211958-06 · Mitteilungsvorlage
Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)
Kerndaten
- Nummer
- 211958-06
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211958-06 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Mitteilungsvorlage: In seiner Sitzung am 25.05.2022 hat der Ausschuss für Mobilität und Verkehr die Verwaltung beauftragt, ihm bis zum Ende des Jahres 2022 über ihr weiteres Vorgehen in Bezug auf das Abstellen von Mietfahrzeugen (E-Scootern, Fahrräder, E-Motorroller, Kraftfahrzeuge) im sog. „free floating“ zu berichten, nachdem sie die entsprechende Entwicklung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und in anderen NRW-Städten weiter beobachtet hat. Die Rechtsprechung zu dem Thema ist bundesweit unverändert uneinheitlich. In NRW hat der Trend, das Abstellen solcher Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum als erlaubnispflichtige Sondernutzung anzusehen, sich verfestigt. Die Stadt beabsichtigt daher in einem nächsten Schritt alles erforderliche vorzubereiten, um künftig eine Sondernutzungspflicht umsetzen zu können. Hierfür sind Vertreter der Verwaltung in Kürze zu einen Termin in Köln, um sich vor Ort über die bisherigen Erkenntnisse aus der jüngeren Verwaltungspraxis der Stadt Köln zu informieren, die das Abstellen von E-Scootern als Sondernutzung betrachtet und entsprechende Erlaubnisse erteilt hat. Diese und weitere Erfahrungen von NRW Großstädten sollen in die Bonner Lösung einfließen Darüber hinaus ist der Verwaltung bekannt geworden, dass das nordrhein- westfälische Verkehrsministerium aktuell im Rahmen des Aktionsplanes des Landes NRW zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) plant, mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW sowie den kommunalen Spitzenverbänden eine Mustersatzung zum Umgang mit Elektrokleinstfahrzeugen zu entwickeln. Die Verwaltung verfolgt den Fortgang dieser Angelegenheit mit Interesse, weil es aus ihrer Sicht sinnvoll sein könnte, auf Basis einer solchen Mustersatzung nach Möglichkeit ein in allen NRW-Städten einheitliches Verfahren zu etablieren. Die Verwaltung wird intern abstimmen, wie der weitere Umgang mit Leihmobilität in die Gesamtkonzepte zur Mobilitätswende, zu den Bönnschen- Vierteln, zu den neuen Parkraumkonzepten und in das Ziel der Klimaneutralität eingebettet werden kann, und ob sich auch hier, wie beim stationsgebundenen Carsharing, ein vorgeschaltetes Vergabeverfahren und die Einrichtung speziellSeite 1 von 2 Seite 2 gekennzeichneter Abstellflächen im Stadtgebiet anbieten. Sie wird dem Ausschuss über die weitere Entwicklung in der Angelegenheit berichten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de