← Vorlagen

211960-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Anpassung der Verkehrsführung auf der Viktoriabrücke

Nummer
211960-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 09.12.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211960 Anpassung der Verkehrsführung auf der Viktoriabrücke

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.547 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211960-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Anpassung der Verkehrsführung auf der
Viktoriabrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ergänzend zur Darstellung in der Begründung der Beschlussvorlage (letzter
Absatz der Begründung) wird die Fördersituation nachfolgend klarstellend
erläutert:
Die Verwaltung wird zur geänderten Planung mit neuer Querschnittsaufteilung
hinsichtlich der Förderung des Projekts einen Änderungsantrag bei der
Bezirksregierung stellen.
Seitens des Fördergebers wird auf Grundlage eines neuen, beizubringenden
Verkehrsgutachtens geprüft, ob das Gesamtsystem ausreichende
Leistungsfähigkeiten aufweist und somit die Förderung des gesamten Projekts
grundsätzlich weiterhin gewährt werden kann.
Andererseits ist es nicht ausgeschlossen, dass der Fördergeber eine Kürzung
der Förderung entsprechend der Verkehrsflächen bzw. ihrer Nutzung im Sinne
des Förderbescheids vornimmt. Im konkreten Fall könnte das eventuell dazu
führen, dass beispielsweise die bislang geplante Rechtsabbiegespur in die
Bornheimer Straße – derzeit Bestandteil des Förderbescheids – bei Umnutzung
nicht mehr wie ursprünglich geplant gefördert wird. Dann könnte dieser
Flächenanteil herausgerechnet werden. Legt der Fördergeber die
Bestimmungen in dieser Weise aus, könnte sich die Fördersumme, beim
aktuellen Kostenrahmen, um mehr als 4 Mio. Euro reduzieren. Ob eine solche
Auslegung und in der Folge Kürzung tatsächlich erfolgt, kann nur anhand
konkreter Alternativplanungen durch den Fördergeber geprüft werden.
Sollte der Zuschussgeber eine Förderung insgesamt versagen oder die
beschriebenen Kürzungen vornehmen, wird die Verwaltung eine weitere
Beschlussvorlage unter Benennung der jeweiligen Kürzungen der Förderung
einbringen.
Die Verwaltung positioniert sich aus den schon in der Vorlage erläuterten
Gründen hinter der neu erarbeiteten Verkehrsführung, die eine deutliche
Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr darstellt und den seit der alten
Planung beschlossenen Zielen der Stadt zur Klimaneutralität 2035 (und in
diesem Rahmen einem Modal Split von 75% Umweltverbund, 25% MIV)
gerecht wird. Die Leistungsfähigkeit der Brücke für alle Verkehre bei geänderterSeite 1 von 2
Seite 2
Planung wurde geprüft mit dem Ergebnis, dass sie in der neuen
Verkehrsführung für den MIV weiterhin gegeben und für den Rad- und
Fußverkehr deutlich verbessert würde.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de