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211977-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage zur Fertigstellung der Sanierung der Beethovenhalle

Nummer
211977-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle Bonn 24.03.2022 Kenntnisnahme
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  1. 211977 BBB-Anfrage zur Fertigstellung der Sanierung der Beethovenhalle

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211977-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
BBB-Anfrage zur Fertigstellung der Sanierung der
Beethovenhalle
Beratungsfolge
Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle Bonn 16.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche Alternativen zu einem weiteren Baustillstand sieht der zur
Begleitung der Sanierung Beethovenhalle mandatierte juristische Berater
der Stadt Bonn?
Unter Einbeziehung der juristischen Berater werden die Auftragnehmer
fortlaufend zur geschuldeten Leistungserbringung aufgefordert, damit die
Planung abgeschlossen werden kann, um auch weiterhin einen Baustillstand zu
vermeiden. Parallel hierzu prüft die Verwaltung, unter welchen
Voraussetzungen das Projekt unter Beibehaltung der bestehenden
Vertragsverhältnisse fortgesetzt werden kann. Hierbei werden auch alternative
Handlungsszenarien untersucht. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung den
Rat zu gegebener Zeit unterrichten.
Im Übrigen sei erwähnt, dass zu keinem Zeitpunkt von einem Baustillstand die
Rede sein konnte. Wie den vergangenen und aktuellen Berichten der
Verwaltung zum Baufortschritt zu entnehmen ist, finden fortlaufend
Bauaktivitäten statt.
2. Welche Möglichkeiten, den Baustillstand aufzuheben, sieht die
Verwaltung angesichts der Weigerung des beauftragten TGA-Planers
Kofler, ohne Honorarerhöhung die Ausführungsplanung nicht vorzulegen
und Nachtragsleistungsverzeichnisse zu erstellen?
Bezüglich des Hinweises zum Baustillstand wird zunächst auf die Antwort zuSeite 1 von 2
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Frage 1 verwiesen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit
Ausführungsplanung und Nachtragsleistungsverzeichnisse im Falle der
Verweigerung des TGA-Planers teilweise durch ausführende TGA-Firmen im
Wege der Ersatzvornahme erstellen zu lassen.
Ersatzvornahmen können und sollten immer nur eine absolute Ausnahme
darstellen, für die die juristischen Voraussetzungen gegeben sein müssen. Aus
diesem Grund wurden bislang „nur“ die VET3.2 - Heizung/Kälte durch die Fa.
Apleona Wolfferts GmbH bearbeitet.
Die Verwaltung steht aber weiterhin in Kontakt mit dem Hauptausführenden in
den Sachen TGA, um bei Bedarf weitere Leistungen ersatzweise zu erbringen.
3. Mit welchen Mehrkosten ist ca. durch die zeitlichen Verzögerungen
angesichts der z. Zt. explodierenden Material- und Baukosten zu
rechnen?
Der Verwaltung ist kein Vorgang bekannt, dass es durch „explodierende
Material- und Baukosten“ zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Eine seriöse
Prognose zu Mehrkosten durch gestiegene Material- und Baukosten ist auf
Grund der sich derzeit stark ändernden Preise im Bausektor und dem Umstand,
dass es nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang es zu weiteren
Verzögerungen im Projekt kommen wird, zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
4. Welche Rückgriffsmöglichkeiten bestehen für die Stadt Bonn zur
Deckung dieses Schadens gegenüber dem TGA-Planer?
Nachgewiesene, dem Bauherrn entstandene Mehrkosten werden unmittelbar
von Seiten des TGA-Planers gestellten Rechnungen in Abzug gebracht. Die
möglichen Ansprüche der Stadt gegenüber dem TGA-Planer unterliegen wie
bei allen anderen Baubeteiligten auch einer fortlaufenden Überprüfung.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de