211958-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)
Kerndaten
- Nummer
- 211958-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211958-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321) Beratungsfolge Hauptausschuss 03.02.2022 Kenntnisnahme Rat 10.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag der Ratsfraktion des Bürger Bundes Bonn wie folgt Stellung: Bisher geht die Verwaltung mit der in der Rechtsliteratur und der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung herrschenden Meinung davon aus, dass das Abstellen von Leih-E-Scootern, Leih-Elektrorollern, Leihfahrrädern und allen anderen Fahrzeugen, die ohne feste Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum an ihrem jeweiligen Abstellort gemietet werden können, dem erlaubnisfreien Gemeingebrauch zuzuordnen ist und daher keine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt. Im November 2020 allerdings hat das Oberverwaltungsgericht NRW in einem verwaltungsgerichtlichen Beschluss eine anderslautende Rechtsauffassung vertreten, der zu Folge das Abstellen solcher Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum nicht vornehmlich der alsbaldigen Wiederaufnahme des Verkehrs diene, sondern vorwiegend den Zweck der wiederkehrenden Vermietung erfülle. Daher seien die Fahrzeuge als „verkehrsfremde Gegenstände“ anzusehen, das Abstellen sei demnach nicht Gemeingebrauch, sondern erlaubnispflichtige Sondernutzung. Vor dem Hintergrund der uneinheitlichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung befindet sich die Verwaltung aktuell in rechtlichen Prüfungen, ob und ggf. in welcher Form die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes im Stadtgebiet Bonn durch Leih-E-Scooter für die Zukunft stärker als bisher reguliert werden kann. Nach Abschluss dieser Prüfungen wird die Verwaltung den zu beteiligenden politischen Gremien berichten.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de