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211973-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Freigabe der Rechtsabbiegespur vor dem Hilton-Hotel

Nummer
211973-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211973 FDP-Fraktion: Freigabe der Rechtsabbiegespur vor dem Hilton-Hotel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211973-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Freigabe der Rechtsabbiegespur vor dem Hilton-
Hotel
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es handelt sich um eine langjährige Unfallhäufungsstelle (BN 02/16 –
Berliner Freiheit / Doetschstraße / Kennedybrücke) unter Beteiligung von
Radfahrenden. Die Konfliktsituation zwischen rechtsabbiegenden Kfz
und in Fahrtrichtung Innenstadt fahrenden Radfahrenden ist seit vielen
Jahren bekannt. Die Unfallkommission hat deshalb nach einem
Ortstermin im ersten Quartal 2021 die Markierungsarbeiten zur
Entschärfung der Konfliktsituation und insbesondere zum Schutz der
Radfahrenden beschlossen. Durch die einspurige Gestaltung soll an
dieser Stelle durch einen nun günstigeren Sichtwinkel eine bessere
Sichtverbindung der Kfz auf die Radfahrenden erzielt werden. Seit
Durchführung der Markierungsarbeiten im Juni 2021 sind der Stadt keine
Unfälle bekannt geworden.
Zu den Berufsverkehrszeiten ist es an dieser Stelle bereits vor der
Ummarkierung zu Rückstau gekommen, gleichwohl sind seit der
Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen mehr
Verkehrsverdichtungen und längere Staus zu beobachten. Dieser
Umstand wurde neulich auch in der Unfallkommission thematisiert.
Es wird gleichzeitig vermutet, dass diese Verkehrsentwicklung auch mit
den - in Folge der Flutkatastrophe im Juli 2021 aufgetretenen - höheren
Verkehrsbelastungen auf Autobahnen im Bonner Raum, bspw. der
Sperrung der A61, und den damit verbundenen Rückwirkungen ins
innerstädtische Netz und den Umfahrungen gesperrter Straßen
zusammenhängt. Daher verständigte sich die Unfallkommission darauf,
dass die Örtlichkeit im Hinblick auf das Unfall- und Staugeschehen
weiterhin beobachtet wird. Grundsätzlich steht die Sicherheit des
Verkehrs an erster Stelle.
Aus den o.g. Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de