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211958-02 · Antrag

BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)

Nummer
211958-02
Art
Antrag
Veröffentlicht
26.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 26.01.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.06.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 03.02.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 17.03.2022 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
  5. Sitzung des Hauptausschusses 31.05.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211958 BBB-Anfrage: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)

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Text anzeigen (1.761 Zeichen)
Antrag
öffentlich
211958-02
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
10.01.2022
BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs
in Bonn (DS alt 1912321)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 03.02.2022 Empfehlung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat einen Beschlussvorschlag
vorzulegen mit dem Ziel, Fahrzeuge gemäß der Elektrokleinstfahrzeug-
Verordnung von gewerblichen Anbietern im öffentlichen Straßenverkehrsraum
nur noch im Wege der Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungssatzung) zuzulassen.
Begründung
Die Zahl der sogenannten E-Scooter insbesondere gewerblicher Anbieter ist
seit deren Zulassung zum Straßenverkehr sprunghaft gestiegen mit der Folge,
dass sie mittlerweile prägender Bestandteil des Bonner Straßenbildes
geworden sind und dies zur Verärgerung vieler Bürgerinnen und Bürger. Denn
häufig werden nicht mehr genutzte Fahrzeuge achtlos in Gräben und
Grünanlagen geschmissen, fußgängerbehindernd auf Gehwegen abgestellt
oder gar wie in Köln umweltgefährdend in den Rhein geworfen. Aus Sicht der
BBB-Fraktion hat sich zwischenzeitlich gezeigt, dass diese Fahrzeuge weniger
als Beitrag zur Verkehrswende oder „für die letzte Meile“ sondern vielmehr als
Spaßmobile genutzt werden und dies auch noch häufig verbotswidrig und
verkehrsgefährdend zu zweit und auf Gehwegen.
Die Zulassung mittels Sondernutzungserlaubnis ist aus Sicht des BBB ein
geeignetes Mittel, um die Zahl der angebotenen E-Scooter gewerblicher
Anbieter auf das tatsächlich notwendige Maß zu reduzieren und durch die sich
der Stadt so bietende Regulierungsfunktion positiv Einfluss auf das Bonner
Straßenbild zu nehmen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de