211958-02 · Antrag
BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)
Kerndaten
- Nummer
- 211958-02
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 26.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 211958-02 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 10.01.2022 BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321) Beratungsfolge Hauptausschuss 03.02.2022 Empfehlung Rat 10.02.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat einen Beschlussvorschlag vorzulegen mit dem Ziel, Fahrzeuge gemäß der Elektrokleinstfahrzeug- Verordnung von gewerblichen Anbietern im öffentlichen Straßenverkehrsraum nur noch im Wege der Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungssatzung) zuzulassen. Begründung Die Zahl der sogenannten E-Scooter insbesondere gewerblicher Anbieter ist seit deren Zulassung zum Straßenverkehr sprunghaft gestiegen mit der Folge, dass sie mittlerweile prägender Bestandteil des Bonner Straßenbildes geworden sind und dies zur Verärgerung vieler Bürgerinnen und Bürger. Denn häufig werden nicht mehr genutzte Fahrzeuge achtlos in Gräben und Grünanlagen geschmissen, fußgängerbehindernd auf Gehwegen abgestellt oder gar wie in Köln umweltgefährdend in den Rhein geworfen. Aus Sicht der BBB-Fraktion hat sich zwischenzeitlich gezeigt, dass diese Fahrzeuge weniger als Beitrag zur Verkehrswende oder „für die letzte Meile“ sondern vielmehr als Spaßmobile genutzt werden und dies auch noch häufig verbotswidrig und verkehrsgefährdend zu zweit und auf Gehwegen. Die Zulassung mittels Sondernutzungserlaubnis ist aus Sicht des BBB ein geeignetes Mittel, um die Zahl der angebotenen E-Scooter gewerblicher Anbieter auf das tatsächlich notwendige Maß zu reduzieren und durch die sich der Stadt so bietende Regulierungsfunktion positiv Einfluss auf das Bonner Straßenbild zu nehmen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de