtigung der Einnahmen aus der Vermietung der Halle
Beuel (150.000 EUR) wurden mit dem 1. Ergänzungsvertrag wie folgt
abgesenkt:Seite 7 von 18
Seite 8
· Spielzeit 2018/19 um 250.000 EUR sowie um 150.000 EUR auf 26.580.700 EUR,
· Spielzeit 2019/20 um 260.000 EUR sowie um 150.000 EUR auf 26.570.700 EUR,
· Spielzeit 2020/21 um 270.000 EUR sowie um 150.000 EUR auf 26.560.700 EUR,
· Spielzeit 2021/22 um 280.000 EUR sowie um 150.000 EUR auf 26.550.700 EUR,
· Spielzeit 2022/23 um 300.000 EUR sowie um 150.000 EUR auf 26.530.700 EUR.
Durch die 300.000 EUR, die das Theater zwischenzeitlich als
Reduzierung beiträgt, verbleiben von den o.g. einzusparenden 3,5 Mio.
EUR noch 3,2 Mio. EUR.
Die darüber hinaus prognostizierten Tarifsteigerungen bis 2028 sind in
der Anlage 2 dargestellt.
1.4 Zusammenfassende Übersicht über die Veränderungen
gegenüber dem bisherigen Haushaltssicherungskonzept:
Wie bereits unter Ziff. 1.3 dieser Vorlage dargestellt, hat der Rat am
25.02.2016 Entscheidungen zur Zukunft des Theater Bonn getroffen, auf
deren Grundlage vorhergehende Überlegungen, die Eingang in das
Haushaltssicherungskonzeptes gefunden hatten, maßgeblich verändert
wurden.
Dies führt dazu, dass die vorgesehenen Einsparungen von 3,2 Mio. EUR
jährlich im Kulturbereich, die nach dem bisherigen
Haushaltssicherungskonzept im Haushaltsjahr 2021 erreicht werden
sollten, erst im Haushaltsjahr 2024 in voller Höhe erreicht werden.
Zu 2.:
Starkes Kinder- und Jugendtheater
Während in vergleichbaren Städten das Stadttheater eine eigene Kinder-
und Jugendsparte mit entsprechendem Programm vorsieht, ist das in
Bonn aus historischen Gründen anders. Theater Bonn und Junges
Theater agieren unabhängig voneinander und bis vor einigen Jahren
auch ohne Absprachen zu programmatischen Inhalten und z.B.
theaterpädagogischer Zusammenarbeit auch in Konkurrenz zueinander.
Dies gilt auch für das erfolgreiche Theater Marabu, das vielfach für seine
Theaterkunst ausgezeichnet wurde und regelmäßig zu regionalen,
nationalen und internationalen Theaterfestivals eingeladen wird.
Durch künftige strukturelle Synergien, intensivierte Kooperationen und
Vernetzung soll das Nebeneinander zu einem Miteinander gestaltet und
eine starke Kinder- und Jugendsparte etabliert werden.
Zu 3.:
3.1 Einsparungen ab der Spielzeit 2023/24 (Stufe 2)
Mit Beginn der Spielzeit 2023/24 am 01.08.2023 sollte der
Zuschussbedarf für den Kulturbereich um weitere 3,2 Mio. EUR (mit den
Einsparungen im Theater i. H. v. 300.000 EUR ergibt sich ein Betrag i. H.
v. 3,5 Mio. EUR) jährlich vermindert werden. Im
Haushaltssicherungskonzept wurde der zusätzliche Einsparbetrag von
3,2 Mio. EUR zunächst nachrichtlich im Haushalt, ProduktgruppeSeite 8 von 18
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„Theater Bonn“, ausgewiesen. Dies findet sich so auch in der
Finanzplanung des Haushalts 2021/22 ff., die vom Rat in seiner Sitzung
am 24.06.2021 beschlossen wurde.
Die Theaterleitung war im Zuge der Vertragsverlängerung im Jahr 2016
damit einverstanden, durch externe Gutachter prüfen zu lassen, ob und
gegebenenfalls welche Einsparpotenziale bestehen, die bei
Realisierbarkeit eine weitere Reduzierung des
Betriebskostenzuschusses ermöglichen. Dies hat Herr Dr. Helmich auch
im Rahmen seiner Vertragsverlängerung zugesichert. Tatsächlich
wurden durch die Firma actori verschiedene Gutachten erstellt, Hinweise
hierauf finden sich in dieser Vorlage.
3.2 Externe Untersuchung zu Einsparpotentialen im
Kulturbereich
Der Rat hatte die Verwaltung mit Beschluss vom 30.06.2016 (s. DS-Nr.:
1611910EB11, Ziffer 3) beauftragt, eine externe Untersuchung in Auftrag
zu geben, die zunächst in einer ersten Stufe im Rahmen einer
Bestandsaufnahme mögliche Einsparpotenziale verifizieren sollte, die
unmittelbar unter Beibehaltung der bisherigen Qualität und Quantität von
Musiktheater und Schauspiel umsetzbar sind. In einer zweiten sich
unmittelbar anschließenden Stufe dieser Untersuchung sollten dann
Szenarien für die Zukunft des Bonner Kulturangebots - unter
Einbeziehung der geplanten nachhaltigen Profilierung Bonns als
Beethovenstadt - entwickelt werden. Im Ergebnis sollte die
Untersuchung den gefassten Haushaltsbeschlüssen und der
mittelfristigen Finanzplanung, die von einer zusätzlichen
Gesamteinsparung von 3,5 Mio. EUR ab dem 01.08.2023 ausgehen,
Rechnung tragen. In der Gesamteinsparung enthalten sind bereits die
oben dargestellten Einsparungen beim Theater, die sich aus dem
Intendantenvertrag ergeben (sukzessive Kürzung des
Betriebsmittelzuschusses ab der Spielzeit 2018/2019 bis zur Spielzeit
2022/23 auf insgesamt 300.000 EUR). Somit reduziert sich das
darüberhinausgehende Einsparziel auf 3,2 Mio. EUR.
Die Ergebnisse der Stufe 1 der durch die Firma actori durchgeführten
Untersuchung „Einsparpotenziale beim Theater Bonn unter Beibehaltung
von Qualität und Quantität“, wurden dem Kulturausschuss bereits am
02.05.2018 (DS-Nr.: 1810578) in öffentlicher Sitzung vorgestellt.
Die Ergebnisse der Untersuchungen zur Stufe 2 „Einsparpotenziale im
Kulturbereich“ wurden von actori im Kulturausschuss am 22.11.2018
vorgestellt (DS-Nr. 1812981).
Folgende Szenarien hatte actori im Rahmen dieser Untersuchung
entwickelt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen untersucht:
 Szenario 0: Realisierung von Optimierungseffekten beim Theater
Bonn, Beim Beethoven Orchester Bonn und beim Kunstmuseum BonnSeite 9 von 18
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- Einsparsummen 2023: rd. 840.000 EUR, 2024: 940.000 EUR
 Szenario 1: Kürzung Beethovenfest, Reduzierung der Förderung nicht
städt. Kultureinrichtungen, sowie Optimierungen gem. Szenario 0
– Einsparsumme 2023: 3,2 Mio. EUR
 Szenario 2: Breite Kürzungen beim Beethovenfest, den nicht städt.
Einrichtungen, bei den Angeboten von Schauspiel, Musiktheater und
Konzerten, auch verbunden mit einem Personalabbau
– Einsparsummen 2023: 2,4 Mio. EUR, 2027: 3,6 Mio. EUR
 Szenario 3: Schließung der Schauspielsparte verbunden mit
Personalabbau
– Einsparsummen 2023: 2,7 Mio. EUR, 2033: 5,3 Mio. EUR
 Szenario 4: Kürzungen Theater Bonn und Beethoven Orchester
verbunden mit Stellenabbau
– Einsparsummen 2023: 1,7 Mio. EUR, 2032: 4,8 Mio. EUR
 Szenario 5: Kürzung Beethoven Orchester verbunden mit
Stellenabbau und Integration des BOB in das Theater Bonn
– Einsparsummen 2023: 1,9 Mio. EUR, 2037: 6,0 Mio. EUR
Neben den monetären Effekten bewertet actori die Szenarien auch nach
nicht-monetären Gesichtspunkten und stellt jeweils die Auswirkungen auf
den Kulturstandort Bonn dar.
Im Ergebnis wurde bereits im Jahr 2018 von der Verwaltung festgestellt,
dass die Umsetzung der Szenarien 1 bis 5 die Bonner Kulturszene in
erheblicher Weise beschädigen würde.
Damit würde das Kulturangebot Bonns nicht nur unter dem von
vergleichbar großen deutschen Städten liegen, sondern auch dem
Anspruch Bonns als UN-Standort, internationalem
Wissenschaftsstandort und Sitz global agierender Unternehmen
internationale Stadt zu sein, nicht gerecht werden.
Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass derart
drastische Einschnitte und die damit einhergehende negative
Berichterstattung (national und international) dem Ansehen der
Bundesstadt Bonn nicht zuträglich wären.
Seinerzeit wurde eine Umsetzung des Szenarios 0 als eventuell
umsetzbar erachtet. In den vergangenen Jahren, seit der Beauftragung
der Firma actori Mitte 2017, haben sich die Rahmenbedingungen jedoch
erheblich verändert, nicht zuletzt durch die Auswirkungen der Pandemie-
Lage der vergangenen Monate, sind die Ergebnisse der Untersuchung
unter Normalbedingungen hinfällig geworden.
Die Kulturverwaltung und die Theaterleitung möchten in einem direkten
Dialog mit der Politik eine gemeinsame Basis und Zielsetzungen für die
künftige Entwicklung erarbeiten und hierzu eine Arbeitsgruppe
einrichten.Seite 10 von 18
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Umstellung der Systematik der Landesregierung für die Förderung
der kommunalen Theater und Orchester
Das Land NRW hat mit der Erhöhung der Förderung der kommunalen
Theater und Orchester (für Bonn mit Steigerungen ab 2018 von bis dahin
1,6 Mio. p.a. auf 3,4 Mio. EUR p.a. in 2022) verpflichtend eine Erhöhung
der jeweiligen Theater- und Orchesterbudgets verbunden, damit die
erhöhten Zuschüsse den geförderten Kultureinrichtungen in voller Höhe
zugutekommen. Die kommunalen Zuschüsse können während des
Förderzeitraums nicht gekürzt werden. Dies hat so auch Eingang in die
vom Rat am 27.09.2018 beschlossenen Fördervereinbarungen gefunden
(siehe DS-Nr. 1811936).
Wie im Kulturausschuss am 04.10.2018 (DS-Nr. 1812511) angekündigt,
hat die Verwaltung mit Blick auf die Untersuchung durch actori, Stufe 2,
im Jahr 2019 weitere Gespräche mit dem Ministerium für Kultur und
Wissenschaft geführt. Thematisiert wurde dabei, ob evtl. künftige
Einsparungen beim Theater Bonn und beim Beethoven Orchester Bonn
ab 2023 Auswirkungen auf die Höhe der Landesförderung hätten.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat in dieser Fragestellung
eindeutig klargestellt, dass mittelfristige Einsparvorhaben der Stadt bei
Theater und Orchester negative Auswirkungen auf die erhöhte
Landesförderung haben werden, da dies den Fördergrundsätzen
(erhöhte Landesmittel müssen im Ergebnis vollumfänglich den
Kultureinrichtungen zugutekommen) widerspricht.
Kürzungen der Zuschüsse beider Einrichtungen werden nach heutiger
Kenntnis zu mindestens entsprechenden Kürzungen des
Landeszuschusses führen, wodurch die Kürzungen und damit die
Auswirkungen auf das Theater Bonn und das Beethoven Orchester Bonn
noch deutlich gravierender ausfallen würden, als in den actori-Szenarien
dargestellt.
Anlage/n
1 Anlage 1 - Ergänzungsvertrag Helmich 2021-Eckpunkte (öffentlich)
2 Anlage 2 - zum Ergänzungsvertrag Helmich 2021 (öffentlich)Seite 11 von 18
Anlage 1
Eckpunkte für
einen 2. Ergänzungsvertrag zum bestehenden Generalintendanten-Vertrag
mit Herrn Dr. Helmich vom 23.05.2012
(Stand: 25.10.2021)
künftiger
Intendantenvertrag
(01.08.2023 - 31.07.2028
derzeitiger
Intendantenvertrag
(01.08.2018 – 31.07.2023)
ursprünglicher
Intendantenvertrag
(01.08.2013 – 31.07.2018)
Vertragsdauer 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre
Gehalt Unverändert Unverändert rd. 180.000 EUR/Spielzeit
zuzüglich Alters- und
Hinterbliebenenversorgung
der VDB
sowie entsprechende
Anpassung, wenn sich die
Gehälter der in § 1 NV
Bühnen genannten
Bühnenmitglieder
rechtsverbindlich ändern
Spielstätten Opernhaus Bonn einschl.
Werkstattbühne,
Kammerspiele
Bad Godesberg;
Theatergelände Beuel mit
Werkstätten und Probebühnen
– mit Ausnahme der Halle
Beuel
Opernhaus Bonn einschl.
Werkstattbühne,
Kammerspiele
Bad Godesberg;
Theatergelände Beuel mit
Werkstätten und Probebühnen
– mit Ausnahme der Halle
Beuel, die bereits zum
04.07.2016 aufgegeben wird
Opernhaus Bonn einschl.
Werkstattbühne,
Kammerspiele Bad
Godesberg,
Halle Beuel
Zusammenarbeit mit dem unverändert zum aktuellen Entscheidungen über den der GMD trägt dieSeite 12 von 18
Generalmusikdirektor Vertrag Spielplan der Oper, etc. trifft
der Generalintendant im
Benehmen mit dem GMD;
bei Neuproduktionen in der
Oper unter der musikalischen
Leitung des GMD entscheiden
GMD und Generalintendant im
Einvernehmen
(gleichlautend mit neuem
GMD-Vertrag)
Verantwortung für die
musikalische Qualität im
Musiktheater
Beschluss des Rates vom
25.02.2016
(DS-Nr.: 1513881NV7)
(Vermietung Halle Beuel an
Pantheon)
unverändert
Ratsbeschluss bleibt
Bestandteil des Vertrages
Ratsbeschluss wird
Bestandteil des Vertrages
- - - - -
Betriebsmittelzuschuss
Spielzeit 2023/24:
• 26.530.700 EUR;
Spielzeit 2024/25:
• 26.530.700 EUR;
Spielzeit 2025/26:
• 26.530.700 EUR;
Spielzeit 2026/27:
• 26.530.700 EUR;
Spielzeit 2027/28:
• 26.530.700 EUR
Unter Berücksichtigung der
Ziffer 3 des Ratsbeschlusses
vom 25.02.2016 und der
Einnahmen aus der Ver-
mietung der Halle Beuel:
Spielzeit 2018/19:
 26.580.700 EUR;
Spielzeit 2019/20:
 26.570.700 EUR;
Spielzeit 2020/21:
 26.560.700 EUR;
Spielzeit 2021/22:
 26.550.700 EUR;
Spielzeit 2022/23:
 26.530.700 EUR
je Spielzeit:
26.980.700 EUR;
zuzügl. Anpassungshilfen in
den ersten drei Spielzeiten
i. H. v. insgesamt 2.000.000
EUR – finanziert aus der
satzungsgemäßen Rücklage
des TheatersSeite 13 von 18
Einsparpotentiale nach
externer Untersuchung
- - - - - Ab der Spielzeit 2019/2020
vermindern sich die o. a.
Betriebsmittelzuschüsse
soweit gutachterlich Einspar-
potenziale aufgezeigt werden
können, die die bisherige
Qualität und Quantität in der
Oper und im Schauspiel des
Theaters Bonn nicht berühren.
Der Intendant wird vertraglich
verpflichtet, diese Einspa-
rungen umzusetzen. Infolge-
dessen kann sich der
Betriebsmittelzuschuss ohne
Vertragsanpassung bis zum
Vertragsende am 31.07.2023
ggf. stufenweise verringern.
- - - - -
Tarifsteigerungen
(s. hierzu Anlage 2)
unverändert unverändert Erhöhung des Zuschusses
um die effektiv anfallenden
Tarifsteigerungen für
tatsächlich besetzte Stellen
Einnahmen aus der
Vermietung der Halle Beuel
unverändert Einnahmen des Theaters
Bonn aus der Vermietung der
Halle Beuel vermindern den
Betriebsmittelzuschuss
entsprechend (150.000 EUR je
Spielzeit) und sind in den o. a.
Zahlen bereits berücksichtigt.
- - - - -
Einsparungen ab der
Spielzeit 2023/24
Der Einsparbeschluss über 3,2
Mio. EUR wird aufgehoben.
In einem Arbeitskreis wird mit
Vertreter*innen des Theaters
Bonn, Kulturverwaltung und
Politik an Perspektiven für
Einsparvolumina und
Optimierungen gearbeitet.
Vor dem Hintergrund einer
weiteren externen Unter-
suchung für den Kulturbereich
insgesamt und eines infolge-
dessen möglicherweise ab der
Spielzeit 2023/24 erheblich
abgesenkten städtischen
Betriebsmittelzuschusses wird
der Generalintendant
- - - - -Seite 14 von 18
vertraglich verpflichtet,
entweder
a) einem möglichen Nach-
folger zur Vorbereitung der
Spielzeiten 2023/24 ff. zu
gestatten, die erforderlichen
Einsparentscheidungen ab
01.08.2022 zu treffen, oder
b) im Falle einer erneuten
Vertragsverlängerung diese
Einsparentscheidungen
frühzeitig selbst
herbeizuführen.
Ausbau der Aktivitäten im
Kinder- und Jugendbereich
Entwicklung und Umsetzung
eines Konzeptes für eine
enge Kooperation mit dem
Jungen Theater Bonn. Die
Finanzierung muss aus dem
bereitgestellten
Betriebsmittelzuschuss
finanziert und zeitlich an die
Dauer des
Intendantenvertrages
gebunden werden.Seite 15 von 18
Kulturamt Anlage 2
Stand: 25.10.2021
Theater der Stadt Bonn
a) Aufstellung nach Haushaltsjahren für die Jahre 2018 bis 2028
b) Zuschussgewährung nach Spielzeiten für 2017/2018 bis 2028/2029Seite 16 von 18
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Grundbetrag gemäß GI- Vertrag unter Berücksichtigung
von Mieteinnahmen v. 150.000,00 € je Spielzeit
26.980.700 € (konsumtiv und investiv) bis 31.07.2018
26.580.700 ab 01.08.2018, 26.570.700 € ab 01.08.2019
26.560.700 € ab 01.08.2020, 26.550.700 € ab 01.08.2021,
26.530.700 € ab 01.08.2022, 23.330.700 ab 01.08.2023
Zuschuss konsumtiv 26.244.800 26.136.550 26.126.550 26.116.572 26.102.367 26.090.700 26.090.700 26.090.700 26.090.700 26.090.700 26.090.700
Anspruch aus Ratsbeschluss vom 12.12.2002* 511.292
Tarifsteigerungen 2.601.390 3.096.000 3.623.050 4.272.204 4.833.101 5.406.541 5.993.839 6.591.737 7.200.446 7.820.181 8.451.162
Ausgleich Tarifkostensteigerung aus Spielz. 19/20 92.095
Zwischensumme 28.846.190 29.743.842 29.749.600 30.480.871 30.935.468 31.497.241 32.084.539 32.682.437 33.291.146 33.910.881 34.541.862
Entnahme aus der satzungsmäßigen Rücklage 382.000 754.424 2.899.477
Transferaufwendungen konsumtiv 28.846.190 30.125.842 29.749.600 31.235.295 33.834.945 31.497.241 32.084.539 32.682.437 33.291.146 33.910.881 34.541.862
Transferaufwendungen investiv 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000
Entnahme invest. Rückl./Sonderposten IKZ 510.000 225.000
nicht verbrauchte Mittel aus Entnahme Sonderposten IKZ -70.715
Gesamtsumme 29.286.190 31.075.842 30.343.885 31.675.295 34.274.945 31.937.241 32.524.539 33.122.437 33.731.146 34.350.881 34.981.862
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028
Nachrichtlich: EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
a) Bauunterhaltung konsumtiv 888.240 1.006.000 1.012.100 5.075.700 3.625.000 2.300.000 5.815.000 2.300.000 wird noch geplant
b) Bauunterhaltung investiv 2.531.000 694.000 0 0 0 wird noch geplant
c) Gebäudeabschreibungen, Stand 18.05.2021 1.017.089 1.017.089 1.017.089 1.017.089 1.017.089 740.419 740.419 740.419 740.419 740.419 740.419
d) Planungsmittel 0 2.180.769 5.088.462 5.088.461 5.088.462 7.269.231 5.815.385 5.815.385 0 0 0
* Anspruch wurde im Haushalt 2019 für die Spielzeit 2019/2020 eingeplant. Die Summe sollte im Zusammenhang mit dem Beethovenjubiläumsjahr 2020 zur Abgeltung von Mehraufwendungen infolge der
Bereitstellung des Opernhauses für Veranstaltugen des Beethovenjubiläums 2020 verwendet werden. Die Mittel wurden aufgrund der Corona- Pandemie jedoch nicht benötigt und daher dem Gesamthaushalt
wieder zur Verfügung gestellt.
Theater der Stadt Bonn
Aufstellung nach HaushaltsjahrenSeite 17 von 18
Spielzeit 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 2024/2025 2025/2026 2026/2027 2027/2028 2028/2029
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Zuschuss konsumtiv 26.540.700 26.290.700 26.280.700 26.270.700 26.260.700 26.240.700 26.240.700 26.240.700 26.240.700 26.240.700 26.240.700 26.240.700
zuzüglich investiver Zuschuss 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000
abzüglich Einnahmen aus vermietung Halle Beuel -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000
Zuschuss gem. GI- Verträgen unter Berücksichtigung 26.980.700 26.580.700 26.570.700 26.560.700 26.550.700 26.530.700 26.530.700 26.530.700 26.530.700 26.530.700 26.530.700 26.530.700
der Mieteinnahmen
zuzüglich Tarifsteigerung 2.328.440 2.878.000 3.493.245 4.040.215 4.596.988 5.163.658 5.746.576 6.340.007 6.944.160 7.559.247 8.185.488 8.823.106
Gesamtsumme 29.309.140 29.458.700 30.063.945 30.600.915 31.147.688 31.694.358 32.277.276 32.870.707 33.474.860 34.089.947 34.716.188 35.353.806
Theater der Stadt Bonn
Zuschussgewährung nach SpielzeitenSeite 18 von 18

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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de