211973-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Freigabe der Rechtsabbiegespur vor dem Hilton-Hotel
Kerndaten
- Nummer
- 211973-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211973-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Freigabe der Rechtsabbiegespur vor dem Hilton- Hotel Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es handelt sich um eine langjährige Unfallhäufungsstelle (BN 02/16 – Berliner Freiheit / Doetschstraße / Kennedybrücke) unter Beteiligung von Radfahrenden. Die Konfliktsituation zwischen rechtsabbiegenden Kfz und in Fahrtrichtung Innenstadt fahrenden Radfahrenden ist seit vielen Jahren bekannt. Die Unfallkommission hat deshalb nach einem Ortstermin im ersten Quartal 2021 die Markierungsarbeiten zur Entschärfung der Konfliktsituation und insbesondere zum Schutz der Radfahrenden beschlossen. Durch die einspurige Gestaltung soll an dieser Stelle durch einen nun günstigeren Sichtwinkel eine bessere Sichtverbindung der Kfz auf die Radfahrenden erzielt werden. Seit Durchführung der Markierungsarbeiten im Juni 2021 sind der Stadt keine Unfälle bekannt geworden. Zu den Berufsverkehrszeiten ist es an dieser Stelle bereits vor der Ummarkierung zu Rückstau gekommen, gleichwohl sind seit der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen mehr Verkehrsverdichtungen und längere Staus zu beobachten. Dieser Umstand wurde neulich auch in der Unfallkommission thematisiert. Es wird gleichzeitig vermutet, dass diese Verkehrsentwicklung auch mit den - in Folge der Flutkatastrophe im Juli 2021 aufgetretenen - höheren Verkehrsbelastungen auf Autobahnen im Bonner Raum, bspw. der Sperrung der A61, und den damit verbundenen Rückwirkungen ins innerstädtische Netz und den Umfahrungen gesperrter Straßen zusammenhängt. Daher verständigte sich die Unfallkommission darauf, dass die Örtlichkeit im Hinblick auf das Unfall- und Staugeschehen weiterhin beobachtet wird. Grundsätzlich steht die Sicherheit des Verkehrs an erster Stelle. Aus den o.g. Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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