← Vorlagen

211958-06 · Mitteilungsvorlage

Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)

Nummer
211958-06
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211958 BBB-Anfrage: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.626 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
211958-06
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS
alt 1912321)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilungsvorlage:
In seiner Sitzung am 25.05.2022 hat der Ausschuss für Mobilität und Verkehr
die Verwaltung beauftragt, ihm bis zum Ende des Jahres 2022 über ihr weiteres
Vorgehen in Bezug auf das Abstellen von Mietfahrzeugen (E-Scootern,
Fahrräder, E-Motorroller, Kraftfahrzeuge) im sog. „free floating“ zu berichten,
nachdem sie die entsprechende Entwicklung in der verwaltungsgerichtlichen
Rechtsprechung und in anderen NRW-Städten weiter beobachtet hat.
Die Rechtsprechung zu dem Thema ist bundesweit unverändert uneinheitlich.
In NRW hat der Trend, das Abstellen solcher Fahrzeuge im öffentlichen
Verkehrsraum als erlaubnispflichtige Sondernutzung anzusehen, sich verfestigt.
Die Stadt beabsichtigt daher in einem nächsten Schritt alles erforderliche
vorzubereiten, um künftig eine Sondernutzungspflicht umsetzen zu können.
Hierfür sind Vertreter der Verwaltung in Kürze zu einen Termin in Köln, um sich
vor Ort über die bisherigen Erkenntnisse aus der jüngeren Verwaltungspraxis
der Stadt Köln zu informieren, die das Abstellen von E-Scootern als
Sondernutzung betrachtet und entsprechende Erlaubnisse erteilt hat. Diese und
weitere Erfahrungen von NRW Großstädten sollen in die Bonner Lösung
einfließen
Darüber hinaus ist der Verwaltung bekannt geworden, dass das nordrhein-
westfälische Verkehrsministerium aktuell im Rahmen des Aktionsplanes des
Landes NRW zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) plant, mit dem
Zukunftsnetz Mobilität NRW sowie den kommunalen Spitzenverbänden eine
Mustersatzung zum Umgang mit Elektrokleinstfahrzeugen zu entwickeln.
Die Verwaltung verfolgt den Fortgang dieser Angelegenheit mit Interesse, weil
es aus ihrer Sicht sinnvoll sein könnte, auf Basis einer solchen Mustersatzung
nach Möglichkeit ein in allen NRW-Städten einheitliches Verfahren zu
etablieren.
Die Verwaltung wird intern abstimmen, wie der weitere Umgang mit
Leihmobilität in die Gesamtkonzepte zur Mobilitätswende, zu den Bönnschen-
Vierteln, zu den neuen Parkraumkonzepten und in das Ziel der Klimaneutralität
eingebettet werden kann, und ob sich auch hier, wie beim stationsgebundenen
Carsharing, ein vorgeschaltetes Vergabeverfahren und die Einrichtung speziellSeite 1 von 2
Seite 2
gekennzeichneter Abstellflächen im Stadtgebiet anbieten.
Sie wird dem Ausschuss über die weitere Entwicklung in der Angelegenheit
berichten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de