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211974-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage CDU: Ladeinfrastruktur für E Fahrzeuge und Leistungsfähigkeit des Bonner Stromnetzes ab 2030 - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
211974-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211974 Große Anfrage CDU: Ladeinfrastruktur für E Fahrzeuge und Leistungsfähigkeit des Bonner Stromnetzes ab 2030

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211974-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Große Anfrage CDU: Ladeinfrastruktur für E
Fahrzeuge und Leistungsfähigkeit des Bonner
Stromnetzes ab 2030 - Stellungnahme der
Verwaltung
Beratungsfolge
Rat 10.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur großen Anfrage haben die SWB folgende Stellungnahme übermittelt:
1. Wie hoch ist derzeit die Anzahl der Ladepunkte für E-Fahrzeuge auf
dem Gebiet der Stadt Bonn?
Insgesamt sind im Bonner Netzgebiet rd. 1.200 angemeldete, zum größten Teil
private Ladepunkte vorhanden. Die Stadtwerke betreiben derzeit bereits 174
öffentliche/halb-öffentliche Ladepunkte in Bonn, davon 160 Normalladepunkte
bis 22 kW und 14 Schnellladepunkte bis 150 kW. In 39 von 51 Ortsteilen haben
die Stadtwerke mindestens zwei Ladepunkte installiert.
2. Wie hoch ist die Anzahl der Ladepunkte, die nach Ansicht der
Verwaltung im Jahre 2030, 2035 und 2040 erforderlich sind?
Wie sich die gesamte Anzahl der Ladeinfrastruktur in 10, 15 und 20 Jahren
entwickelt, ist derzeit schwer abzuschätzen, da sie von zahlreichen Faktoren
abhängt (z.B. Preisentwicklungen, privaten Kaufentscheidungen, Gesetzeslage,
Ausbau öffentl. Ladestruktur bzw. Ladestruktur am Arbeitsplatz, Verfügbarkeit
von Fahrzeugen, Mobilitätsverhalten, usw.). Die aktuelle Ausbaustrategie der
Stadtwerke sieht einen flächendeckenden Ausbau mit rd. 370 Ladepunkten (bis
2023) und mit über 600 Ladepunkten (bis 2025), verteilt im gesamten
Stadtgebiet, vor. Sollte die Marktdynamik einen noch schnelleren Ausbau
erforderlich machen, werden die Stadtwerke dieser Dynamik im Ausbau
entsprechend anpassen. Das Gleiche gilt für das attraktive Angebot der
Stadtwerke für private Ladepunkte. Auch hier bauen die Stadtwerke ihr
Angebot sukzessive aus und passen es den Marktgegebenheiten laufend an.
3. Ist die Netzstruktur der Stromversorgung in der Stadt Bonn so
ausgelegt, dass sie den Anforderungen der oben genannten JahreSeite 1 von 2
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gerecht wird?
Die Stadtwerke Bonn, genauer die BonnNetz GmbH als Konzessionär der
Stromnetze, betrachtet neben den Anforderungen aus der Elektromobilität auch
die netzseitigen Herausforderungen hinsichtlich der perspektivischen
Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und sukzessive ansteigenden Anzahl
an PV-Anlagen. Dabei hängen die Herausforderungen maßgeblich von der
Ausbautiefe und der Dynamik der wesentlichen Treiber ab. BonnNetz prüft
deswegen regelmäßig die Anforderungen an den notwendigen zukünftigen
Netzausbau und plant die zusätzlich erforderlichen Investitionen in den
Netzausbau und Veränderungen im Netzkonzept ein. Zum Beispiel werden
Standardbetriebsmittel größer dimensioniert, um steigenden
Leistungsanforderungen gerecht zu werden. Die Annahmen und Planungen
werden in regelmäßigen und sinnvollen Abständen an politische,
gesellschaftliche und technologische Veränderungen hinterfragt und angepasst.
4. Falls nein: Welche Investitionen sind notwendig, um diesen Zustand
herbeizuführen?
Eine Anpassung der Stromnetze wird neben punktuellen
Erweiterungsmaßnahmen insbesondere auch im Rahmen von anstehenden
Erneuerungsmaßnahmen im Bestand durchgeführt. Dabei werden z.B. anstelle
eines 1-zu-1-Tausches von Betriebsmitteln Netzumstrukturierungen und
Verstärkungen umgesetzt, um zukünftige Anforderungen zu berücksichtigen.
5. Welcher Zeitbedarf ist nach Einschätzung der Verwaltung notwendig,
um diese Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen?
Die Investitionen werden kontinuierlich umgesetzt, dabei erfolgt eine
Priorisierung der Maßnahmen nach Dringlichkeit und Bedeutung für die
Versorgung der Bevölkerung.
Die hier aufgeführten Antworten seitens der SWB werden zunächst durch
Dezernat III übermittelt. Die künftige verwaltungsseitige Federführung für das
Thema wird derzeit noch abgestimmt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de