211977-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage zur Fertigstellung der Sanierung der Beethovenhalle
Kerndaten
- Nummer
- 211977-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211977-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB BBB-Anfrage zur Fertigstellung der Sanierung der Beethovenhalle Beratungsfolge Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle Bonn 16.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welche Alternativen zu einem weiteren Baustillstand sieht der zur Begleitung der Sanierung Beethovenhalle mandatierte juristische Berater der Stadt Bonn? Unter Einbeziehung der juristischen Berater werden die Auftragnehmer fortlaufend zur geschuldeten Leistungserbringung aufgefordert, damit die Planung abgeschlossen werden kann, um auch weiterhin einen Baustillstand zu vermeiden. Parallel hierzu prüft die Verwaltung, unter welchen Voraussetzungen das Projekt unter Beibehaltung der bestehenden Vertragsverhältnisse fortgesetzt werden kann. Hierbei werden auch alternative Handlungsszenarien untersucht. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung den Rat zu gegebener Zeit unterrichten. Im Übrigen sei erwähnt, dass zu keinem Zeitpunkt von einem Baustillstand die Rede sein konnte. Wie den vergangenen und aktuellen Berichten der Verwaltung zum Baufortschritt zu entnehmen ist, finden fortlaufend Bauaktivitäten statt. 2. Welche Möglichkeiten, den Baustillstand aufzuheben, sieht die Verwaltung angesichts der Weigerung des beauftragten TGA-Planers Kofler, ohne Honorarerhöhung die Ausführungsplanung nicht vorzulegen und Nachtragsleistungsverzeichnisse zu erstellen? Bezüglich des Hinweises zum Baustillstand wird zunächst auf die Antwort zuSeite 1 von 2 Seite 2 Frage 1 verwiesen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit Ausführungsplanung und Nachtragsleistungsverzeichnisse im Falle der Verweigerung des TGA-Planers teilweise durch ausführende TGA-Firmen im Wege der Ersatzvornahme erstellen zu lassen. Ersatzvornahmen können und sollten immer nur eine absolute Ausnahme darstellen, für die die juristischen Voraussetzungen gegeben sein müssen. Aus diesem Grund wurden bislang „nur“ die VET3.2 - Heizung/Kälte durch die Fa. Apleona Wolfferts GmbH bearbeitet. Die Verwaltung steht aber weiterhin in Kontakt mit dem Hauptausführenden in den Sachen TGA, um bei Bedarf weitere Leistungen ersatzweise zu erbringen. 3. Mit welchen Mehrkosten ist ca. durch die zeitlichen Verzögerungen angesichts der z. Zt. explodierenden Material- und Baukosten zu rechnen? Der Verwaltung ist kein Vorgang bekannt, dass es durch „explodierende Material- und Baukosten“ zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Eine seriöse Prognose zu Mehrkosten durch gestiegene Material- und Baukosten ist auf Grund der sich derzeit stark ändernden Preise im Bausektor und dem Umstand, dass es nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang es zu weiteren Verzögerungen im Projekt kommen wird, zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 4. Welche Rückgriffsmöglichkeiten bestehen für die Stadt Bonn zur Deckung dieses Schadens gegenüber dem TGA-Planer? Nachgewiesene, dem Bauherrn entstandene Mehrkosten werden unmittelbar von Seiten des TGA-Planers gestellten Rechnungen in Abzug gebracht. Die möglichen Ansprüche der Stadt gegenüber dem TGA-Planer unterliegen wie bei allen anderen Baubeteiligten auch einer fortlaufenden Überprüfung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de